Aufenthaltsrecht - Meinung des Kindes? |
amanita67
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Aufenthaltsrecht - Meinung des Kindes? von amanita67 (15.07.2005 11:40) |
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Hallo,
meine Frau und ich haben im Januar die Trennung beschlossen, bewohnen aber zZ. noch beide das gemeinsame Haus.
Es gibt ein gemeinsames Kind, welches 6 Jahre alt ist. Meine Frau möchte mittelfristig ausziehen und Christin mitnehmen. Ich hingegen möchte daß sie bei mir wohnt. Da also in dieser Frage keine Einigkeit besteht, muss wohl das Familiengericht entscheiden. Nun wollte ich mal wissen, ob hier auch unser Kind selbst nach seiner Meinung befragt werden könnte. Ich halte sie zu jung für so etwas und würde es nicht gut finden. Aber ich habe bisher unterschiedliche Meinungen gehört, ab welchem Alter man die Kinder fragt, bei wem sie wohnen möchten?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Gruß Jens
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15.07.2005 11:40 |
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User2 unregistriert
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Re: Aufenthaltsrecht - Meinung des Kindes? von User2 (15.07.2005 12:07) |
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Hallo Jens,
ich finde es sehr gut wenn die Kinder auch nach ihren Wünschen gefragt werden, es handelt sich schließlich auch um eigenständigen Persönlichkeiten, nur eben in jüngerer Form. Und ich denke ein 6-jähriges Kind kann dazu schon eine Meinung haben.
Sicherlich wird aber die Meinung des Kindes vor Gericht nicht allein das Urteil bestimmen.
Darf ich fragen warum du deine Tochter bei dir haben willst? Meinst du sie ist bei der Mutter nicht gut aufgehoben?
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15.07.2005 12:07 |
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amanita67
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Themenstarter
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Re: Aufenthaltsrecht - Meinung des Kindes? von amanita67 (15.07.2005 14:30) |
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Bücher zu diesem Thema
Hi Mela,
danke für deine Meinung. Hast natürlich recht, Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten, die man ernstnehmen muss. Ich denk nur, das Christin in dieser Situation irgendwie überfordert wäre. Schwer zu beschreiben, vielleicht macht sie sich ja später den Vorwurf, ihre eigene Aussage hätte dazu geführt das sie einen von uns plötzlich nur noch selten sieht.
Sie hat beide Elternteile sehr lieb und wäre auch, um deine Frage zu beantworten, bei ihrer Mutter genausogut aufgehoben wie bei mir. Ich erkenne nicht, daß sie einen von uns bevorzugen würde. Das macht die Trennung für sie bestimmt nicht einfacher.
Gruß Jens
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15.07.2005 14:30 |
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connylein
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Re: Aufenthaltsrecht - Meinung des Kindes? von connylein (15.07.2005 14:44) |
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also bei 6 jahren denke ich wird sie schon dazu befragt werden.
allein schon um herauszufinden ob ein elternteil sie auf die ein oder andere seite ziehn will, und um allgemein herauszufinden wie sie zu beiden steht.
dass das in eurem fall, wenns so stimmt wie du sagst, nicht viel aussagekraft haben wird is wieder ne andere sache.
aber befragt werden wird sie denk ich schon :)
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15.07.2005 14:44 |
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Hextina

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RE: Aufenthaltsrecht - Meinung des Kindes? von Hextina (15.07.2005 16:00) |
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Tach,
| Zitat: |
| Es gibt ein gemeinsames Kind, welches 6 Jahre alt ist. Meine Frau möchte mittelfristig ausziehen und Christin mitnehmen. Ich hingegen möchte daß sie bei mir wohnt. Da also in dieser Frage keine Einigkeit besteht, muss wohl das Familiengericht entscheiden. |
Hmmm, das hört sich alles so an als ob du und deine Noch durchaus noch miteinender kommunizieren könnte *hoff*
Verstehe ich dich richtig, du und auch deine Noch möchten eine Lösung ALLEIN zum Wohle des Kindes?
Aaaalso, ich hoffe nicht das ein Richter ein 6jähriges Kind befragt. Kinder in dem Alter können sich nicht zwischen Mama und Papa entscheiden! Wie auch.....immerhin lieben sie beide.
Eine Entscheidung für Mama beihaltet eine Entscheidung GEGEN Papa und umgekehrt. Das überfordert selbt 16jährigen oft noch, ein 6jähriges Kind vor eine solche Entscheidung zustellen halte ich schlicht für grausam, das würde mit Sicherheit lebenslang nachwirken!
Es bleibt also, im Sinne von für das Kind, nur ein Weg und der heißt Einigung.
