brauche Rat -  Unterhalt - Auskunftspflicht des anderen Elternteil bei vollj. Kind

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rainerk

Guest
Hallo,
mein Sohn ist vollj. und geht zur Schule. Das Jugendamt hat für beide Elternteile den Unterhalt berechnet.
Kann ich von der Kindesmutter Auskunft über das Einkommen der letzten zwölf Monate verlangen?
Muß das Jugendamt die Berechnung des Unterhalts ausführlich darlegen?
Bis wann gilt die Berechnung des Jugendamtes?

Gruß Rainer
 

Hesinde

Neues Mitglied
Original von rainerkmein Sohn ist vollj. und geht zur Schule. Das Jugendamt hat für beide Elternteile den Unterhalt berechnet.
Kann ich von der Kindesmutter Auskunft über das Einkommen der letzten zwölf Monate verlangen?
Muß das Jugendamt die Berechnung des Unterhalts ausführlich darlegen?
Bis wann gilt die Berechnung des Jugendamtes?

Lebt dein Sohn bei seiner Mutter oder alleine? Ward ihr verheiratet? Was gibt dir jetzt Anlass zu vermuten, dass irgendwas mit der Berechnung nicht stimmt?

Grundsätzlich unterliegt das Jugendamt einer Datenschutzpflicht. Bei nicht verheirateten Eltern ist es noch nicht einmal berechtigt, die Adresse des jeweils anderen Elternteils herauszugeben. Dies dient zum Schutz beider Elternteile, weil diese Datenschutzpflicht auch für den anderen Ex-Partner gilt.
 
R

rainerk

Guest
Hallo,
ja ich war mit der Kindesmutter verheiratet und mein Sohn lebt bei ihr. Ich kann nicht beurteilen, ob das Jugendamt richtig gerechnet hat. Da das Jugendamt sehr lässig mit der Unterhaltsberechnung umgeht, vermute ich, daß das bereinigte Einkommen der Mutter nicht richtig berechnet wurde.
Gruß Rainer
 

Hesinde

Neues Mitglied
Original von rainerkja ich war mit der Kindesmutter verheiratet und mein Sohn lebt bei ihr. Ich kann nicht beurteilen, ob das Jugendamt richtig gerechnet hat. Da das Jugendamt sehr lässig mit der Unterhaltsberechnung umgeht, vermute ich, daß das bereinigte Einkommen der Mutter nicht richtig berechnet wurde.

Gut, was "lässig" ist und was nicht, kann man erst sagen, wenn man es beurteilen kann. Und was man unter "lässig" versteht dürfte sich exakt da unterscheiden, wo einer was zu zahlen und einer was zu bekommen hat.

Spekulationen sind immer so ne Sache (auch eine Glaubenssache, siehe meine Sig). Du kannst natürlich einen Anwalt einschalten, der sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzt. Die Erfolgschancen sind natürlich um so größer, je berechtigter und belegbarer deine Vermutungen sind.

Was man nicht vergessen darf: Kinder (auch die über 18 ) kosten eine Menge Geld. Gerade bei Unterhaltsstreitigkeiten stelle ich immer wieder fest, dass doch viel über das Kind ausgetragen wird, wo sich die Erwachsenen wie Erwachsene miteinander austauschen sollten.

Kindesunterhalt ist übrigens für die Kinder da und nicht für diejenigen, bei denen die Kinder leben. Das vergessen Eltern beiderlei Geschlechts schon mal gerne, wenn es Zoff gibt. Beiderlei Geschlechts schreibe ich deshalb, weil ich hier nicht auf die bösen Kindesväter draufschlagen und die armen Kindesmütter vorweg pauschal in Schutz nehmen will.

