Baby to go

Ilona

Moderator
Teammitglied
na ja man kann immerhin froh sein, das sie ihren unmut darüber geäussert hat und die Bild hat ja nun keine schlechten verkaufszahlen. Ab udn an sind solche zeitungen halt doch ganz nützlich.
 
C

Coleman

Guest
Die beiden Petitionen haben übrigens inzwischen beinahe im Gleichschritt die 5000er-Marke geknackt. Leider kann man die Zahlen nicht einfach zusammenzählen, weil sicher ein Großteil beide Petitionen unterschrieben hat.
 

RokkaBilly

Mitglied
Ich bin mal gespannt, was das im Endeffekt bringen wird. Mehr kann man zu dem ganzen Schrott ja nicht sagen. Aber es war eben eine Frage der Zeit, bis solch eine Sendung auftauschen würde.
 

cde

**verwirrt**
Strafantrag

Es wurde Strafantrag gestellt:

http://www.ovb-online.de/news/vermischtes/weltspiegel/Weltspiegel;art5826,1444721
 

hai

Namhaftes Mitglied
Original von Ilona
:applaus :applaus :applaus :applaus
kann mich nur anschließen und hoffe rtl, sowie die unverantwortlichen eltern lernen daraus. wäre ja noch schöner wenn man in deutschland babys verleihen könnte, wenn auch nur für eine bestimmte zeit. das ganze dann damit zu vergleichen, dass in einer kita ja auch "fremde" auf das kind aufpassen, fand ich den gipfel. ich meine die haben das ja gelernt und wissen wie man mit kindern umgeht (sollten) gut ich kenne mädchen denen ich mein kind auch anvertrauen würde (eine davon 15 die andere 17), aber da weis mans ja auch. aber der spruch aus der werbung "ich vertraue dir jetzt mein kind an" oder so änlich, also ne. ich hoffe die klage bringt was und sie sollte nicht zu lasch ausfallen, die sollen ja daraus lernen.
lg steffi
 

cde

**verwirrt**
Man muss seinen besten Freund ja unterstützen oder? :zwinker:

Deshalb der Link:

http://www.ovb-online.de/news/vermischtes/weltspiegel/Weltspiegel;art5826,1444721
 

cde

**verwirrt**
http://www.ovb-online.de/news/vermischtes/weltspiegel/Weltspiegel;art5826,1444721

die Frage zu unserer rechtlichen Vorgehensweise gegen das RTL-Sendeformat "Erwachsen auf Probe" ist mir zugeleitet worden.

Anfänglich war beabsichtigt, im Wege der einstweiligen Verfügung (Landgericht) das Unterlassen der Ausstrahlung anzuordnen. Daher rührt auch der Kostenrahmen, für den das Familiennetzwerk zu Spenden aufruft.

Nach intensiver Prüfung sind "Dritte", hier auch das Familiennetzwerk, leider nicht klageberechtigt. Ebenso ist eine Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Popularklage (möglich im Freistaat Bayern) aus formalen Gründen nicht möglich.

Wir haben uns entschlossen, zunächst im außergerichtlichen Verfahren eine Abmahnung an RTL zu erstellen und den zuständigen Leiter der Verwaltung in Köln mit Frist bis Donnerstag, 12.00 Uhr aufgefordert, aus ordnungsrechtlichen Gründen die Ausstrahlung zu untersagen.

Gerichtlich werden wir den Weg über einen Eilantrag an die Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen.

Vertreten wird der Verein Familie e.V., Träger des Familiennetzwerkes, als Kläger durch die Anwaltskanzlei Dres Neuber und Kollegen. Siehe:

http://www.rechtsanwaltessen.de/anwalt/roeser.html

Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben und verbleibe
 
C

Coleman

Guest
Um mal unter all den foreninternen Dingen den Blick wieder auf die wirklich wichtigen Dinge zu lenken: die erste Unterschriftensammlung ist inzwsichen bei fast 7.000 Unterschriften, die zweite sogar bei über 8.000.
 

Alicia

Aktives Mitglied
Original von Coleman
Um mal unter all den foreninternen Dingen den Blick wieder auf die wirklich wichtigen Dinge zu lenken: die erste Unterschriftensammlung ist inzwsichen bei fast 7.000 Unterschriften, die zweite sogar bei über 8.000.

:respekt :applaus
 
U

User8

Guest
Wollte euch das nicht vorenthalten...

Sehr geehrte Frau.......,


vielen Dank für Ihre Beschwerde zum RTL-Sendeformat „Erwachsen auf Probe“.

Art. 5 Grundgesetz (GG) gewährleistet die Rundfunkfreiheit. Sie kann nur eingeschränkt werden, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird. Forderungen nach einem Ausstrahlungsverbot kollidieren mit dem in Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG ausgesprochenen Zensurverbot.

RTL hat entsprechend den Regelungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) alle Folgen des Formats der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF – www.fsf.de) zur Prüfung vorgelegt. Die FSF hat alle Folgen zur Ausstrahlung im Abendprogramm freigegeben und RTL positive pädagogische Beweggründe attestiert.