Habt ihr es schon mal mit irgendeiner Form von Mediation und/oder Familienberatung versucht. Wenn ihr noch reden könnte und wirklich für das Kind handeln wollt dann halte ich den Weg für viel besser als eine Entscheidung des Gerichtes herbeizuführen.
Wie weit will/kann/muss deine Noch weg ziehen. Würde das Kind aus seinem sozialen - geht das schon in die Schule?! - Umfeld mit diesem Umzug herausgeholt werden?
Wer betreut das Kind heute?
Wer kann das Kind 'danach' wie betreuen?
Das sind alles Fragen die man in solchen Fällen bedenken muss. Wichtig ist das das Kind sowenig Veränderung wie möglich erfährt. Also ist eigentlich nicht umziehen erstmal positiv, aber nicht wenn sich damit die Betreuung drastisch ändert usw usf. Kontinuität eben....
Kennst du das Wechselmodell, oder das 3 Nestermodell? Evtl. sind ja solche Modele für euch und euer Kind ein Lösungsansatz...
Viele Grüße,
Tina
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hextina: 15.07.2005 16:01.
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15.07.2005 16:00 |
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User2 unregistriert
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RE: Aufenthaltsrecht - Meinung des Kindes? von User2 (15.07.2005 18:31) |
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| Zitat: |
Original von Hextina
Aaaalso, ich hoffe nicht das ein Richter ein 6jähriges Kind befragt. Kinder in dem Alter können sich nicht zwischen Mama und Papa entscheiden! Wie auch.....immerhin lieben sie beide.
Eine Entscheidung für Mama beihaltet eine Entscheidung GEGEN Papa und umgekehrt. Das überfordert selbt 16jährigen oft noch, ein 6jähriges Kind vor eine solche Entscheidung zustellen halte ich schlicht für grausam, das würde mit Sicherheit lebenslang nachwirken! |
Ich glaube kaum, daß ein Richter fragen würde "Willst du bei Papa wohnen oder bei Mama?". Vielmehr denke ich wird ein Mitarbeiter des Jugendamts im Vorfeld einer eventuellen Gerichtsverhandlung sich behutsam darum kümmern, bei Sorgerechtsstreitigkeiten gibt es auch immer eine Empfehlung vom Jugendamt.
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15.07.2005 18:31 |
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Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
 

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RE: Aufenthaltsrecht - Meinung des Kindes? von Hextina (15.07.2005 21:42) |
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N'Abend,
| Zitat: |
| Ich glaube kaum, daß ein Richter fragen würde "Willst du bei Papa wohnen oder bei Mama?". Vielmehr denke ich wird ein Mitarbeiter des Jugendamts im Vorfeld einer eventuellen Gerichtsverhandlung sich behutsam darum kümmern, bei Sorgerechtsstreitigkeiten gibt es auch immer eine Empfehlung vom Jugendamt. |
Du ahnst gar nicht was ich in all den Jahren schon erlebt habe, was manche Richter wen alles fragen.
Klar wird da das JA eingeschaltet, die gucken dann genau diese Kontinuitäts-'Dinge' und schauen hoffentlich auch auf die Kommunikationsfähigkeit des Trennungspaares.
Unfähigkeit der Kommunikation ist immernoch der Punkt gern mal ein ASR mit ABR vergeben wird......
Wenn das JA eh entscheidet, dann kann man da auch 'einfach' den Weg einer Mediation gehen, oder?
Meine ganz persönliche Meinung dazu:
Sorry, wenn es darum geht einen guten Weg für das Kind zufinden, dann setzt man sein Kind nicht einer solchen Prozedur aus, egal von wem die durchgeführt wird. Dann sucht man das Gespräch und eine Lösung MITEINANDER und läßt da nicht andere versuchen Wege zufinden die man selber nicht sehen will. Das tue ich nur dann wenn sich einer massiv jeder Kommunikation oder einvernehmlichen Lösung widersetzt, und zwar durch zB. Elterngespröche beim JA.
Gruß,
Tina
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15.07.2005 21:42 |
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amanita67
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Themenstarter
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Re: Aufenthaltsrecht - Meinung des Kindes? von amanita67 (15.07.2005 22:54) |
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Hallo nochmal,
@Mela - das Sorgerecht wollen wir ja beide ausüben, da sind wir uns schon einig. Es geht halt nur um dieses Aufenthaltsrecht und das ist eigentlich meine Sorge, wenn sie genau das gefragt werden würde: Willst du bei Papa wohnen oder bei Mama?".
@Tina - danke für deinen langen Beitrag, ich versuch mal zu antworten und nichts wichtiges zu vergessen.
