Ratgeber Eltern und Familie Bücher zu diesem Thema kaufen

Ratgeber Kindererziehung - Erziehungsfragen + Erziehungsberatung -

Wichtige Informationen zum Thema ' Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? '



Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? im Ratgeber Kindererziehung - Erziehungsfragen + Erziehungsberatung:

Autoritär oder Laisser-faire? Grenzensetzen - nur wie? Wie gehe ich mit Aggressionen und Trotzphase um? Im Forum Kindererziehung können Sie mit anderen über Ihre Erziehung diskutieren und Fragen zu den unterschiedlichen Methoden und Aspekten stellen. Stichworte: Kindererziehungszeiten, Kindererziehungsgeld, Kindererziehung Eltern, Forum Kindererziehung.





Sie sind hier: Ratgeber für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder (Startseite) » Kinder + Erziehung » Kindererziehung - Erziehungsfragen + Erziehungsberatung » Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden?


» Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]

Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Schrift + | Schrift -
Startseite | Suche | Rezepte für Kinder | Ratgeber Diät + Abnehmen | Blog | Lexikon | Reproduktionsmedizin | Kinderwunschzentren | Ihre Seite eintragen
Forenbereiche: Schwangerschaft | Baby + Kleinkind | Kids + Teens | Familie + Beruf | Single + Partnerschaft | Besondere Themen | Freizeit + Hobby
Ratgeber und Info: Schwangerschaft, Geburt und Baby | Kinder + Erziehung | ADS + Hyperaktivität | Gesundheit + Schönheit | Familie | Freizeit + Geld
Herzlich willkommen im Forum für Eltern! Bitte klicken Sie hier, um sich kostenlos zu registrieren und alle Vorteile dieses Forums nutzen zu können!
Eröffnen Sie ein neues Thema zu Ihrer Frage und sehen Sie innerhalb von Minuten die Antworten anderer Mitglieder.

ADS und Hyperaktivität
   Kinder
Familie
      Familie
Gesundheit und Schönheit
   Gesundheit

Registrierung Fachinformationen Schwangerschaft Partner des Forum Schwangerschaft Kinderrezepte - Rezepte für Kinder im Forum Schwangerschaft Lexikon Schwangerschaft und Baby Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen elternforen.com-Chat im Forum Schwangerschaft Blog im Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder Folge elternforen.com

Antwort erstellen Dieses Thema empfehlen
Seiten (2): [1] 2 nächste »
Zum Ende der Seite Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Bigjosh4 Bigjosh4 ist weiblich
User


Dabei seit: 21.09.2011
Letzte Aktivität: 06.12.2011 07:23
Beiträge: 21
Herkunft: Saarland
Interessen: Kinder, Hunde, Haushalt
Kinder: 2 Jungs 13 und 11
Familienstand: verheiratet



Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? von Bigjosh4 (22.09.2011 09:31)

Diesen Beitrag empfehlen       Zum Anfang der Seite


Also ich habe schon gestern was über meinen Sohn geschrieben "Wegenehmen oder Diebstahl"

Kurzfassung: Sohn stiehlt 1,40 aus Geldbörse (obwohl noch mehr Geld in Geldbörse war) von Mitschülerin, gibt sie aber ohne Aufforderung nach Pause wieder zurück.

Jetzt ist es so. Die Sache geht zur Rektorin der Schule. Als ich mit dem Klassenlehrer einen Termin ausmachen wollte (da jetzt ja schon bald Ferien bei uns sind) hat niemand Zeit bzw. man sagte mir, man müßte mit mir nicht über die Sache reden.

Die Rektorin würde eine Strafe aussprechen und fertig. Also was ich zu sagen habe interessiert niemand.

Kann doch nicht sein oder???????

