Schulausschluß wegen (nicht)-Impfung?      |
verena8113

= marci + redrose

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04.06.2005 22:02 |
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uschi

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RE: Schulausschluß wegen (nicht)-Impfung? von uschi (04.06.2005 22:22) |
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Hallo
ich weiß nicht, ob das rechtens ist!
Meine Zwerge sind sowieso gegen Masern-Mumps- Röteln geimpft!
Ist Deiner nicht dagegen geimpft worden??
Gruß uschi :winken:
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04.06.2005 22:22 |
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catherina

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Re: Schulausschluß wegen (nicht)-Impfung? von catherina (04.06.2005 23:00) |
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Das ist im Infektionenschutzgesetz so geregelt und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Masern. Hier findest Du die entsprechenden Paragraphen im einzelnen (ziemliches Amtsdeutsch):
http://www.m-ww.de/krankheiten/infektion...uge.html?page=7
Eltern, die ihre Kinder nicht haben impfen lassen, sind doch für solche Ausbrüche verantwortlich - Masern flammen doch heutzutage fast nur noch in Waldorf-Kitas/Schulen und anderen "Inseln" der nicht Impfer auf. Die Eltern sollen sich mal die erkrankten Kinder anschauen und überlegen, ob sie das ihren Kindern zumuten wollen.
Übrigens, wer seine Kinder *vorsätzlich* mit Masern ansteckt (zB zu kranken Klassenkameraden schickt), macht sich nach Infektionenschutzgesetz auch strafbar. Das Masern-Virus ist, wie einige andere Erreger sogenannter Kinderkrankheiten in den §§ 6 und 7 IfSG gelistet. Die Verbreitung dieser Erreger ist nach den §§ 73 ff. IfSG strafbewehrt. Eltern von Kindern, die diese vorsätzlich infizieren, machen sich nach § 223 StGB einer Körperverletzung schuldig.
Ich hätte glaube ich eine sehr eindeutige Worte für Eltern, die ihre Kinder nicht gegen eine Krankheit impfen lassen, die mit 30% Komplikationen einhergeht und sich dann beschweren, dass ihre ungeimpften kleinen Schätze nicht in der Schule (und anderswo) ihre Kumpels anstecken dürfen
Die sollen mal ganz ruhig sein
Catherina
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04.06.2005 23:00 |
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Ilona

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Re: Schulausschluß wegen (nicht)-Impfung? von Ilona (05.06.2005 17:46) |
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ich weis nur das Kindergärten wegen krankheiten geschlossen werden können. Ich hatte mal einen Fall da hette ein kind aus dem Urlaub Krätze mitgebracht, der Kindergarten wurde von mir und einer Mutter die Elterndienst hatte sofort für 2 Wochen geschlosen allerdings war da auch der Grund das wir alle Stoffe entweder kochen oder einfrieren mussten, damit die Tiere sterben.Wie das mit Masern aussieht weis ich nciht allerdings stimme ich catherina zu Masern können sehr gefählich werden und es sollte eine Impfpflich dafür eingeführt werden, spätestens dann, wenn das Kind in den Kindergarten kommt.
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05.06.2005 17:46 |
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catherina

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Re: Schulausschluß wegen (nicht)-Impfung? von catherina (05.06.2005 18:25) |
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et voila Masernparties
http://www.stern.de/wissenschaft/gesund_...ell/541302.html
Der bayerische Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) hat von Eltern organisierte so genannte "Masern-Partys" zur Ansteckung von Kindern scharf kritisiert. "Es ist in hohem Maße unverantwortlich, wenn erkrankte mit nicht erkrankten Kindern bewusst zusammengebracht werden, um sich das Virus einzuverleiben", sagte der CSU-Politiker der Nachrichtenagentur DPA.
Catherina
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05.06.2005 18:25 |
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User2 unregistriert
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Re: Schulausschluß wegen (nicht)-Impfung? von User2 (05.06.2005 19:06) |
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| Zitat: |
Original von catherina
Übrigens, wer seine Kinder *vorsätzlich* mit Masern ansteckt (zB zu kranken Klassenkameraden schickt), macht sich nach Infektionenschutzgesetz auch strafbar. Das Masern-Virus ist, wie einige andere Erreger sogenannter Kinderkrankheiten in den §§ 6 und 7 IfSG gelistet. Die Verbreitung dieser Erreger ist nach den §§ 73 ff. IfSG strafbewehrt. Eltern von Kindern, die diese vorsätzlich infizieren, machen sich nach § 223 StGB einer Körperverletzung schuldig. |
Ist das bei allen Kinderkrankheiten so, wie auch Windpocken?
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05.06.2005 19:06 |
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catherina

