Wichtig -  Mutter meines Sohnes heiratet, was nun????

mghase

Mitglied
hallo zusammen,
hab da mal ne frage. (was denn auch sconst wenn ich was schreibe :ablachen)

Ich habe einen sohn, war nie mit der mutter verheiratet, und lebe getrennt von ihr. die mich kennen, kwennen die geschichte schon.
habe die vaterschaft anerkannt (habe keine sorgerecht) und zahle tapfer meinen unterhalt für nico.
sie lebt sei längerem mit einem anderen zusammen und ich hab erfahren das sie heiraten wollen.

nun zu meiner frage: :whatever
1. was ändert sich dabei für mich? (z.b. umgangsrecht)
2. was ist mit dem familiennamen von nico??(derzeit der seiner mutter)
3. kann der neue eine aduption von mir verlangen??

wäre toll wenn ich von euch ein paar erfahrungen lesen könnte.
vorab besten dank.

auf bald, grüße
mario
 
U

User2

Guest
Umgangsrecht hast du nach wie vor, eine Heirat spielt dabei keine Rolle.

Ich kenne einen Fall, da hat der Vater nur durch Zufall erfahren, daß sein Sohn nun den Ehenamen der Mutter trägt. Er wurde nicht gefragt und auch sonst keinen Hinweis bekommen. Erst als die Mutter mal wieder seine Gehaltsabrechungen wegen dem Unterhalt prüfen ließ hat er davon erfahren. Ob das allerdings immer so ist weiß ich nicht.
Ich meine, daß das mit dem Namen recht einfach ist. Selbst wenn der Vater gefragt wird und nicht zustimmt muß nur eine gewisse Frist vergehen, dann kann das Kind den neuen Namen annehmen. Ich weiß nicht ob sich da was geändert hat.

Klar kann er eine Adoption verlangen, aber du mußt dem nicht zustimmen. Ich würde behaupten selbst auf gerichtlichem Weg stehen die Chancen schlecht ohne deine Zustimmung eine Adoption durchzuführen, es sei denn es gibt triftige Gründe, dann hättest du aber sicher auch kein Umgangsrecht.
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Moin,

1. was ändert sich dabei für mich? (z.b. umgangsrecht)
2. was ist mit dem familiennamen von nico??(derzeit der seiner mutter)
3. kann der neue eine aduption von mir verlangen??

zu 1. es ändert sich nix für dich.

zu 2. es gilt http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1618.html sprich so einfach geht dem nicht.

Lass dir da nix einreden, 'meine' Kinder heißen wie ihr Vater, ich heiße auch in meiner neuen Ehe so wie ich geboren wurde und mein Mann heißt wie er schon immer hieß, seine Kinder heißen aber wiederrum wie er, alles klar? ;-) Das bringt aus erstaunten Gesichter die auf unser Türschild blicken genau keine Probleme ;-)

zu 3. nein, verlangen kann da keiner etwas von dir.

Gruß,

Tina
 

mghase

Mitglied
...danke euch beiden für die schnelle antwort.

zu meinem umgangsrecht bin ich mittlerweile auch der meinung dass sich da nichts ändert. warum auch. bin ja schließlich weiterhin der leibliche vater.

zu punkt 2: danke tina für den link. ich musste ihn oft lesen um zu verstehen. aber eins ist mir jetzt klar.

da ich keine sorgerecht für meinen sohn habe (da wir nicht verheiratet waren) kann ich mich auch nicht einmischen bei der vergabe seines nachnamens.

zu punkt 3:
hoffe das mir ein solcher brief mit der anfrage auf adotion erspart bleibt. zuzutrauen ist ihr. aber das lass ich auch mich zukommen.

danke nochmal.
gruß
mario
 

nadja regine

Aktives Mitglied
HMMMM??? Ich mußte, als ich geheiratet habe, den leiblichen Vater sehr wohl um seine Einwilligung bitten, damit meine Tochter den Namen meines Mannes bekommen konnt, obwohl ich das alleinige Sorgerecht habe.

Viele Grüße

Nadja
 

mghase

Mitglied
hallo nadja,

du bringst mich jetzt wieder etwas ins zweifeln mit deiner aussage. hast du den gesetztes-link von tina gelesen?

wann hast du geheiratet? viellleicht war da das gesetzt noch nicht aktuell. würde mich jetzt schon interessieren.
 
N

Nickyta

Guest
es ist dabei wichtig, zu wissen, wessen namen das Kind bei geburt hatte und ob die Partner verheiratet waren. Hat das Kind den mädchennamen der Mutter und waren die Eltern nicht verheiratet, hat die Mutter alleiniges Sr, ist es mit Sicherheit sehr einfach, den neunen nachnamen des Kindes zu bekommen-ich möchts nicht unterschreiben, aber ich meine gelesen zu haben, daß dies sogar automatsich bei Heirat der Kindesmutter geschicht, wenn die den namen des Mannes annimmt.
 
U

User2

Guest
Er schreibt ja in seinem Eingangspostig sie waren nicht verheiratet und das Kind trägt den Namen der Mutter.
 
N

Nickyta

Guest
dann dürfte die KM kaum Schwierigkeiten haben, den neune Namen auch für ihr Kind zu erhalten
 
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