Eilt! -  Kindsunterhalt nach Heirat ?

Bandit72

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,
ich bräuchte mal dringed einen Rat..

Ich werde demnächst heiraten und habe bereits ein uneheliches Kind im alter von 8 Jahren.
Jetzt die Frage - was kommt auf meine baldige Ehefrau zu sollte ich aus irgendwelchen Gründen in Zukunft arbeitslos/ erwerbslos werden in Bezug auf den Kindsunterhalt an meine uneheliche Tochter ?
- muß meine "neue" Ehefrau ( war mit der Ex nicht verheiratet ! ) für evtl Zahlungsausfälle von mir geradestehen ?

- falls ja - kann man ggf mit einem Ehevertrag meine Zukünftige vor so etwas schützen ??

Gruss
Bandit
 

Mama1980

Aktives Mitglied
Wenn du verheiratet bist wird auch der Gehalt deiner Frau berechnet für den Unterhalt. Ich weiss aber nicht genau ob das sicher ist. und ob man das umgehen kann. Bei den Anträgen weiss ich nur das ich immer ausfüllen musste ob mein ex eine neue Lebenspartnerin hat und wieviel sie verdient.
Ihr habt dann einen gemeinsamen Haushalt der mitberechnet wird.
Ob man da was mit Ehevertrag machen kann weiss ich nicht. Wie willst du das denn machen? Ehevertrag ist ja dafür da wenn ihr euch trennt das sie das nicht beommt was du da einträgst wie geld, erbe etc, das hat nichts mit Unterhalt zu tun . Sie kann einen Ehevertrag machen das sie deine Schulden nicht zahlt aber so genau weiss ich das nicht da solltest du lieber zum Anwalt
 

regg

Aktives Mitglied
also soweit ich weiß kommt deine demnächst Frau nicht für den Kindesunterhalt auf, warum auch ist ja nicht ihr leibliches Kind, aber frag lieber mal den anwalt....der weiß es auf jedenfall....
 

feivelmaus

Aktives Mitglied
Hallo

im Prinzip lässt sich das einfach beantworten:
Wenn DU arbeitslos wirst oder noch schlimmer, HARZ IV bedürftig, würdest Du alleine möglicherweise unter die Grenze fallen, Unterhalt zahlen zu müssen, da Du ja für Wohnung, Haushalt etc. aufkommen musst.

Deine Frau selber muss natürlich nicht zahlen, ABER:

Da Ihr verheiratet wärt, ist Deine Frau Dir gegenüber verpflichtet, d.h. bei der HARZ IV Berechnung z.B. wärt Ihr eine Haushaltsgemeinschaft und demnach würdest Du bei hohem Einkommen Deiner Frau keinen Anspruch auf Leistungen haben. Das gilt auch ohne Trauschein.

Für den Unterhalt sieht es dann mit Trauschein so aus, dass Sie dann auch für Dich sorgen muss, wenn es Dir finanziell schlecht geht. Sie ist zwar nicht direkt zahlungspflichtig, aber Dein Anspruch Ihr gegenüber wird angerechnet und den schuldest Du dann in Form von Unterhalt. Auch wenn ihr eigene Kinder habt, geht das uneheliche Kind aus Unterhaltssicht vor!!!

Das nur vom Prinzip her, eine genaue Berechnung kann sicher nur ein Anwalt verbindlich durchführen.

LG
Micha
 
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