Also was ich hier lesen muß, ist wirklich unfassbar. Unfassbar!
Ihr solltet Euch echt mal selber hören.
Katharina20 schrieb:
mh, ich kann deine Freundin allzu gut verstehen. Wenn du mit ihr zusammen leben willst, wieso heiratest du sie nicht einfach?
Genau. Damit er dann im Trennungsfall auch noch 7 Jahre für die KM Unterhalt zahlen darf.
Katharina20 schrieb:
Was du aber dennoch machen kannst und dazu würde ich dir dann auch raten damit du dennoch Rechte hast ist die Vaterschaft anzuerkennen.
Damit stehst du in der Geburtsurkunde drin und hast zumindest das Recht dein Kind im fall einer Trennung zu sehen.
Beides praktisch völlig wertlos. Das Besuchsrecht ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.
Die Mutter zieht soweit weg, daß der KV sein Besuchs-/Umgangsrecht nicht mehr wahrnehmen kann.
Ihm bleibt nur noch, KU zu zahlen.
Oder sie verhängt ein Besuchsverbot (bei den "Streitigkeiten" als Grund evtl. kein Problem).
Verhängt die KM eine Auskunftssperre, erfährt der KV nicht mal, wo sein Kind wohnt.
Katharina20 schrieb:
Ich habe meinem Mann damals Freund auch ein gemeinsames Sorgerecht verweigert. und er hat mir nicht übelgenommen. Denn er stand ja im Vorteil als ich nicht arbeiten konnte wegen dem Kind. und wir wussten damals auch nicht, ob unsere Beziehung gut verlaufen würde.
Nicht übelgenommen? Das legitimiert die Sache natürlich selbstredend.
Und wieso stand er im Vorteil? Erklär das bitte mal. Der KV ist übrigens - ganz im Gegensatz zur KM - dazu verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen, damit er KU zahlen kann.
Ihr wußtet nicht, ob Eure Beziehung gut verlaufen würde. Dann könnte der KV genausogut das alleinige Sorgerecht bekommen und die KM nicht ("Alle Menschen sind gleich").
Ilona schrieb:
Aber mal ein einfaches Beispiel. Ein Kind muss operiert werden und weil ein Elternteil nicht anwesend sein kann weil er oder sie zu weit weg wohnt um die Einverständniserklärung für die OP zu unterschreiben stirbt das Kind. Klar es ist ein heftiges beispiel und ich weis im Notfall operieren Ärzte auch ohne die zweite Unterschrift auch wenn sie sich dadurch strafbar machen, aber es währe möglich, dass so was passiert.
Totaler Unsinn. Bei einer Schönheits-OP wäre das vielleicht noch im Bereich des Möglichen, aber sonst........ und die KM dürfte ja auch pro oder kontra entscheiden; wieso dann nicht der KV.
Dieses Argument wurde hier übrigens erst eingebracht und später zurückgewiesen.
Und wenn es so oft Streitereien gibt, wieso muß man dann eigentlich ein Kind zeugen?
Es gibt ungezählte Fälle, wo die Mutter den Vater nur als Samenspender mißbraucht bzw. gar keine Absicht hat, mit dem Vater das Kind zu erziehen.
hitnak schrieb:
Allerdings: Ist ein zeitlicher Spielraum vorhanden, müssen die Ärzte vor der Operation einen richterlichen Beschluss einholen, wenn zum Beispiel ein Sorgeberechtigter nicht erreichbar ist, oder wenn er gar ganz seine Zustimmung verweigert. Am Bekanntesten sind natürlich die Fälle, in denen zum Beispiel religiöse Fanatiker oder Esoteriker die Zustimmung verweigern - aber glaub' mir: Es passiert auch, dass Pappa, oder gerne auch Mamma, die Zustimmung verweigert, einfach um dem oder der Ex einen auszuwischen (womit dann allerdings auch nach dem hoffentlichen Genesen des Kindes das Sorgerecht weg ist, weil Familienrichter in der Regel keinen Sinn für diese Art der Kriegsführung haben).
Eben. Damit ist die Argumentation in dieser Richtung aber obselet.