Ja wir können miteinander kommunizieren, sonst könnten wir sicher auch nicht mehr zusammen wohnen. Und Meinungsverschiedenheiten versuchen wir, nicht vor dem Kind auszutragen. Eigentlich sind wir uns trennungsmäßig in allen Punkten einig, nur in diesem einen nicht.
Und ja, eine Eheberatung haben wir im vergangenen Jahr mehrmals besucht aber letztendlich erkannt, daß es nichts bringt.
Sie will (zumindest ist das der Stand von heute) in eine Stadt ziehen, die ca. 350km entfernt ist, dort wohnt ihr Freund. Also würde Christin auf jeden Fall aus ihrem derzeitigen sozialen Umfeld entwurzelt. Zur Schule geht sie übrigens auch schon, hat gerade die erste Klasse beendet.
Heute wird das Kind noch von uns beiden betreut, nach einer räumlichen Trennung würde ich es allein sein, teilweise würde ich Unterstützung von meinen Eltern bekommen, die in der Nähe wohnen.
Wie die Betreuung aussehen würde, wenn meine ExFrau sie mitnimmt weiß ich nicht so genau.
Wechselmodell und 3Nestermodell habe ich noch nicht gehört, auch mit Deinen Abkürzungen ASR und ABR kann ich im Moment nicht allzuviel anfangen.
Kannst ja vielleicht noch kurz was dazu schreiben.
P.S. Wie fügt man Zitate ein, geht das nur mit dem erweiterten Editor?
Gruß Jens
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15.07.2005 22:54 |
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Meggy unregistriert
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Re: Aufenthaltsrecht - Meinung des Kindes? von Meggy (15.07.2005 23:39) |
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Zitate fügt man ein, wenn man über dem jeweiligen Posting, welches man zitieren möchte auf "Zitat" klickt.
ASR müsste alleiniges Sorgerecht heißen, ABR Aufenthaltsbestimmungsrecht....
Zu deiner Frage selber kann ich mich nicht wirklich äussern.
Höchstens zu der Situation selber:
Klar, schön und verständlich ist, wenn jeder Elternteil gerne nach einer Trennung das Kind nehmen möchte. Gemeinsames Sorgerecht ist heute üblich, das alleinige wird nur noch auf Antrag erteilt und muss schon schwerwiegende Gründe haben. Oder ein Elternteil verzichtet freiwillig. Ansonsten gibt es das alleinige nicht mehr bei verheirateten Eltern.
Wichtig für die Frage des Aufenthaltbestimmungsrechtes finde ich nicht, ob Vater oder Mutter, sondern wer das Kind bis zur Trennung überwiegend versorgt, wer mehr für den Unterhalt der Familie gesorgt hat und wer was in Zukunft besser kann. Wenn du Vollzeit arbeiten gehst und deine Eltern die Betreuung größtenteils übernehmen, würde ich es Blödsinn finden, wenn du die Kleine bei dir hast, während die Mutter vielleicht den ganzen Tag zuhause wäre...
Eine Trennung ist für alle Kinder schwierig, aber je mehr das Kind merkt, dass Eltern auch danach noch gemeinsam Eltern sind, desto einfacher wird es für sie.
Du schreibst, dass du nicht weißt, wie die Betreung bei deiner Frau nach dem Auszug aussehen würde. Da ihr noch kommunizieren könnt, kläre das doch einfach mal mit ihr. Als Vater und nicht als Noch-Ehemann! Und dann könnt ihr ja mal weitersehen....
Meggy
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15.07.2005 23:39 |
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Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
 

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Re: Aufenthaltsrecht - Meinung des Kindes? von Hextina (16.07.2005 11:36) |
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Moin,
| Zitat: |
| @Tina - danke für deinen langen Beitrag, |
Da nicht für :-)
| Zitat: |
| Ja wir können miteinander kommunizieren, sonst könnten wir sicher auch nicht mehr zusammen wohnen. |
So dachte ich mir das, damit habt ihr eine Riesenbasis für euer Kind und viel viel mehr als die meisten Trennungspaare, paßt da gut drauf auf!
| Zitat: |
| Und Meinungsverschiedenheiten versuchen wir, nicht vor dem Kind auszutragen. |
Das ist weniger wichtig als viele denken. Kinder bekommen soetwas immer mit, und das was sie nicht bemerken sollen merken sie erst Recht. Die haben da ganz feine Antennen. Wichtig ist, das für die Kinder klar ist das sich ihre Eltern wieder vertragen bzw das es eine konstruktive Lösung desKonfliktes gibt. Daran können die dann lernen und erfahren das streiten an sich erstmal nichts beängstigenes ist.
| Zitat: |
| Und ja, eine Eheberatung haben wir im vergangenen Jahr mehrmals besucht aber letztendlich erkannt, daß es nichts bringt. |
Okay, könntest du dir vorstellen mit deiner Noch zu einer weiteren Beratung zugehen um so gemeinsam unter neutraler Anleitung eine Lösung für euer Problem zuerarbeiten?
