Frage -  Gesetzlicher Vater trotz scheidung?

C

Coleman

Guest
Ich fürchte, Marion hat recht. Soweit ich weiss, gibt es nur die Möglichkeit, in einem vom Gericht genehmigten Vergleich auf den Versorgungsausgleich zu verzichten (wenn man es nicht schon vorher wirksam getan hat). Das kommt aber nur in Ausnahmefällen in Betracht. Und eine Scheidung ohne vorherigen Versorgungsausgleich kann es zwar theoretisch geben (Abtrennung der Folgesache "Versorgungsausgleich"), aber ich glaube, auch das kommt sehr selten vor.

Der Normalfall ist: Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Rentenvers., Vorliegen beider Rentenauskünfte beim Gericht, dann erst Scheidung.

Normalerweise bekommst du (bzw. dein Anwalt) die Rentenauskunft des jeweils anderen Ehegatten auch vorgelegt. Die meisten können damit nicht viel anfangen, aber immerhin steht drin, in welchen Zeiträumen für derjenigen Rentenbeiträge eingezahlt wurden, und da kann man dann sehen, ob Lücken drin sind, die nicht drin sein sollten. Je höher seine Rentenanwartschaft, desto mehr wird auf dich übertragen (oder desto weniger von dir auf sein Konto - wenn du mehr erworben hast als er).
 

schnupe

Aktives Mitglied
Original von GrüneTomate


Der termin Coleman wurde beschleunigt da ich meinen noch ehemann sagte das ich schwanger bin und er nicht damit in verbindung gebracht werden will .

Nun gut ich hoffe das alles am mittwoch gut geht ich habe dann fast ne fahrt von 2 stunden mit der DB vor mir -.-
ich werde mich dann noch mals melden

Knuffel an euch
gruss Grüne Tomate

Sorry, aber wenn ich richtig gelesen habe, ist Dein Noch-Mann doch der Vater des Kindes.....warum entläßt Du ihn so leicht aus der Verantwortung?

Hast Du schon mal ein paar Tage weiter gedacht? Mit so einer Lüge das Leben aufzubauen...das kann ganz gewaltig nach hinten los gehen.

Hast Du Dir schon mal überlegt, was Du Deinem Freund anlastest? Wenn Eure Beziehung nicht funktioniert, soll er ein Leben lang zahlen für ein Kind, welches nicht seines ist?

Sorry, denk mal etwas weiter als bis zum Tellerrand. :wand
 
C

Coleman

Guest
Original von schnupe
Sorry, aber wenn ich richtig gelesen habe, ist Dein Noch-Mann doch der Vater des Kindes.....warum entläßt Du ihn so leicht aus der Verantwortung?

Hast Du schon mal ein paar Tage weiter gedacht? Mit so einer Lüge das Leben aufzubauen...das kann ganz gewaltig nach hinten los gehen.

Hast Du Dir schon mal überlegt, was Du Deinem Freund anlastest? Wenn Eure Beziehung nicht funktioniert, soll er ein Leben lang zahlen für ein Kind, welches nicht seines ist?

Sorry, denk mal etwas weiter als bis zum Tellerrand. :wand


So krass kann ich das nicht sehen. Wenn der neue Partner das Kind als seines anerkennt und den biologischen Vater und Noch-Ehemann nichts mit dem Kind zu tun haben will, dann entspricht das in etwa der Situtation, wenn der neue Partner das Kind adoptiert. Auch dann verliert das Kind alle erbrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Beziehungen zu seinem biologischen Vater und hat nur noch einen gesetzlichen Vater - den Adoptivvater.

Ganz von der Hand zu weisen sind deine Bedenken trotzdem nicht: denn erstens gibt es ja eine unterhaltsrechtliche Komponente. Ich weiss nichts über die finanzielle Situation der Mutter, des neuen Partners und des Noch-Ehemanns - aber es könnte dazu kommen, dass das Kind auf Zahlungen des leiblichen Vaters angewiesen wäre. Der Unterhaltsanspruch wird aber überhaupt nur noch wieder aufleben können, wenn dann noch eine Anfechtung der Vaterschaft des neuen Partners mögliche wäre und eine Vaterschaftsfeststellung des jetzigen Ehemanns. Das steht natürlich in völligem Widerspruch zu dem, was jetzt alle Beteiligten wollen (das Ungeborene ausgenommen).

