Hilfe! -  Vermieterabzocke?

picassa84

Namhaftes Mitglied
Hallo

wir haben zur Zeit folgendes Problem.


Vorsicht lang!!!

So mal kurz von Anfang an.
Wir haben uns bei der stadt Wohnungssuchend gemeldet. Nach einem Jahr warten haben wir endlich ein wohnungsangebot bekommen. Wir haben natürlich selbst auch nach einer Wohnung gesuchtm, aber immer zu hören bekommen:
- Nein keine Kinder
-Da sind zu viele Treppen, der Kinderwagen macht die Stufen kaput
-Sie sind ein junges Paar, wer weiß wie lange das hält
-Nein keine Hartz IV Empfänger
etc

Deshalb kam nur eine Sozialwohnung in Frage.

Das Angebot erhielten wir am 16.5.2011. Die Wohnung ist frei zum 1.7.2011.

Wir klärten das mit unserer Vermieterin ab das wir auf eine Entscheidung vom Bauverein warten, ob diese uns nun nehmen oder nicht(es standen noch zwei weitere Bewerber für diese Wohnung zur Auswahl). Und das im Fall des Zuspruchs auf diese Wohnung wir einen Aifhebungsvertrag aufsetzen würden.

Die Vermieterin bestätigte dies mündlich und äußerte dabei, das sie und ihr Man sich sowieso schon wunderten wie wir es zu dritt in dieser kleinen Wohnung aushalten können. (46qm)

Das war die erste mündliche Bestätigung.

Dann an einem anderen Tag sagte sie uns(wir hatten die ganze Zeit keine eigenen Mülltonnem, wussten nicht einmal das uns pro Person 12 Liter rechtlich zustehen, damit hat sie uns auch hintergangen 2 Jahre lang) das sie die bestellte Tonne(die forderten wir als wir dahinter kamen natürlich gleich an, dies aber bevor das Schreiben von der stadt bzgl der Sozialwohnung kam) abbestellen würde, wenn das mit der Wohnugn klappt, denn für einen Monat die zu bestellen wäre ja auch doof.

Dies war die zweite Bestätigung.

Ein anderes Mal sprach cihs ie darauf an das sie die tonne ruhig abbestellen kann, weil wir immer nioch nicht wissen ob wir eine zusage haben oder nicht und sich das sehr kurzfristig entscheidet. Da sagte sie auch nur kein Problem, einfach bescheid geben falls es doch nciht klappt dann bestellen wir sie dann.

Das war die dritte Bestätigung, das an dem Auszugstermin am 1.7 nichts im Wege stand.
Am Montag den 30.5 waren wir beim Bauverein, haben die Bestätigung zum 1.7 bekommen, der Mietvertrag sollte uns zugesendet werden.

Wir kamen heim, machten den Aufhebungsvertrag fertig und gingen zur Vermieterin(DIE WOHNT ÜBER UNS).

Sie sagte knallhart, also das könnt ihr vergessen, mein Mann will das ihr die 3 Monate Kündigunsgfrist einhaltet. Mir und meinem Mann hing die Kinnlade bis zu den Fußzehen. Ich erklärte ihr das wir so schnell keine andere Wohnung mehr bekommen wenn wir da jetzt absagen. Sie sagte darauf hin nur, tja wir müssen hier das auch alles finanzieren. Und das geht net anders. Auch auf die Frage das wir wenisgtens einen Monat statt 2 Monate eher raus dürften, verneinte sie. Und als mein Mann sagte, das man ruhig mal zu uns herunter hätte kommen können und uns diese Info zu geben, sagte sie ncits drauf.

Naja der Bauverein ließ sich darauf ein das wir zum 1. 8 einziehen, d.h für uns doppelte Miete zahlen. Da wir nciht wissen ob und wieviel wir von de rKaution je wieder bekommen oder wie lange die sich Zeit lassen, sparen wir auch dafür jetzt so gut es geht.
(Ich arbeite und mein Mann bekommt HatzIV wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft)

Nächste Woche Dienstag kommt der Heizungsbaleser, dann wird eine dicke fette Nachzahlung fällig, weil es keinen eigenen Wasserzähler gibt, die jeden Tag von Monatg bis Freitag und im Moment auch Wochenede mindestens 5 Maschinen an Wäsche wäscht. Sie Besuch von ihrem sohn und seiner Frau(19+21 und Enkelkind 1J3Monate) hat und deren Wäsche mitwäscht.

Sie sagte heute zu mir das wenn wir ausziehen wir dann noch mal jemanden bstellen müssen zum ablesen und wir müssen dafür die Kosten tragen. Das wir die Abschlussrechnung zahlen müssen ist klar, aber müssen wir uns selbst darum kümmern das jemand kommt und den dann auch bezahlen?

Hilfe
 

andrea1965

Mitglied
hallo picassa,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen, ich bin einfach sprachlos ueber soviel dreistigkeit.
Viel glueck im neuen heim
 

Lilli4484

Aktives Mitglied
Versucht, selber einen geeigneten Nachmieter zu finden. Mein damaliger Vermieter ließ sich dann drauf ein, dass wir 1 Monat früher gehen dürfen, wenn ein Nachmieter gefunden ist. Beziehungsweise reicht es dann eigentlich schon, wenn ihr 1 oder 2 Annoncen in der Zeitung aufgebt, dann müsstet ihr früher raus dürfen.

Aber dass eure Vermieterin echt so dreist ist... HAMMER!!

