Eilt! -  Gültigkeitsdauer einer Zuteilung vorläufige Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Smartdoctor

Neues Mitglied
Hallo,

ich lebe seit 15 Jahren mit meiner Freundin in einer gem Wohnung. Wir haben eine 9jährige gemeinsame Tochter und teilen uns das gem. Sorgerecht.

Vor gut 3 Jahren, mit Einschulung der Tochter, veränderte sich das Verhalten auffällig. Sie bekam Panikattacken… Schließlich versuchte sie einen Selbstmord.

Seit Schulbeginn der Tochter wurde ich immer stärker aus der Erziehung gedrängt. Meine Tochter erhielt eine 24-Stunden-Rundumbetreuung der Mutter. Sie lebte quasi mit im Kinderzimmer. Ich durfte das Kind nicht mehr zur Schule bringen oder abholen. Nach der Schule muss das Kind zu ihr in die Arbeit, obwohl ich schon zu Hause war. Ich durfte mich nicht mehr an den Hausaufgaben beteiligen, mir wurden Zeugnisse und Schulaufgaben nicht gezeigt. Briefe der Schule wurden unterschlagen. Unter der Woche darf die Tochter nicht mit anderen Kindern spielen. Das WE ist mit der Mutter verplant.

Als dann zudem bekannt wurde, das meine Partnerin in der Kindheit schwerste Misshandlungen erleiden musste, ging ich letztes Jahr deshalb zu einer Kinderpsychologin, da ich den Verdacht bekam, das die Mutter das Kind „übermuttere“, aufgrund ihrer eigenen Vorgeschichte. Diagnose ADS und schwerste emotionale Störungen des Kindes. Die Schule bestätigte dieses. Es wurden nunmehr Therapien, seitens der Schule, Kinderpsychologin und des Kindertherapeuten, für die Mutter angeraten. Diese wurden allesamt ihrerseits verweigert. Dieses Jahr wird das Kind die Schule nicht schaffen.

Das informierte JA jedoch teilte mir mit, das die Mutter einen gefestigten Eindruck vermittle… Das hätte „ein“ Gespräch ergeben.

Nach Einschalten des JA wird uns ihrerseits nun vorgeworfen, „wir wollen sie in die Klapse bringen“. Die Schule und ich wollen sie „fertig“ machen.

Im Januar teilte sie mir mit, sie ziehe mit dem Kind aus. Dann kann sie sich selbst therapieren und die Bilder aus dem Kopf bekommen. Gleichzeitig möchte sie einen Neustart der Beziehung.

Ich stimmte dem Auszug nicht zu.

Im Februar wurde Anzeige gegen mich erstattet. Häusliche Gewalt. Ich würde sie und das Kind psychisch terrorisieren. Sie hätten Angst nach Hause zu kommen. Dieses Verfahren wurde bereits eingestellt.

Jedoch hat sie noch am gleichen Tag bei Gericht einen Antrag auf vorläufige Zuteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragt, wie mir das JA mitteilte. Als Beweis wurde die Anzeige bei der Polizei genannt.

Inzwischen „droht“ sie mir jeden Monat, dass sie am nächsten ausziehen wird und ich nicht verhindern könne, dass sie die Tochter mitnimmt.

Weder das Gericht, noch das JA geben mir Auskunft. Wir können Ihnen hierzu keine Auskunft erteilen lautete die Standartantwort.

Angen., das Gericht hätte dem Antrag stattgegeben. Wann wird mir das mitgeteilt? Wie lange hat so ein Beschluss Gültigkeit? Kann sie z. B. im November (nach Monaten der Antragstellung) ausziehen und man stellt mir erst dann den Beschluss zu? Ich mein, ich kann ja nicht gegen etwas vorgehen, ohne Kenntnis davon zu haben.

Habe ich überhaupt irgendwelche Möglichkeiten? Bin derart verzweifelt, das ich kaum noch meinen Alltag bewältigen kann. Bin deshalb schon in psychologischer Behandlung.

Die jetzige gemeinsame Wohnung konnten wir gerade so zahlen. (1.400 € warm). Nun soll ich die allein bezahlen. Mein Sohn will im Grunde nicht weg...
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo Doc,

zu dem hier:
Vor gut 3 Jahren, mit Einschulung der Tochter, veränderte sich das Verhalten auffällig. Sie bekam Panikattacken… Schließlich versuchte sie einen Selbstmord.

