Gesetzlicher Vater trotz scheidung? |
GrüneTomate

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Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von GrüneTomate (25.03.2009 08:56) |
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Hallo
Am 1.4 ist meine Scheidung nach 10 jahren ehe.
Mein problem ist folgendes ich bin im 7ten monat schwanger der vater des ungeborenen ist mein "noch" ehemann.Dieser will und möchte nichts damit zu tun haben womit ich einverstanden bin.
Seit einiger zeit habe ich einen neuen partner der das ungeborene akzeptiert und auch als seines anerkennen möchte.
Gestern war ich bei meinem anwalt der mich sehr verwirrt hat.Er sagte das auch wenn das kind nicht in der ehe auf die welt kommt mein ex der gesetzliche vater ist.Da es in der "noch" ehe gezeugt wurde.Auch wenn der biologische ein anderer ist (mein anwalt weiss nicht von wehm das kind ist).Er sagte weiterhin das ich das über das jugendamt regeln müsste mit meinem exehemann.
Ich habe im web geschaut nach beispielen in solchen fällen habe aber nichts dergleichen gefunden.
Hat vieleicht jemand ahnung wie genau das nun ist.
Mein "noch" ehemann ist der meinung das das nicht der fall ist mit dem gesetzlichen vater da das kind ja nach der scheidung auf die welt kommt.
Ich bin sehr verwirrt, hat jemand einen rat.
Danke schonmal für die antworten.
Gruss Grüne Tomate
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25.03.2009 08:56 |
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Coleman unregistriert
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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Coleman (25.03.2009 09:31) |
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Meines Wissens ist die Aussage deines Anwalts falsch. Eine gesetzliche Vaterschaftsvermutung gibt es nur, wenn das Kind während bestehender Ehe geboren wird. Kommt erst die Scheidung, dann das Kind, gilt also die gesetzliche Vermutung nicht. Das ist nur anders, wenn die Ehe durch Tod des Vaters endet, dann gilt das Kind auch 300 Tage danach noch als ehelich.
Gibt es also keinen gesetzlich vermuteten Vater aufgrund bestehender Ehe, kommen noch zwei andere Möglichkeiten in Betracht: Anerkenntnis oder gerichtliche Feststellung. Hier kommt natürlich in erster Linie das Anerkenntnis des tatsächlichen Vaters in Betracht.
Frag deinen Anwalt nochmal, auf welche Vorschrift er sich bei seiner Aussage stützt (alte Juristenweisheit: ein Blick ins Gesetz verhindert Geschwätz).
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25.03.2009 09:31 |
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Ilona

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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Ilona (25.03.2009 10:32) |
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Ich kenne das so, dass wenn das Kind noch in der Ehe gezeugt wurde der EX-Mann dann auch gesetzlich alos Vater des Kindes eingetragen wird, da ihr ja zum zeitpunkt der Zeugung noch verheiratet wart und somit im Normalfall nur er der vater sein kann/sollte.
Bei einer Freundin war es z.B. so. Ihre Mutter war schwanger mit ihr als die Scheidung amtlich war, dennoch wurde der Ex-Mann automatisch in die Geb-Urkunde von ihr eingetragen.
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25.03.2009 10:32 |
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Coleman unregistriert
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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Coleman (25.03.2009 10:50) |
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Ich glaube nicht, dass das stimmt, Ilona. Wenn das Kind deiner Freundin schon älter ist, kann das anders sein, denn früher war die Rechtslage anders (bis 1998, wenn ich mich nicht irre).
Jetzt gibt es die gesetzliche Vaterschaftsvermutung nach Rechtskraft der Scheidung nicht mehr - auf den Zeitpunkt der Zeugung kommt es nicht an!
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25.03.2009 10:50 |
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Ilona

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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Ilona (25.03.2009 11:01) |
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gut das kann sein sie ist ein jahr jünger als ich. Wie gesagt ist nur der Stand den ich weis aber ob es da änderungen gab oder nicht Keine Ahnung.
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25.03.2009 11:01 |
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Coleman unregistriert
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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Coleman (25.03.2009 11:09) |
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| Zitat: |
Original von Ilona
gut das kann sein sie ist ein jahr jünger als ich. Wie gesagt ist nur der Stand den ich weis aber ob es da änderungen gab oder nicht Keine Ahnung. |
Ein Jahr jünger als du, also 29. Die aktuelle Rechtslage gilt für Kinder, die ab dem 01.07.1998 geboren sind (hab's grad nachgelesen) - sie müsste also mit etwa 18 Jahren Mutter geworden sein und zu diesem Zeitpunkt schon rechtskräftig geschieden? Das passt kaum...
Wurde das Kind nach dem 01.07.98 geboren, und der zum Zeitpunkt der Geburt rechtskräftig geschiedene Ehemann war gleichzeitig der Vater (Zeugungszeitpunkt war dann im Trennungsjahr oder während des laufenden Scheidungsverfahrens), dann hat er die Vaterschaft vielleicht einfach anerkannt und wurde deshalb in die Geburtsurkunde eingetragen.
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25.03.2009 11:09 |
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Ilona

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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Ilona (25.03.2009 11:17) |
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Nein sie war damals das kind.
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25.03.2009 11:17 |
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Coleman unregistriert
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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Coleman (25.03.2009 11:21) |
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| Zitat: |
Original von Ilona
Nein sie war damals das kind.
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okay - mistverständnis!
Dann ist deine Information richtig, denn damals war das noch so. Heut aber nicht mehr.
Für ein nach Rechtskraft der Scheidung geborenes Kind gilt somit nur der als Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
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25.03.2009 11:21 |
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Ilona

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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Ilona (25.03.2009 11:25) |
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O.K. und wieder was dazugelernt.
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25.03.2009 11:25 |
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Coleman unregistriert
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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Coleman (25.03.2009 11:27) |
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Tomate: es kann sein, dass dein Anwalt nicht oft mit so was zu tun hat und einfach noch die alte Rechtslage im Kopf hat. Das passiert leider häufig, denn man kann als Anwalt nicht immer alles Wissen auf dem aktuellen Stand halten - auch wenn man das eigentlich muss, um Haftungsfälle zu vermeiden. Ist aber meiner Ansicht nach die einzige Erklärung für die (meiner Einschätzung nach falsche) Information, die er dir gegeben hat.
Also: dein neuer Partner soll einfach die Vaterschaft anerkennen, dann gilt er auch als gesetzlicher Vater (nicht ehelich, natürlich, denn ihr seid ja dann noch nicht verheiratet, aber das spielt für die Vater-Kind-Beziehung rechtlich gesehen heute sowieso keine Rolle mehr). Eine Anfechtung der Vaterschaft des Noch-Ehemannes ist nicht nötig.
Anders ist es natürlich, wenn zum Zeitpunkt der Geburt die Scheidung noch nicht rechtskräftig sein sollte, weil die Rechtskraft erst nach dem 01.04. eintritt oder das Kind sich plötzlich sehr beeilt. Dann gilt der Noch-Ehemann als gesetzlicher Vater, und die Vaterschaft muss angefochten werden, weil ein Kind nicht zwei Väter haben kann.
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25.03.2009 11:27 |
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