Informier dich mal, wie es rechtlich aussieht, ob ihr früher raus dürft, wenn ihr euch um einen Nachmieter kümmert.
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Da waren noch so viele Sachen gewesen, wenn ich die alle aufliste, dauert es ewig.

Wir sind froh wenn wir hier draußen sind, wir sparen jetzt jeden Cent so gut wie es geht.

Wir selbst stecken auch ein wenig zurück, außer unser sohn. Der bekommt alles was er braucht.

Damit wir dann ohne große Probleme hier endlich ausziehen können. Und dann sind wir hier weg, weg aus dieser beschissenen Bude.

Das Problem ist aber auch das wir hier keinen Nachmieter finden werden, der hier ohne Probleme einziehen wird.

Bekannte von uns oder Freunde kann ich das nicht zumuten. Dann würde ich mich auf das Niveau der Vermietr setzen.

Und sonst würde hier jeder sagen das der Preis für diese Bruchbude nicht gerechtrfertigt sei.

Ach was sollen wir bloß machen?
 

Lilli4484

Aktives Mitglied
Schau in euren Mietvertrag, ob da was von frühzeitigem Auszug steht, wenn ihr euch drum kümmert, dass eventuell ein Nachmieter gefunden wird. Wir hatten damals selber auch keinen gefunden, haben aber Anzeigen in der Zeitung aufgegeben, und das hat auch schon gezählt. Wegen der Miethöhe müsst ihr eigentlich nichts machen bzw. dazu sagen, sondern an den Vermieter verweisen. Ich hoffe für euch, dass ihr ohne große Probleme da rauskönnt... Ich weiß aus Erfahrung, dass man doppelte Miete nicht bezahlen kann, ohne dass man richtig pleite ist einige Monate lang!!
 

Sala

Schokoholik
Laßt euch z.B. bei der Verbraucherzentrale beraten. Vll. geben die auch online Auskunft.
Wir sind selbst Vermieter und finden so ein Verhalten gegenüber Mietern ganz schön dreist. Informiert euch in wie weit ihr sie auch auf die mündlliche Zusage für den problemlosen Auszug festnageln könnt.
Früher gab es die Möglichkeit ohne Kündigungsfrist auszuziehen, wenn man sein Vorhaben ankündigte und 3 mögliche Nachmieter vorweisen konnte damit der Vermieter quasi eine letzte Auswahl treffen konnte, ob das heutzutage noch Gültigkeit hat weiß ich allerdings nicht und wage es sogar zu bezweifeln, da mit dieser Regelung einiges an Schindluder getrieben worden ist.

Trotzdem viel Glück!!
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Nur eine Teilantwort:

Habt ihr die Wohnung vom Bauverein ganz sicher nun? Wo ist Vertrag zum unterschreiben? Ist der 1.8. zum offiziellen Einzug nun abgemacht?
Soweit ich weiss, ist erst dann alles sicher, wenn beide Seiten unterschrieben haben.
Wo verbleibt der KiWagen?


Heizung, Wasser, Gas, Strom, usw., also alle Geräte Ablesen zum Auszug - ist ein normaler Vorgang. Das wird überall so gemacht. Und immer gegen Protokoll.

Mieterschutzbund
Pressemitteilung
Heizkostenabrechnung: Extremer Winter sorgt für Kostenanstieg bis zu 30 Prozent


Ihr werdet vermutlich die 2 Monate zahlen müssen, aber nur Kaltmiete, wenn ihr schon in der neuen wohnt.
Kaution ist bei Auszug fällig, nur 2-3 tage drüber. Kaution darf nicht zurückgehalten werden.
Nebenkostenrechnung ist gesonderte Forderung - darf nicht mit Kautionseinlage verrechnet werden. Für eure Kautionseinlage habt ihr eine Zinsbescheinigung und einen Kontoauszug zu bekommen.

Wenn ihr Nachmieter sucht, dann den Anzeigentext vom Vermieter vorgeben lassen.

:bye:

PS: Telefonbuch->Mieterschutzbund->was kostet Mitgliedschaft und könnt ihr euch das leisten?
 

Gypsi04

Neues Mitglied
Vermieterabzocke

Hallo,

also wenn mich nicht alles täuscht, muss das Amt die doppelte Miete übernehmen.
Vorausgesetzt natürlich Ihr musstet wg. der zu hohen Miete der jetzigen Wohnung eine neue Bleibe suchen.
Erkundigt Euch mal.
Weiter würde ich sonst versuchen über das Amt ein zinsloses Darlehen für diese 2 Miete zu bekommen, somit habt Ihr zumindest etwas Luft und seit nicht komplett pleite.

LG. Gaby
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Original von Gerhard S.
Kaution ist bei Auszug fällig, nur 2-3 tage drüber. Kaution darf nicht zurückgehalten werden.

Was ist das denn für ein Quark???! Würdest du diese Behauptung bitte mal belegen?! :angryfire
Nach 1/2 Jahr (!!!) kann auf Herausgabe der Kaution unter Klageandrohung bestanden werden, denn dann sind vermieterseitige Ansprüche verjährt. Vorher ist es reiner Good Will des Vermieters, die Kaution rauszugeben. Das Gesetz sieht lediglich einen "angemessener Zeitraum" für die Rückgabe der Kaution vor - und dieser Begriff ist dehnbar.

Original von Gerhard S.
Für eure Kautionseinlage habt ihr eine Zinsbescheinigung und einen Kontoauszug zu bekommen.

