Kompliziert -  Gibt es Listen was zum UH zusätzlich dazu gehört?

Kapu

Neues Mitglied
Immer wieder ist Geld das leidliche Thema ... Daher meine Frage was im UH alles drin ist und was nicht.
Also jetzt nicht falsch verstehen das ich den UH kürzen möchte! Daher wären Listen hilfreich was dazu gehört und was nicht dazu gehört!

Im UH ist drin
Taschengeld, Bekleidung, Lebensmittel, Schulbücher

Im UH ist nicht drin
Zahnspangen, Klassenfahrten... also teure Dinge die unerwartet auftreten

aber wie sieht es mit Medikamenten aus wenn die Kinder bei mir sind?
Kinder ab 12 Jahren müssen selbst zahlen! Das Medikament kostet 8,35€. Natürlich habe ich es vorgestreckt aber von wem bekomm ich es wieder? Sind Medikamenten auch im UH drin.
 

Thea.

Aktives Mitglied
was soll denn die Abkürzung "UH" bedeuten?

coolness älterer User, die einen auf Jugend machen?

soll es "Unterhalt" heißen?
achherrrjeh

Der Unterhalt ist die monatliche Zahlung, die nach rechtlich bindenden Regeln aus
dem Einkommen berechnet werden.
Sollten ausserplanmäßig Sonderkosten anfallen, sind diese ebenso aufzuteilen.

Und wenn das Kind eine Zahnspange benötigt ist dies medizinische Notwendigkeit und
kein Spaß-Rezept amüsierter Mediziner.

Bei der "UH"-Berechnung wird jedes Familiengericht auf ein zur Verfügung stehendes Mindesteinkommen achten.
Der Einkommensrest ist weder für Unterhalt noch für Pfändungen antastbar.

Also: wenn Du kein Bock hast, die Zahnspange Deiner eigenen Kinder zu bezahlen, dann geht das nur, wenn
die Forderung an Deinem geschützten Mindesteinkommen kratzt.

Hast Du ein Supereinkommen, dann kannst Du Dich nicht beleidigt weigern.
Sorry dafür.
 

Kapu

Neues Mitglied
Nein
Es geht nicht darum um irgendwelche Zahlungen nicht zu zahlen. Sondern um die Beträge wieder zubekommen die ich im "UH" schon geleistet habe. Das geht ja um das Wohl des Kindes!

Beispiel
Im UH ist Bekleidung enthalten. Wenn ich aber jetzt mit den Kindern, sagen wir Bekleidung (Schuhe ) kaufe ist das mein Vergnügen und zählt als Schenkung und ich kann das Geld nicht zurück fordern! Fordern schon, bekomm ich aber nicht zurück! Anders wäre es wenn meine Ex Frau mich drum bittet weil sie keine Zeit hat. Dann bekäme ich es wieder.
 

Kapu

Neues Mitglied
Hier bin ich wahrscheinlich an der falschen Adresse. Oder ich werde falsch verstanden.
Kultur ist auch im Unterhalt mit drin. Kinder sind am WE bei mir und wollen ins Kino. Wer muss den Kinobesuch bezahlen?
Unterhalt wird immer mehr mein Gehalt nicht.
Bin mit 672€ (Jan 19) angefangen und zahle z.Z 790€ (Jan 20) pro Monat
Ferien werden ja aufgeteilt ist ja auch gut so. Dann sind die Kinder auch Mal ne längere Zeit bei mir, was mich sehr freut. In den Sommer Ferien sind meine Kinder einen halben Monat bei mir. Auch diesen Monat zahle ich vollen Unterhalt. Ist so!
Wie groß dürfte meine Wohnung sein? Jetzt seid ihr dran mit Raten wieviel m3 und wie teuer?
Bin gespannt...
 

ChiaraHerbst

Aktives Mitglied
Das sind Fragen, die man mit seinem Antwalt zu klären hat. Hier wird dir keiner helfen können.
Wenn die Kinder bei dir sind und DU mit ihnen ins Kino gehst, hast du zu zahlen.
Wenn sie beim anderen Elternteil sind, muss sie zahlen. Ganz einfach.

Wenn du meinst, du zahlst zu viel Unterhalt, wende dich auch an einen Antwalt oder an das Jugendamt und lasse es neu berechnen.
 

Thea.

Aktives Mitglied
Das sind Fragen, die man mit seinem Antwalt zu klären hat.
stimmt, hier kann niemand die juristisch wasserdichte Antwort geben.
Tatsache ist aber, dass einem unterhaltspflichtigen Partner immer ein rechtlich gesichertes "Rest-Einkommen" bleibt. Und hiervon muss weder ein M noch eine W irgendwas leisten.

Kind ist am WE beim Papa und es soll ins Kino gehen?
Dann bitte aus eigener Tasche bezahlen.

Das Kind wohnt bei der Mutter und es wird eine Klassenfahrt geplant?
Dann sind dies für die Mutter "nicht vorhersehbare" Zusatzkosten.
Und an diesen Kosten bleibt die Mutter nicht alleine sitzen.
Daran haben Väter sich zu beteiligen.
Einzige Ausnahme: diese Zusatzkosten würden ihm zulasten des "Rest-Einkommens" gehen.

Wenn er sich keinen Anwalt leisten kann, dann mal zur "öffenlichen Rechtsauskunft" gehen.
ÖRA

oder mal eine Selbsthilfegruppe ausfindig machen.

abgesehen davon: Rechtsberatungen sind nur Anwälten erlaubt, allen anderen ist sie verboten.
 
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