Frage -  Namensgebung des Baby´s bei geschiedener Ehe

GrüneTomate

Nervöses Bündel
Hallo
Nach langer zeit melde ich mich auch mal wieder .... grund dessen ist folgender

ich bin nun 18 tage vor dem ET.Geschieden bin ich seit 1.4 dieses jahres (scheidung wurde beschleundigt wegen ssw) der leibliche vater meiner ungeboren Tochter ist mein ExEhemann dieser möchte genauso wie ich das er daraus gehalten wird.Ich habe einen neuen partner der die vaterschaft anerkennt was wir aber noch noch nicht beim jungendamt beantragt haben.
Mein problem ist nun dieses
da ich ja noch den nachnamen meines exehemannes trage was ich auch nicht ändern wollte, welchen nachnamen bekommt die kleine? den meines exmannes ? muss er damit einverstanden sein da es ja "seiner" ist? oder bekommt die kleine meinen mädchennamen.Was ich mehr als komisch finden würde wenn sie anders heist wie ich .Ich las im web das das kind den namen der mutter bekommt was mir auch logisch erscheint.
Wie ist es dann mit der Vaterschaftsannerkennung? bekommt sie danach den namen meines neuen partners?obwohl wir nicht verheiratet sind?

Wenn ich das alles selber lese verwirrt es mich noch mehr ^^

Also noch mal langsam .... meine info ist das das kind den nachnamen der mutter bekommt.wie ist das bei geschiedener mutter die den namen des "ex" trägt?
wie ist es dann weiter bei der späteren vaterschaftsanerkennung?

ich bin nun leicht konfus ich hoffe ihr blickt dadurch ...
Wäre lieb wenn jemand helfen könnte.
Gruss Tomate :)
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Huhu Tomate,

dein Exmann hat da gar nichts zu zu sagen, immerhin ist der Nachname jetzt auch deiner, ich nehme an du willst ihn behalten weil deine anderen Kinder ebenfalls den gleichen tragen.

Deine Tochter kann diesen Nachnamen ebenso annehmen, oder, was auch geht, den Nachnamen deines Partners der die Vaterschaft annerkennt..
Dann würde sie allerdings als einziges Kind anders heissen als ihre Geschwister, das würde ich mir gut überlegen, zudem ist es schwierig bzw. unmöglich, im Falle einer Trennung das sie nachträglich doch deinen Nachnamen annimmt. Dein Geburtsname geht nicht schätze ich zumindest solange du ihn nicht wieder annimmst.
 

GrüneTomate

Nervöses Bündel
Hi Celeste
Also heist das auf deutsch keine panik alles Easy :)
ne scherz beiseite dann bin ich beruhigt hatte den flo im ohr das es passieren kann das sie meinen mädchennamen bekommt.
Vielen dank dir für die schnelle antwort
Knuffel sende
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Hmmm...

Also, ich sehe das nicht sooooo easy:

Original von GrüneTomate
Geschieden bin ich seit 1.4 dieses jahres (scheidung wurde beschleundigt wegen ssw)

Wieso wurde denn deshalb die Scheidung beschleunigt, wo doch der Vater dein Ex ist?

Ich habe nicht so die Ahnung von Namensgesetzgebung, könnte mir aber vorstellen das es auch am Sorgerecht hängt. Das hängt wiederuum vermutlich davon ab ob das Kind noch als ehelich gilt. Was sagt das Urteil dazu?
Oder es kann auch an eurem 'Ehe'namen hängen.

der leibliche vater meiner ungeboren Tochter ist mein ExEhemann dieser möchte genauso wie ich das er daraus gehalten wird.

Ich weiß, es geht mich nichts an und es ist nicht die eigentliche Frage dieses Threads, aber wenn du den Vater raushalten willst und er sich auch wieso soll das Kind so unbedingt seinen Namen bekommen? Und wieso willst du seinen Namen so unbedingt behalten? Zumal wenn ein sozialer Vater (mit wieder anderem Namen) auch noch Rechte und Pflichten bekommen soll?
Für mich ist das alles sehr wiedersprüchlich und ich frage mich wie sich auf der einen Seite die Verleugnun auf der anderen Seite aber die Einbennung des leiblichen Vaters auswirken wird.

Ich habe einen neuen partner der die vaterschaft anerkennt was wir aber noch noch nicht beim jungendamt beantragt haben.