Gibts da nicht ne rechtliche Grundlage????
22.09.2011 09:31 Bigjosh4 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Nicht das Thema, das Sie suchen? Ähnliche Themen: Datum letzter Beitrag Antworten Hits
Online-Befragung von Eltern eines Kindes mit FAS/FASD (Forum: Handicap)   11.05.2012 17:48 von KristinMaletz     Heute, 14:07 von KristinMaletz   1 265
Lehrer, die sich bei Facebook mit Schülern befreunden? (Forum: Medien und Kinder)   15.05.2012 13:40 von SH! Mediencoach     Gestern, 22:33 von Maju   5 368
Fragen von Eltern zum Thema Kindergarten (Forum: Kinder Kinder)   Gestern, 20:50 von Sabrinam     Gestern, 20:50 von Sabrinam   0 116
Elternsprechtag (Forum: Alltags-Sorgen-Forum)   03.05.2012 15:21 von Gartenliese     23.05.2012 15:32 von Gartenliese   3 303
Internetsucht bei Kindern. Ein Thema, das Eltern ernst [...] (Forum: Medien und Kinder)   23.05.2012 13:54 von SH! Mediencoach     23.05.2012 13:54 von SH! Mediencoach   0 168
Hilfe! grundschule (Forum: Schule + Grundschule)   17.05.2012 10:22 von 4kinderhaus     17.05.2012 10:22 von 4kinderhaus   0 203
Fragen zum Thema Elterngeld und Vätermonate (Forum: Behörden + Sozialleistungen - von ALG II über Hartz IV bis Kindergeld)   13.01.2012 11:12 von markus1b     14.05.2012 16:07 von jasmin.12.08   7 1.085
*Freu* Einfach mal Hallo sagen! (Forum: Hallo, ich bin neu hier!)   10.05.2012 14:40 von Dannymaus     10.05.2012 23:56 von Ilona   1 155

feivelmaus feivelmaus ist männlich
Mega-User


Dabei seit: 10.12.2003
Letzte Aktivität: 18.04.2012 13:50
Beiträge: 382
Herkunft: Hessen
Kinder: 3 Kinder (19, 15 und fast 12 Jahre)
Familienstand: Partnerschaft



Re: Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? von feivelmaus (22.09.2011 09:38)

Diesen Beitrag empfehlen       Zum Anfang der Seite


Hallo

das hatte ich auch schon, da nach einem Diebstahl die Klassenfahrt gestrichen wurde.
All das steht im landesbezogenenen Schulgesetz. Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Ausschluss von Unterricht oder Klassenfahrt sind zulässig, wenn etwas besonders schwerwiegendes vorfällt. Diebstahl ist natürlich besonders schwerwiegend.

Ich verstehe Dich da schon, denn Dein Sohn ist da durch die Anstiftung mehr oder weniger reingerutscht und er wird es sicher nicht mehr tun. Dennoch kann die Schule eine solche Maßnahme aussprechen und Du wirst schlechte Karten haben, wenn die nicht mit Dir reden wollen.

So bleibt nur, mit dem Elternbeirat der Klasse zu sprechen, da der etwas bewegt, denn dafür ist er da.

Gruß
Micha
22.09.2011 09:38 feivelmaus ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Bigjosh4 Bigjosh4 ist weiblich
User


Dabei seit: 21.09.2011
Letzte Aktivität: 06.12.2011 07:23
Beiträge: 21
Herkunft: Saarland
Interessen: Kinder, Hunde, Haushalt
Kinder: 2 Jungs 13 und 11
Familienstand: verheiratet


Themenstarter Thema begonnen von Bigjosh4

Re: Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? von Bigjosh4 (22.09.2011 10:19)

Diesen Beitrag empfehlen       Zum Anfang der Seite

Bücher zu diesem Thema

Klar ist Diebstahl eine schlimme Sache, ich will da gar nichts beschönigen.

Aber es muß doch auch Abstufungen geben, da er es fast sofort wieder zurückgegeben hat und sowas auch noch nie vorgekommen ist.

Ich bin total verzweifelt. Da mein Sohn auch nur kurz angeöhrt wurde.

Der Diebstahl steht hier einfach im Vordergrund und fertig. Alles andere spielt keine Rolle. Finde ich absolut unfair.

