ersteigert KiWa und Sitz E1

steffi1977

glückliche Mama
Hallo,

super ich habe ein Glück :rolleyes:
Habe für meine Mama ein KiWa ersteigert mit einem Kindersitz, es stand aber nicht bei welches Prüfzeichen es hat und ich habe auch vergessen nach zufragen :evil:
Naja heute haben wir die Sachen abgeholt und was steht auf dem Kindersitz ??? E1

Ich ärger mich super darüber, auch wenn ich nicht viel bezahlt habe :angryfire
Jetzt kann ich den Kindersitz wegschmeisen

Sollte ich das an die Verkäuferin mailen??
 

Rika

Aktives Mitglied
Würde den Verkäufer anmailen und ihm schreiben, dass der Sitz so nicht mehr benutzt werden kann. Ich würde davon ausgehen ,dass es keine böse Absicht war und er einfach die neue Rechtslage nicht kannte.
 

Raupe

Raubkatzenbändigerin
Ich dachte eigentlich, dass E1 bedeutet dass der Sitz nach ECE Vorgabe in Deutschland geprüft wurde. Aber warum das ein Problem sein sollte weiss ich nicht...
Aber vll hab ich ja auch was falsches wegen diesem E1 im Kopf.
 

steffi1977

glückliche Mama
ok mein Fehler *schaem*
Unter dem E1 /2 /3 oder 4 muss ich die Prüfziffer rauslesen und dies ist zum Glück 03 :)

Hintergrund:
Kindersitze werden nach einer europäischen Norm geprüft, die an dem am Kindersitz angebrachten Prüfzeichen identifiziert werden kann.
Wenn die Prüfnummer (unter dem Buchstaben E) mit 03 anfängt, ist es die bisherige Prüfnorm ECE 44/03, bei 04 die neue Norm ECE 44/04. Beginnt die Nummer mit 01 oder 02, darf der Sitz ab dem 8. April 2008 nicht mehr verwendet werden - der Sicherheitsstandard dieser Sitze entspricht nicht mehr heutigen Kriterien.

Bei der Nutzung von Kindersitzen nach der ECE 44/01 oder ECE 44/02 nach dem 8. April 2008 kann eine Geldbuße von 30 Euro fällig werden.

Quelle: http://www.klaffs-und-sander.de/frameset_net.htm
 
U

User3

Guest
Haste ja nochmal Glück gehabt! :maldrueck

Ansonsten hätte ich ihr das durchaus gemailt.
Da wird man schon für weniger schlecht bewertet.
 
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