Und auch das ist absoluter Quatsch. Woher weißt du denn, in welcher Form die Kaution geleistet wurde?! Es gibt z. B. Bankbürgschaften, dafür zahlst du als Mieter an die Bank und bekommst vom Vermieter keinen Cent, sondern lediglich die Bankbürgschaftsurkunde zurück.!

Original von Gerhard S.
Wenn ihr Nachmieter sucht, dann den Anzeigentext vom Vermieter vorgeben lassen..

Und auch hier wieder: Zuerst einmal solltet ihr fragen, ob der Vermieter sich überhaupt prinzipiell darauf einlassen würde, Nachmieter zu akzeptieren. Eine verbindliche Zusage könnt ihr übrigens auch dann noch nicht erwarten. Wäre ich Vermieter, würde ich mir auch gut angucken wollen, wer da in meine Räumlichkeiten einzieht und mir vorbehalten, ggf. alle Vorschläge abzulehnen. Niemand ist verpflichtet, vorgeschlagene Nachmieter zu akzeptieren. Und m. E. war das auch in der Vergangenheit noch nie anders, sondern immer Verhandlungssache mit dem Vermieter.

Der Mieterschutzbund ist allerdings wirklich ein guter Tipp - die vertreten die Mieterinteressen sehr gut und so manchem Vermieter schlottern schon beim Namen auf dem Briefbogen die Knie. Allerdings solltet ihr hier Kosten gegen Nutzen abwägen, denn die Mitgliedschaft kostet gerne mal um die 100 Euro pro Jahr, die ihr sicherlich nicht aus der Portokasse berappt, wenn es jetzt schon so eng ist.

Allerdings könntet ihr dieses Geld auch wieder reinholen, wenn die NK-Abrechnung falsch ist, was lt. Mieterbund bei jeder 2. NK-Abrechnung der Fall ist.
Dazu schreibst du ja, dass es noch diverse andere Punkte gibt. Der Mieterbund könnte euch zumindest Auskunft geben, ob ihr hier Ansprüche auf z. B. Schadenersatz anmelden könnt.

Wichtig auch der Blick auf die Klausel der Renovierungskosten bei Auszug. Hier hat der Gesetzgeber sehr mieterfreundliche Vorgaben getroffen. Auch wenn es beim ersten Blick in euren Mietvertrag so scheint, als müsstet ihr alles renovieren, so kommen viele Mieter ganz ohne einen Handschlag zu tun aus ihrer Wohnung raus. Wir haben das schon zweimal hinter uns als wir noch Mieter waren; ich weiß, wovon ich rede. Entsprechend könnt ihr hier u. U. viel Geld sparen.

An die Karre pinkeln könnt ihr denen übrigens zum Abschluss auch noch :ausheck:

Gibt es für das Haus einen Energieausweis? Sicherlich nicht...
Der allerdings ist Pflicht, wenn die Bude neu vermieten werden soll. Fehlt der Energieausweis, wird das als Ordnungswidrigkeit gewertet. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass falsche oder fehlende Energieausweise mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden dürfen.
Dies vielleicht als kleine Rache für das gebrochene Versprechen! ;-)

Ansonsten fällt mir zu dem Verhalten der Vermieter nicht viel ein. Zwar kann ich schon verstehen, wenn sie auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Denn letztlich vermietet man ja eine Wohnung nicht, weil man die Mieter so lieb hat, sondern wegen des Geldes, das zumindest wir fest in unsere monatlichen Ennahmen-/Ausgaben einkalkulieren.

Nicht nachvollziehen kann ich aber, wenn sie euch erst zusagen, euch früher aus dem MIetvertrag zu entlassen und das jetzt einfach und ohne jegliche Vorwarnung wieder zurücknehmen. Blöd, dass ihr das nicht schriftlich habt.

Viele Grüße
Kirsten
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Also hallo erst einmal, danke für die zahlreichen Antworten.

Also zum einen:

Also wir schwimmen jetzt nicht in Geld, aber bei uns ist das jetzt nicht so knapp das wir aus dem letzten Loch pfeifen.
Wir können monatlich eine ordentliche Summe weglegen, wenn mein Mann und ich auf dieses und jenes verzichten. Unser Sohn bekommt weiterhin alles was er benötigt und auch das was er sonst bekommen hat ohne Einschränkung. trotzdem ist es immer bescheiden, wenn man etwas doppelt zahlen muss, das steckt keiner so einfach mal weg so ohne Schwierigkeiten.

Mit dem Mieterschutzbund ist eigentlich eine gute Sache, aber da wir schon die Kündigung abgegeben haben und bald umziehen, will ich mir da nicht noch mehr Arbeit aufbürgen. Das ist so schon stressig genung.

Das das Amt die doppelte Miete zahlt, stimmt leider nicht. Die verlangen dann das man sich mit dem neuen Vermieter in Verbindung setzt und mit diesem einen späteren Einzugstermin vereinbart.

Was man machen kann ist ein zinsloser Kautiondarlehenantrag stellen. Das werden wir morgen versuchen, in der Hoffnung, das uns die komplette Kaution berechnet wird. Hier haben wir eine Kaution von 400€Kaltmiete hinterlegt. Wann wir die wieder bekommen wissen wir nicht. Mal sehen.
Diese werden dann von der neuen Kaution abgezogen im normalfall, sobald man weiß was letztendlich von der alten Kaution zurückgegeben wird und dann wird der Kautionsdarlehenantrag genehmigt oder so. Man zahlt 10% des geliehenen Geldes monatlich zurück.

