huhu,
§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, die
1. einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,
2. den Krieg verherrlichen,
3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
3a. besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen,
4. Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder
5. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.
Quelle: JuSchG
zu 1: Gibt es ein Gesetz, das das Abschlecken von rasierten Füssen unter Strafe stellt?
zu 2: kein Krieg
zu 3: das alles ist beim Füsse-Abschlecken nicht erkennbar. Habe nicht den Eindruck, dass die Filmdarstellerinnen leiden oder gegen ihren Willen gezwungen werden - im gegenteil, sie lächeln doch überwiegend (auch wenn es nur gespieltes Lächeln ist; in der Gewissheit, dass es bequeme Kohle einbringt)
zu 4. ich sehe nur erwachsene Frauen in Fuss-betonter Körperhaltung
zu 5: die Entwicklung oder die Orientierung dürfte beim Jugendlichen bereits grundlegend abgeschlossen sein. Sowieso nicht mehr änderbar, auch nicht von Mama.
Ich sehe für die genannten Sanktionen keinen Grund. Wahrscheinlich interessiert sich dein Junge für Frauen; wenn ja, dann ist diese Krankheit nicht heilbar.
Schon mal was vom Lecktuch gehört? http://www.youtube.com/watch?v=L46d1ZqnD2k
mfg :bye: