brauche Rat -  brauche dringend einen rat

humorixle

Neues Mitglied
hallo ich bin neu hier und brauche dringend einen rat.

wegen einer unterhaltspfändung für meine beiden kl. kinder im alter von 8 und 10 jahren wurde jetzt mein gehalt gepfändet.
mir verbleiben demnach noch 800€ meines einkommens.
aber bei mir leben noch meine beiden grossen kinder im alter von 17 und 18 jahren beide sind schüler -dieses wurde bei der pfändung nicht berücksichtigt.
welche möglichkeiten gibt es denn diesen selbstbehalt erhöht zu bekommen ???
denn als hartz4 empfänger würde einem doch mit 2 kindern mehr geld zur verfügung stehen!!! :nocheck
 

Manu86

Neues Mitglied
du bekommst hatz 4 ??dann dürfen die dir nichts fänden aber den banken ist das meistens egal ...du musst aufs amtsgericht da kannst du dir sio ein schreiben holen das du das geld wieder von der bank bekommst ich weiss jetzt nicht genau wie das hisst aber ich kann mich mal informiren eine bekannte von mir hatte den gleichen fall..
 

june75

Namhaftes Mitglied
@ Manu86

Ich verstehe das so,das humorixle arbeitet,er schreibt ja auch:"wurde jetzt mein Gehalt gepfändet."

Mmh,bekommt man nicht vorher irgendeine Benachrichtigung,das wenn man nicht zahlt eine Pfändung angestrebt wird?

Sonst würde ich mich mal an die Stelle wenden,Gerichtsvollzieher oder Gericht,von wo das Schreiben kommt und denen mal erzählen,das Du noch andere Unterhaltspflichtige Kinder hast,die bei Dir mit im Haushalt leben.

800,-€ ist ja nicht gerade viel,"reicht" das überhaupt um Deine monatlichen Unkosten zu decken? Miete? Essen? Auto? Fahrgeld? Kleidung?etc....

Sonst würde ich mich schnellstens auch an einen Fachanwalt wenden

:bye:
june
 

Manu86

Neues Mitglied
klar bekommt man vorher ein schreiben aber die versuchen das immer und immer wieder sie dürfen kein hartz 4 fänden aber sie machen es troztdem sie sollte mal auf dem zuständigen amts gericht nachfragen ..manchmal geht das dann ganz schnell
 

humorixle

Neues Mitglied
von den 800€ kann man doch nicht überleben,
denn meine beiden kids mit 17 und 18 jahren leben doch auch noch bei mir.
leider ist es so der rechtspfleger beim amtsgericht sieht dieses ganz anders als ich
 

Manu86

Neues Mitglied
klar kann man von 800 euro nicht leben ..da musst du drück machen .auf em amt geht das immer erts nit aber man muss denne e bissel in de ar... trette dann geht das schjon es gibt da beim schuldner berater ein schreiben über den pfändungs satz was sie dir pfänden dürfen..da kannst du mal nachschauen und dir dort hilfe holen .die leute dort können dir helfen versuch es doch einfach mal kostet dich ja nichts
 

humorixle

Neues Mitglied
ein bescheidener erfolg der rechtspfleger hatte heute mittag sogar ausserhalb der ofiziellen sprechzeit mein anliegen zur kenntniss genommen .
immerhin war er heute doch zumindest soweit einsichtig,dass eine änderung möglich ist.
aber das dumme ist er muss dazu die zustimmung des fam. gerichts in recklinghausen einholen und die haben doch die beiden kids die bei mir wohnen nicht berücksichtigt .
es kannn sich also eine ganze weile hinziehen bis die bürokraten darüber entscheiden werden .
 

jana0266

Mitglied
Ja, so ist nun mal der Gang in unserem Rechtssystem, dass man manchmal wirklich nicht verstehen kann. Wegen dem Unterhalt für die kleineren Kinder gibt es da sicher ein Urteil vom Familiengericht. Wenn dabei die größeren Kinder nicht berücksichtigt wurden, hättest Du gleich gegen das Urteil angehen müssen, besser gesagt, Dein Anwalt hätte das tun müssen. Wenn sich Deine Verhältnisse erst geändert haben, nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, hättest Du wieder vor Gericht gehen müssen, um es abzuändern. Da Gerichte ja nunmal unheimlich schnell sind, ist das schon ganz schön blöd. Da kannst Du schon froh sein, wenn der Rechtspfleger ein Einsehen hat, und Dir helfen will.
Andererseits, für eine Pfändung gibt es doch Freibeträge. Die müsste ein Rechtspfleger eingentlich auch kennen. Ich weiß nicht, inwieweit man Dir Geld unterhalb der Freibeträge überhaupt pfänden kann. Du könnest vielleicht auch mal beim Jugendamt fragen, denn die großen Kinder haben ja auch Anspruch auf Unterhalt. Den Unterhalt, zu dem Du gegenüber Deinen großen Kindern verpflichtet bist, kann man sicher nicht so einfach pfänden.
Ich kenn mich mit diesen Sachen leider nicht so genau aus. Vielleicht kannst Du Dir ja auch bei einem Anwalt Rat holen. Soweit ich weiß, kostet das nichts oder nicht viel, wenn man Beratungshilfe bekommen kann.
 

humorixle

Neues Mitglied
es wurde doch gegenklage wegen dem unterhalt für die grossen erhoben. leider wurde diese vom gericht abgewiesen . begründung ich könnte doch bafög für sie beantragen !!
deshalb werden die beiden grossen beim berechnen des selbstbehaltes nicht berücksichtigt . :nocheck
 

june75

Namhaftes Mitglied
Ähm,ist Bafög nicht für Studenten? Ich kenne das nur so... :schiel

Falls man es doch beantragen kann,also für Schüler,dann geht das ja auch nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten-soweit ich weiß.

Hattest Du keinen Anwalt,als das ganze vor Gericht war? Was meint der denn dazu?

Ich habe mal eine Pfändungstabelle gefunden

Zur Pfändungstabelle

Vielleicht hilft das ja weiter

:bye:
june
 
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