Aber meine eigentliche Frage ist nun, muss ich den Heizungsmann seolbst bestellen beim Auszug zum ablesen? Muss ich ihn dann auch selbst bezahlen. Die Abschlussrechnung zahle ich das weiß ich ja, aber den Rest?
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo picassa,

schau mal hier

http://www.finanzfrage.net/frage/mieterwechsel-wer-traegt-die-kosten-fuer-zwischenablesung-der-vermieter

Das sollte deine Frage doch beantworten.

Liebe Grüße
Kirsten
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Ups, ja da hatte ich was falsches mit der "Sofort-Auszahlung" gedacht. Weiter unten mehr dazu bei "Kaution - Zurückbehaltungsrecht bei Betriebskostennachforderung".

Gemäß § 551 Abs. 3 BGB hat der Vermieter eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Die dabei erzielten Erträge stehen dem Mieter zu. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, die Kaution im Falle einer Insolvenz des Vermieters vor dem Zugriff durch dessen Gläubiger zu schützen. Dementsprechend ist der Vermieter nach einem Urteil des LG Hamburg nicht nur verpflichtet, die überlassene Barkaution anzulegen, sondern auch verpflichtet, die Anlage bis zur Rückgewähr (oder ggf. auch Verwertung) - und nicht nur bis zur Beendigung des Mietverhältnisses - unverändert zu halten und damit vor dem Zugriff von Gläubigern des Vermieters zu schützen.
Da § 551 Abs. 3 BGB auch ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 BGB ist, macht sich ein Hausverwalter schadenersatzpflichtig, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses das Sparbuch auflöst und den Guthabenbetrag auf ein Konto des Vermieters überweist mit der Folge, dass Gläubiger des Vermieters in der Zeit zwischen Beendigung des Mietverhältnisses und Rückzahlung der Kaution auf diese zugreifen können und der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters infolge der Insolvenz des Vermieters nicht mehr werthaltig und unrealisierbar ist (LG Hamburg, Urteil v. 19.02.2004, 333 S 84/03, NJW-RR 2004, 1530).
...
Mit der Entgegennahme der Kautionsleistung im Rahmen eines Wohnraummietverhältnisses wird die Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters begründet.
..
Der Mieter kann vom Vermieter den Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der geleisteten Kaution verlangen. Dieser Anspruch umfasst auch die Angabe der betreffenden Kontonummer, der vereinbarten Kündigungsfrist sowie die Höhe der tatsächlich gezogenen Zinsen (so AG Frankfurt/M., NZM 2001, 808).
Verweigert der Vermieter den Nachweis, hat der Mieter trotzdem kein Recht, die Miete zurückzubehalten. Der Mieter kann seinen Anspruch nur mit einer Leistungsklage geltend machen bzw. den Vermieter klageweise auf gesetzeskonforme Anlage seiner Kaution in Anspruch nehmen. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete besteht ausnahmsweise nur dann, wenn das Mietverhältnis in Kürze endet und die konkrete Gefahr besteht, dass der Mieter seine Kaution wegen Vermögenslosigkeit des Vermieters verliert (LG Darmstadt, Urteil v. 8.11.12001, 6 S 282/01, NJW-RR 2002, 155).

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Zwangsverwalter muss Kaution zurückzahlen

Wird über eine Wohnung die Zwangsverwaltung angeordnet, muss der Zwangsverwalter nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Mieter die von diesem geleistete Kaution zurückzahlen. Dies gilt nach dem Urteil des OLG Hamburg v. 14.11.2001 (4 U 100/01, WuM 2002, 29) auch dann, wenn dem Zwangsverwalter die Kautionssumme vom Vermieter nicht ausgehändigt worden ist.
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Kaution - Zurückbehaltungsrecht bei Betriebskostennachforderung


Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter zur Abrechnung und Rückzahlung einer vom Mieter geleisteten Kaution verpflichtet. Fällig ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung aber erst angemessene Zeit nach der Räumung, wenn dem Vermieter das Vorliegen und der Umfang seiner Gegenforderungen klar ist. Der Mieter ist somit nicht berechtigt, die Rückgabe der Schlüssel von der sofortigen Auszahlung der Kaution abhängig zu machen. Wie viel Zeit dem Vermieter zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Üblicherweise ist eine Prüfungs- und Überlegungsfrist von 3 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses anzusetzen. Im Einzelfall kann aber auch eine Frist von 6 Monaten noch angemessen sein.
Darüber hinaus hat der Vermieter wegen einer kalkulierbaren Betriebskostennachforderung ein Zurückbehaltungsrecht an einem Teilbetrag der Kaution und kann dementsprechend auch berechtigt sein, diesen länger als 6 Monate zurückzubehalten. Allerdings darf dieser Teilbetrag nach Auffassung des AG Köln maximal 1 Monatsnebenkostenvorauszahlung betragen (AG Köln, Urteil v. 09.08.2002, 201 C 169/02, WuM 2004, 609).


Vorsicht bei Kautionsrückzahlung

Bevor der Vermieter dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution zurückzahlt oder ihm dies zusagt, sollte er nicht nur die Mietsache sorgfältig inspizieren (z.B. ob Schäden vorliegen), sondern auch genau prüfen, ob noch offene Forderungen (z.B. Mieten, Betriebskosten) bestehen. In der vorbehaltlosen Rückzahlung der Kaution kann nämlich die schlüssige Erklärung des Vermieters zu sehen sein, dass keine weiteren Forderungen mehr bestehen. Dementsprechend hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 26.4.2001 (24 U 133/00, WuM 2001, 439) entschieden, dass durch die Abrechnung der Kaution und die vorbehaltlose Auszahlung des Restbetrages an den Mieter stillschweigend ein Erlassvertrag (§ 397 BGB) zustande kommen kann, durch den alle noch offenen Ansprüche (z.B. auch rückständige Mieten) erlöschen. Noch offene Ansprüche kann der Vermieter dann nicht mehr geltend machen.