Wenn du meinst, dass du übervorteilt wirst, kannst du natürlich anhand deiner Einkommensverhältnisse überprüfen lassen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle http://www.kanzlei-willamowius.de/duesseldorfer-tabelle.html) deine Verpflichtungen übersteigt. Aber hier sehe ich wenig Chancen, da die Düsseldorfer Tabelle eben auch den Jugendämtern bekannt ist. 8)

Das Einkommen der Mutter hat für die Berechnung deiner Verpflichtung dem Sohn gegenüber übrigens gar keine Relevanz. Das würde erst zum Tragen kommen, wenn du ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet wärst.

Vielleicht könnt ihr euch ja so einigen.
 
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rainerk

Guest
Hallo,
das Einkommen der Kindesmutter hat Relevanz, da beide Einkommen addiert werden, dann der Unterhaltsanspruch meines Sohnes berechnet wird und schließlich auf beide Elternteile entsprechend bereinigtem Nettoeinkommen verteilt wird.

Das JA hat mich im Monat der Volljährigkeit um 40 Euro übervorteilt.

Gruß Rainer
 

Hesinde

Neues Mitglied
Original von rainerk
das Einkommen der Kindesmutter hat Relevanz, da beide Einkommen addiert werden, dann der Unterhaltsanspruch meines Sohnes berechnet wird und schließlich auf beide Elternteile entsprechend bereinigtem Nettoeinkommen verteilt wird.

Hmm... dann mag da bei volljährigen Kindern andere Regelung greifen. Es sei denn, euer beider Einkommen ist mega gut.

Obwohl:

Naturalunterhalt:
Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kommt für den sogenannten Naturalunterhalt auf, also für die unmittelbare Betreuung (Wohnen, Essen, Kleidung) und die damit zusammenhängenden persönlichen Bedürfnisse. Wer seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes gewährleistet, muß in der Regel keine zusätzlichen Barleistungen erbringen.
http://www.svz.de/ratgeber/unterhalt/rechtsstreit/kinder.html

Das JA hat mich im Monat der Volljährigkeit um 40 Euro übervorteilt.

Ui, 40 Euro... Ich hatte jetzt wirklich gedacht, es geht um existenzielle Summen.

An deiner Stelle würde ich mir überlegen, ob 40 Euro im Monat einen juristischen Aufwand wert sind.

Ehrlich gesagt würde ich in so einem Fall - da es um ja immerhin um mein Kind geht - diese Summe gerne aufbringen, wenn ich wüsste, dass es ihm gut geht.

Aber gut, das muss schließlich jeder selber wissen.
 
R

rainerk

Guest
Hallo,

eigentlich will ich nur eine sachliche Frage beantwortet haben und nicht ständig maralisiert werden. Dennoch vielen Dank für die Antworten.

Für eine sachliche Antwort zur Rechtslage wäre ich sehr dankbar.

Gruß Rainer
 

Hesinde

Neues Mitglied
Original von rainerk
eigentlich will ich nur eine sachliche Frage beantwortet haben und nicht ständig maralisiert werden. Dennoch vielen Dank für die Antworten.

Für eine sachliche Antwort zur Rechtslage wäre ich sehr dankbar.

Es liegt mir fern, zu moralisieren. Und sachliche Antworten hast du von mir bekommen, sogar Lektüre zum Nachlesen. ;-)

Wenn dir der Hinweis darauf, dass eine juristische Lösung bei 40 Euro vielleicht nicht so angebracht ist, unsachlich vorkommt, hast du sicherlich eine Rechtschutzversicherung. Dann viel Erfolg.

Ich habe allerdings den Eindruck, dass du gar keine der Rechtslage entsprechende Information haben möchtest, sondern eine, die deinen Wünschen entspricht. Das ist dann aber nicht mehr sachlich, sondern interessegeleitet.

Alles Gute. :)
 
R

rainerk

Guest
Hallo,

ich habe im www gelesen, daß eine Auskunftspflicht der Kindesmutter mir gegenüber besteht, fand aber keinen entsprechenden Paragraphen.

Ich verstehe nicht, warum ich kein Rechts auf eine ausführliche Darstellung der Berechnung des Jugendamtes habe, denn einen Anwalt muß man sich erst einmal leisten können.

