Werde ungewollt Vater

Thor

Neues Mitglied
Hallo liebe Mitglieder dieses Forums,

ich habe 2 Wochen nachdem ich mit meiner jetzt Ex-Freundin Schluss gemacht habe erfahren, dass ich Vater werde. Nun ist sie im 4 Monat und ich habe ein wenig Angst vor der Zukunft. Ich bin immoment noch in der Ausbildung 2 Lehrjahr, sie genauso. Sie beendet allerdings dieses Jahr noch ihre Lehre, ich erst nächstes. Da wäre auch schon meine erste Frage, muss ich von meinem Ausbildungsverdienst (381,- Netto) was abdrücken? Ich hätte dann gar nichts mehr für mich wenn ich was abgeben müsste, viele erzählen mir das ich erst nach einem Gehalt von ab 1000,- was zahlen muss, in dieser Zeit wo ich nichts zahle, muss ich es iwann zurückzahlen, wenn der staat es übernimmt?
Wie läuft das eig mit dem Besuchsrecht ab? Darf ich klagen, dass das Kind bei mir aufwachsen soll, weil ihre Eltern viele Schulden haben und sie noch bei ihnen wohnt und selber gar kein Geld hat, die Eltern können sie da nicht unterstützen?

Ich hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten.

Danke im Voraus
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Hallo, erstmal Glückwunsch zum Vater werden, auch wenn dir das bislang noch nicht so vorkommt.

Da wäre auch schon meine erste Frage, muss ich von meinem Ausbildungsverdienst (381,- Netto) was abdrücken? Ich hätte dann gar nichts mehr für mich wenn ich was abgeben müsste, viele erzählen mir das ich erst nach einem Gehalt von ab 1000,- was zahlen muss

Der Selbstbehalt bei Berufstätigen liegt momentan bei 950 Euro. Bereinigtes Netto, das bedeutet du kannst bestimmte Sachen (Fahrkosten, Versicherungen, Werbungskosten) von deinem richtigen Netto noch abziehen. Verdienst du darüber hinaus musst du Kindesunterhalt zahlen.

in dieser Zeit wo ich nichts zahle, muss ich es iwann zurückzahlen, wenn der staat es übernimmt?

Wenn du nicht leistungsfähig warst weil du zu wenig verdient hast musst du nichts zurückzahlen. Wenn du dich einfach weigerst zu zahlen, aber eigentlich könntest musst du es zurückzahlen.

Wie läuft das eig mit dem Besuchsrecht ab?

Das Kind hat ein Recht beide Eltern zu sehen, die Eltern haben sogar eine Umgangspflicht die sie wahrzunehmen haben. Die Elternteile haben den Umgang zu fördern.


Darf ich klagen, dass das Kind bei mir aufwachsen soll, weil ihre Eltern viele Schulden haben und sie noch bei ihnen wohnt und selber gar kein Geld hat, die Eltern können sie da nicht unterstützen?

Tatsächlich ist es nicht Geld was ein Kind braucht, es braucht Eltern die es lieben.
Statt an Klage zu denken kann ich dir nur raten dich um eine gute Basis für euer Elternsein zu bemühen. Ihr seit vielleicht kein Paar mehr und es liegt vielleicht viel zwischen euch was im Moment unüberbrückbar scheint, aber Fakt ist ihr werdet bald Eltern sein, und zwar für den Rest eures Lebens.
Auch wenn es dir noch nicht so vorkommt, weil es ja auch noch weit weg ist.. aber ein Kind ist immer eine Bereicherung, es macht einen stark.. und mutig, es lässt einen erkennen was wirklich wichtig ist im Leben.

Und äh nein, wegen sowas kann man tatsächlich nicht klagen.
 

Tabieta

Mitglied
Glückwünsche, zum Vater werden!

An deiner Stelle würde ich versuchen ein gutes Verhältnis zu deiner Ex – Freundin zu bekommen / zu führen.
Das ist schon mal ein guter Schritt.

Was den Kindesunterhalt betrifft, da mache dich Schlau.
Auch wenn du jetzt nicht genug verdienst, könnte es sein das deine Eltern für den Kindesunterhalt aufkommen müssen. (bis du mehr verdienst)
 
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