Bei Sicherheitsleistung des Mieters durch Übergabe eines Sparbuches (auf den Namen des Mieters mit Verpfändungserklärung) hat der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses auch nur einen Anspruch auf Herausgabe des Sparbuches, d. h. auf Freigabe des Pfandes, nicht jedoch auf Auszahlung der Kautionssumme (LG Berlin, Beschluss v. 1.2.2002, 64 S 316/01, ZMR 2002, 349).
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Keine Inanspruchnahme der Kaution vor Vertragsende
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Meine private Einschätzung: Eine Bankbürgschaft hat nicht die gesetzlich vorgeschriebene Form der Kautions-/Sicherheitsleistung. Trotzdem verliert diese Kautions-Art nicht ihre Gültigkeit. Akzeptieren - oder auch nicht. Wenn nicht, dann mit Vermieter versuchen, sich zu einigen, Versäumisse im gegenseitigen Einvernehmen nachzuholen. Sonst nur noch Klage.

F: "Kaution ist bei Auszug fällig, nur 2-3 Tage drüber. Kaution darf nicht zurückgehalten werden."
A: Falsch! siehe oben.

F: "Für eure Kautionseinlage habt ihr eine Zinsbescheinigung und einen Kontoauszug zu bekommen."
A: Richtig, siehe § 551 Abs. 3 BGB. Bankbürgschaften sind bei Wohnmietraum eher unüblich und sind nicht so wie es das Gesetz vorschreibt. Natürlich können sich aber Vermieter+Mieter auf sowas einlassen. Dann gelten aber für Bankbürgschaften nicht die gesetzlichen Regelungen wie für Bargeldeinlagen.
Ich bekomme seit 12 Jahren immer diese Zinsbescheinigung und einen Kontoauszug. Soweit ich weiss, muss der Vermieter sogar innerhalb von 12 Monaten schriftlich belegen, was er mit dem Kautionsgeld gemacht hat. Auch hierfür bekomme ich unaufgefordert seit 12 Jahren so Kontoeröffnungs-Papiere von den Vermietern.

F: "Wenn ihr Nachmieter sucht, dann den Anzeigentext vom Vermieter vorgeben lassen."
A: So ist meiner Meinung nach eher mit Frieden an der Doppelmiete vorbeizukommen - das wollte lediglich damit sagen. Ich habe es schon 2x so gemacht. Verpflichtet ist man als Mieter aber nicht. Verpflichtet auch nicht dazu, fremde Leute zur Besichtigung hereinzulassen. Nachmieter muss man aber auch nicht besorgen.

F: "Hier haben wir eine Kaution von 400€ Kaltmiete hinterlegt. Wann wir die wieder bekommen wissen wir nicht. Mal sehen."
A: Bei Beendigung des Mietverhältnisses; bzw. bis 6 Monate nach Ende.

F: "muss ich den Heizungsmann selbst bestellen beim Auszug zum ablesen? Muss ich ihn dann auch selbst bezahlen?"
A: Normalerweise bezahlt das Vermieter das Ablesen. Jetzt gibt es aber neue elektronische Heizkosten-Zähler, die kann der Mieter nicht mehr selbst ablesen - so sehr der Mieter auch gewillt sein mag, Kosten (egal für wen) einzusparen. Eine Ablese-Firma muss kommen, aber nicht zu kosten des Mieters, siehe oben.
Strom habe ich mit RWE immer selbst abgelesen - und die haben mir auch immer geglaubt. Kann die RWE auch, denn sie machen Gegenprobe. Vermieter liesst auch Strom ab, und wenn die Zahl(en) übereinstimmen, passt es.
Alles im allem aber habe ich auch schon so lange immer mit den Vermietern ausmachen können, dass ich die Heizkosten-Zähler selbst ablese und die Werte einfach per Telefon oder Brief übermittle. Ein paar Tage schaut der Vermieter selber nach und stellt Übereinstimmung mit meinen Angaben fest.


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picassa, warum nochmal zieht ihr aus?

Wie ist es mit Müll entsorgen? habt ihr ein Auto?

:bye:
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Ihr seit echt alle total super. Das ihr mir da so helft.

Also zur Zeit haben wir hier 46qm. Leben also in einer kleinen 2 zimmer Wohnung im Keller, die zwar ehller als manch andere Kellerwohungen sind, aber trotzdem teilweise sehr dunkel. Die Wohnung gerechtgerftigtz eigentlich nicht den Preis von 400EKaltmiete.

Damals war es aber eine Notsituation von mir und meinem Mann das wir uns dann für diese Wohnung entschieden hatten. Das erste Jahr ging es noch, doch dann kam ja unser Zuwachs.

Der Platz war anfangs noch ausreichend, aber jetzt müssen wir ja teilweise von ihm Spielzeug weg räumen, abbauen weil es einfach nicht passt. Z. B. sein Bällebad :traene

Die neue Wohnung hat 40qm mehr, er hast sein eigenes Zimmer und der Platz für all sein Spielzeug ist auch gegeben(er hat nicht massig viel aber genug um immer mal abzuwechseln).