Für mich sind 40 Euro viel Geld.

Gruß Rainer
 
F

Flower500

Guest
Hallo,

also so viel ich weiß ist es so daß derjenige der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt Unterhalt bezahlen muss und somit auch seine Einkünfte offenlegen muß.
Ist das Kind volljährig (also 18) muss es seinen Unterhalt selbst einfordern und das JA ist nicht mehr zuständig.

Es gibt eine Tabelle in der festgelegt ist welchen Anspruch das Kind hat. Das hängt davon ab ob es eigene Einkünfte hat (Lehre oder Arbeit), allein lebt oder bei einem Elternteil.
Lebt das Kind allein sind BEIDE Elternteile verpflichtet zu gleichen Teilen den errechneten Unterhalt zu bezahlen. Lebt es z.B. bei der Mutter, trägt diese schon damit zum Unterhalt bei, indem sie für Wohnung und anderes aufkommt. Sie muss nicht angeben wie hoch ihr Einkommen ist, nur derjenige der den Unterhalt bar monatlich zu überweisen hat.

Das Jugendamt oder Gericht muss auf jeden Fall vorrechnen wie es zu den von dir zu leistenden Unterhaltszahlungen kommt. Ich würde mich an deiner Stelle da mal kräftig auf die Hinterbeine stellen !

Außerdem ist es so daß du jedes Jahr, oder immer wenn du das Gefühl hast es hat sich etwas in der beruflichen Laufbahn oder bei den Einkommensverhältnissen deines Sohnes geändert, beim Gericht eine Neuberechnung beantragen kannst. Besser gesagt, du mußt das in die Wege leiten, denn von selber tun sie es nicht und dein Sohn wohl auch nicht.
Zahlst du jetzt z.B. 1 Jahr lang zu viel weil du nicht wusstest dass dein Sohn schon eigene Einkünfte hat (warum auch immer) und es stellt sich heraus du hast ja eigentlich für dieses Jahr zu viel gezahlt kannst du es nicht zurückverlangen, dann ist das Geld "im guten Glauben" (so nennt sich das) verbraucht und du hast halt Pech gehabt.

Zumindest ist das in Österreich so, kann nicht sagen ob es auch in Deutschland so ist.

:bye: Flower
 
R

rainerk

Guest
Hallo,

danke für die Infos.

Ich habe heute beim Gericht nachgefragt und mir wurde gesagt, daß ich kein Auskuftsrecht gegenüber der Kindesmutter habe, wenn das vollj. Kind priviligiert ist, also zur Schule geht. Ich muß der Berechnung des JA vertrauen und habe damit keine Möglichkeit, die Berechnung zu überprüfen.

Ich finde das nicht richtig, aber so sind unsere Gesetze.

Die Berechnung gilt bis ich eine Überprüfung beim Gericht beantrage, sprich eine Klage einreiche oder mich mit meinem Sohn verständige, daß er zum Jugendamt geht, um den Unterhalt für beide Elternteile berechnen zu lassen.

Als Zahlender bin ich immer in der schlechteren Position.
Leider muß ich immer darauf vertrauen, daß ich über Veränderungen informiert werde.

Gruß Rainer
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo,
mit der Offenlegung renn ich meinem Mann schon fast 4 Jahre nach. Er zahlt lediglich die 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

Ich würd gerne genauer wissen was er verdient, aber ohne Druck der Ämter und Anwalt geht das wohl nicht.
 
R

rainerk

Guest
Hallo,

also sein Recht muß Du nutzen, sonst verschenkst Du Geld, welches Du sicherlich nötig hast. Ich finde nur, daß Entscheidungen von Ämtern nachvollziehbar sein müssen und das ist in meinem Fall nicht gegeben.
In einem Amt sitzen auch nur Menschen, die Fehler machen und außerdem entscheiden diese über mein Geld .

Gruß Rainer
 
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