Auffenthaltsbestimmungsrecht

käferle

Neues Mitglied
Hallo,
ich schreibe euch in der Hoffnung das wir einer etwas weiter helfen kann bzw. ein paar Ratschläge hat.

Zu meiner Situation:
Ich hab mich vor gut 2 Jahren von meinem Mann getrennt. Seither haben wir eine Art Wechselmodel für die Betreuung unserer Tochter (10 Jahre). Sie ist von Montag bis Freitag bei mir, an den Wochenenden wo ich arbeite bei ihm ( ich mache 3/4 des Jahres Märkte neben meiner Selbstständigkeit), im restlichen 1/4 Jahr wechseln wir und an den Wochenenden mit der Betreuung ab. Ferienzeiten decken wir geteilt ab. Soweit eigentlich alles geregelt.

Beruflich bin ich (noch) selbstständig, ich habe meine Arbeitszeiten immer an den Betreuungszeiten für meine Tochter angepaßt und immer versucht ihr trotz meiner Arbeit gerecht zu werden.

Inzwischen hat mein Ex eine neue Partnerin (kinderlos), lebt seit einigen Monaten mit ihr zusammen. Davor ist die Kleine oft weinend und verstört von den Wochenenden zurück gekommen. Ich hatte oft ein schlechtes Gewissen das ich sie zu ihm gegeben habe, deshalb bin ich nun deutlich kürzer getretten und werde als Konsequenz meine Selbstständigkeit aufgeben. Auch ich habe inzwischen einen neuen Partner, beide Neuen verstehen sich gut mit der Kleinen und auch da gibt es keine grossen Probleme.

Nun möchte ich aber mit meinem neuen Partner auch zusammen ziehen, wir sind inzwischen seit fast 2 Jahren zusammen und die Beziehung ist gefestigt. Das war mir wichtig bevor ich sie meinem Freund vorgestellt habe. Er hingegen hat da sschon öfters mal jemand zum "übernacten" da gehabt wärend sie bei im war.
Mein Freund lebt fast 400km weit weg und ist örtlich gebunden, sprich er kann nicht zu mir ziehen. Mein Ex will nun die Kleine nicht mit umziehen lassen, ich muß das Aufenthaltsberstimmungsrecht gerichtlich erstreiten. Die Kleine leidet total unter der Situation und ist hin und her gerissen. Mir sagt sie sie will bei mir bleiben, sie kann sich nicht vorstellen bei ihm zu wohnen, ihm hat sie das auch schon gesagt, aber sie hängt auch verständlicher weise an ihrem Papa.

Ergänzend möchte ich sagen das er in den letzten 2 Jahren keinen Unterhalt bezahlt hat, seit das Thema Geld bei uns auf dem Tisch ist, haben wir das ganze Theater. Vor kurzem hat er mir gesagt: Wenn ich mit zum Notar gehe und unterschreibe das ich keinen Unterhalt fordere kann ich mit ihr gehen ... Oder zB. er kann sich keinen Urlaub mehr leisten wenn er Unterhalt bezahlen muß, ja das ist echt wichtig :angryfire.

Ich selber stehe finanziell mit dem Rücken an der Wand, ich habe kaum genug um alle meine Kosten zu tragen, trotzdem versuche ich das die Kleine nicht spüren zu lassen. Ich komme für ihr Taschengeld auf, wenn es an Kleidung fehlt nähe ich selber welche. Er argumentiert den Rechtsanwälten gegenüber mit seiner deutlich besseren Finanzsituation und wirft mir vor das ich so viel arbeite und mit dem stabilen sozialen Umfeld ( er wohnt immer noch in unserer alten Wohnung).

So nun genug geheult und nun die Themen die mich gewesen

1. In wie weit spielt die finanzielle Situation bei so einer Entscheidung eine Rolle?
2. Wie gewichtig ist der Wille des Kindes?
3. Irgendwelche Hinweise/Hilfestellungen, was muß ich berücksichtigen?

Danke

Liebe Grüße
Käferle

Danke
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Moin,

zwischen Unterhalt und Aufenhaltsbestimmungsrecht (ABR) gibt es keinerlei Zusammenhang.
Ich weiß nicht wirklich wie es mit dem Unterhalt bei einem Wechselmodell aussieht, ich vermute mal das jeder Unterhalt nach seinen Vermögensverhältnissen leisten muss.

Ein Familienrichter wird danach gehen wo das Kind die meiste Zeit gelebt hat, wer die höhere Bindungstoleranz hat, wo di emeiste Kontinutität für das Kind besteht und was das Kind selbst will.

Ich würde mich an deiner Stelle schnell an das JA wenden, die haben Beratungsstellen für solche Fälle.


LG,
Tina
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Spätestens, wenn er von sich aus wegen irgendwas vor Gericht gehen will, muss er KU zahlen. Solange er kein KU zahlt, arbeitet das Gericht nicht für ihn.
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von Gerhard S.
Spätestens, wenn er von sich aus wegen irgendwas vor Gericht gehen will, muss er KU zahlen.

Quatsch!

Solange er kein KU zahlt, arbeitet das Gericht nicht für ihn.

Gerhard!
Das ist völliger Blödsinn, oder kannst du mir den Paragraphen nennen in dem das steht.....

Bitte erzähl doch den Leuten nicht immer einen solchen Unsinn.

Tina
 

Norman Räcke

Neues Mitglied
www.Zwertentausch.de

Sehr geehrte Eltern,

am 15.03.2012 startet die Website www.Zwergentausch.de.

Hier können erstmalig, Betreuungsplätze aller Art getauscht werden. Sollten Sie Ihr Kind jeden Tag in entfernte Stadtgebiete fahren, so könnte das schon bald ein Ende haben. Warum nicht einfach zu der Kita oder Tagesmutter um die Ecke wechseln?

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Norman Räcke
(Geschäftsführer, Inhaber)
 
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