Mit dem Müll haben wir es oft so gemacht, 2 Tüten in die vorhandenen 60Litern geworfen, den Rest gesammelt und dann anders entsorgt.
Es wird zwar wieder lang aber ich sag mal kurz wie das mit der Tonne war:

Sie kam eines Tages zu uns runter(siw wohnt über uns) und meinte das mit dem müll müssen wir anders regeln. Da müssen wir bei der ZAW anrufgen und uns erkundigen wieviel so eine Tonne kostet. Das würde dann von den Nebenkosten abgezogen, weil wir ja die Tonne selbst bezahlen. Oder wir holen uns Säcke.
Wir natürlich total ahnungslos und riefen selbstverständlich dort an und gaben uns erst einmal Info wie das alles läuft.

Oben bei den anderen Mülltonnen steht 1schwarze Mülltonne Fassungsvermögen 60 Liter exakt diese Literzahl braucht die Vermietrin mit ihren Familienmitglieder 12pro Person. Also ging die rechnung ja garnicht auf, den die Literzahl die ich mit meinem Mann und unserem Sohn brauche fehlte da ja total.

Also gingen wir nach oben zur Vermieterin und sagten ihr genau das was die ZAW uns mitteilte, nämlich das uns 36 Liter zustehen die nicht vorhanden sind und der Vermieter Sorge zu targen hat, das dies geändert wird.

Sie meinte daraufhin nur, ja dann muss das auf die Nebenkosten drauf gezahlt werden. Und zuckte unbeeidndrckt mit den Schultern und fühlte sich der ganzen Sache ganz sicher.

da sagte ich ihr prompt, ne ne ne ne, also so geht das net. Sie müssen dafür Sorge tragen und das darf nicht auf die Nebenkosten drauf gelegt werden, weil dies nicht erlaubt ist. Und das würde dann geprüft(mit dem prüfen war net ganz wahr aber da bekommt die immer total die muffesause).

Ihre Antwort, ja da muss sie mal mit ihrer Freundin reden wie die das immer macht, da diese ja auch Wohnungen vermietet.

Wir dann: ja dann mache sie das mal, aber wie gesagt die 36 Liter stehen uns zu.

ein paar tage später hat sie im Nebenraum von unserer Kellerwohnung irgendwas herumfuhrwerkt mit ihrem sohn und da stand ich dann vor ihr um zu wissen wie der Stand der dinge nun ist.

Sie dann: ja ich hab mit der ZAW tel. und die sagten mir es sei für sie günstiger wenn sie für uns eine eigene Tonne bestellt und die würde dann nächste Woche kommen. Ich sagte ihr dann, ein Sack für 5,60E hätte es auch getan aber so ist es natürlich noch besser.

Ihr fiel die Kinnlade herunter, denn sie ist ein Sparfuchs und das wäre wesentlich günstiger für sie gekommen als die Tonne.

So als dann das Angebot mit der wohnung kam, sagte sie uns ja insgesamt 3 Mal zu das wir eher gehen dürfen und sagte dann auch wir sollen rechtzeitig bescheid geben ,denn für einen Monat braucht man ja nicht extra die Müllt9onne zu bestellen.

Ich sagte ihr dann ein paarTage später sie solle sie ruhig abbestellen, weil wir zwar noch kein Ergebnis haben, aber es sicherlich klappt. Also tat sie dieses auch.

Nachdem ja heraus kam das diese blöde Schnepfe uns total verarscht hatte das wir früher raus dürfen habe ich sie auf die Mülltonnen angesprochen.

Ihre Antwort, wir machen das so wie sonst immer auch.

Wegen einem Auto, nein das haben wir nicht, ich habe zwar ein Führerschein und fahre gelegentlich mal mit einem Auto wenn sich die Möglichkeit dazu bietet, aber das wars dann auch.
Leider reicht das Geld für ein Auto vorerst nicht aus.

Am Montag bin ich aber erst wieder ein Transporter gefahren, weil wir uns ein neues Sofa geholt haben(geschenkt: in quoka gefunden) 2,40mlang un 1m breit
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo picassa,

es ist einfach ärgerlich, wenn man solche Probleme mit Vermietern hat und jedes Anliegen groß und breit zu Diskussionen führt.

Auf Gerhards Beiträge weiter oben möchte ich nicht weiter eingehen, das ist mir einfach zu viel Text und zu mühsam, einzelne persönliche Einschätzungen zu widerlegen. Ich kann nur empfehlen, die Hinweise nicht unbedingt als gesetzt zu sehen und finde sie in großen Teilen auch nicht wirklich hilfreich.

Zu einem wichtigen, der für euch aber relevant werden könnte, möchte ich hier aber doch noch etwas schreiben:

"Verpflichtet auch nicht dazu, fremde Leute zur Besichtigung hereinzulassen"

Ihr seid definitiv sehr wohl verpflichtet, Mietinteressenten Zugang zu eurer Wohnung zwecks Besichtigung zu gewähren. Dies muss in zumutbarem Maß geschehen, ihr müsst also nicht 5 x täglich Heerscharen bei euch einfallen lassen. Sonn- und Feiertage sind per se tabu, es sei denn, ihr seid damit ausdrücklich einverstanden.

Ihr könnt euch auf bestimmte Tage festlegen. Die Besuche müssen ein paar Tage vorab (bei Berufstätigen 3 Tage vorher, ansonsten 2) durch den Vermieter angekündigt werden. Auf Urlaube/Berufstätigkeit muss Rücksicht genommen werden. 1 - 2 Besichtigungstermine pro Woche sind okay. Keine Besichtigung länger als 30-45 Min. Und du kannst sogar darauf bestehen, dass die Besichtigungen im Vorfeld schriftlich angekündigt werden.