Und zweitens gibt es über rechtliche Beziehungen hinaus immer auch eine genetisch-biologische Komponente: ein Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft - selbst wenn es daraus keine Ansprüche auf Zahlung oder dergleichen herleiten kann. Ich kann aber den Beiträgen von Tomate nicht entnehmen, dass dem Kind dieses Wissen vorenthalten werden soll.

Aber die Bedenken sind berechtigt und sollten bei der für das Kind so wichtigen Entscheidung nicht übersehen werden.




(Ich frage mich, warum das Wort Er-zeu-ger im Beitrag durch **** ersetzt wird!? Das ist doch kein Schimpfwort, sondern eine Bezeichnung, die die Beziehung eines Menschen zu demjenigen bezeichnet, der ihn gezeugt hat - oder sehe ich da was falsch?)
 

GrüneTomate

Nervöses Bündel
Hallo
@ Schnuppe
Also ich denke schon nein anders gesagt ich weiss schon das das was ich tue richtig ist .... warum soll ich den erzeuger zwingen wenn er nicht will nur wegen dem schnöden geld? Ich will und wollte keinen krieg und werde auch nichts dergleichen tun um etwas zu provozieren.
mein neuer partner aktzepiert das kind und wir beide wissen was das bedeutet beziehungsweise mit sich bringt.

@ Coleman
Meine finanzielle lage ist "jobkomm" sobald der krümel da ist werde ich zu meinem freund ziehen mich dann davon verabschieden und sobald es das kleine zuläst arbeiten gehen.
die scheidung wurde wegen meiner SW vorgezogen heute habe ich meinen Versorgungsausgleich beim anwalt abgegeben dieser will sich kümmern.meine entgeltbescheinigung ist unterwegs zum amt und wird mir dann zugesendet.Ich kann nur hoffen das am mittwoch alles glatt läuft.

Wenn das kleine später alt genug ist werde ich erklären warum wieso das damals so war wegen der vater geschichte ich stehe dazu und fühle mich nicht schlecht dadurch.Ich bin selber bei pflegeeltern aufgewachsen und habe erst mit 15 erfahren woher ich stamme,und siehe ich habe keinen seelischen knacks bekommen.Es ist immer die frage wie man damit umgeht.

Nun gut ich schliesse hier mal
mittwoch melde ich mich dann drückt mir die daumen
knutschi
Gruss Grüne Tomate


(hihi das sterchen debackel da oben soll er-zeu-ger heissen wie coleman es schon schrieb es scheint doch ein "pöses" wort zu sein)
 

Schiffchen

Namhaftes Mitglied
Nur kurz zur Info: Das Wort ist hier auch schon sehr mißbräuchlich genutzt worden, abwertend und ungerechtfertigt... Und wir sehen hier immer nur die eine Seite der Medaille und nicht beide. Deshalb ist ein richtiges Urteil nicht möglich.

Daher ist es durch Sternchen ersetzt worden.
 

cde

**verwirrt**
Wenn man nach deinem Banner geht, hattest du vor knapp 25 Wochen viel Spaß mit deinem Ehemann. Daraus ist ein Kind entstanden. Hattet ihr denn da auch schon den Gedanken der Scheidung?

Für mich hört sich das ganze komisch an. Du willst deinem neuen Partner die Verantwortung komplett für ein genetisch fremdes Kind geben. Was ist mit Krankheiten oder ähnliches? Susann hat recht. So richtig Gedanken kannst du dir nciht gemacht haben, auch nicht was die Namensänderung betrifft...

Das klingt alles einfach unvernünftig und wischiwaschi... Wart doch erstmal die Entbindung ab, vielleicht liegt viele an den Hormonen...
 

schnupe

Aktives Mitglied
@ Schnuppe
Also ich denke schon nein anders gesagt ich weiss schon das das was ich tue richtig ist .... warum soll ich den ******** zwingen wenn er nicht will nur wegen dem schnöden geld? Ich will und wollte keinen krieg und werde auch nichts dergleichen tun um etwas zu provozieren.
mein neuer partner aktzepiert das kind und wir beide wissen was das bedeutet beziehungsweise mit sich bringt.



