Frage -  Schülerfahrtkosten Grundschule NRW

Florian B.

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

vielleicht ist ja jemand in der Materie drin und kann mir eine Antwort zu folgender Frage geben:

Unsere Tochter wird im August 2012 eingeschult. In unserer Gemeinde gibt es drei Grundschulen in verschiedenen Ortsteilen.

Grundschule 1 ist die beliebteste und nach derzeitigem Stand übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Klassenplätze und es ist sehr unsicher, ob wir einen Ganztagsplatz bekommen können.

Grundschule 2 ist unbeliebt und hat noch Plätze frei, auch Ganztags

Grundschule 3 ist auch schön, liegt aber etwas abseits in einem anderen Ortsteil ausserhalb der Verkehrsströme und hat ebenfalls noch Ganztagsplätze zu vergeben.

Schulbusse fahren von uns aus zu Schule 1 und Schule 2.

Wir haben unsere Tochter an Schule 1 angemeldet. Da es eine Kath, Bekenntnisschule ist und unsere Tochter jedoch ohne Konfession ist steht sie derzeit auf der Warteliste und es ist unsicher, ob sie den Platz bekommen kann. Also suchen wir nach Alternativen Lösungen, da wir auch auf OGS (offene Ganztagsschule) angewiesen sind.

Schule 2 kommt unter keinen Umständen in Frage, u.a. wegen Klassengrößen von 30 Kindern.

Schule 3 haben wir uns angesehen, gefällt uns gut, kleine Klassen (18 Kinder), die Schule käme für uns in Frage.

Nun fährt dorthin kein Schulbus. Müssen wir den Transport selbst organisieren oder kann man die Gemeinde zwingen, sich an den Beförderungskosten zu beteiligen oder diese zu schaffen? Immerhin haben wir in NRW freie Schulwahl und keine Schulbezirke, oder ist es unsere eigene Entscheidung, wenn wir sie dort anmelden und müssen dann selbst sehen, wie das Kind zur Schule kommt?

Betroffen ist neben uns noch (mindestens) eine weitere Familie, die auch an Schule 3 anmelden möchte.

Ich danke Euch für Eure Antworten.

Florian
 

Carola

Moderatorin Schule
Teammitglied
Nach meinem Kenntnisstand mus die Gemeinde die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule, wenn sie nicht fußläufig zu erreichen ist, bezahlen.
In deinem Fall:
Wird eure Tochter an Schule 1 abgelehnt, muss die Gemeinde den Weg zur nächstgelegenen Schule zahlen (solange Schule 1 die nächstegelegene ist).
 

Florian B.

Neues Mitglied
... wobei die Ablehnung als solches ja gar nicht so bedeutend ist, da wir ja freie Schulwahl haben. Ich hätte ja auch von vornherein an Schule 3 anmelden können ;-)
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo,

m. E. werden Fahrtkosten für Grundschüler prinzipiell erst ab einem Schulweg von 2 km übernommen. Besucht dein Kind eine andere als die nächstgelegene Schule (wenn ich das richtig verstanden habe, wäre bei Ablehnung durch Schule 1 das die Schule 2 und nicht die von euch vorgezogene Schule 3) werden die Fahrtkosten nur bis zur Höhe des Betrages übernommen, der beim
Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule (also Schule 2) anfallen würde.
Ist der kürzer als 2 km, müsstest du m. E. bei den Fahrtkosten zur Schule 3 leer ausgehen.

Ansonsten schau mal hier http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Verordnungen/SchuelerfahrkostenVO.pdf

Gruß
kikra
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

das System der freien Schulwahl gibt Eltern zwar das Recht, ihr Kind auf jede Schule innerhalb der Grenzen des Landes Nordrhein-westfalen zu schicken, die bereit ist, das Kind aufzunehmen, aber die Kosten dieser Entscheidung müssen sie selbst tragen, wenn es sich dabei nicht um die nächstgelegene verfügbare Schule handelt - ganz gleich, wo sie das Kind als Erstes angemeldet haben: Es würden nur die Fahrtkosten erstattet, die von der eigenen Haustür für die Fahrt bis zur Schultür anfallen, und auch dies nur bis zu einer Maximalhöhe von 100 Euro im Monat - mit einer Einschränkung: Fährt zur nächstgelegenen Schule ein Schulbus, dann werden nur die Kosten erstattet, die für die Fahrt mit dem Schulbus angefallen wären. Fahrten mit dem Privatwagen direkt zur Schule werden nur in Ausnahmefällen erstattet, und auch dann nur für den kürzesten Weg zur nächstgelegenen verfügbaren Schule.
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo Hitnak,

wenn die Grundschule der ersten Wahl das Kind aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht aufnehmen kann, besteht m. E. eine sehr gute Chance, zumindest anteilige eine Kostenerstattung zu erhalten. Und zwar genau die Kosten, die zu zahlen gewesen wären, wäre das Kind auf der ersten Schule genommen worden. So verstehe ich auch die Vorschrift (s. mein o. a. Link und da Def. der nächstgelegenen Schule §9, Abs. 9). Alles andere wäre m. E. auch unfair.

