geht das rechtlich?

seincanim

Neues Mitglied
hab mal eine frage ob das rechtlich ok ist. wir würden das auch nur machen eben wenn wir wüßten das es rechtlich ok ist. möchte ja keine probleme bekommen.

wenn wir auswandern in ein land , zb usa wo es rechtlich erlaubt ist das paare die nicht verheiratet sind sich künstlich befruchten lassen, also mein mann über künstliche befruchtung eine andere frau schwängert.
dann wenn das kind da ist hat er ja auch das sorgerecht. eben weil er der leibliche vater ist.

wenn ich dann das kind adoptieren würde, dürften wir dann mit dem kind nach deutschland wieder kommen?

auslandsadoption ist leider viel schwerer als erwartet. und glaube da haben wir keine chanchen.
 

Sala

Schokoholik
Hört sich schwer nach Leihmutterschaft an.
Da wirft goggl ja schon einiges aus.... wobei ich nicht wissen will was der ganze "Spaß" kostet...
 

seincanim

Neues Mitglied
ja gewisser weise schon.
nur wenn ich da googelte kam halt man darf das baby nicht mitnehmen nach deutschladn weil man ja nicht die leibliche mutter ist. nur wenn man es adoptieren würde, also das kind vom mann, dann ist das ja wieder anders. aber hab da irgendwie nichts gefunden was sich verstand.
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Moin,

den ethischen Aspekt (*zensiert*) mal nicht beachtend.

Das ist so tricky, das wird vermutlich nur ein auf (Auslands)adoption spezialiserter Rechtsanwalt wissen. Oder vielleicht die Adoptionsstelle des Jugendamts *scnr*

Gruß,
Tina
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier nicht um eine Leihmutterschaft im Sinne des Embryonenschutzgesetzes - also das Einpflanzen der Eizellen einer Frau in eine andere Frau, die für die Dauer der Schwangerschaft ihre Gebährmutter "verleiht", sondern um etwas ganz anderes: Dwer Partner von seincanim soll eine andere Frau befruchten, damit seincanim dieses Kind dann adoptieren kann.

Nun. Der Vater mag das Sorgerecht haben (was in den allermeisten westlichen Ländern nicht von Werk aus der Fall ist) - aber er kann dennoch, in keinem Land, über den Kopf der leiblichen Mutter entscheiden, dass eine andere Frau dieses Kind adoptiert. Sollte die leibliche Mutter kurz nach der Geburt einer Adoption zustimmen, würde in dieser Zusammensetzung bei allen Behörden, in so gut wie jedem Land die Alarmglocke schrillen. Denn: Ist auch nur ein Cent geflossen, wurde Druck ausgeübt, oder wurde gar das Kind gegen den Willen der Mutter enzogen, sind in jedem Fall Straftatbestände erfüllt.
 

seincanim

Neues Mitglied
also die überlegung wäre ja deshalb es in einen land zu machen wo leihmutterschaft ok ist. wie zb in amerika. dort ein paar jahre leben und dann irgendwann zurück nach deutschland kommen. eben mit baby das man bis dahin adoptiert hat.

adoption klar mit zustimmung der mutter.

könnt mir auch vorstellen das man eben nur ein besuchsrecht bekommt und das kind alle 14 tage mal über das wochenede mitnehmen darf und es eben bei der leiblichen mmutter lebt.

ich möchte nur einfach ab und an auch mal "mein baby" ahben.
 
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