Ist er sich der verantwortung komplett bewußt?

Evtl geht Eure Beziehung un 2 oder Monaten zu Ende...und dann?

Beginnt der Krieg erst recht.

Warum nicht für alle mit offenen Karten spielen? Früher oder später kommt es eh raus.

Frage: Hast Du Deinem neuen viell. gesagt, das nur er der Vater sein könnte? Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Mansch so blauäugig da rein läuft, ohne wissen auch der rechtlichen Konsequenzen
 
U

User8

Guest
also...
ich möchte mich hier den kritischen Stimmen anschließen....
verstehe ich das richtig? Du hattest einen Ausrutscher mit deinem Bald- Ex(ich glaube mich daran erinnern zu können das du das hier mal geschrieben hast) und daraus ist ein Kind entstanden....da du mit deinemEx nicht mehr am Hut hast uznd er auch nicht mit dir, willst du deinen neuen Freund als Vater des Kindes eintragen lassen, obwohl er das gar nicht ist...???
..ich denke das geht gar nicht, einmal ist dein Ex nunmal der Vater, keiner zwingt ihn sein Kind zu sehen und du kannst ja auch auf den Unterhalt verzichten.( wobei iuch ja finde er war beteiligt, also sollte er sich kümmern)Und dann vor allen weil dein Kind das Recht hat zu wissen wer sein Vater ist. Stell dir mal vor wie das sein muß wenn man irgendwann in einer Notalge ist....oder aus welchem Grund auch immer erföhrt ..oh papa ist gar nicht Papa...Und was wenn dein Freund und du euch trennen solltet....soll er dann Unterhalt für ein Kind zahlen das gar nicht seins ist???
Ich halte gar nichts von so seltsamen Regelungen da muß ich einigen meiner Vorredner Recht geben.
Ich wprde dir raten deinen Ex als vater eintragen zu lassen . DEin Freund kann das Kleine ja später adoptieren( wenn ihr erstmal eine Zeit zusammengelebt habt, in einer Wohnung)
 

GrüneTomate

Nervöses Bündel
Hallo
sodele
seit 10.15 uhr bin ich nun geschieden.
Komisch aber okey.
Den versorgungsausgleich machen wir laut richter später da die scheidung ja nur vorgezogen wurde wegen meiner schwangerschaft.
Ich habe auch nochmals mit meinem anwalt geredet wegen der gesetzlichen vater sache, er sagte das er das damals nicht richtig ausgedrückt hatte das würde nur gilden wenn das baby in der ehe geboren würde.Und ich keinen partner hätte der das ungeborene annimmt.Da dieses bei mir nicht der fall ist hat sich das somit erledigt.

Den kritischen stimmen hier möchte ich sagen das es sich sicherlich merkwürdig bis naiv las was ich von mir gab.Ich möchte aber nochmals sagen das ich mir der konsequenzen durchaus bewust bin.die mich meinen neuen partner und das baby angehen.


An den rest möchte ich meine worte des dankes ausrichten für die hilfe und verbale unterstützung die ihr mir geleistet habt.


Liebe grüsse GrüneTomate
 
C

Coleman

Guest
Na, dann herzlichen Glückwunsch zur Scheidung - und eine schöne Restschwangerschaft.
 

