Kündigen in der Probezeit bei Kind krank?

steffi1977

glückliche Mama
Hallo,

wenn eins meiner Tageskinder ansteckend krank ist, nehme ich das Kind natürlich nicht zur Betreuung ...
Jetzt hat die Mutter meines Tageskind den Fall das sie heute morgen nicht Arbeiten gehen kann weil ihr Kind krank ist ... ihr Chef hat direkt gesagt das sie die dann wohl nicht mehr gebrauchen kann und er mit der Geschäftsführung des großen Konzerns sprechen und sie kündigen wird. Sie soll Samstag anrufen und dann bekommt sie gesagt ob sie Sonntag noch mal kommen darf oder nicht. Sie ist in der Probezeit.
Kann man den die Mutter deswegen kündigen?
Sie hat einen Kinderkrankenschein bekommen und sie hat niemand anderen die auf den kleinen aufpassen kann.

Kann man sie so einfach kündigen?
Könnte sie dagegen angehen?
Oder muss sie das hin nehmen?

LG
Steffi
 
U

user5fm

Guest
Also soweit ich das weiß, kann man in der Probezeit gekündigt werden, auch ohne Angabe von Gründen.
Eine Bekannte wurde gekündigt in der Probezeit, weil sie Schwanger wurde.
Also wird die Mutter deines Tageskindes auch gekündigt werden dürfen, nehme ich an.
 

Schiffchen

Namhaftes Mitglied
Ja, es ist rechtens, sie darf in der Probezeit ohne Angaben der Gründe gekündigt werden. Dagegen anzugehen wird kein Erfolg haben... :troest

Es ist zwar sehr schade, aber anscheinend vergessen immer noch einige Chefs, dass sie sich in solchen Fällen echt unsozial benehmen.... :shake
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Ich hatte auch mal eine Abmahnung bekommen, da ich nicht kurzfristig einspringen konnte, "nur" weil mein Kind mit 40 Fieber (trotz Medikamenten) zu Hause lag. :angryfire
Die Chefs heutzutage werden anscheinend immer kinderfeindlicher. Arbeit bekam ich lange keine, mit der Begründung: Kinder? Ne, dann sind sie nicht so flexibel, wie wir das gerne hätten...
Aber ja, es ist rechtens, in der Probezeit zu kündigen, egal warum. Er braucht keinen Grund nennen...
 

Dragon82

EF-Team
Teammitglied
Ja, man kann ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

Evtl. kann es sich lohnen in diesem Fall zum Anwalt zu gehen, aber wenn es bei der Beschäftigung bleibt, ist das Vertrauen wohl auf Dauer gestört.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Nein. Die Schwangere und die Mutter, die wegem krankem Kind zuhause bleiben muss - das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Nur weil einer Schwangeren mal in der Probezeit gekündigt wurde und die sich nicht wehrte - darf nicht daraus geschlossen werden, daß dann eine kinderkrankheitsbedingte AU genauso aussichtslos wäre.

Auszug: Link: BMFSFJ - Gesetze - Mutterschutzgesetz

Mutterschutzgesetz

Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die schwangere Frau und die Mutter grundsätzlich vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens. Es schützt darüber hinaus die Gesundheit der (werdenden) Mutter und des Kindes vor Gefahren am Arbeitsplatz.


Schliesse mich Micha an:
Evtl. kann es sich lohnen in diesem Fall zum Anwalt zu gehen, aber wenn es bei der Beschäftigung bleibt, ist das Vertrauen wohl auf Dauer gestört.
 

Undertaker

Neues Mitglied
@ GerhardS. Wenn Du einen Link postest und sogar daraus zitierst, dann solltest Du in meinen Augen grundsätzlich verstehen um was es dabei geht.

Denn mit Deinem Zitat gibst Du einer gekündigten Mutter die Hoffnung das eine Klage gegen Kündigung eine realistische Aussicht hat. Dem ist aber leider nicht so..

Im dem beschriebenen Fall des Threadstarters würde ich jedenfalls nicht zum Anwalt gehen, denn es wäre rausgeschmissenes Geld. Die Kündigung während der Probezeit ist ärgerlich aber rechtmäßig.

Das Mutterschutzgesetz schützt werdende Mütter (also Schwangere) und Mütter während der Mutterschutzfristen. Nach diesen Schutzfristen gibt es keine grundsätzlichen Kündigungsverbote durch den Arbeitgeber.

Es kann in Ausnahmefällen sogar während der Elternzeit gekündigt werden.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ich befürchte, ich muss Undertaker da Recht geben - wenn man Aussagen zu sehr spezifischen Themen, wie zum Beispiel rechtlichen Fragen trifft, deren Klärung genauso wie übrigens auch das Treffen von medizinischen Diagnosen, Fachleuten überlassen bleiben sollte, sollte man sich besser damit auskennen; wenn man einen Link postet, sollte man den Inhalt dieses Links komplett gelesen und verstanden haben. Denn wenn man zudem auch noch den Anschein erzeugt, dass man sich in einer Thematik gut auskennt, kann man damit durchaus falsche Hoffnungen und Erwartungen wecken.

Bereits auf der verlinkten Seite wird in einer leicht verständlichen Zusammenfassung des Mutterschutzgesetzes deutlich erwähnt, dass der Mutterschutz, von einigen Ausnahmen abgesehen, sechs Wochen vor der Geburt beginnt und acht Wochen nach der Geburt endet. Da wir aber nicht wissen, wie alt das betreffende Kind ist, und wir allerdings darüber hinaus aus der Beschäftigung einer Tagesmutter ableiten müssen, dass das Kind schon älter als acht Wochen ist, kann man den Gang zum Anwalt einfach nicht empfehlen.

Viele Grüße,

Ariel
 
Oben