Und kein Vater, der noch alle Tassen im Schrank hat, würde seinem Kind eine wichtige OP untersagen (jetzt kommt bitte nicht mit: "Es gibt Väter, die haben sie nicht alle." Es gibt ebenso viele Mütter). Das ist - fiktiver Fall- eine Vorveruteilung des KV.
Pfannenwenderin schrieb:
Wenn man dem Kind etwas verweigert um dem Ex eins auszuwischen handelt man nicht im Sinne des Kindes, was Sinn und Zweck des Sorgerechts ist. In solchen Fällen kann das Sorgerecht auch wieder entzogen werden, was ja auch sinnvoll ist.
Korrekt. Das sollten sich die Mütter auch mal vorhalten.
Leonie schrieb:
Einen solchen Fall hatte ich bei der Geburt meiner Kleinen auch. Ich habe mich gegen das gemeinsame Sorgerecht entschieden weil ich der Meinung bin, wenn ein Vater sich wie ein Vater um sein Kind kümmern will, dann tut er es auch ohne gemeinsames Sorgerecht.
Wenn ein Vater sich um sein Kind irgendwann nicht mehr kümmern will, warum auch immer das so häufig passiert, dann hat die Mutter nur Ärger, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Z.B. Krankenversicherung, Anmeldung in Kindergarten, Schule, usw...
1) Dann könntest Du genauso gut Dein Sorgerecht komplett dem KV überlassen. Was ist das denn bitte für eine Argumentation?
2) Das ist nunmal ein Risiko einer Beziehung. Das kann genauso umgekehrt der Fall sein. Die KM kann ja dem KV das Sorgerecht entziehen lassen, wenn kein Interesse am Kind besteht.
usagimoon schrieb:
Das Sparbuch läuft doch soundso auf den Elternteil und nicht auf das minderjährige Kind, also kann der Vater gar nix machen... außerdem kann man beinahe alles alleine entscheiden, es sei denn es geht um etwas, was das Wohl des Kindes gefährden würde und das würde eine OP eher nicht, im gegenteil. Es ist alles ein wenig kompliziert und ehrlich gesagt ist das gemeinsame Sorgerecht sehr viel komplizierter als das alleinige, wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind verweigert aber dennoch bei einigen Dingen gefragt werden muss (z.B. bei der Erstellung eines Kinderreisepasses, da kann der Vater einfach verweigern)
Das alleinige Sorgerecht sichert die Mutter erst mal ab, daher geht es hier erst mal nur um die Sicherheit des Kindes, deswegen gibt es ja auch die Möglichkeit, dass die Mutter erst einmal das alleinige Sorgerecht hat.
Das ist teils belanglos, teils begründet (Vater stellt sich laufend quer; ABR liegt im Zweifelsfall bei der KM), teils von der anderen Seite her begründet (die KM könnte ja einen Kinderreisepaß beantragen, um das Kind zu entziehen.
Hier solltest Du mal die Kirche im Dorf lassen. Das kann im Einzelfall nötig sein, aber verallgemeinernd sollte man das gesetzlich nicht "vorauseilend" verankern.
usagimoon schrieb:
Ich bin ja eh der Ansicht, dass der Mutter Rechte entzogen werden und das dem Vater zu viele Rechte zugesprochen werden. Die Emanzipation des Mannes in der Richtung ist doch unangebracht. Ich sehe es immer noch so: Die Frau bekommt die Kinder, ist schwanger, hat Schmerzen.. der Mann hatte nur ein bisl Spass beim zeugen, wieso will er dann bitte sehr ein Recht haben? Wo spricht das für das Kindeswohl? Er ist auch von der Natur nicht dazu ausgestattet worden, ein Kind groß zu ziehen, seine Aufgabe liegt nur im Erhalt der Menschheit (naturmässig gesehen)! Ich finde außerdem, dass es gegen das Grundgesetz geht, dem Vater die selben Rechte zuzupreschen wie der Mutter , aber das ist ein anderes Thema und damit fühlen sich immer viele Menschen angegriffen.
Jetzt wird's allerdings lustig.