Wie wollt ihr denn das beantragen? Ene Vaterschaft kann nur anerkennen wer Vater ist. Dein neuer LG könnte das Kind adoptieren. Oder geht es um Sorgerecht?

da ich ja noch den nachnamen meines exehemannes trage was ich auch nicht ändern wollte, welchen nachnamen bekommt die kleine? den meines exmannes ? muss er damit einverstanden sein da es ja "seiner" ist? oder bekommt die kleine meinen mädchennamen.

Weiß ich alles nicht, also die rechtl. Seite, wie ich schon sagte. Aber ich kann dir sagen das meine beiden Kinder schon immer den Namen meines Ex tragen und ich schon immer (in meiner jetztigen und meiner vorherigen Ehe) meinen Namen trage. Das macht den Kindern absolut nichts aus ;-)

bekommt sie danach den namen meines neuen partners?obwohl wir nicht verheiratet sind?

Sicher nicht. Eine Einbennung ist keine einfache Sache.
Zudem bleibt es immer das Kind deines Ex, ob du willst oder nicht. Und dein Ex bleibt der Vater, ob er will oder nicht. Das alles sind Wurzeln des Kindes.

wie ist es dann weiter bei der späteren vaterschaftsanerkennung?

s.o. erstmal müsste ich wissen wie die Anerkenung passieren soll und was damit eigentlich gemeint ist.

LG,
Tina
 

June77

Aktives Mitglied
Wenn ein kind unehelich geboren wird - ist ja bei dir der fall - kann es den nachnamen den leiblichen vaters oder den der mutter bekommen.
Huch: der leibliche vater wäre in diesem fall dein ex. Da ihr aber beschlossen habt, zu schummeln (warum auch immer :whatever), also deinen freund als leiblichen vater des kindes auszugeben, kann das baby deinen oder SEINEN (den deines freundes) nachnamen bekommen.

Wenn deine ehe rechtskräftig geschieden ist, gilt die ehelichkeitsvermutung für das baby nicht mehr, nun gilt der mann als vater, der die vaterschaft anerkennt. Das ist in deinem fall dein freund (der aber wiederum nicht der leibliche vater ist).

Blickt jemand noch durch? :-D

Ganz nebenbei mal eine frage: warum lasst ihr euch alle 3 darauf ein? :ausheck
Habt ihr mal an das kleine gedacht?
 

June77

Aktives Mitglied
P.s.

Wenn dein freund ganz schnell die vaterschaft offiziell anerkennen lässt, könnt ihr auswählen: deinen oder seinen nachname.

Ich würde mir das aber sehr gut überlegen. Weiß nämlich nicht, ob bzw. unter welchen umständen man das rückgängig machen kann. :whatever :whatever :whatever
 

GrüneTomate

Nervöses Bündel
Guten morgen


Erst einmal danke für eure Antworten :druecker

June77:Mein ExEhemann möchte nichts mit dem ungeboreren zu tun haben was ich voll und ganz respektiere und verstehe.Ich bin und werde nicht einer dieser frauen die sich rachsüchtig vor ihrem Ex aufbauen und geld etc.einfordern.
du fragst warum wir uns darauf einlassen.... warum soll ich meinen ex dazu zwingen der Vater zu sein wenn er es ablehnt?


Hextina:Die Scheidung wurde wie du schriebst beschleunigt weil mein Ex ehemann eben nichts damit zu tun haben wollte.Das kind gilt nicht mehr als "ehelich" da es nach der scheidung geboren wird.somit ist mein Ex nicht dergesetzliche Vater.Als Geschiedene schwangere Frau muss der Vater (sofern vorhanden) durch die beschriebene Vaterschaftsanerkennung bestimmt werden.Dazu müssen beide Elternteile beim jungendamt vorsprechen.
[
Ich weiß, es geht mich nichts an und es ist nicht die eigentliche Frage dieses Threads, aber wenn du den Vater raushalten willst und er sich auch wieso soll das Kind so unbedingt seinen Namen bekommen? Und wieso willst du seinen Namen so unbedingt behalten?
]

Sicherlich hätte ich meinen mädchennamen direkt nach der scheidung annehmen können beziehungsweise beantragen können.Aber da wir 2 gemeinsame Söhne haben die logischer weise seinen namen tragen fand ich es besser (mit einverständniss meines Ex´es) das ich den namen behalte.

