Namensänderung bei kindern aus erster Ehe

Wiest ihr mehr darüber wie das dann ablaufen soll wegen der namensändeung

  • zustimmung des leiblichen vaters?

    Stimmen: 0 0,0%
  • geht auch hne zu stimmung

    Stimmen: 2 100,0%

  • Umfrageteilnehmer
    2

svenja25

Neues Mitglied
Hallo

Ich habe da mal eine frage und zwar habe ich eine 4 jährige toter aus erster Ehe ich habe mich von ihm kurz nach der geburt meiner tochter scheiden lassen und seit dem keinen kontakt mehr mit ihm ich weiß auch nicht wo er ist er meldet sie nie und hat sich auch nie um die kleine gekümmert.
Das folgene Problem ist jetzt ich habe einen neuen Partner mit dem ich die Ehe eingehen möchte wir haben jetzt eine gemeinsame tochter.Und jetzt meine frage kann meine tochter aus erster Ehe den namen meines Partner bei der Ehe schließung ohne weiteres annehmen? weil wir wollen eigendlich das alle den selben nachnamen haben nur weiß ich jetzt leider nicht ob meine große tochter den namen von ihm dann annehmen darf oder nicht wie gesagt sie kennt ihren leiblichen vater nicht da er sich nie gekämmert hat oder sich meldet sie hat meinen partner als papa angesehen da sie noch sehr klein waren als wir zusammen kamen hat sie von sich aus irgendwann papa zu ihm gesagt.

Ich hoffe ihr können mir da weiter helfen!

mfg
 
Hallo svenja,

soweit ich weiß, behält das Kind aus erster Ehe seinen Geburtsnamen. Aber man kann,
eventuell gegen eine kleine Gebühr, beim Standesamt, den Namen ändern und eintragen lassen.
Dann habt ihr alle den gleichen Nachnamen.

Ich wünsche euch viel Glück und alles Liebe!
Maike
 

Daddy ohne Plan

Neues Mitglied
Hallo, ich habe ähnliches mit meinem Stiefsohn erlebt. Wenn du das alleinige Sorgerecht für deine große Tochter hast, dann kannst du ohne seine zustimmung den Namen ändern lassen. Wenn ihr das Sorgerecht geteilt habt, muss er zustimmen.

Liebe Grüße.
 
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