Wer versuchte einen Suizid? Deine Partnerin oder euer Kind?
Gibt es Zeugen oder sonstige Belege? In der Annahme, es war deine Partnerin - war sie aufgrunddessen stationär eingewiesen worden?


Wenn du eine gerichtliche Entscheidung bekommen hast, dann müsste da auch die Bedingung oder der fixe Zeitraum zum Ende der Gültigkeit drin stehen.
Wenn nicht, dann würde ich denken, dass eine Gültigkeit dann zuende ist, wenn du erneut vom Gericht eine Entscheidung/Schreiben bekommst.
So würde ich denken.

Ein Zusammenleben mit ihr kann man nicht mehr von dir verlangen. Höchstwahrscheinlich wirst du sie loslassen müssen, ob mit Kind, ist noch die Frage. Du kannst aber nichts dafür.
Mindestens jedoch sind erstmal Zukunftspläne auf Eis gelegt.
Du hast es ja schon angedeutet, sie kämpft in ihrer Seele gegen etwas.
Ganz allgemein ausgedrückt: Für die erlittenen Misshandlungen in ihrer Kindheit verlangt sie jetzt Wiedergutmachung von ihren Angehörigen - das ist natürlich in erster Linie der Partner. Sie ist sich (noch) nicht darüber im klaren, dass ein Partner diese Leistung nicht aubringen kann; du wirst wahrscheilich mit Schuldzuweisungen für ihren Zustand von ihr überhäuft.
Das ist fatal, wenn ein gemeinsames Kind da ist.
Das findest du höchst ungerecht und unverständlich - jedoch: 1) Sie kann nichts dafür; 2) du musst keine Schuld auf dich nehmen.

Ihre Erziehungsfähigkeit nach möglichkeit erhalten.
Nimm dir von ihren Angriffen nichts an; bleibe passiv.
Das Kind raushalten. Nicht mit Kind über Mama's Verhalten sprechen.

Es ist heutzutage so, dass das Sorgerecht nicht bei dem Elternteil mit nachweislichen und hartnäckigen selbstschädigendem Verhalten bleiben kann. Für die Entwicklung eines Kindes ist das nicht gut.
Aber diese Option wird sich wahrscheinlich, wenn, dann ohne dich ergeben.
Einer räumlichen oder wohnlichen Trennung zustimmen, wenn es innerhalb von ein paar Kilometern bleibt. Wenn du friedlich bleibst, dann reicht ja grundsätzlich für ihre Zwecke eine zweite Wohnung im selben Wohnblock.
Diese "Bilder in ihrem Kopf" werden nicht alleine dadurch vergehen, wenn sie sich von dir trennt; aber das weiss sie jetzt noch nicht. Sie wird ja ohnehin nicht mehr zugänglich sein. Vermutlich ist sie verzweifelt.

Gruss :bye:
 

Smartdoctor

Neues Mitglied
Den Selbstmord versuchte meine Partnerin.

Sie blieb nur zwei Tage im Krankenhaus, da ich **** mir eine gute Geschichte einfallen ließ. :( Wir hatten ja die Kündigung wegen Eigenbedarfs der alten Wohnung am Hals und waren damals dringend auf der Suche nach einer neuen Wohnung. So flehte sie mich an, sie wolle nicht in eine Psychiatrie.

Mein größter Fehler, wie sich im nachhinein herausstellte.

Die Verfügung hat sie, nicht ich! Und die hat sie mir noch nicht gezeigt, bzw. wurde mir noch nicht zugestellt. Aber sie hat sie!

Deshalb meine Frage, wie lange eine vorläufige Zuteilung auf Aufenthaltsbestimmungsrecht Gültigkeit hat und wann man mich davon in Kenntnis setzen muss.

Die Verfahrenskostenrechnung, die ich fand, war vom April...

Kann sie im August oder September einfach das Kind mitnehmen und ich dann erst Widerspruch einlegen? Denn offiziell weiß ich ja nichts von dem Beschluss.
 

Dr. Dolittle

Moderator
Teammitglied
Du brauchst einen Fachanwalt für Familienrecht, der Dich berät. Außerdem würde ich zu einer Familienberatungsstelle gehen, am besten zusammen mit Deiner Frau.
 

Smartdoctor

Neues Mitglied
Da war wieder das Problem... Geld!
Denn sie hat sich 5.000 € von unserem gemeinsamen Konto "zusammengespart".
Mir hat sie 0 € gelassen.
Und ohne Geld, kein Anwalt.
 
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