Sodele ich hoffe das ich alle unklarheiten beseitigt habe :]

Gruss Tomate
 

Lara1231

Lara
Ich würd mir das gut überlegen ob ich einen "falschen" Vater einsetzen würde..
Deine Tochter wird es eh irgendwann wissen wollen oder heraus bekommen.
Ich würde von anfang an mit offenen Karten spielen..
Und ich glaube in deinem Fall.. ist der Name das kleinste Problem....
Was denkst Du wie wird sich deinen Tochter fühlen das sie sein Vater sooo ablehnt (warum auch immer, er war ja auch bei der Zeugung dabei :shake?)
Ich würde sie als drei gemeinsame Geschwister mit ein und dem selben Vater aufwachsen lassen.... egal was dein Ex sagt....
Seh das auch nicht das DU da als Hysterisch oder so gilst.
Was ich auch noch bedenklich finde (geht mich aber auch nichts an) das Du gleich einen Ersatzpapa parat hast....Überleg dir was Du ihm auf bürdest....
Erliche klare Verhältnisse , das ist immer noch das beste...
Und der wirkliche Papa kann es sich ja noch überlegen ein leben Lang ober er kontakt will zum dritten Kind oder nicht...
Erbrechtlich ist deine Jüngste dann auch mal ausgeschlossen irgndwann wenn es doch tatsächlich was zum Erben geben sollte....
DAs würde ich mir echt gut überlegen... Schienen zu legen.. und Wege ab zu schneiden... nie man nie wieder Kitten kann... und die Folgen mußt Du tragen....
Mir wäre das zu heiß
Habe in Familienaufstellungen schon mehrmals mit erlebt wie extrem Kinder unter solchen Verhältnissen ein leben lange Leiden......
 

Meggy

Mitglied
Es gibt zum Schutze des Kindes eine Klausel für Kinder, die nach einer Scheidung geboren werden.

Wenn das Kind innerhalb der ersten 10 Monate nach einer Scheidung zur Welt kommt, wird der Ehemann (der geschiedene) als Vater eingesetzt und wenn die Mutter den Ehenamen trägt, bekommt das Kind auch den. Da gibt es keinen Weg dran vorbei, ausser vor der Geburt neu heiraten (ich hab das Thema durch). Hier geht es um den Schutz und die Rechte des Kindes, die höher gestellt sind, als Wünsche der Erwachsenen.
Dass eine Scheidung schneller wegen einer Schwangerschaft geschieden wird, hat mit dieser Klausel nichts zu tun. Solange nicht per Bluttest erwiesen wurde, dass der neue freund der Vater ist, bleibt der Exehemann rechtlich der Vater (und biologisch ist er es hier ja wohl auch). Und für genau solche Fälle wie deiner, (sorry dafür, das ist meine meinung) wurde diese Klausel gemacht.

June77, da die Mutter geschieden ist, kommt das Baby eben NICHT unehelich zur Welt.

LG
Meggy :bye:
 

usagimoon

sadness
Hallo,

ich würde auch nicht zum JA gehen und da sagen, dass dein neuer Freund der Vater ist. Das Kind hat ein recht zu wissen wo es herkommt. Und da du den Namen behalten hast deines EX wegen der Namensgleichheit zu den anderen, ist es nur fair, wenn das Kleinste dann auch den Namen bekommt (immerhin ist er ja der leibliche Vater), oder willst du zu dem neuen Kind keine Namensgleicheit?

Als Vater kann man nicht sagen, man will rausgehalten werden. Er hat ja auch mit dir das Kind gemacht und daraus ergeben sich auch mal Konsequenzen, was ihr ja wissen müsstet, da ihr schon zwei habt.

Er soll sich gefälligst drum kümmern, Unterhalt zahlen, ka was? Er ist der Vater und ob du es willst oder nicht, er wird immer der Vater bleiben. Und das Kind hat ein Recht nicht unter Lügen aufgezogen zu werden, denn das Kind ist der Mensch der am meisten drunter leiden wird.

EDIT: Achja und soweit ich weiss, ist der Exehemann wirklich noch Monate nach der Scheidung nach dem Gesetz der Vater.

Hextina: Meine Kinder stört es aber doch (und das obwohl ich wegen der Namensgleichheit einen Doppelnamen angenommen habe, damit ihr Nachname auch meiner bleibt). Sie würden schon gerne den anderen Namen auch haben wollen. Die beiden Ältesten haben nämlich meinen Mädchennamen als Nachnamen und die beiden Jüngeren den von meinem Mann. Ich habe eine Kombination aus Beidem. ich glaube das Kommt immer auf das Kind an, und darauf wie die Umgebung mit sowas umgeht.