Habe auch angst, das die Klassenlehrer meinen Sohn jetzt auf der Abschußliste haben.
22.09.2011 10:19 Bigjosh4 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Bigjosh4 Bigjosh4 ist weiblich
User


Dabei seit: 21.09.2011
Letzte Aktivität: 06.12.2011 07:23
Beiträge: 21
Herkunft: Saarland
Interessen: Kinder, Hunde, Haushalt
Kinder: 2 Jungs 13 und 11
Familienstand: verheiratet


Themenstarter Thema begonnen von Bigjosh4

Re: Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? von Bigjosh4 (22.09.2011 17:32)

Diesen Beitrag empfehlen       Zum Anfang der Seite


Hallo,

also mein Sohn wurde nun für 3 Tage suspendiert.

Ganz ehrlich, was soll er daraus lernen. Juchu ich bleibe mal daheim?

Ich habe ihm auch sofort angekündigt, daß das kein Urlaub wird. Aber trotzdem?

Gilt so eine Suspendierung als Abmahnung?
Meinetwegen hätte er sozialstunden machen müssen, den Schulhof für Wochen aufräumen oder so, aber dafür fehlt wohl das Personal.

Wie ich jetzt im Internet gelesen habe ist suspendierung mitunter das schlimmste.

können die sowas einfach ohne uns entscheiden?

Und vorher ist bei meinem Sohn noch nie was vorgekommen.
22.09.2011 17:32 Bigjosh4 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Ilona Ilona ist weiblich
Gruppenleiter


images/avatars/avatar-6934.jpg

Dabei seit: 07.02.2005
Letzte Aktivität: Gestern, 23:41
Beiträge: 29.415
Mein ebay: ebay
Herkunft: Berlin
Interessen: tanzen, lesen, schreiben
Beruf: Erzieherin und nebenbei Selbstständig
Kinder: Alex geb. am 4.10.2003, Damian geb. am 16.02.2007
Familienstand: verheiratet
Sonstiges: Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken



Re: Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? von Ilona (22.09.2011 18:15)

Diesen Beitrag empfehlen       Zum Anfang der Seite


Ich würde mich an die nächst höhere Stelle wenden. Normalerweise wird ein Kind wegen einer Sache nicht suspendiert.
22.09.2011 18:15 Ilona ist offline Homepage von Ilona Fügen Sie Ilona in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Ilona: Cat240978 Besuchen Sie Ilona auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Bigjosh4 Bigjosh4 ist weiblich
User


Dabei seit: 21.09.2011
Letzte Aktivität: 06.12.2011 07:23
Beiträge: 21
Herkunft: Saarland
Interessen: Kinder, Hunde, Haushalt
Kinder: 2 Jungs 13 und 11
Familienstand: verheiratet


Themenstarter Thema begonnen von Bigjosh4

Re: Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? von Bigjosh4 (23.09.2011 14:56)

Diesen Beitrag empfehlen       Zum Anfang der Seite


Wir haben mit der Elternvertretung geredet und die hat gemeint, daß wir dagegen nichts tun können, die Schule hätte das recht dazu.

Und wenn wir mehr für Aufregung sorgen, hätte unser Sohn wahrscheinlich nachher ein schlechtes Leben. Sie will zwar mal mit den Klassenlehrer reden. Aber ob das was nützt.

Die nächst höhere Stelle ist das Kultusministerium und ob die mir helfen können?

Ich weiß auch nicht ob er in der Klasse beliben kann oder soll.

Ich will nicht das die Lehrer ihn mobben.
23.09.2011 14:56 Bigjosh4 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
feivelmaus feivelmaus ist männlich
Mega-User


Dabei seit: 10.12.2003
Letzte Aktivität: 18.04.2012 13:50
Beiträge: 382
Herkunft: Hessen
Kinder: 3 Kinder (19, 15 und fast 12 Jahre)
Familienstand: Partnerschaft



Re: Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? von feivelmaus (23.09.2011 15:10)

Diesen Beitrag empfehlen       Zum Anfang der Seite


Hallo

das stimmt nicht, die nächst höhere Stelle ist das Schulamt und da solltest Du dich auch hinwenden.

