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Drohungen bei Antrag auf KiU im Ratgeber Scheidung - Recht + Kosten:

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hexelili
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Drohungen bei Antrag auf KiU von hexelili (11.06.2011 18:38)

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HAllo!

Bin seit April 2011 geschieden, der KV lebt seit über 3 Jahren wegen einer anderen Frau nicht mehr bei uns.Wir haben 2 Kinder, sie leben bei mir.Der KV hat bei der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht anerkannt. SEit der Trennung bezahlt er keinen Cent Unterhalt.Nach der Scheidung hat er mir(wie schon oft davor auch) gedroht im Beisein meiner RÄ, sollte ich Unterhalt für die Kinder beantragen, würde er das alleinige Sorgerecht beantragen.Ich würde die Kinder vernachlässigen, weil ich soviel arbeiten würde.Die Kinder sind 11 und 13.Ich hatte vor, als meine Tochter zum Gym kam, meine Stunden zu reduzieren, das ging aber nur mit Unterhalt...Ich habe es mit dem KV besprochen, leider ohne Erfolg. ER arbeitet wie seine Freundin auch.Kontakt besteht zu den Kindern unregelmäßig, ab und zu telefonieren sie, alle 3-4 Wochen sind die Kinder bei ihm...
Bin am überlegen, ob ich eine Beistandsschaft beim JA beantrage, aber habe Angst vor den Reaktionen seinerseits....

WEr kann mir helfen??
11.06.2011 18:38 hexelili ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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hitnak hitnak ist männlich
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Re: Drohungen bei Antrag auf KiU von hitnak (11.06.2011 21:39)

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Hallo,

wobei genau benötigst Du denn Hilfe?
11.06.2011 21:39 hitnak ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
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RE: Drohungen bei Antrag auf KiU von Gerhard S. (11.06.2011 21:47)

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Soweit ich weiss, ist KU immer fällig, unabhängig von allen anderen Umständen. Auch unabhängig von den Gründen, die der KV hier her zerren mag.
KU ist z.B. nicht von deiner Arbeit abhängig.
Ich denke, du kommst um einen Anwalt nicht herum. Der fordert als erstes Einkommensnachweise vom KV an. Auch die Drohungen sollte der Anwalt wissen.
Sollte der KV nachweislich Gewalt ausüben (dazu gehören auch Drohungen), dann müssen die Kinder und die KM vor ihm geschützt und ferngehalten werden.
Besuchskontakte dann nur noch begleitet, z.B. im JA.
Anwendung des Gewaltschutzparagraphen.

Wobei ich mir nicht sicher bin: Ob KU bei ALG-1 oder ergänzendem ALG-2 angerechnet wird. Bei ALG-2 denke ich, doch.

Wie die Rechtsprechung ein ASR-Gesuch des KV voraussichtlich beurteilt, kann nur ein Familienrechtsanwalt wissen. Seine Partnerin ist das Zugpferd, ja. Aber andererseits ist die Partnerin des KV eine Fremde für die Kinder und hat auch einen Job. Wenn beide berufstätig sind, dann hätten die doch auch nicht so viel Zeit für die Sorge für die Kinder.
Die (stundenreduzierte) KM hat m.A. nach auch nachwievor gute Chancen, das SR zu behalten:
- die Kinder befinden sich in oder kurz vor der Pubertät.
- bisher sind die Kinder gut erzogen worden, trotz widriger Umstände, wie z.B. fehlendem KU
- vielleicht sind es ja auch die Kinder selbst, die nicht zum KV wollen

Bye
11.06.2011 21:47 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hexelili
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Themenstarter Thema begonnen von hexelili

Re: Drohungen bei Antrag auf KiU von hexelili (12.06.2011 23:24)