LG
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von GrüneTomate
warum soll ich meinen ex dazu zwingen der Vater zu sein wenn er es ablehnt?

Weil er es ist?!

Immerhin gehst du vermutlich eine Straftat wenn du einen wissentlich und vorsätzlich einen falschen Mann als Vater ausgibst

Und deinem Kind werden seine Wurzeln verweigert.

Ich hab's zwar nicht so mit Familienaufstellungen, aber ich hab ein genügend Fällen erlebt was so eine Lüge bei einem Kind bewirken kann. Ich täte mir das gut überlegen, verdammt gut.

Ich hoffe (und ich werde dazu mal hier auf einigen JAs nachfragen) das man da wirklich auf einem Vaterschaftstest besteht, so im Sinen des Kindeswohls.

Da ist das Problem mit dem Namen doch ein ganz kleines, jedenfalls meiner Meinung nach.

LG,

Tina
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Klar, ich und meine Kinder sind auch nur ein Einzelfall. Aber ich schreibe das gern um Mut zumachen :)

Original von usagimoon
ich glaube das Kommt immer auf das Kind an, und darauf wie die Umgebung mit sowas umgeht.

Ja, sicher, vorallem auf letzteres.
Ich denke bei uns hängt es eben stark an mir, ich habe schon immer auf meinem Namen bestanden, finde es aber gut das die Kinder den Namen des Vaters tragen. Gerade auch weil wir heute getrennt sind, so ist ein Teil ihres Vaters in ihrem Alltag. Aber ich weiß das da andere ganz anders empfinden.

Bei uns stehen inzwischen 6 Personen mit insgesamt 3 Nachnamen an der Haustür, bei dem Kuddelmuddel definiert hier eh keiner mehr seine Zugehörigkeit über den Namen ;-)

LG,

Tina
 

Meggy

Mitglied
Ich hab den Threat nun gelesen und der dort im 3. post geschilderte Fall trat bei mir 1997 noch auf. Hätte ich nicht wieder geheiratet, wäre mein Exmann als Vater meines drei Monate nach der rechtskräftigen scheidung geborenen Kindes eingetragen worden. Der richtige Vater hätte dann nachträglich die Vaterschaft beweisen müssen. Tomates Anwalt hat da nämlich recht.

Nachzufragen übrigens beim Standesamt und nicht beim Jugendamt.

Mir ist nicht bekannt, dass diese Klausel in den letzten zwölf Jahren ausser Kraft gesetzt wurde.
 

June77

Aktives Mitglied
Es gab da in der zwischenzeit ein paar rechtliche änderungen. ;-)


Vater eines Kindes ist:

1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, oder

2.der die Vaterschaft anerkannt hat oder

3.dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.


Selbst wenn das kind während des laufenden scheidungsverfahrens geboren würde, und gleichzeitig vom leiblichen vater die vaterschaft anerkannt wird, der noch-ehemann dem zustimmt, gilt das kind NICHT als ehelich.
(Ist jetzt auf die fälle bezogen, in denen der neue partner der leibliche vater des kindes ist, die ehe noch nicht geschieden ist...)
Diesen fall habe ich in der praxis erlebt.


Da hat sich der gesetzgeber wohl auf die veränderten gesellschaftlichen verhältnisse reagiert. :-D :-D :-D

Liebe tomate, ich finde es im übrigen schon wichtig, dass der leibliche vater als solcher eingetragen wird. Man weiß nie, was im leben passiert. Auch wenn du ihn jetzt finanziell usw. raushalten willst...
 

June77

Aktives Mitglied
Habe mir gerade den link von celeste angesehen. Oh mann, da steht doch schon alles drin. :ausheck
 

usagimoon

sadness
Ich finde das ehrlich gesagt paradox mit den sonstigen Umgangsfragen. Da soll man doch den Umgang zum leiblichen Elternteil fördern und dann unterstützt der Staat, dass Kinder belogen und betrogen werden? Und dazu noch willkürlich, nach Ermessen der Mutter/ des Vaters.
Wo sind denn nun die hochgelobten rechte des Kindes und die Pflichten des Vaters?

Oh Belldandy, ich frage mich wo ist da der moralische Aspekt. Ein Kind wächst mit einer Lüge auf (was sehr viele negative Konsequenzen haben kann) und der Staat unterstützt das

:shake

Das ist unglaublich.
 