Dem braucht man eigentlich nichts hinzuzufügen; Du sprichst hier für Deine Fähigkeit des Überblicks hinsichtlich des Kindeswohles.
Das ist einfach nur noch absolut lächerlich und geht in Richtung eines obskuren Sozial-Darwinismus.
Würdest Du mir zustimmen, wenn ich sagte: Frauen gehören hinter (oder an) den Herd?
Du bist verfassungsfeindlich (von grundlegender Menschlichkeit, Fairness und Moral mal ganz zu schweigen); andere werden dafür vom Staatsschutz überwacht.
Außerdem sieht es doch immer noch trotz - nun endlich - automatischem gemeinsamen Sorgerechtes so aus, daß der Vater bei Ämtern und Gerichten hinterherbetteln darf, um überhaupt erstmal irgendwelche verbrieften Rechte am Kind - und auch die Rechte des KIndes - zu bekommen. Und das trotz aller (Deiner Meinung nach ungerechten) Gesetzgebung.
Und weißt Du was? Man würde Dir das Sorgerecht in Deinem Fall trotzdem niemals entziehen.
Ganz im Gegensatz zum KV, wo es reichen kann, daß die KM Fakten "erfindet". Brauche ich hier hoffentlich nicht näher zu erläutern.
Ein KV kann schnell in Pfändungszwang oder Ersatzhaft kommen bei Nichtzahlung des KUs, während der KM trotz Urteils nichts passiert - aus Rücksicht auf das Kind (es gibt Gegenbeispiele, die sind aber an einer Hand abzuzählen, im Gegensatz zu 'zigtausenden Väterschicksalen).
Genauso kann ein KV keine hälftigen Kosten zur Durchsetzung des Besuchsrechtes verlangen, sollte die KM so weit weggezogen sein, was damit dem KV den Umgang fast unmöglich macht und so erst recht.
Lilli4484 schrieb:
Wenn du dein Kind liebst und dich mitkümmern willst, finde ich, dass dir das dann zusteht, und dass dann niemand groß was gegen sagen kann. Es ist nicht selbstverständlich, dass der Vater was von seinem Kind wissen will in der heutigen Zeit, leider Gottes!! In einem anderem Thread habe ich von meinem Schwager geschrieben, der eine 2 Jahre alte Tochter hat und sie seit 1,5 Jahren vielleicht 4 Mal gesehen hat... Einfach, weil er kein Interesse an ihr hat!!
Genau. Es gibt Positives und Negatives auf beiden Seiten.
Warum sollte also ein Mann schlechter gestellt sein als eine Frau.
Wenn ein KV nichts von seinem Kind wissen will, dann erstreitet er doch normalerweise nicht das gemeinsame Sorgerecht (es würde gerichtl. Aufwand bedeuten; Unterlagen, Beweise, Begründungen, monatelanges Tauziehn, Kosten). Zahlen (KU) muß er natürlich weiterhin. Also hier keine Angst.
Sollte ein KV den Unterhalt trotz allem nicht zahlen, kann der Anspruch an das JA abgegeben werden. Heißt, das JA zahlt den KU an die Mutter (nat. als Vormund/Kindsvertretung) und für das JA ist es ein Leichtes, den KU vom KV zu erstreiten.
Eine Überprüfung/ein Versuch passiert sogar manchmal automatisch, wenn die KM arbeitssuchend ist.
Geht mal in Euch.
Überlegt mal, was Menschlichkeit bedeutet.
Und denkt mal darüber nach, was Ihr Euren Kindern antut. Denn dieses Thema hab ich hier noch gar nicht besprochen.
ihr habt die Pflicht Euren Kindern gegenüber, daß sie zu selbstdenkenden selbstbewußten freigeistlichen Menschen erzogen werden, denen keine Chance verbaut wird. Die möglichst vorurteilsfrei Selbsdenken.
Und glaubt mir, Kinder sind nicht doof (Erwachsene sind oft nicht klüger). Die machen sich ihren eigenen Reim drauf.
Egal, wie sehr man versucht sublimen Einfluß zu nehmen.
Wollt Ihr nicht das Beste für Eure Kinder?
MfG