Kindersitz Frage Alter / gewicht

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berlinrr

Neues Mitglied
Hallo,

die Kindersitze sind ja meistens bis 12 Jahre bzw. 36 kg

was ist aber, wenn das Kind 1,40 groß , 10 Jahre und 38 kg wiegt ????

Alter würde ja noch hinhauen aber das Gewicht ja nicht mehr!!

Braucht das Kind jetzt noch ein Kindersitz oder nicht???



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freddilysie

Urlaubsreif
Wichtig ist die Größe, die muß hinhauen. Bei den normalen Sitzerhöhungen ist das Gewicht nicht ganz so wichtig, es muß aber die Größe erreicht haben.

Weiß nicht genau wo da die Grenze ist.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hmm... schwere frage aber ich würd den sitz dann wohl weglassen.
ich mein irgendwas von einer grenze mit 1,20m im kopf zu haben und wenn das gewicht dann auch drüber liegt wär ja nur das alter. und wie heißt es oft so schön: das alter steht aufm papier aber der körper hält sich nicht unbedingt dran ;-)

zur not würd ich mal beim ADAC nachfragen oder bei der polizei
 

teddy

Aktives Mitglied
ich hab da auch mal im kindergeschäft nachgefragt

meine große ,9jahre ,ist fast 1,50 und 32 kilo schwer und will nicht mehr in diesen sitz mit den griffen. der wäre viiiel zu eng an den hüften.

die verkäuferin, ein paar cm größer als melina, meinte wenn man nur nach der größe gehn würde , müsste sie ja selbst noch in einen sitz :schuettel

aber zu genauen regelung kan ich nix sagen :shake
 

steffi74

Namhaftes Mitglied
Wir haben uns damals bei der Polizei erkundigt und die sagten das Kinder ab 1,50m keine Sitzerhöhung mehr benötigen.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ältere Kinder werden bis zur Körpergröße von 150 Zentimetern mit einer Sitzerhöhung der Gruppe III gesichert. Die Schale optimiert den Verlauf des Gurtes am Körper des Kindes und sorgt für die Abstützung des Kopfes nach hinten und des Körpers zur Seite.
quelle:http://www.auto.de/magazin/News/Ratgeber/Kinder_im_Auto_richtig_sichern/

Hier auch noch mal der genaue gesetzestext zum nachlesen
http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.383;cmid;6;crid;28
 

Marion22

Namhaftes Mitglied
Unsere Tochter, sitzt seit ewiger Zeit nicht mehr im Kindersitz.

Ich hatte damals auch bei Polizei uns Kindersitz-Hersteller nachgefragt!

Antworten identisch:

Wenn das Kind zu schwer für den Sitz ist, ist der Sitz nicht mehr sicher, es kann sein, das er im Unfall schüzt, es kann aber auch sein, daß dem Kind Schaden dadurch wiederfährt, weil die Sitze nur bis 36 kg getestet werden!

Ich weiß nicht, ob es Sitze für schwere Kids gibt, aber ab 1,50 können sie - in der Regel - ohne fahren!
 
der adac sagt klipp und klar trotzdem auf den sitz. meine zwei sind auch zu schwerr dafür aber beide noch nicht lang genug. also weiter die schale nutzen
 

berlinrr

Neues Mitglied
Habe das selber gefunden:


Sonderfälle

Das Bundesverkehrsministerium hat für einige Sonderfälle folgende Lösungen zugelassen:


Auf den Rücksitzen des Autos sind nur Beckengurte:
Hier darf nur ein Kindersitz verwendet werden, der auch für Beckengurte zugelassen ist, alternativ kann der Kindersitz auf dem Beifahrersitz montiert werden.


Das Kind ist kleiner als 150 cm, aber schwerer als 36 kg:
In diesem Fall ist eine Sitzerhöhung (Polster) der richtige Kindersitz. Diese Sitze sind zwar nur bis 36 kg zugelassen, können aber ohne Bedenken auch für schwerere Kinder verwendet werden. Alternativ dazu gibt es Gurtsysteme, die die Lage des Dreipunktgurtes im Halsbereich des Kindes korrigieren.


Das Kind ist älter als zwölf Jahre, aber kleiner als 150 cm:
Kinder über zwölf Jahre müssen sich, wie Erwachsene, angurten. Um die Lage des Schultergurtes im Halsbereich zu verbessern, kann eine Sitzerhöhung sinnvoll sein.


Das Kind ist kleiner als 150 cm, der Seriengurt verläuft im Halsbereich korrekt:
Wenn das Gurtsystem auch für Kinder einer bestimmten Größe geeignet ist (Auskunft gibt der Fahrzeughersteller), kann das Kind den regulären Gurt nutzen. Achtung: Vorher muss eine Genehmigung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden.


Verwandte oder Bekannte, die keinen Kindersitz besitzen, wollen ein Kind in ihrem Pkw mitnehmen: Wenn der Sitz der Eltern nicht verfügbar ist, kann man bei Automobilklubs oder Fahrzeughändlern geeignete Kindersitze leihen oder mieten. Die Nichtbenutzung eines Kindersitzes ist nur zulässig, wenn ein Kind wegen einer ernsten Verletzung oder schweren Krankheit dringend zum Arzt gefahren werden muss und kein Sitz zur Verfügung steht.
 
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