Glückskind08

Neues Mitglied
Hallo. Fast richtig! Mache das gerade durch! Mein Sohn wurde im Juni 2009 geboren. Vater ist mein neuer Partner. Die Vaterschaftsanerkennung haben wir schon lange vor der Geburt des Kindes gemacht, d.h. der biologische Vater hat sein Kind anerkannt und der gesetzliche Vater (mein Ex) hat der Vaterschaftanerkennung zugestimmt, also bekannt, nicht der leibliche Vater zu sein.
Nun ist der Kleine da und mein Ex steht als Vater auf der Geburtsurkunde! Es führte kein Weg hin, dass er nicht auf die Geburtsurkunde kommt. Schlimmer noch ist, dass ich für alles die Zustimmung meines Ex-Mannes brauche! Selbst den Namen meines Kindes durften mein Partner und ich nur mit Zustimmung meines Ex´s geben. Eine Demürigung ohne Gleichen!
Die Vaterschaftsanerkennung wird erst mit rechtskräftiger Scheidung wirksam! Dann darf ich neue, kostenpflichtige Geburtsurkunden beantragen und mein Sohn den Familiennamen meines Ex-Mannes ablegen!
Blöde Gesetze! Es gab viele Tränen auf meiner Seite!
So kommt es, dass der Gesetzgeber einen dazu zwingt falsche Angaben machen zu müssen und diese als richtig zu unterschreiben!
Ich mußte meinen Ex zwangsläufig zum Vater machen und dieser wäre gesetzlich unterhaltspflichtig! Ich werde von den Behörden aufgefordert, Gehaltsnachweise des "Nicht-Vaters" zu bringen! Würde ich das tun, bekäme ich mehr vom Staat, aber es wäre meiner Meinung Betrug! Daher bekommen die Ämter statt der Gehaltsnachweise meines Ex-Mannes, die meines jetzigen Partners, einschließlich noch nicht wirksamer Vaterschaftsanerkennung!
Damit überfordere ich die armen Beamten sehr, aber ich werde nicht, weil der Gesetzgeber ein "getrennt lebend" kennt und weiß, dass eine Scheidung sehr lange dauert und in dieser Zeit auch neue Partnerschaften entstehen können (mit Nachwuchs), wissentlich falsche Angaben machen!
Wenn Grüne Tomate ihren neuen Partner als Vater angeben möchte, egal ob er es ist oder nicht, muss dieser eine Vaterschaftsanerkennung machen. Ihr Mann bzw. nun geschiedener Mann muss dieser zustimmen. Das erledigt das Jugendamt ohne Gericht, es sei denn, der leibliche Vater (also hier Ex-Mann) will nun doch Vater sein. Dann wird ein Vaterschaftstest gemacht, notfalls gerichtlich angeordnet, der dann für Klarheit sorgt. Doch wenn sich alle einig sind, geht das auch problemlos beim Jugendamt (natürlich NACH rechtskräftiger Scheidung).
Hoffe, konnte helfen! Ist wirklich sehr kompliziert alles!
 

Glückskind08

Neues Mitglied
Hallo, erst mal herzlichen Glückwunsch!
Wie hast Du das mit der schnellen Scheidung geschafft? Ich habe gekämpft ohne Ende, um einen Scheidungstermin vor der Geburt meines Kindes zu bekommen. Mein Ex sollte auf KEINEN Fall auf die Geburtsurkunde! Ich habe sogar die Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters, doch einen Termin habe ich erst für den 19.11. bekommen! Das Gericht bestand auf den Versorgungsausgleich und lehnte eine Abtrennung ab, da die geburt eines Kindes kein Grund darstellte!
Dabei gab es sehr viele Gründe, warum mein Ex auf keinen Fall als Vater auf die Geburtsurkunde sollte!
Nun ist mein Kind geboren und bei mir gab es viele Tränen! Ich musste im Beisein meines neuen Partners als Vater meinen Ex angeben! Ich musste mir für diverse Anträge seine Zustimmung holen! das Schimmste war jedoch, dass mein Kind erst seinen Namen bekam, nachdem mein Ex sein okay gab!
das war so demütigend, ihn ständig um irgendwelche Unterschriften zu bitten!
Gerade wo ER sich immer einen Sohn gewünscht hat und "nur" mit Töchtern gesegnet wurde (meine 3 Töchter sind wunderbar und ich bin sehr glücklich, dass sie so sind, wie sie sind!)! Nun bekommt er einen Sohn "geschenkt" und braucht keinen Unterhalt zahlen und sich nur mit ihm rühmen! Fotos vom Kleinen bekommt ER nicht! Auch die gewünschte Kopie der Geburtsurkunde mit seinem Namen als Vater lehnte ich strickt ab!
Nun habe ich endlich meinen Gerichtstermin und bange darum, dass bis dahin alles glatt läuft und mein Ex NICHT auf dumme Gedanken kommt und beschließt VATER eines SOHNES zu bleiben!
Hoffe, klappt alles!

Ich wünsche Dir und Deiner Familie alles Gute!
 
Oben