Brauche Rat -  Erbe verteilen in einer Patchworkfamilie

Welche Verteilungsregel wäre am gerechtesten?


  • Umfrageteilnehmer
    2

jx7

Neues Mitglied
Wie wäre in folgender Familienkonstellation eine gerechte Verteilung des Erbes für ein Berliner Testament (wenn beide Ehepartner gestorben sind und die Kinder ausgezahlt werden)
- Ehemann bringt 3 Kinder (Max, Mia, Mara) mit in die Ehe.
- Ehefrau bringt 1 Kind (Finn) in die Ehe.
- Ehepaar hat ein gemeinsames Kind (Gina).

(1) 1/5-Regel
Jedes Kind erhält 1/5 des Erbes.

(2) 1/6-Regel
Mit in die Ehe gebrachte Kinder erhalten 1/6 des Erbes, das gemeinsame Kind erhält 2/6. Begründung: Die in die Ehe gebrachten Kinder haben noch ein anderes Elternteil, von dem sie erben; das gemeinsame Kind nicht, soll also in diesem Erbfall doppelt erben.

(3) 1/8-Regel
Der Ehemann vererbt seine Hälfte des Vermögens zu gleichen Teilen an seine leiblichen Kinder, die Ehefrau vererbt an ihre Hälfte des Vermögens zu gleichen Teilen an ihre leiblichen Kinder. Es ergibt sich folgende Verteilung: Max, Mia und Mara erhalten 1/8. Finn erhält 2/8. Gina erhält 3/8.

Um die Diskussion zum unendlich großen Thema Erbe ein bisschen einzugrenzen, bitte ich darum, nur Beiträge zu meiner konkreten Frage zu hinterlassen.

Nicht von Belang ist für mich an dieser Stelle:
- Varianten des Berliner Testaments mit Einheitslösung/Trennungslösung
- Möglichkeiten des Nießbrauchs
- Pflichtteilanspruch
- Wiederverheiratung
- Böswillige Schenkung nach dem ersten Erbfall
- Gefahr, dass der länger Lebende Ehepartner das ganze Geld verprasst, bevor die Kinder zum Zug kommen
 

Thea.

Aktives Mitglied
Hallo
Du machst sehr sachliche Vorschläge.
Auch Dein Argument (2) ist sachlich auch ok.

Eine weitere Überlegung wäre ja auch, wie alt die Kinder sind.
Sind die einen schon "erwachsen" und gehen ihren eigenen Weg? Dann haben sie schon wirtschaftlich ihren eigenen Start gefunden. Dann kann man argumentieren, dass die "kleinen" Kinder eine höhere Absicherung gebrauchen könnten.
Nur würden solche Überlegungen dazu führen, dass die Gedankenflut überhand nimmt.

Daher würde ich emotional entscheiden ---> ich bin durch Heirat für alle verantwortlich. Ich liebe sie alle, ich kümmere mich um alle. Daher würde ich für den Fall der Fälle das Testament so aufsetzen, dass alle zu gleichen Teilen erben.

Bitter wäre es, wenn nach Deinem Ableben die Familienbande vergiftet werden.
nach dem Motto: "ach, Dich hatte er lieber und mich nicht."

(für eventuelle Motzer unter den Lesern: Familienbande meine ich nicht abfällig als Bande im negativen Sinne sondern als Zusammenhalt. Das Wort entstammt von "Band" = etwas zusammen halten. Also im warmen und wohlgemeinten Sinne gemeint)
 

ChiaraHerbst

Aktives Mitglied
Ich finde die 1/5er Regel am besten. Erstens, nur weil ein Kind vom anderen Partner ist, heißt es nicht, dass ich es weniger liebe! Das gilt auch für die Kinder, die ich mit dem ersten Partner habe. Wieso sollten sie weniger wert sein, als das Gemeinsame?
Zweitens, man möchte doch nach seinem Ableben keinen Keil zwischen die Kinder drängen. Wäre unverantwortlich!

Zur 1/6er Regel: woher willst du wissen, dass die mit in die Ehe gebrachten Kinder später noch mal erben werden? Das andere Elternteil kann bankrottgehen und dann? Dann haben die anderen Kinder das Nachsehen.Heut zu Tage gibt es genügend Eltern, die den Kindern nur Schulden vererben. Man sollte bei einem Erbe nicht darauf achten, was vielleicht später von anderen vererbt wird, sondern was zum Zeitpunkt des eigenen Todes das Sinnvollste ist und das heißt - alle bekommen gleich viel!
 

Dora_2021

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
auch die 1/5 Regelung aus den Gründen, die ChiaraHerbst hier angeführt hat. Hat jemand von euch News zum Erbrecht? Da das Topic so komplex ist, wäre das echt klasse.

Danke und Grüsse
 

Stiefmutter

Neues Mitglied
Hallo,

1/8 Regel halte ich für fair gegenüber den Kindern.
jeder ist seinem leiblichen Kind gegenüber finanziell verpflichtet und Vice versa.

Das Stiefkind ist nicht verpflichtet, für die Pflege der Stiefeltern - andersherum betrachtet - aufzukommen, sondern nur seinen leiblichen Eltern gegenüber.

Moralisch gesehen ist es m.M. im übrigen vollkommen naiv zu glauben oder zu verlangen, dass die Stiefeltern einen genau so lieben wie die leiblichen Kinder.

ein Kind kann das von den leiblichen Eltern fordern aber zusätzlich von den Stiefeltern?

dann ist das leibliche Kind des Paares ja das „vernachlässigte“. Es hat nämlich neben seinen Eltern keine zusätzlichen Stiefeltern.

die Stiefeltern kümmern sich liebevoll über die Jahre um die Kinder und haben da bestimmt auch nicht jeden Cent umgedreht.

my 5 Cents.
 
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