Frage -  Vater will Unterhalt einstellen

NaiNai

Neues Mitglied
Hallo zusammen :)

Ich habe da mal eine Frage bezüglich des Unterhalts meines Vaters.
Am besten fange ich von vorne an..

Ich bin 19 Jahre alt und ohne Ausbildung.
Mit 16 habe ich die Hauptschule (10A) abgeschlossen und dannach den Realschulabschluss nachgeholt. Als das Abi anfing war ich bereits 19 und fing an an mir zu zweifeln. Ob ich das richtige tue und mein Zeugniss nicht eventuell darunter leiden könnte?! Kurz um, ich war total unzufrieden mit allem also hab ich das Abi geschmissen, dies ist nun ein halbes Jahr her.
Seitdem bin ich beim Arbeitsamt gemeldet und Ausbildungssuchend.
Momentan arbeite ich als Aushilfskraft in einer Firma zum erstellen/verpacken von Flaschen. Kein Traumjob aber für den Übergang.. :rolleyes:
Ich verdiene da nicht die Welt, jeden Monat schwanke ich zwischen 330€ - 370€ hin und her. Für mich ist das ziemlich viel vor allem da ich keine großen Ausgaben habe.

Nun zum eigendlichen Problem, mein Vater rief mich gestern an und sagte mir er wäre beim Jugendamt gewesen und dort hätte er erfahren das er eigendlich nicht mehr zahlen müsste. Damals habe ich mich selber schlau gemacht und rausgefunden das er zahlen muss solang ich nicht faul zu hause sitze und keine Bewerbungen schreibe ect.

Ich bin beim Arbeitsamt gemeldet, beziehe Vermittlungsvorschläge und schicke diese Bewerbungen auch ab.
Ich weiß nicht ob mein Vater das erwähnt hat beim Jugendamt... er weiß nicht viel von mir, dass große desinteresse :(
Ich bin allerhöchsten 7 Tage im Jahr bei ihm, dass scheint ihm schon viel zu viel.
Er kümmert sich um nichts und möchte meiner Mutter und mir nun die große Stütze nehmen auf die ich und sie einfach noch angewiesen sind.
Meine Mutter arbeitet, verdient aber nicht die Welt, desweiteren habe ich 3 (halb) Geschwister. mama ist alleinerziehend und alles ist nicht so einfach.

Deshalb meine große Frage (es ist schließlich Samstag, welches Amt hat Samstag schon auf zum anrufen?!): Darf mein Vater wirklich den Unterhalt streichen?!

Mit lieben Grüßen,

Nai.

Wünsch allen ein schönes Wochenende!!
 

flörchen

Neues Mitglied
hallo NaiNai, Ihr vater soll also auch den Unterhalt quasi für ihre mutter und deren Kinder übernehmen! würde ich mich als Vater auch weigern!
 

Nevermind

SSM - SuperStiefMom :D
Am besten selbst beim JA nachfragen. Du führst bestimmt auch ein Bewerbungsnachweis - das würde ich gegenfalls auch vorlegen. Über die Vermittlungsvorschläge hinaus würde ich aktiver auf Stellensuche begeben und bei den ortsansässigen Unternehmen mit einer vorbereitenen Mappe aufschlagen. Sich nur auf die Vermittlungsvorschläge beim Amt zu verlassen wäre schon etwas zu wenig. Ich kann zwar keine genaue Zahlen nennen, aber auf eine Stelle kommen mehrere Hunderte Bewerber und einige Auschreibungen sind auch nicht mehr die aktuellsten. Daher das I-net durchforsten oder wirklich eine pro-forma Mappe erstellen und durch die Geschäfte tingeln. Da wirst du sicherlich mehr erfolg haben! Ich wünsche ihn dir!

@flörchen
Das Unterhaltsforderungen an die weiteren Geschwister oder an die Kindsmutter gestellt wurde ist im Text nicht entnehmbar. Daher empfinde ich persönlich die gegebene Antwort nicht besonders hilfreich
 

Mama1980

Aktives Mitglied
Unterhalt volljähriger Kinder

Die Aufteilung in Naturalunterhalt und Barunterhalt beim Kindesunterhalt entfällt, wenn das Kind volljährig wird, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Von diesem Tag an sind beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt verpflichtet. Die Haftungsanteile der Elternteile für den Kindesunterhalt richten sich nach dem Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens.

Bei volljährigen Kindern ist zwischen Kindern, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch zu Hause wohnen und solchen Kindern zu unterscheiden, auf denen eine dieser eben genannten Voraussetzungen nicht zutrifft.

Die volljährigen Kindern, auf die alle drei Kriterien zutreffen, werden beim Kindesunterhalt wie minderjährige Kinder privilegiert und unterhaltsrechtlich auch wie solche behandelt (s.o.).

Gegenüber den anderen volljährigen Kindern gilt beim Kindesunterhalt der angemessene Selbstbehalt, der sich bundesweit auf 1.100,00 € beläuft. Zudem sind die Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen, die eigene Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen, um zumutbare und mögliche Einkünfte zu erzielen, nicht so hoch gesteckt wie gegenüber privilegierten Kindern.

Da du niht arbeitest und zuhause wohnst und dich um eine Ausbildung bemühst , hast du noch das Recht Unterhalt zu kriegen bis du 21 bist. Geh zum Jugendamt und klähr das dort. Dafür musst du aber nachweisen das du dich bewirbst.
 
Oben