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Auszug aus der gemeinsamen Wohnung im Ratgeber Scheidung - Recht + Kosten:

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MizZ_OnE
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Dabei seit: 01.04.2009
Letzte Aktivität: 28.01.2010 14:25
Beiträge: 19



Alarm!

Auszug aus der gemeinsamen Wohnung von MizZ_OnE (09.12.2009 14:33)

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Hallo,ihr lieben!!!

Es geht darum,das ich morgen aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen werde.
Ich werde die Kleine ( 14 Monate ) mitnehmen.

Jetzt frage ich mich welche Möbel ich mitnehmen kann/darf.

Kleine Übersicht:

Wohnzimmer

- Sofa: hat er schon vor mir gekauft
- Fernseher: haben wir zusammen gekauft

Fernseher: Ich würde ihn gerne mitnehmen.Er hat sowieso genug Geld und wollte sich nächstes Jahr einen neuen kaufen.

Den Rest (Schlafzimmer,Bad,Büro und Auto kann er haben) obwohl wir alles gemeinsam gekauft haben,will ich es nicht!!!

Die Küche und das Kinderzimmer nehme ich mit.


Jetzt meine Frage,muss ich ihn vorher fragen,was ich mitnehme oder nicht??


Und mein 2 Problem ist,das ich ihm noch nichts von meinem Auszug gesagt habe.
Ich hab ihm nur immer wieder gesagt,falls er sich nicht ändert verlasse ich ihn.
Er meinte darauf nur,wenn es schon soweit kommt......nimmt er mir die Kleine weg.


Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!! hilfe
09.12.2009 14:33 MizZ_OnE ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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jale jale ist weiblich
... zu nah an der Wahrheit!


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Kinder: 2 Jungs
Familienstand: verheiratet



Re: Auszug aus der gemeinsamen Wohnung von jale (09.12.2009 14:43)

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Hallo MizZ,

... das hört sich nicht gut an! Was du mitnehmen kannst oder nicht, bin ich dir leider keine große Hilfe - aber bevor du ausziehst, solltet ihr reden! Wenn du einfach abhaust, beginnst du eine Schlammschlacht.
09.12.2009 14:43 jale ist offline Fügen Sie jale in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
MizZ_OnE
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Beiträge: 19


Themenstarter Thema begonnen von MizZ_OnE

Re: Auszug aus der gemeinsamen Wohnung von MizZ_OnE (09.12.2009 14:54)

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Ich werde morgen sowieso mit ihm reden. Einfach so, werde ich nicht gehen.

Wenn ich es ihm früher gesagt hätte,hätte er alles gemacht damit ich nicht weg kann.
Ich wollte schon oft nach einem Streit gehen,hab meine Sachen gepackt und er stand nur vor mir und meinte,das er mich nicht gehen läßt. Hat mich im Zimmer eingschlossen und die Schlüssel weggenommen.
09.12.2009 14:54 MizZ_OnE ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
jana0266 jana0266 ist weiblich
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Familienstand: verheiratet



Re: Auszug aus der gemeinsamen Wohnung von jana0266 (09.12.2009 20:51)

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Ich kann Dir nicht sagen, was Du mitnehmen kannst/darfst, ich kann Dir nur sagen, was ich machen würde. Ich würde die Sachen, die er mit in die Beziehung gebracht hat, da lassen, was ich gekauft habe würde ich mitnehmen und von allem, was gemeinsam gekauft wurde die Hälfte, wertmäßig. Im Zweifel eher weniger. Die Sachen vom Kind und das Kinderzimmer würde ich komplett mitnehmen.
Und ausräumen würde ich, wenn er nicht da ist oder mit einigen Leuten an Unterstützung, wenn Gefahr besteht, das er Dich einsperrt. Das Kind würde ich so lange bei jemand lassen, dem ich vertraue.
Wenn die Klamotten weg sind, würde ich mit ihm reden, aber auch ohne das Kind, und würde versuchen, mich schon mal mit ihm über Unterhalt und Besuchsrecht zu unterhalten und ev. was schriftlich vereinbaren, sofern er überhaupt mit sich reden läßt. Je nachdem, was er für ein Typ ist, würde ich zum Gespräch evtl. eine Freundin mitnehmen.
Das wird bestimmt nicht leicht, ich wünsch dir viel Kraft.
09.12.2009 20:51 jana0266 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Maju Maju ist weiblich
Giga-User Level III


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Beiträge: 1.421
Kinder: 3 Mädchen (14, 12 und 9)
Familienstand: verheiratet



Re: Auszug aus der gemeinsamen Wohnung von Maju (09.12.2009 21:31)

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Habe mich auch mal von "so einem" getrennt, der mich nicht unbeschadet hätte gehen lassen :sn7
Ich würde das Kind zuerst heimlich in Sicherheit bringen, wichtige Kleidung auch. Danach mit ihm reden, vor vollendete Tatsachen stellen, sagen, was ich gerne mitnehmen würde. Vielleicht schon eine Liste davon anfertigen, die er dann unterschreibt. Falls es dann zu Handgreiflichkeiten käme, würde ich die Wohnung nur noch mit Verstärkung und dem Recht auf meiner Seite betreten.
Viel Glück!
09.12.2009 21:31 Maju ist online Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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