June77

Aktives Mitglied
Original von usagimoon
... ich frage mich wo ist da der moralische Aspekt. Ein Kind wächst mit einer Lüge auf (was sehr viele negative Konsequenzen haben kann)
:shake

Das ist unglaublich.

Sehe ich auch so.
Allerdings wollte der gesetzgeber ja nicht solche lügen unterstützen, sondern eben diese alte ehelichkeitsvermutung (dass ein kind, das innerhalb einer ehe geboren wird, ehelich ist) der realität anpassen. Das geht aber eh nur, wenn die beteiligten mitwirken.

Denke andererseits mal an die vielen kuckuckskinder, die manche frauen ihren männern unterschoben. Da wurde auch viel gelogen und betrogen. Das hat mit diesem fall jetzt aber nichts zu tun.
 

usagimoon

sadness
Klare Sache, da muss der Staat das eben individuell entscheiden. Bei solchen Fällen, sollte eben ein Vaterschaftstest Pflicht werden. So kommt nämlich niemand zu seinem recht. das Kind am allerwenigsten (weil das kann ja niemals gefragt werden) und zu einem eventuell der leibliche Vater nicht, der vielleicht gar nicht weiß, dass er Vater ist und sein Leben lang vielleicht nie was und zum anderen erkennt ein (nicht so auf diesem Gebiet versierter Mann) die Vaterschaft an, weil Frau ihn bequatscht, so von wegen, ach wir sind ja nicht verheiratet, dass muss so sein, da musst du die anerkennen.

Ich finde das einfach unglaublich!

LG
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von usagimoon
dann unterstützt der Staat, dass Kinder belogen und betrogen werden?

Äh, wo unterstützt der Staat das?

Wenn ein Elternteil wissentlich einen falschen anderen Elternteil angibt und dieser den Betrug mit macht, dann ist das für mich keine Unterstützung.
Ich hoffe nur das bei soetwas wirklich ein Vaterschaftstest gemacht wird. Aber ich treffe nachher einige JA Mitarbeiter hier vor Ort und werde dann morgen berichten was die dazu gesagt haben.

LG,

Tina
 

usagimoon

sadness
Immerhin hat der Staat eine Möglichkeit geschaffen, das mal eben so legal durchzusetzen, oder steht da auch drin, dass nur der leibliche Vater die vaterschaft anerkennen darf?? Hat jemand da was Originales?

LG
 

GrüneTomate

Nervöses Bündel
Hi
Irgendwie habe ich das gefühl das ich grade die pistole auf die brust gesetzt bekomme.
Ich möchte und will hier nichts illegales machen beziehungsweise wehn über den tisch ziehen oder ähnliches.
Ich hoffte nur auf euren rat welchen ich auch bekahm.Danke dafür.
Das gefühl das ich hier verurteilt werde bestärkt sich immer mehr.
Könnte auch daran liegen das ich sowieso im hormon wahn bin und vieles erst einmal falsch verstehe ... wenn dieses der fall ist bitte ich es zu entschuldigen.

Gruss Tomate
 

Vivina

Mitglied
also ich kann dir sagen wie es läuft..

Dein kind bekommt automatisch deinen Namen , war bei uns auch so trotz anerkennung des leibliches vaters heisst unsere tochter wie ich..

Erst durch heirat oder adoption kann du eine namensänderung durchführen...
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von GrüneTomate
Ich möchte und will hier nichts illegales machen beziehungsweise wehn über den tisch ziehen oder ähnliches.

Also, das JA wird ohne begründeten Verdacht keinen Vaterschaftstest durchführen. Und diesen Verdacht wird es vermutlich nicht haben wenn alle Beteiligten zustimmen.
Euer Plan wird also vermutlich klappen. Es scheint aber strafbar zu sein wissentlich einen falschen Menschen als Elternteil auszugeben. Nur wo kein Kläger da kein Richter.

Ich will dich auch nicht an den Ptanger stellen, nur frag eich mich warum du deinen Ex so aus der Verantwortung entlassen willst. Warum dein neuer LG dieses Kind anerkennen will, un dzwar als sein leibliches nicht als sein adoptiertes. Letzteres wäre ja auch ein Möglichkeit deinen Ex zu entlasten, deinen LG zu belasten und dem Kind Klarheit zu verschaffen ;-) (und absolut legal, moralisch wie rechtlich).

Ahnst du was es deinem Kind an Gewinn verschaffen kann wenn du ihm nicht seine Wurzeln nimmst?

LG,

Tina
 
Oben