| Zitat: |
| Sie will (zumindest ist das der Stand von heute) in eine Stadt ziehen, die ca. 350km entfernt ist, dort wohnt ihr Freund. Also würde Christin auf jeden Fall aus ihrem derzeitigen sozialen Umfeld entwurzelt. Zur Schule geht sie übrigens auch schon, hat gerade die erste Klasse beendet. |
Das ist heftig viel für ein ziemlich kleines Kind, welches dann ja auch noch zeitgleich die räumliche Trennung seiner Eltern verkraften muss. Da muss man meiner Meinung nach sehr gute Grüne haben das einem Kind zuzumuten.
| Zitat: |
| Heute wird das Kind noch von uns beiden betreut, nach einer räumlichen Trennung würde ich es allein sein, teilweise würde ich Unterstützung von meinen Eltern bekommen, die in der Nähe wohnen. |
Wie genau sieht die gemeinsame Betreuung heute aus (Zeitanteile etc. pp)
Du könntest also die Betreuung gewährleisten, auch in Kranlehistzeiten etc. pp?
Ich frag so genau, weil Väter da leider immernoch viel mehr nachweisen müssen als Mütter :-/
Sollte es vor Gericht gehen, wirst du das lückenlos nachweisen müssen. Incl. dem potentiellen Aussfall der Großeltern, da diese ja schon älter sein können. Denk da gut nach
| Zitat: |
| Wie die Betreuung aussehen würde, wenn meine ExFrau sie mitnimmt weiß ich nicht so genau. |
Bekomm das raus und rede mit deiner Noch darüber.
Ich denke, da anscheinend 50:50 betreut wird, würde ich dem verbleiben in der gewohntem Umgebung den Vorrang geben, wobei immer auch ein Konzept ausgearbeitet werden muss, wie der Kontakt und Umgang zum anderen Elternteil gehalten werden soll......
| Zitat: |
| Wechselmodell und 3Nestermodell habe ich noch nicht gehört, auch mit Deinen Abkürzungen ASR und ABR kann ich im Moment nicht allzuviel anfangen. |
ASR und ABR wurde schon erklärt :-)
Wober ein GSR (gemeinsame Sorge) bei der Entfernung schwer wird. Unsere Kinder haben 800 km bis zu ihrem Vater, wir haben GSR aber ich habe eine Vollmacht mit der ich alles Vorort allein regeln kann. Aber mein Ex und ich haben auch ein 1a Verhältniss zueinander.
Die beiden Modelle sind auch eher Exoten und vorlangen allen viel ab. Das muss man wirklich wollen.
Beim Wechselmodell, leben die Kinder 50% der Zeit bei jedem Elternteil. Sie wechseln zB jeden Montag von einem zum anderen, oder sind immer bestimmt Tage bei jedem Elternteil. KU wird auf ein Extrakonto im Verhältniss des jeweiligen Einkommens gezahlt und in Abstimmung dann ausgegeben. Es ist bei jungen Kindern nicht wirklich mein Favorit, weil es mich immer ein wenig gruselt das hier die Kinder ständig hin und her wechseln müssen, aber ich kenne einige die dieses Modell erfolgreich seid Jahren praktizieren und meine Empfindungen eher 'Lügen' strafen.
Das 3-Nestermodel beinhaltet das die Kinder in der gemeinsamen Wohnung verbleiben, dasist dan das erste Nest. Beide Elternteile haben ausserhalb noch eine kleine Wohnung. In diesem Modell pendeln dann die Eltern zwischen ihrem kleinen Nest und dem Nest der Kinder hin und her. Gesetzliche Bestimmung zu KU hab ich da ned. Ich mag das, weil es den Eltern die ständige Anpassungsleistung abverlangt und nicht den Kindern. Allerdings ist das allein schon finanziell extrem schwer darzustellen und wenn neue Partner ins Spiel kommen wird es arg kompliziert. Ich kenne nur ein Paar welches dieses praktiziert, allerdings auch mit ungeahntem Erfolg, diese Kinder empfinden sich nicht als Kinder getrennter Eltern.
Wie immer beides ist auf Grund der Riesenentfernung die deine Noch da schaffen will, leider nicht ansatzweise anzudenken.
Wenn du eine Rat magst, rede mit deiner Noch, geht gemeinsam zu einer Beratungsstelle und sucht einen Weg. Wenn sich deine Noch weigert gehe allein zum zB JA und erkläre dich.
Viel Glück und Kraft, wenn du noch Fragen hast immer raus damit
Tina
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16.07.2005 11:36 |
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