Gruß
Micha
23.09.2011 15:10 feivelmaus ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Ilona Ilona ist weiblich
Gruppenleiter


images/avatars/avatar-6934.jpg

Dabei seit: 07.02.2005
Letzte Aktivität: Gestern, 23:41
Beiträge: 29.415
Mein ebay: ebay
Herkunft: Berlin
Interessen: tanzen, lesen, schreiben
Beruf: Erzieherin und nebenbei Selbstständig
Kinder: Alex geb. am 4.10.2003, Damian geb. am 16.02.2007
Familienstand: verheiratet
Sonstiges: Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken



Re: Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? von Ilona (23.09.2011 17:47)

Diesen Beitrag empfehlen       Zum Anfang der Seite


Ja genau nach dem Direktor der Schule kommt das Schulamt. Es kann nicht sein, dass dein Sohn, wenn du etwas nicht in Ordnung findest und deswegen eine Erklärung forderst, er dann für dein Engagement, womit die Lehrer ein Problem haben, bezahlen muss.
(Was für ein Satz :sn7 )
23.09.2011 17:47 Ilona ist offline Homepage von Ilona Fügen Sie Ilona in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Ilona: Cat240978 Besuchen Sie Ilona auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Celeste Celeste ist weiblich
Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter


Dabei seit: 12.06.2007
Letzte Aktivität: Gestern, 19:55
Beiträge: 1.202
Kinder: Robin *2009
Familienstand: Partnerschaft



Re: Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? von Celeste (23.09.2011 18:27)

Diesen Beitrag empfehlen       Zum Anfang der Seite


So hier mal der entsprechende Auszug aus dem Saarländischen Schulordnungsgesetz:
http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/SchulOG_S
L_P32.htm

Zitat:
(4) Eine Ordnungsmaßnahme gemäß Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b bis Nr. 3 Buchst. b ist nur zulässig, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten ihre oder seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet hat.


Betrifft den Schulverweis bis zu 3 Tage durch die Schulleitung (die Lehrerin darf das nicht)

Zitat:
(5) Vor der Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme ist der Schülerin oder dem Schüler, vor Ordnungsmaßnahmen gemäß Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 auch den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Äußerung vor der für die Entscheidung zuständigen Stelle zu geben. Die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten können eine Schülerin oder einen Schüler oder eine Lehrkraft ihres Vertrauens hinzuziehen.


Zitat:
(7) Eine Ordnungsmaßnahme ist den Erziehungsberechtigten und dem für die Berufsausbildung der Schülerin oder des Schülers Mitverantwortlichen, eine Entscheidung gemäß Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 darüber hinaus dem Jugendamt und der Schulaufsichtsbehörde unter Angabe der Gründe unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
23.09.2011 18:27 Celeste ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Bigjosh4 Bigjosh4 ist weiblich
User


Dabei seit: 21.09.2011
Letzte Aktivität: 06.12.2011 07:23
Beiträge: 21
Herkunft: Saarland
Interessen: Kinder, Hunde, Haushalt
Kinder: 2 Jungs 13 und 11
Familienstand: verheiratet


Themenstarter Thema begonnen von Bigjosh4

Re: Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden? von Bigjosh4 (23.09.2011 19:15)

Diesen Beitrag empfehlen       Zum Anfang der Seite


Danke meinen Vorrednern für die Infos.


Folgende Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden:

1.durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder durch die unterrichtende Lehrkraft:
der schriftliche Verweis; hätte meiner Meinung nach ausgereicht!!!!!!
2.durch die Schulleiterin oder den Schulleiter:

a)die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe;
b)der Ausschluss von besonders bevorzugten Schulveranstaltungen bei fortbestehender Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht während dieser Zeit;
c)die Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht;
[B]d)der Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Unterrichtstagen[/B], bei beruflichen Schulen in Teilzeitform für einen Unterrichtstag;
Leider ist das passiert!!!!

