Marshmallow
Neues Mitglied
Hallo liebe Forennutzer,
ich habe eine Frage, die zwar terminlich noch nicht brennend eilt, aber mich trotzdem beschäftigt. Ich hoffe, dass ich hier im richtigen Unterforum bin, falls nicht möchte ich mich jetzt schonmal entschuldigen.
Kurzer Abriss des Problems: Meine Freundin wohnt derzeit noch mit ihrem Ex-Freund und dem gemeinsamen 4jährigen Kind zusammen. Ich will aber "bald" mit ihr zusammenziehen. Welche Möglichkeiten gibt es für uns bzw. meine Freundin, diese Trennung zu regeln? Das Kind soll vorerst beim Vater bleiben, wir wollen aber die Möglichkeit offen halten, das Kind später zu uns zu holen.
Fakten:
- Das Kind ist seit Herbst 2010 im Kindergarten, wird voraussichtlich 2013 eingeschult.
- Meine Freundin und der Vater des Kindes sind nicht verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht.
- Meine Freundin und der Vater des Kindes trennen sich im Guten, es herrscht derzeit kein Streit zwischen den beiden, sie wohnen ja auch noch in einer Wohnung.
- Derzeit bezieht der Kindesvater EU-Rente + Grundsicherung, meine Freundin erhält ALG II, dieser Bezug wird aber wegfallen, wenn wir zusammen wohnen (das sollte zwar für die Fragestellung ohnehin nicht von Belang sein, ich schreibe es aber trotzdem).
- Wir werden in eine andere Stadt ziehen, die Entfernung zwischen unserer neuen Wohnung und der derzeitigen Wohnung wird aber maximal 1 Stunde mit Regionalbahnen sein.
"Plan": Derzeit ist angedacht, dass Kind jedes zweite Wochenende zu uns zu holen, wenn wir zusammengezogen sind, jeweils von Freitag Mittag/Nachmittag bis Sonntag Nachmittag/Abend. Meine Freundin würde ihn gerne auch "mal zwischendurch" besuchen oder ihn auch zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden bei uns haben. Sobald wir uns zusammen eingelebt haben und die Einschulung ansteht, würden wir gerne "ernsthaft darüber nachdenken", dass das Kind zu uns zieht und bei uns zur Schule geht.
Ist es sinnvoll, dies von Anfang an schriftlich zu fixieren? Oder ist es sinnvoller, vorerst auf einer rein mündlichen Vereinbarung aufzubauen und nur im Falle von Streitigkeiten auf eine schriftliche Lösung zu wechseln? Nach unserer Information ist es so, dass im Falle eines gerichtlichen Beschlusses zur Vergabe des Aufenthaltsbestimmungsrechtes dieses nur noch schwer wieder gegen den Willen eines Elternteils geändert werden kann - ist dies korrekt?
Ich danke jetzt schonmal jedem, der sich diesen Thread durchliest und uns vielleicht sogar helfen kann und/oder Erfahrungen beisteuern kann.
Liebe Grüße,
Marshmallow
ich habe eine Frage, die zwar terminlich noch nicht brennend eilt, aber mich trotzdem beschäftigt. Ich hoffe, dass ich hier im richtigen Unterforum bin, falls nicht möchte ich mich jetzt schonmal entschuldigen.
Kurzer Abriss des Problems: Meine Freundin wohnt derzeit noch mit ihrem Ex-Freund und dem gemeinsamen 4jährigen Kind zusammen. Ich will aber "bald" mit ihr zusammenziehen. Welche Möglichkeiten gibt es für uns bzw. meine Freundin, diese Trennung zu regeln? Das Kind soll vorerst beim Vater bleiben, wir wollen aber die Möglichkeit offen halten, das Kind später zu uns zu holen.
Fakten:
- Das Kind ist seit Herbst 2010 im Kindergarten, wird voraussichtlich 2013 eingeschult.
- Meine Freundin und der Vater des Kindes sind nicht verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht.
- Meine Freundin und der Vater des Kindes trennen sich im Guten, es herrscht derzeit kein Streit zwischen den beiden, sie wohnen ja auch noch in einer Wohnung.
- Derzeit bezieht der Kindesvater EU-Rente + Grundsicherung, meine Freundin erhält ALG II, dieser Bezug wird aber wegfallen, wenn wir zusammen wohnen (das sollte zwar für die Fragestellung ohnehin nicht von Belang sein, ich schreibe es aber trotzdem).
- Wir werden in eine andere Stadt ziehen, die Entfernung zwischen unserer neuen Wohnung und der derzeitigen Wohnung wird aber maximal 1 Stunde mit Regionalbahnen sein.
"Plan": Derzeit ist angedacht, dass Kind jedes zweite Wochenende zu uns zu holen, wenn wir zusammengezogen sind, jeweils von Freitag Mittag/Nachmittag bis Sonntag Nachmittag/Abend. Meine Freundin würde ihn gerne auch "mal zwischendurch" besuchen oder ihn auch zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden bei uns haben. Sobald wir uns zusammen eingelebt haben und die Einschulung ansteht, würden wir gerne "ernsthaft darüber nachdenken", dass das Kind zu uns zieht und bei uns zur Schule geht.
Ist es sinnvoll, dies von Anfang an schriftlich zu fixieren? Oder ist es sinnvoller, vorerst auf einer rein mündlichen Vereinbarung aufzubauen und nur im Falle von Streitigkeiten auf eine schriftliche Lösung zu wechseln? Nach unserer Information ist es so, dass im Falle eines gerichtlichen Beschlusses zur Vergabe des Aufenthaltsbestimmungsrechtes dieses nur noch schwer wieder gegen den Willen eines Elternteils geändert werden kann - ist dies korrekt?
Ich danke jetzt schonmal jedem, der sich diesen Thread durchliest und uns vielleicht sogar helfen kann und/oder Erfahrungen beisteuern kann.
Liebe Grüße,
Marshmallow