Frage -  Steuervorteil durch Heirat?

C

Coleman

Guest
Im Chat lässt sich sowas nicht gut klären, haben wir grad festgestellt. Aber vielleicht hier im Forum?

Mal ganz allgemein gesprochen - ohne persönlichen Hintergrund oder Anlass:

Wie sieht es aus mit steuerlichen Vorteilen durch die Eheschliessung? Ich habe mir sagen lassen, das sei nur im Jahr der Eheschliessung interessant - danach aber nicht mehr.

Wie ist es aber, wenn auf Dauer der eine viel verdient und der andere nichts oder wenig: hat dann nicht der Vielverdiener auch auf Dauer eine spürbar geringere Steuerlast? Sinkt damit nicht auf Dauer die Gesamtbelastung beider - auch über das Jahr der Eheschliessung hinaus?


Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob sich das unter dem Strich rechnet - insbesondere, wenn man auch eine Scheidung einkalkuliert. Aber erstens heiraten ja viele "sowieso" (zum Beispiel aus so altmodischen Gründen wie "Liebe") - und die nehmen dann Steuervorteile quasi ohne Mehrkosten mit. Und zweitens: wenn ich schon wirklich nur aus steuerlichen Gründen heirate, dann mach ich das nicht mit grossem Brimborium, sondern ich geh auf's Standesamt und gut is. Die paar Mäuse sind schnell wieder drin.
 

RASselbande

Namhaftes Mitglied
Dieses Thema hat uns vor wenigen Wochen im Zusammenhang mit dem Elterngeld den Kopf zerbrochen :sn7

Ganz allgemein gesagt ist es wohl so, dass man so oder so die gleichen Steuern zahlt. Der Unterschied ist nur, ob ich bei 4/4 im Zuge der Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern erst im darauffolgenden Jahr zurück bekomme (quasi mir Zinsen verschenke) oder aber bei 3/5 monatlich der Besserverdienende mehr und der Schlechterverdienende weniger Netto hat, dafür aber die Steuerrückzahlung im Jahr darauf dementsprechend geringer ausfällt.

Ich lass mich gern eines besseren belehren, aber ich meine, es so verstanden zu haben...
 

schnuppe

Aktives Mitglied
Ganz sattelfest bin ich da auch nicht.
Aber gibt's nicht das Ehegatten-Splitting, das für eine geringere Steuerlast sorgt? Unverheiratet gibt's doch Steuerklasse 1/1, verheiratet 4/4 oder 3/5. Vielleicht kannst Du bei einem fiktiven Verdienst mal in den Steuertabellen nachsehen, ob 4/4 besser stellt als 1/1.
 

cde

**verwirrt**
ich möcht hierzu nur erwähnen, dass das ach so tolle Elterngeld bei Ehegatten Splittung meist zu massiven Nachzahlungen führt...

Wenn man am 31.12. heiratet, wird das ganze Jahr gerechnet, als wäre man bereits am 1.1. verheiratet...

Kommt immer auf die Einkünfte an, so pauschal kann man das nicht sagen... wir haben keine Vorteile... 3/5
 
C

Coleman

Guest
Rasselbande, ich gehe mal davon aus, dass ihr in etwa gleich viel verdient. Dann schrumpft der Splittingvorteil gegen Null, sehe ich auch so (negativ wird's aber nie).

Bei sehr unterschiedlichen Einkommen steigt der Vorteil aber an - jedenfalls glaube ich das nach wie vor, und hoffe auf Argumente, die das entweder als Irrtum entlarven oder als richtige Einschätzung bestätigen.


Um mal Zahlen zu nennen (berechnet mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums):


Beispiel A:
Sie verdient 1000 Euro, er 4000 Euro, kein Kind.

Beide LSt- Klasse I:
Sie zahlt 119 Euro, er 10.515 plus 578,32 Soli, zusammen insgesamt 11.212,32

Er III, sie IV:
Sie zahlt 2.071 plus 113,90 Soli, er zahlt 6.144 plus 337,92 Soli, zusammen 8.666,62

Ersparnis: 2.545,50 Euro - auf's Jahr, also mehr als 200 pro Monat.