Wie im geltenden Recht vorgesehen, wird die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), erst nach der Ausstrahlung eine medienrechtliche Bewertung des Formats „Erwachsen auf Probe“ vorlegen. Die KJM wird dann unter Beachtung des Votums der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) eine Überprüfung nach den Vorgaben des Jugendmedienschutzes vornehmen. Ob die Rechte der gezeigten Kleinkinder verletzt worden sind, muss durch die nach dem Jugendschutzgesetz für das Kindeswohl zuständigen Behörden überprüft werden.

Neben einer rein medienrechtlichen Betrachtung des Falles geht es auch um moralische Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Programmverantwortung eines Senders stellen. Diese Diskussion wird die NLM auch in diesem Fall mit RTL führen. So wird in der nächsten Sitzung des Programmausschusses der NLM, am 11. 06. 2009, ein Gespräch mit RTL zum Format „Erwachsen auf Probe“ stattfinden.

...............
 

cde

**verwirrt**
Schlechte Nachrichten:

http://www.rosenheim24.de/nachrichten/stars/gericht-erlaubt-baby-sendung-334207.html
 

hai

Namhaftes Mitglied
Original von kamial
Schlechte Nachrichten:

http://www.rosenheim24.de/nachrichten/stars/gericht-erlaubt-baby-sendung-334207.html

ich glaubs ja nicht. die haben ja wohl nicht mehr alle latten am schrank. klar kann den kleinen jetzt keiner mehr helfen, aber wenn sies jetzt nicht verbieten müssen demnächst noch andere kleine leiden. nur weil jetzt nicht reagiert wurde. hoffe wenigstens die eltern bekommen dafür eine ordentliche strafe. ich mein es ist ja schon richtig ausgedrückt AUSGELIEHEN. hallo kinder kann man doch nicht ausleihen, da könnte man ja gleich kinder verkaufen erlauben. ich hoffe die kinder haben kein arg zu großes trauma davon und immerhin seine und meine familie werden diesen sch... nicht schauen, genauso wie unsere freunde und ein teil der freunde, die unsere familie hat.
lg steffi
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
hi, nein das seh ich etwas anders dort leih ich die Kinder nicht aus - ausleihen hat für mich was mit weg geben das ein anderer ein Vorteil hat bw etwas damit machen kann.
Wie ein Buch leih ich aus damit meine Freundin es lesen kann.
Mein Kind leih ich nicht an den Kiga aus damit die etwas machen können, sondern ich gebe es dort hin damit es betreut wird in mener Abwesenheitzu Hause, aber ich verleihe es der Erzieherin nicht, weil sie z.b. keine Kinder selbst hat.
Das ist für mich nochmal ein deutlicher Unterschied.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Zucker der Unterschied zwichen Kiga/Tagesmutter und der Sendung ist zum einen das diese menschen denen ich da mein kidn anvertraue dazu ausgebildet sind. Sie haben gelernt wie sie in schwierigen Situationen mit einem kind umgehen müssen.
Beim babysitter ist es zwar nicht so aber ich schaue mir denjenigen genau an. Bin bei den ersten treffen dabei und schaue wie geht sie oder er mit meinem kind um und kann ich mit gutem gewissen dann auch wirklich gehen. Diese Wahl hatten die Eltern in der Sendung nicht, die Kinder wurden da einfach zugeteilt.

Bei Verwandten ist es so, das die verwandten die Kinder auch lieben und eventuell auch schon kinder großgezogen haben und da ihre Erfahrung gesammelt haben.

Von daher ist es schon ein unterschied ob ich jemandem meine Kinder anvertraue die entweder die Ausbildung haben, ich sie mir aussuchen kann, sie auch schon Kinder erzoegn haben, das Vertrauen in die Person da ist, die Liebe/Zuneigung zu den Kindern vorhanden ist oder ob ich meine Kinder wildfremden gebe die ich noch nicht mal kenne.
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von Zuckerschneckle
mit dem unterscheid, dass die kids die "ausleiher" da kennen....

Genau das ist aber der Punkt den die Bindungsforscher meinen. Da werden die Kinder eingewöhnt, so daß sie die Betreuer als weitere Bezugspersonen 'akzeptieren' Und sie werden nicht wirkürlich an völlig fremde Personen übergeben.

Das steht alles ganz genau erklärt (auch für Laien) in der von mir hochgeladenen Presseerklärung der Haunerschen Klinik.

Tina
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von Birgit
hey da fällt mir nix mehr ein

Wieso?

Sooooooooooooooo Unrecht der nicht mit seiner Kritik an der Kritik und an den deutschen Betreuungssystemen. Konsequent zu Ende gedacht heißt die Kritik an der Sendung bzgl der Bindungsproblematiken genau das. Natürlich müsste eine Fr. von der Leyen wenn sie denn die Sendung kritisiert diesen Massstab auch an die deutschen Kinderkrippen anlegen.

So wie das Format ist kritisiert er es auch, er sagt nur auch das es auch Potential für ein gutes Format gäbe, wenn usw usf.

Zudem müssen sich da auch gerade alle bekannten Psychos ein Stück weit profilieren und da gehört ein Herr Bergmann sicher dazu.

LG,

Tina
 

Birgit

EF-Team
Teammitglied
Hallo Tina,

ja soooo nrecht hat er nicht, nur ich seh da immer noch ein Unterschied ob ich mal eben mein Kind für eine Sendugn zur Verfügung stelle oder ob ich mein in eien Betreuung geben
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
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