Eilt! -  Schüler will Abschlussfahrt nicht mitmachen.

Gartenliese

Aktives Mitglied
Hallo wer hat Erfahrung damit.
Unser Sohn und einige andere Schüler wollen die Abschlussfahrt nicht mitmachen.
Da es sich laut Lehrerschaft aber um eine Pflichtveranstaltung handelt
ist ausser im Krankheitsfall ein ausklinken nicht möglich.
Wieso wird man immer noch zu etwas gezwungen, was man nicht will.

Zum Hergang: Klassenlehrerin hat geplant,organisiert, Schüler waren nicht alle einverstanden, Eltern waren auch nicht vollzählig dafür,
die meisten Eltern waren bei der Abstimmung leider gar nicht da.
Jetzt ist die Lehrerin seid Monaten schon gar nicht mehr an der Schule und die
neuen Begleiter sind nicht so beliebt bei den Schülern.
Wie kann man dieses Problem in ANgriff nehmen?

Ich freue mich auf eure antworten
Gartenliese
 

nummer3

Namhaftes Mitglied
Bei uns mußte man dann in einer anderen Klasse den Unterricht besuchen, wenn man nicht mit ist auf Klassenfahrt...
 

Gartenliese

Aktives Mitglied
Klar muß der Schüler in einer anderen Klasse den Unterricht besuchen,

aber wieso müssen wir erst mal das Geld für die Fahrt bezahlen?
Und wenn es dann so weit ist, sollen wir die Reisekostenrücktrittversicherung in ANspruch nehmen.
Kriegen wir dann alles zurück oder nur einen Teil ?
Warum muss es überhaupt so umständlich sein?
 

nummer3

Namhaftes Mitglied
Das ist allerdings komisch, daß ihr zahlen müßt, obwohl er nicht mitfährt. Wie wär`s mit Zahlung verweigern?
 

Gartenliese

Aktives Mitglied
Wir werden das Gespräch mit der Lehrerin suchen und hoffen auf eine
vernünftige Lösung des Problems.
Und wenn noch mehr Eltern die Zahlung verweigern, dann hat das doch bestimmt Auswirkungen auf die Kosten für die anderen Beteiligten.
Einerseits sollte das nicht unser Problem sein, aber andererseits sorgt man
so für Unstimmigkeiten in der KLasse.
 

Sala

Schokoholik
Was nicht in Anspruch genommen werden will, muß, meiner Meinung nach, auch nicht bezahlt werden.
Ich glaube nicht, daß die Schüler gezwungen werden können die Abschlußfahrt mitzumachen. Was ist, zum Beispiel, mit finanziell schwachen Eltern, deren Kinder nicht mitfahren können weil das Geld einfach nicht aufzubringen ist? Wie soll man die denn zwingen?
Außerdem scheinen die Unstimmigkeiten ja schon damit begonnen zu haben, das neue Begleiter nach dem Weggang der Lehrerin herangezogen wurden.
Was ich mich noch frage ist: es haben einige Eltern gar nicht mitentschieden, haben die zumindest ihr schriftliches Einverständnis gegeben (das ist ja schließlich von den Begleitern mitzuführen für den Fall einer Kontrolle)?
 

Gartenliese

Aktives Mitglied
Für finanziell schwach gestellte Familien springen die Schulen doch ein.
Zumindest bis zu einer gewissen Summe.
Die abwesenden Eltern werden schon ihre Zustimmung gegeben haben,aber
leider haben sie auch nicht die Chance genutzt sich dagegen zu äussern.
Immerhin hat die hälfte der Elternschaft gefehlt.
Und so ein großes dessinteresse der Eltern gegenüber der Schule spricht wohl für sich.
Wären sie bei der Sitzung dabei gewesen, hätte man das Ding vielleicht doch noch zu Gunsten der Schüler drehen können.
Die wären nämlich lieber in den Süden gefahren.
 

Sala

Schokoholik
Man, das ist echt ein Armutszeugnis für die Eltern. Und die Kids müssen es ausbaden.
Würde ich echt interessieren wie es nun ausgeht. Ob dein Kind nun "mitmuß" oder wie letztendlich die Regelung aussieht.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

grundsätzlich gilt: Eine mehrtägige Klassenfahrt ist keine Pflichtveranstaltung. Die Eltern, aber auch der Schüler können die Teilnahme verweigern.

Aus der Ansetzung einer Klassenfahrt ergibt sich auch keine direkte Zahlungsverpflichtung für die Eltern, wobei es komplizierter wird, wenn von den Eltern oder den Erziehungsberechtigten bereits eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet wurde: Nur auf dieser Grundlage kann die Reise kalkuliert werden, und nur dann besteht eine Zahlungsverpflichtung der Eltern.

Es reicht dabei aber nicht, dass in einer Versammlung die Mehrheit der Eltern für die Teilnahme gestimmt haben - jedes einzelne Elternpaar /Erziehungsberechtigte/r muss /müssen auch unterschreiben, dass sie die Kosten übernehmen.

