Ich brauche DRINGEND Hilfe

Hansi

Neues Mitglied
Hallo
ich habe ein großes Problem:
und zwar habe ich eine uneheliche Tochter die ich über alles liebe! Sie lebt bei ihrer Mutter in einer anderen Stadt. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
Ich habe jetzt seit knapp 3 Jahren eine neue Lebendgefährtin und wir planen zusammen zu ziehen. Meine Tochter hat in letzter Zeit immer öfter den Wunsch geäussert zu mir zu ziehen, da sie sich bei uns sehr wohl fühlt. Meine Lebensgefährtin hat selber 3 Kinder mit denen sich meine Tochter sehr gut versteht.
Wir planen in ein großes Haus zu ziehen und es wäre genug Platz für meine Tochter. Meine Ex-Freundin hat jedoch ganz klar geäussert, dass sie mir die Tochter nicht "überlassen" würde.
Deswegen hier meine Frage:
Kann ich, evtl auch vor Gericht, irgendetwas tun, dass meine Tochter zu mir kann?
Sie hat oft deutlich geäussert, dass sie es sich sehr wünschen würde. Sie ist 13 Jahre alt.
Bitte helft mir!!
Euer Hansi
 

Frank2007

Systemlord
Hallo Hansi
Das ist schwierig.
Ich denke das da deine Tochter eine große rolle spielt.
Wenn sie wirklich zu euch will dann müsste das gehen aber ich kenne die gesetze nich wirklich.
Ich glaube das Alter spielt da eine rolle.
Hier ist aber bestimmt jemand der da genaueres zu sagen kann.
LG
Frank
 

Lucky

> vorsicht: jungmama <
guten abend

also ich würde mir an deiner stelle n anwalt nehmen und das sorgerecht "anfechten".
das ganze wird sich sicher eine weile hinziehen, aber es lohnt sich ja für deine tochter zu kämpfen. es wird ja sicher auch einen grund geben, warum deine tochter lieber bei dir sein will als bei ihrer mutter.
ich würde das ganze mit einem anwalt besprechen und das vom richter klären. deine tochter wird dann auch angehört werden, denn immerhin geht es ja um sie. such dir am besten einen fachanwalt für familienrecht (nicht nur schwerpunkt familienrecht). anders wird das leider eh nicht zu klären sein...

lg
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
ähm bevor du zum Anwalt gehst, mach einen Termin beim Jugendamt mit deiner Tochter zusammen u. schilder die Situation.

Das Familiengerricht arbeitet eh mit dem JA zusammen u. es sieht immer besser aus, wenn man erst beim JA war u. sich da besprochen hat.

Danach dann zum Anwalt u. über das Aufenthaltsbestimmungsrecht reden !!!!

:druecker :druecker :druecker
 

Social4you

Aktives Mitglied
:bye: Huhu!

Also ich würde auch empfehlen, erst zum JA und Anwalt und dann weitersehen...

Ich wünsche dir viel Glück, dass es klappt.


Liebe Grüße Janina :comp:
 

CME

Neues Mitglied
Lieber Hansi,

für eine Übertragung des Sorgerechts dürfte allein der Wunsch Deiner Tochter m.E. leider nicht ausreichend sein. Vielmehr ist darüber hinaus wohl auch eine "Kindeswohlgefährdung" erforderlich. Schau doch mal zu den §§ 1672 BGB, 1626 a BGB ein bisschen im Internet nach, da findest du auch ein paar interessante Urteile. Auch Art. 224 § 2 Absatz 3 EGBGB und § 1666 BGB dürften in diesem Zusammenhang für Dich interessant sein. Lass Dich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten! Viel Erfolg!
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Hansi,

ich würde da eher einen ganz anderen Weg einschlagen.

Und zwar würde ich Mediationsgespräche in Angriff nehmen. Darin wird es möglich sein, Euch alle anzuhören, auch die Tochter, und nach Lösungen gesucht.

Sicherlich würden auch Einzelgespräche mit der Tochter geführt, damit die Mediatoren sich selber ein Bild von dem Wunsch machen können.

Und evtl. erübrigt sich nach einer Mediation ja andere Vorgehensweisen.

Wenn die Tochter stark genug äußert, sie will zu Euch, und Mutter lenkt dann nach den Gesprächen nicht ein, kann man immer noch den gerichtlichen Weg versuchen.
Und da würden dann auch die Mediatoren angehört werden.
 

knöllchen

träumerin***
halloo...
wenn auch späte antwort aber ich wollte in dem alter auch zu meinem vater ziehen. gleiche situation, mutter wollte nich und hatte alleiniges sorgerecht.
ich musste zum Jugendamt und erklären warum ich zu meinem dad ziehen möchte, dann wurde geteiltes sorgerecht beantragt und wo das dann durch war, durfte ich zu meinem dad ziehn... miene mam hat sich damit dann auch abgefunden, spätestens als ich die aussage beim jugendamt machen musst. ich denke das wird in eurem fall bestimmt ähnlich laufen, wenn die mutter merkt, dass ihre tochter lieber bei ihrem vater wohnen möchte...
liebe grüße
 

Nobbi

Der PlautzAtor - Es kann nur einen geben!!!
Hallo Hansi,

viele gute Ratschläge gab es ja schon hier. Ich vermisse nur einen - hast den schon mal mit der Mutter gesprochen? denn ich denke bevor die Keule ( JA oder Anwalt) ausgepackt wird sollte man versuchen es einvernehmlich zu regeln.

Ich habe das Ganze hinter mir ( vor 10 Jahren) die Mutter war erst dagegen. Habe dann , Ohne Anwalt den Sorgerechtsantrag gestellt. Dann kam das JA ins Spiel. meine Erfahrung: Der Wunsch des Kindes spielt sehr wohl eine große Rolle - meiner war damals 7 Jahre. Kann aber von Amt zu Amt verschieden sein, nennt sich dann "Ermessensspielraum"

Wenn du dir sicher bist, dass es nicht nur eine pubertäre Laune deiner Tochter ist>>>> dann ran.

Gruß Nobbi



Sorry - habe gerade geleasen dass du mit der Mutter schon gesprochen hast.
 

Lady Amelia

Neues Mitglied
Also sei mal getröstet.
Bei meinen eltern war es nicht anders. meine mutter hatte das alleinige sorgerecht und ich wollte mit 12-13 etwa zu meinem vater ziehen. meine mutter erlaubte es auf probe. also drei monate danach hätte ich dann die wahl entweder mama oder papa. mein vater ging vor gericht als ich von seiten meiner mutter aus nicht ausziehen durfte und zack. danach durfte ich offiziell bei meinem vater leben. auch wenn ich kein jahr dort blieb. das ist eine andere geschichte.
 

tollwoodchild

tollwoodchild
Hallo Hansi,

mit ihren 13 Jahren hat Deine Tochter vor Gericht ein nicht unbeträchtliches Mitspracherecht. Wenn sie sich dafür ausspricht zu Dir und Deiner neuen Lebensgefährtin ziehen zu wollen, dürfte Deine Exfrau grössere Mühe haben, das zu verhindern.
Denn das Wohl des Kindes zählt vor Gericht und mit 13 Jahren kann ein Kind deziduell entscheiden, wo es sich am wohlsten fühlt und das würde dann schon nicht unerheblich zur Gerichtsentscheidung beitragen.

Wünsch Dir Glück.
Tollwood
 
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