3.durch die Klassenkonferenz oder den Jahrgangsausschuss unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters oder ihrer oder seiner Vertretung, wobei die Klassenelternsprecherin oder der Klassenelternsprecher oder die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Kerngruppe stimmberechtigt ist und eine Verbindungslehrerin oder ein Verbindungslehrer mit beratender Stimme teilnimmt:

a)der Ausschluss vom Unterricht bis zu zwei Unterrichtswochen; Nummer 2 Buchst. d bleibt unberührt;

b)die Androhung des Ausschlusses aus der Schule;

(4) Eine Ordnungsmaßnahme gemäß Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b bis Nr. 3 Buchst. b ist nur zulässig, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten ihre oder seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet hat. Eine Ordnungsmaßnahme gemäß Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 ist nur zulässig, wenn neben den Voraussetzungen des Satzes 1 das Verbleiben der Schülerin oder des Schülers in der Schule eine Gefahr für die Erziehung und Unterrichtung, die sittliche Entwicklung, die Gesundheit oder Sicherheit der Mitschülerinnen und Mitschüler befürchten lässt; eine Ordnungsmaßnahme gemäß Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 ist darüber hinaus nur zulässig, wenn zu erwarten steht, dass auch bei einem Wechsel der Schule die gleiche Gefährdung der Mitschülerinnen und Mitschüler gegeben ist.

[B](5) Vor der Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme ist der Schülerin oder dem Schüler, vor Ordnungsmaßnahmen gemäß Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 auch den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Äußerung vor der für die Entscheidung zuständigen Stelle zu geben. Die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten können eine Schülerin oder einen Schüler oder eine Lehrkraft ihres Vertrauens hinzuziehen.[/B]

Verstehe ich das nun richtig? Das vor einer Entscheidung einer Ordnungsmaßnahme, was ja passiert ist mit 3 Tagen Suspendierung auch dem Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Äußerung "vor der Entscheidung" zu geben.

Finde ich einen dicken Hund und mir erzählt man, man muß mit mir nicht reden.
23.09.2011 19:15 Bigjosh4 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
  Seiten (2): [1] 2 nächste »
Antwort erstellen Dieses Thema empfehlen
Gehe zu:
» Kostenlos bei elternforen.com:
Kostenlos bei elternforen.com: Für Frauen vor und nach der Schwangerschaft: Jetzt unsere aktuellen Gratis-Informationen zu allen Schönheits-Behandlungen per Formular anfordern.

Suchbegriffe, unter denen andere Personen dieses Thema fanden:
androhung schulverweis in hessen, androhung zeitweiliger ausschluss vom unterricht formblatt androhung bw, ausschluss skifreizeit schule ohne klassenkonferenz?, ausschluss vom unterricht forum. bestrafen in der schule .

Beiträge Forum letzter Beitrag Antworten Hits
 Die letzten Beiträge deaktivieren Die letzten 5 Beiträge ausgewählter Foren
Online-Befragung von Eltern eines Kindes mit ... Handicap Heute, 14:07 von KristinMaletz 1 265
Alarm! Kindsmutter aggresiv gegenüber Baby Alltags-Sorgen-Forum Heute, 13:07 von Gerhard S. 5 166
Lehrer, die sich bei Facebook mit Schülern be ... Medien und Kinder Gestern, 22:33 von Maju 5 368
Dummer Modetrend? Small Talk Gestern, 22:24 von Maju 10 427
Achtung Fragen von Eltern zum Thema Kindergarten Kinder Kinder Gestern, 20:50 von Sabrinam 0 116

Sie sind hier: Ratgeber für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder (Startseite) » Kinder + Erziehung » Kindererziehung - Erziehungsfragen + Erziehungsberatung » Kann die Schule einfach bestrafen ohne mit den Eltern zu reden?

Werde ein Fan von uns auf facebook | Folge uns auf twitter

Bücher zu diesem Thema

Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Wir über uns | elternfragen.net

Forensoftware: Burning Board, entwickelt von WoltLab GmbH

Gerade über Google gesucht: scheidungsrecht neu, der kot bei baby ist grün, hitzepickel baby

Fotos © drubig-photo, Ramona Heim, pete pahham, Svetlana Fedoseeva, Valua Vitaly, Piotr Marcinski - fotolia.com