Also, wo ist der Denkfehler?
 
C

Coleman

Guest
Danke für diese Einführung, littlefoot, die meine Fragen im wesentlichen beantwortet hat.

:druecker
 
U

UserD

Guest
wie sieht das aus wenn beide selbständig sind,lohnt das sich dann noch zu heiraten?
 
C

Coleman

Guest
@Frühling: der Unterschied zwischen selbständig und angestellt besteht eigentlich nur in der Art, wie das Einkommen ermittelt wird (Lohn oder Gewinnermittlung), und ob im Laufe des Jahres durch Gehaltsabzug schon mal ständig Steuer-Vorauszahlungen ans Finanzamt geleistet werden (das geht natürlich bei Selbständigen auch, muss aber vom Finanzamt erst festgesetzt werden, während der Arbeitgeber von sich aus Lohnsteuer einbehält und abführt).

Bei gleich hohem Einkommen über das Jahr ergibt sich für den Selbständigen und den Angestellten kein unterschiedlicher Steuerbetrag - sie werden nach der gleichen Tabelle besteuert.

Der Splitting-Vorteil ergibt sich (so wie ich es verstanden habe) vor allem daraus, dass der Allein- oder Mehrverdiener (deutlich-mehr-Verdiener) gewissermassen auch den sonst nicht oder nur teilweise genutzten Steuer-Freibetrag des Ehepartners mitnutzen kann. Ist also z.B. die Ehefrau sowieso zu Hause, weil sie auf die Kinder aufpasst (klassische Rollenverteilung), kommt der steuerfreie Grundbetrag der Ehefrau dem Ehemann zusätzlich zu seinem eigenen zugute. Er braucht also einen doppelt so hohen Betrag nicht zu versteuern. Wären die beiden nicht verheiratet, bliebe es beim Mann beim einfachen steuerfreien Betrag, während der Freibetrag der Ehefrau ungenutzt "verfällt". Das gilt auch für Selbständige.


Generell gilt nach meiner Einschätzung, dass es sich wohl nur ganz selten lohnt, allein wegen des Steuervorteils zu heiraten (es sei denn bei grossem Unterschied im Einkommen der beiden Partner und bei absolut minimalistischer Spar-Hochzeit).



@black cat: die sogenannten steuerfreien Bezüge mit Progressionsvorbehalt sind in der Tat eine Mogelpackung. Sie führen nämlich dazu, dass der zu versteuernde Teil der Einkünfte mit einem höheren Steuersatz belastet wird. Das ist aber immer noch günstiger, als die steuerfreien Bezüge ihrerseits auch zu versteuern. Ausserdem kann es ja auch mal sein, dass es gar keinen zu versteuernden Betrag gibt.

Hast du z.B. vier Monat lang Lohn bezogen, insgesamt 10000 Euro, und danach 8 Monate lang verschiedene steuerfreie Bezüge (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Muttergeld, Elterngeld), z.B. 8 x 1500 = 12000 Euro. Dann werden diese 12000 Euro nicht versteuert, aber die 10000 Euro Lohn schon. Und zwar nicht aus dem Steuersatz, der eigentlich für 10000 Euro gilt (4 %), sondern nach dem Satz, der für 22000 Euro gelten würde (15,5 %). Dieser Steuersatz wird jetzt nur auf den Lohn-Teil angewandt, es ergibt sich also eine Steuer von rund 1550 Euro. Wäre alles versteuert worden, müsstest du rund 3400 Euro zahlen. Wäre das zusätzliche Geld wirklich ganz steuerfrei, also ohne Progressionsvorbehalt, wären es nur 400 Euro.

Besonders deutlich wird der Unterschied, wenn du in einem Jahr gar keine zu versteuernden Einkünfte hast - dann zahlst du auch keine Steuer, und zwar egal wie viel steuerfreie Bezüge mit Progressionsvorbehalt du kriegst.
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Ganz grob kann man sagen, daß der Splittingtarif einen Vorteil bringt, wenn das Einkommen im Verhältnis 60:40 bei den Ehegatten ist oder drüber, also z.B. 70:30.

Ist es z.B. 55:45, dann gewinnt der eine fast soviel wie der andere verliert.
 
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