Wenn ihr es euch einfach machen wollt, könnt ihr euren Vermietern in einem Brief mitteilen, dass ihr eure Wohnung einmal wöchentlich für 2 Stunden für Besichtigungen zur Verfügung stellt. Somit bestimmt ihr, wann es zeitlich passt und müsst nicht immer dann springen, wenn der Vermieter mal wieder Interessenten ankündigt.

Ihr könnt auch darauf bestehen, dass nicht mehrere Parteien gleichzeitig die Wohnung besichtigen (unter Hinweis darauf, dass ihr die Besichtigungen durch Fremde begleiten wollt, damit später nicht irgendetwas verschwunden ist), also maximal so viele, wie ihr auch im Auge behalten könnt.

Viele Grüße
Kirsten
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Das ist ein super Vorschlag kikra, das werde ich dann auch so umsetzen, denn ich habe auch keine Lust nach der ihrer Pfeife zu springen so wie es ihr gerade passt.

Am Samstag sollten Nachmieter kommen und zwar um 13 Uhr, damit waren wir einverstanden.

Wir warteten unten bis endlich mal einer kam und um 14 Uhr haben wir gesagt das wir jetzt unseren Einkauf machen werden.

Sahen die Vermieterin oben gemütlich sitzen und eine qualmen und sie sagte nur, der hat vor 3 Minuten abgesagt.

Aber was soll man dazu sagen, hätte die uns nicht bescheid geben können?
Muss die uns dann nciht sofort bescheid geben?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Ich zahle zur Zeit für 2,5 Zimmer, oder 52 qm, 240 € kalt.
Erdgeschoss, Gaszentralheizung, Balkon, 2x 700 Liter Mülltonnen für Wohnblock mit 20 Mietparteien.
Heizkosten = fast 0. Ich kann mir das auch nicht erklären, wieso. Aber ich bin mitten drin und habe nur 2 Aussenwände.
Grosses Kellerabteil 20 qm. Möchte mir irgendwann einen Partyraum/Bar drin einrichten.
Warm 420 €; Heizkostenerstattung circa 200 €.
Kleiner Nachteil: Im Winter, wenn Schnee gefallen ist, sind die Erdgeschoss'ler für's Schneeräumen zuständig. Musste zwar letzten Winter einen Schneeräumdienst (der hauptsächlich für meinen Vermieter arbeitet) bestellen, als ich 2 Wochen im Weihnachts-Urlaub war - und angeblich würden 15m Weg Freiräumen jedesmal 2 € kosten - aber ich weiss auch hier nicht, warum mir mein Vermieter nichts berechnet hat. Beschwert habe ich mich jedenfalls nicht. :-D

Die Nachbarin (Harz 4) war sehr erschrocken, als ich ihr erzählte, dass ich in Vertretung eine Firma zum Schneeräumen (in meiner Urlaubszeit) bestellt hatte. Dabei war sie diejenige, die mir mit Jugendamt drohte, wenn ich meiner Schneeräumpflicht nicht nachkommen würde.
Jetzt passte es ihr auch wieder nicht und sie jammerte sofort, dass sie kein Geld hätte. Tja, da erklärte ich ihr nur, das ich verpflichtet bin.
Seit dem spreche ich nicht mehr mit ihr. Ich bin fast der einzige hier mit Job - mitten unter Multikulti-Mamas und -Pappas :zwinker:
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Noch was gefunden und gleich kopiert:

Nach § 573c BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter grundsätzlich 3 Monate.
Grundsatz: Allgemein ist die Meinung verbreitet, dass ein Mieter dem Vermieter nur drei Nachmieter nachweisen muss und dann kommt es auf die Kündigungsfrist nicht mehr an. Das ist aber nicht richtig. Der Vermieter muss einen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn dieser solvent und persönlich akzeptabel ist und wenn der Mieter zugleich ein schutzwürdiges Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.

Grundsatz: Allgemein ist die Meinung verbreitet, dass ein Mieter dem Vermieter nur drei Nachmieter nachweisen muss und dann kommt es auf die Kündigungsfrist nicht mehr an. Das ist aber nicht richtig. Der Vermieter muss einen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn dieser solvent und persönlich akzeptabel ist und wenn der Mieter zugleich ein schutzwürdiges Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.

Hierbei ist abzuwägen zwischen dem Interesse des Vermieters am Bestand des Vertrages und dem Interesse des Mieters an einer Vertragsentlassung, wobei das Interesse des Mieters zudem deutlich überwiegen muss, damit es als schutzwürdig angesehen wird. Außerdem muss das Festhalten am Vertrag für den Mieter ein gewisse Härte bedeuten. Eine solche Härte ist gegeben, wenn die restliche Vertragslaufzeit noch sehr lang ist.

