brauche Rat -  Unterhalt

humesje

Neues Mitglied
Hallo

Meine Tochter ist 19, lebt mit Ihren Freund Zusammen und ist schwanger. Der Vater will die Unterhaltszahlung an sie einstellen, sobald das Baby da ist, obwohl sie noch in der Ausbildung ist. Darf er das?

Bräuchte dringend Rat!

GLG
 

Marlene007

Neues Mitglied
§ 1602 Absatz 1 BGB bestimmt: "Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten."

b) Lehrlinge: Der Unterhaltsanspruch umfasst nicht nur die Zeit der Schulausbildung, sondern grundsätzlich auch die Zeit der Berufsausbildung. Deshalb hat auch ein Lehrling Anspruch auf Unterhalt, auf den er sich aber seine Ausbildungsvergütung anrechnen lassen muss.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wann3.htm#ixzz28PuGBOQO
 

Dr. Dolittle

Moderator
Teammitglied
Er muß natürlich weiter Unterhalt für seine Tocher an sie zahlen und wahrscheinlich zusätzlich noch Großelternunterhalt für das Baby. Das könnt Ihr Euch vom Jugendamt ausrechnen lassen und die steigen dem guten Mann dann aufs Dach, wenn er sich sperrrt.

Der 19-jährigenTocher den Unterhalt streichen, wenn sie während der Ausbildung ihr Baby auf die Welt bringt - wo kämen wir denn da hin, wenn das rechtens wäre.
 

5fachmama

Aktives Mitglied
Hallo,

haha lang nicht mehr so gelacht.

mein Mann, 3 Kinder aus erster Ehe, zahlt heute noch für seine Tochter, 22 Jahre, weil sie in einer Ausbildung ist.

Als Elternteil ist man seinem Kind bis zum 25 Lebensjahr Unterhaltsverpflichtet, sollte das Kind sich im Studium, Schulbildung oder Ausbildungsverhältnis befinden, bzw. nicht für den eigenen Unterhalt sorgen können, warum auch immer!

LG Kati
 
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