Wie gesagt: Nur dann besteht für die einzelne Familie eine Zahlungsverpflichtung.

Ist diese Verpflichtung abgegeben worden, und das Kind nimmt nicht teil, dann kann die Reisekostenrücktrittsversicherung nur unter den im Versicherungsvertrag (der ohnehin nur durch die Teilnahmeerklärung zustande kommt) festgelegten Bestimmungen in Anspruch genommen werden - es ist eine Straftat, dabei falsche Tatsachen vorzutäuschen.

Also noch einmal: Eine Klassenfahrt ist keine Schulveranstaltung. Nur wenn Ihr eine Teilnahmeerklärung unterschrieben habt, seid Ihr zur Zahlung verpflichtet.

Falls Ihr Schwierigkeiten bekommt, wendet Euch bitte umgehend an das zuständige Schulamt.
 

Gartenliese

Aktives Mitglied
Hallo hitnak

Klar hatten wir unser EInverständniss schriftlich gegeben, aber da waren auch die Vorraussetzungen ja noch anders und unser Sohn wollte ja auch noch mitfahren.
Doch mit Austausch des begleitenden Personals für diese Fahrt, hat sich seine Begeisterung geändert und er steht damit nicht alleine.
Dein Hinweis wegen der Versicherung ist genau das, was mir schlaflose Nächte bereitet.
Ich bin gespannt wie wir aus der Nummer raus kommen.
Aber erst mal genieße ich jetzt noch den restlichen Sonntag.

LG
Gartenliese
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Dass euer Sohn nicht teilnimmt (ohne Angabe von Gründen) - und ihr Eltern anbietet, die Reiserücktrittsversicherung zu bezahlen?
Um welchen Geldbetrag geht es denn da?
:bye:
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

wenn Ihr eine Teilnahmeerklärung unterzeichnet habt, dann müsst Ihr zahlen, auch wenn Eurer Sohn nicht dazu verplfichtet ist, mitzufahren - irgendwie muss eine solche Fahrt ja geplant werden, und das bedeutet dann eben auch, dass die Finanzierung sicher gestellt werden muss: Ihr seid einen Vertrag eingegangen.

Es ist auch so, dass die Lehrerin, die nicht mehr da ist, nur eine von einer ganzen Reihe von Begleitern gewesen wäre - mit ihrem Weggang ist sicherlich nicht das gesamte Begleiterteam ausgetauscht worden.
 

Gartenliese

Aktives Mitglied
Die Kosten belaufen sich auf ca. 250€.

Wir sind am Ball, was den Kontakt zum Lehrpersonal angeht, aber es sind nun mal Ferien.
 

Carola

Moderatorin Schule
Teammitglied
Hier liegt eine Fehlinformation vor. Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung und somit verpflichtend. Die Lehrerin muss eine Mehrheitsabstimmung machen (mindestens 50% der Eltern müssen anwesend sein, d.h. mit Anwesenheitsliste und ein Ehepaar zählt als eine Person. Außerdem muss die Mehrheit dafür sein, wobei die Ehepaare gemeinsam eine Stimme besitzen).
Liegt die Abstimmung vor gilt der Beschluss. Es ist für die gesamte Klasse bindend und darf nur bei Krankheit ausgesetzt werden. Die Kosten werden von den Eltern getragen, wobei eure Klassenfahrt finanziell im Rahmen des Erlaubten liegt. Sollte eine Familie Probleme bei der Finanzierung haben gibt es die Möglichkeit der Unterstützung durch Sozialleistungen oder den Förderverein der Schule.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ich habe jetzt gerade noch einmal die Landesgesetzgebung und auch die Rechtsprechung für das Land Nordrhein-Westfalen eingesehen; es ist so: Ja, eine Klassenfahrt ist eine Pflichtveranstaltung. Nein. Es gibt ein Recht darauf, nicht teilzunehmen, und dies auch dann, wenn keine Krankheit vorliegt.

Ich hatte mich etwas verknappt ausgedrückt.

Dafür ist ein begründeter Antrag notwendig. Wenn die Eltern nach einem persönlichen Gespräch weiterhin daran festhalten, dann muss dem Antrag statt gegeben werden. Das sagen die Richtlininen über Schulwanderungen und Schulfahrten.

Aber: Ist bereits eine Teilnahmeerklärung unterzeichnet worden, dann besteht auch eine Zahlungsverpflichtung.

Es gibt in Nordrhein-Westfalen auch keine Obergrenze für Schulfahrten; die Kosten sind "möglichst niedrig zu halten". Die Kostenobergrenze wird durch die Schulkonferenz festgelegt.
 

Gartenliese

Aktives Mitglied
Ich danke euch für eure Bemühungen, sobald sich etwas neues
ergibt, werde ich es euch mitteilen.
Ich finde trotzdem man sollte jemaden die Wahl lassen, ob er mitfahren will oder lieber zum Unterricht geht.
 
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