Beispiele für ein schutzwürdiges Interesse des Mieters
Der Mieter wird beruflich ganz plötzlich in eine andere Stadt versetzt, jedoch nicht, wenn er die Versetzung selbst herbeigeführt hat. Der Mieter kann sich aus Alters- oder Krankheitsgründen auf Dauer nicht mehr alleine versorgen und muss in ein Heim, damit die notwendige Versorgung gewährleistet ist. Auch eine erhebliche Vergrößerung der Familie durch Kinder kann als schutzwürdig angesehen werden. Ein schutzwürdiges Interesse ist aber nie gegeben, wenn der Mieter lediglich eine billigere oder bessere Wohnung gefunden hat und deshalb umziehen möchte. Beispiele aus der Rechtsprechung für eine besondere Härte und ein schutzwürdiges Interesse des Mieters:

* schwere Erkrankung des Mieters oder der im Haushalt lebenden Angehörigen (z.B. Mietwohnung im 4. Stock ohne Fahrstuhl und Arzt verbietet wegen schwerer Herzerkrankung das Treppensteigen)
* notwendige Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim
* durch Familienzuwachs wird die Wohnung zu klein
* Umzug aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt

Unberechtigte Ablehnung des Nachmieters
Lehnt der Vermieter die Stellung eines Ersatzmieters ab, obwohl der Mieter ein schutzwürdiges Interesse aus der vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag nachweisen kann, braucht der Mieter nach keinem weiteren Ersatzmieter suchen. Der Mieter wird dann rechtlich so gestellt, als wäre ein geeigneter Ersatzmieter in den Mietvertrag eingestiegen.

Besichtigungen
In der Regel bedeutet dies die Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Trotzdem ist eine Terminabsprache mit dem Mieter notwendig. Ohne Termin keine Besichtigung. Überraschende Besuche muss der Mieter nicht hinnehmen. Der Mieter ist mindestens 24 Stunden vorher zu benachrichtigen, andernfalls kann er den Termin ablehnen ( AG Köln WM 1986, 86 ; AG Aachen WM 1986, 87). Bei berufstätigen Mietern kann die Anmeldefrist auch bis zu 4 Tagen betragen (z.B. Außendiensttätigkeit) (AG Münster WM 82, 282). Bei Berufstätigen sollten die Termine während zumutbarer Feierabendzeit zwischen 18:00 und 21:00 Uhr angeboten werden. Bei der Terminierung ist auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Kommt dem Mieter der Termin ungelegen, muss er ihn nicht akzeptieren. Der Vermieter sollte immer Ausweichtermine nennen. Es empfehlen sich "Blocktermine" bei denen die Wohnung jeweils gleichzeitig mit mehreren Interessenten besichtigt wird. Besichtigung an Sonntagen nur mit Zustimmung des Mieters, ebenso an Samstagen. In jedem Fall ist der Vermieter gehalten, Interessen zu bündeln um seinen Informationsbedarf nach Möglichkeit in einem einzigen Besichtigungstermin zu befriedigen. Es verstößt jedenfalls gegen das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen in kurzer Folge zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren gemacht wird (AG Hamburg (Urteil vom 23. 2. 2006 - 49 C 513/05).
Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540).
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Also bei mir wären nur Besichtigungen Mo-Fr 20:45 bis 22:00 und Sa+So möglich. Und ausserdem falle ich nach einem 12h-Arbeitstag abends ins Bett. Wahrscheinlich nur WE für mich machbar...
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Diese Miete ist ja echt ein Hammer.

So günstig würden wir hier nie eineWohnung finden.

Blöde Frage ich hoffe sie kommt nicht blöd an, aber wo wohnst du denn? Bestimmt eher in einem dörfhcen oder auf dem Land oder?

denn für eine Stadtwohnung ist das ja mal Hammergünstig.

Das was du an Warmmiete zahlst, verlangt die Vermierterin(jetzige) von den Nachmietern(falls welche kommen) für unsere Nochwohnung in KALTMIETE.

Und das sind nur 46qm und die Geschäft sind auch ein bissl weg, naja so 20 Minuten sow ie alles andere was man erreichen will auch oder noch weiter.
 

Lilli4484

Aktives Mitglied
Wir wohnen in einem kleinen Kaff und bezahlen 500 Euro kalt für ein Einfamilienhaus (133 qm Wohnfläche) mit großem Garten und Carport....
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
wow auch das ist total günstig im Vergleich zu hier.

Ist aber wirklich interessant zu hören/lesen was so die größe und die Miete anderer sind.

einfach mal um zu sehen wie unterschiedlich das ganze doch sein kann
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Original von Lilli4484
Wir wohnen in einem kleinen Kaff und bezahlen 500 Euro kalt für ein Einfamilienhaus (133 qm Wohnfläche) mit großem Garten und Carport....

Wir wohnen mitten in NRW, allerdings auch in einer kleineren Stadt (160.000 Einwohner).
Bis zum letzten Jahr wohnten wir dort zur Miete in einem etwas kleineren Einfamilienhaus als Lilli (ca. 120 qm) - allerdings Reiheneckhaus - mit doch eher kleinem Garten und Garage und haben 1.100 Euro Kaltmiete bezahlt. M. E. kommt es aber auch immer noch auf Baujahr und Ausstattung an. Wir waren Erstbezieher (Bj. 2004), die Ausstattung war eher simpel.

Viele Grüße
Kirsten
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
ich bin grad baff über diese mieten...

78qm mit 520€ warm. nix aufm land, großstadt! >500'000 einwohner!
 

hony41

Mitglied
Hallo,
na da kann ich mich allerdings hier bei mir nicht über meine Miete beklagen.
Dachgeschoss, offiziell 67 qm (durch die Schräge ist es ja größer :) ) 3 ZKB, Parkplatz und Gartennutzung (wobei es eh nur hier 2 benutzen, ich und eine andere lach), 297 kalt und 115 Nebenkosten. Wobei ich auch sagen muß, das ich um die 200 Euro im Februar wieder zurückbekommen habe weil ich nicht so viel verbraucht habe. Bezahle lieber monatlich etwas mehr, als wenn ich dann die dicke Nachzahlung habe. Ach ja, lebe in einem Dorf im schönem Münsterland.
LG Heidi
 
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