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Re: Schulausschluß wegen (nicht)-Impfung? von catherina (05.06.2005 19:10) |
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nein, nur bei den meldepflichtigen Krankheiten...
Catherina
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05.06.2005 19:10 |
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User2 unregistriert
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Re: Schulausschluß wegen (nicht)-Impfung? von User2 (05.06.2005 19:20) |
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Ok, danke. Denn Lara ist noch nicht dagegen geimpft, der Kinderarzt empfiehlt damit bis zur Einschulung zu warten. Sollte sie sie vorher bekommen wäre es gut.
Ich finde es übrigens ok, daß ebei solchen Krankheiten wie Masern solch drastische Maßnahmen gibt. Gerade vor 2 Tagen hab ich gelesen, daß bei Masern 20% Wahrscheinlichkeit besteht daran zu sterben!
Und auch für die geimpften Kinder stellt es doch noch ein Risiko dar mit infizierten in Kontakt zu kommen, es gibt ja keine Impfung die 100% Schutz bietet, oder?
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05.06.2005 19:20 |
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Ilona

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Re: Schulausschluß wegen (nicht)-Impfung? von Ilona (05.06.2005 19:23) |
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Mela keine Impfung bietet 100%igen Schutz allerdings ist die Gefahr das Kinder dann noch an der geimpften Kinderkrankheit zu erkranken natürlich um vieles gesenkt.
Masern kann auch eine Gehirnhautentzundung nach sich ziehen diese nennt sich dann Masernezifalites und kann von Tod bis zum Pflegefall was der in solch eienem Fall der Norm entspricht führen.
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05.06.2005 19:23 |
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Matthias
User

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Re: Schulausschluß wegen (nicht)-Impfung? von Matthias (06.06.2005 11:45) |
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So schlimm sind Masern denn doch nicht.Für schlechte Zeiten, die schon bald hundert Jahre her sind, spricht man von 3% Toten, heutzutage in den entwickelten Ländern liegen wir bei eher 1 Promille, also ein Erkrankter von 1000.
Die 20% beziehen sich eher auf Komplikationen, die über die normalen auch schon recht heftigen Masernbeschwerden hinausgehen.
Aber mindestens 3 von den 110 Erkrankten des aktuellen Ausbruchs liegen schon im Krankenhaus.
Der rechtliche Unterschied zwischen Kindergarten und Schule besteht ja in der Schulpflicht. Es ist die Frage, ob der Staat eine Schulpflicht fordern kann, aber andererseits wegen der nicht gesetzlich geforderten Impfung Kinder davon ausschliessen kann. Da wird es wohl irgendwann zu Klagen von militanten Impfgegner kommen.
Wobei der Wahnsinn heutzutage noch eine weitere Dimension hat, gibt es im Gegensatz zum Zustand von vor 30 Jahren doch eigenlich in jeder Schule mehr als ein Kind, dass zum Beispiel durch eine Krebsbehandlung immunsuppressiert ist und deswegen nur einen unzureichenden Schutz gegen Masern und andere Krankheiten haben kann. Und diese Kinder haben auch ein Anrecht auf einen ungefährdeten Schulbesuch.
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06.06.2005 11:45 |
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