Es gibt übrigens noch zig Ausnahmen, die eine zumindest anteilige Fahrtkostenerstattung rechtfertigen: Gefährlicher Schulweg, gesundheitliche Gründe des Kindes etc. etc.

Gruß
kikra
 

Raupe

Raubkatzenbändigerin
Und dann kommt es auch noch drauf an ob bzw welche Verträge die Stadt bzw die Schule mit dem öffentlichen Verkehrsunternehmen hat.
Bei uns (auch NRW) kann jeder Schüler einer städtischen Grundschule (und noch diverser anderer weiterführender Schulen und ein paar Privatschulen) ein subventioniertes Monatsticket für den Verkehrsverbund oder eine subventionierte Schülerjahreskarte kaufen. Unser Nachbarskind fährt so schon seit dem 1. Schuljahr mit einer altersgemischten Schulweg-Gruppe mit dem Bus zur Schule.
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Original von Raupe
...Unser Nachbarskind fährt so schon seit dem 1. Schuljahr mit einer altersgemischten Schulweg-Gruppe mit dem Bus zur Schule.

Vergessen sollte mal bei solchen Möglichkeiten allerdings auch nicht, dass der Fußmarsch des Kindes durchaus auch Vorteile hat und fördernswert ist: Der Kreislauf kommt in Schwung, das Kind bewegt sich körperlich, die Wahrnehmung wird geschärft etc. pp.

Wenn der Weg also nicht wirklich zu weit ist, sollte man das durchaus in Betracht ziehen. Wir wohnen in einem anderen Stadtteil als dem, in dem Jill zur Schule geht. Ich fahre sie also jeden Morgen mit dem Auto - allerdings nur bis zum Zuhause ihrer Freundin. Von dortaus gehen die beiden dann zusammen noch ca. 10-15 Min. zu Fuß zur Schule.

Das war jetzt ein bisschen off topic, denn diese Frage stellt sich hier vermutlich gar nicht. Ich wollte es aber trotzdem mal erwähne. :-D

Gruß
kikra
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

im Prinzip hast Du Recht. Aber die Fahrtkostenerstattung richtet sich nicht nach der ersten Wahl der Eltern, sondern nach der räumlichen Nähe zum Haus des Schülers: Erstattet werden nur die Fahrtkosten, die zur nächstgelegenen Schule angefallen wären, die den Schüler hätte aufnehmen können. Entscheiden sich die Eltern für eine andere, weiter entfernt gelegene Schule, dann müssen sie alles, was darüber hinaus geht, selber tragen. Die Ausnahme "gefährlicher Schulweg" schränkt vor allem die Regelungen ein, dass Fahrtkosten zur Grundschule nur erstattet werden, wenn sie weiter als zwei Kilometer entfernt ist: Ist der Weg zu gefährlich, und ein weiterer Weg zu wählen, dann werden die Kosten für diesen Weg erstattet. In diesem Fall würden diese höheren Kosten tatsächlich auch erstattet, wenn die Eltern stattdessen eine weiter entfernt liegende Schule wählen. Ähnlich verhält es sich, wenn das Kind einen kurzen Schulweg aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Fuß zurück legen kann: In diesem Fall werden sogar die Kosten für die Fahrt mit dem Auto erstattet - aber wieder nur bis zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule, ganz gleich welche Schule die Eltern für ihr Kind wählen.

Anders herum ist es aber auch so, dass, wenn ein Schulbus zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule verkehrt, die Eltern nur die Kosten erstattet bekommen, die für diesen Bustransport angefallen wären - ist der Bus umsonst (wobei ich nicht weiß, ob es das bei Euch in D gibt) dann würde es keinerlei Erstattung geben.
 

Florian B.

Neues Mitglied
... ich danke Euch allen für die Antworten, das war sehr hilfreich.

Gestern gab es noch einmal ein Gespräch mit Schule 1, demzufolge können unsere Kinder doch noch hoffen, aufgenommen zu werden. Mal schauen, wie es läuft.

Fußmarsch kommt nicht in Frage, 7 Kiometer an einer Bundesstraße ist nicht so prickelnd für eine 6-jährige ;)
 
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