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Ich ringe mit mir, diesen Schritt wirklich zu tun, rein aus der Angst heraus, was passiert dann...ER hat mir immer wieder gedroht, mir die Kinder wegnehmen zu wollen und ich habe mich bislang immer davon beeindrucken lassen...Es ist nicht so, dass die Kinder sagen, sie wollen lieber zu Papa, aber ich bin mir nicht sicher, was sie sagen, wenn sie von einer offiziellen Stelle, sprich Ja gefragt würden.Ich möchte sie am liebsten raushalten, kann es aber wohl nicht...Weiß nicht, ob es gut für sie wäre, wenn sie sich entscheiden müssten...Oder wer trifft die endgültige Entscheidung?
12.06.2011 23:24 hexelili ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
fast-Alles-Versteher


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Re: Drohungen bei Antrag auf KiU von Gerhard S. (13.06.2011 00:38)

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Leider, bisher von dir nicht geforderter KU kann nicht nachträglich beansprucht werden. Auch wenn du für die Vergangenheit kein Geld sehen wirst - du kannst zumindest diesen Vorgang beim Anwalt darlegen. Wer weiss, wofür du es noch brauchen kannst. Es belegt, dass der KV nicht freiwillig an die Versorgung eurer Kinder dachte.

Zunächst: Eine Sorgerechtsänderung kostet viel Geld. Ungefähre Grössenordnung 12x soviel wie sein Einkommen. Es ist aber nicht wie mit einem Wunschkaiserschnitt. Nicht umsonst hat man die väterlichen Sorgerechte geändert. Es kann nicht einfach derjenige mit prall gefülltem Konto auch selbstverständlich das (alleinige) Sorgerecht erhalten/erkaufen.
- Du suchst dir einen Anwalt und besprichtst mit dem den fehlenden KU und die Drohung, KV möchte ASR und als neuen Wohnsitz der Kinder seine Adresse.
- Der Anwalt kann dir sofort sagen, wie die Aussichten sind. Ein guter Anwalt hat Erfahrung aus Gerichtsverhandlungen. Wenn du also nach der Art und der Häufigkeit von dessen Gerichtsterminen fragst, dann zeigst du damit ein seriöses Interesse, das beste für deine Kinder zu wollen. Drohungen, dich vom KU abzuhalten, grenzt doch schon an eine Straftat an den Kindern, oder? - und ich kann mich nur wiederholen, dass ich persönlich damit den KV für nicht Kindererziehungs-geeignet halte. Er will dich nur seelisch vernichten; das hat aber nichts mit Kindeswohl zu tun.
Kindeswohl wäre es, wenn er zahlen würde. Und wenn er dich schon für erziehungsunfähig hält, dann bitteschön mit Begründung (an deinen Anwalt).

Ausserdem können sich eure Kinder mit Volljährigkeit selbst um ihren Vater kümmern... ich denke nicht, dass er mit seinem Verhalten sich seine eigenen Kinder zu Freunden macht. Das kann sich noch bitter für ihn rächen; habe ich immer wieder erfahren.

Das Familiengericht wird prüfen, ob eine Sorgerechtsänderung oder das ASR für dein Ex überhaupt vonnöten ist. Eine Stellungnahme vom JA ist mindestens Pflicht in solchen Fällen. 11-13-jährige Kinder dürften meines Wissens bereits über deren Wünsche befragt werden. Das Gericht kann auch die Sorgerechtsänderungsklage des KV zurückweisen. Auch dein Anwalt kann die Klagerücknahme sofort begründen. Bei "guten" Gründen muss es nicht erst zur Verhandlung kommen, wenn die Fehler des KV zu offensichtlich sind.

Selbst zu dem Zweck, die Kinder zu sich zu holen, wäre m.E. ein Entzug deines SR's nicht notwendig.

Der Entzug des Sorgerechts ist in einem Gesetz festgeschrieben. Demnach kann einer KM grundsätzlich nur sehr schwer das SR entzogen werden. Nur bei Prostitution, Drogenabhängigkeit oder bei bestimmten psychischen Erkrankungen kann das Sorgerecht entzogen werden; und selbst da gibt es schon Stolpersteine - es kommt immer darauf an, ob und wie gross eine konkrete Gefahr durch die KM auf die Kinder ausgeht und wie die Langzeitaussichten bei der KM sind.

Bye
13.06.2011 00:38 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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