Gesetzlicher Vater trotz scheidung? |
usagimoon

sadness

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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von usagimoon (26.03.2009 14:10) |
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Hallo,
ich habe gehört das wenn der Partner der auch ein Umgangsrecht hat sich namentlich entfernt es zwar nicht unmittelbar nachteile bringt aber wenn es mal zu problemen kommt dieser schritt dann als anzeichen genommenw erden kann, das man durch die Namensänderung sich von den Kindern distanziert hat und zwar weil die Namensgleicheit fehlt und eigentlich als Elternteil darauf bedacht sein sollte, das man zumindest zu den Kindern eine Namensgleichheit behält.
Rechtlich gesehen ist es oki, aber falls mal ein Sorgerechtsstreit kommen sollte, kann das doch negativ werden.
LG
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26.03.2009 14:10 |
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Coleman unregistriert
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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Coleman (26.03.2009 14:34) |
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usagimoon, das kann ich mir schon vorstellen, dass ein Richter mal sowas als Indiz wertet. Aber heutzutage sagt eine Namensungleichheit kaum noch was aus - nicht mal Eheleute müssen den gleichen Namen führen, da finde ich das weit hergeholt. Und in seinem solchen Rechtsstreit liesse sich dieses Indiz zweifellos entkräften. Vor allem lassen sich ja Gründe für den Namenswechsel anführen, die mit den Kindern nicht zu tun haben.
Tomate: Sind die Unterlagen für den Versorgungsausgleich schon eingereicht worden, und liegen schon die Auskünfte der Rentenversicherungsträger vor? Falls nein, wird in dem Termin sicher kein Versorungungsausgleich durchgeführt werden können. Ich kenne mich mit Familienrecht nicht gut aus, aber ich habe zumindest Zweifel, ob dann trotzdem die Scheidung ausgesprochen werden kann und darüber hinaus auch gleich Rechtskraft eintreten kann! Wenn erst noch die Auskünfte der Rentenversicherung abgewartet werden muss, dann ist das Kind vermutlich längst geboren.
Übrigens würde ich mich mal beim Rathaus informieren, ob du die Namensänderung wirklich nur bei dem Standesamt beantragen kannst, bei dem du geheiratet hast - das kann ich mir kaum vorstellen. Aber wissen tu ich's nicht.
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26.03.2009 14:34 |
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Coleman unregistriert
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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Coleman (29.03.2009 20:11) |
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Wenn du deine Unterlagen noch gar nicht eingereicht hast, wird der Versorungsausgleich nicht gemacht. Die Unterlagen müssen an den (oder die) Rentenversicherungsträger geschickt werden, dann errechnen die daraus deine Ehezeit-Rentenansprüche und schicken das zurück ans Gericht. Das Gericht vergleicht dann die beiden Auskünfte und setzt einen Ausgleich fest.
Ob geschieden werden kann ohne Versorgungsausgleich, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Aber der Versorungsausgleich kann am Mittwoch sicher nicht gemacht werden!
Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass alles klappt, wie du es haben willst.
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29.03.2009 20:11 |
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Leon910

*Jungsmama*
 

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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Leon910 (29.03.2009 20:59) |
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Wenn der Versorgungsausgleich nicht eingereicht ist, wird die Scheidung nicht durchgeführt.
Mein Freund hat es gerade am eigenen Leib erfahren....da seine (noch-)Frau die Unterlagen immer noch nicht eingereicht hat, hat der Richter beim letzten Termin alles komplett verschoben, bis sie endlich alles beisammen hat...!!!!
Meine Anwältin hat mir von Anfang an gesagt, ich müsse beim Rentenamt die Kontenklärung vornehmen und sobald das alles da ist wird der Versorgungsausgleich ans Gericht geschickt. Dies haben wir jetzt getan.
Und auch meine Scheidung wird beschleunigt weil ich von meinem neuen Freund schwanger bin, damit das Kind nicht in der Ehe geboren wird und wir diesen Kuddelmuddel mit der Anerkennung usw. haben!
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29.03.2009 20:59 |
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Coleman unregistriert
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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Coleman (30.03.2009 00:20) |
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Ich fürchte, Marion hat recht. Soweit ich weiss, gibt es nur die Möglichkeit, in einem vom Gericht genehmigten Vergleich auf den Versorgungsausgleich zu verzichten (wenn man es nicht schon vorher wirksam getan hat). Das kommt aber nur in Ausnahmefällen in Betracht. Und eine Scheidung ohne vorherigen Versorgungsausgleich kann es zwar theoretisch geben (Abtrennung der Folgesache "Versorgungsausgleich"), aber ich glaube, auch das kommt sehr selten vor.
Der Normalfall ist: Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Rentenvers., Vorliegen beider Rentenauskünfte beim Gericht, dann erst Scheidung.
Normalerweise bekommst du (bzw. dein Anwalt) die Rentenauskunft des jeweils anderen Ehegatten auch vorgelegt. Die meisten können damit nicht viel anfangen, aber immerhin steht drin, in welchen Zeiträumen für derjenigen Rentenbeiträge eingezahlt wurden, und da kann man dann sehen, ob Lücken drin sind, die nicht drin sein sollten. Je höher seine Rentenanwartschaft, desto mehr wird auf dich übertragen (oder desto weniger von dir auf sein Konto - wenn du mehr erworben hast als er).
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30.03.2009 00:20 |
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schnupe

Giga-User
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Beruf: Beruf Raumausstatterin, aber derzeitig tätig in Küche und Service im Altenpflegezentrum Kinder: 3 (w,m,wm) 15, 12 und 6 und einen im Herzen adoptierten 16 jährigen Familienstand: geschieden Sonstiges: Die Welt ist ein Irrenhaus, und hier bei mir ist die Zentrale
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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von schnupe (30.03.2009 00:57) |
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| Zitat: |
Original von GrüneTomate
Der termin Coleman wurde beschleunigt da ich meinen noch ehemann sagte das ich schwanger bin und er nicht damit in verbindung gebracht werden will .
Nun gut ich hoffe das alles am mittwoch gut geht ich habe dann fast ne fahrt von 2 stunden mit der DB vor mir -.-
ich werde mich dann noch mals melden
Knuffel an euch
gruss Grüne Tomate |
Sorry, aber wenn ich richtig gelesen habe, ist Dein Noch-Mann doch der Vater des Kindes.....warum entläßt Du ihn so leicht aus der Verantwortung?
Hast Du schon mal ein paar Tage weiter gedacht? Mit so einer Lüge das Leben aufzubauen...das kann ganz gewaltig nach hinten los gehen.
Hast Du Dir schon mal überlegt, was Du Deinem Freund anlastest? Wenn Eure Beziehung nicht funktioniert, soll er ein Leben lang zahlen für ein Kind, welches nicht seines ist?
Sorry, denk mal etwas weiter als bis zum Tellerrand.
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30.03.2009 00:57 |
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Coleman unregistriert
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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Coleman (30.03.2009 09:31) |
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| Zitat: |
Original von schnupe
Sorry, aber wenn ich richtig gelesen habe, ist Dein Noch-Mann doch der Vater des Kindes.....warum entläßt Du ihn so leicht aus der Verantwortung?
Hast Du schon mal ein paar Tage weiter gedacht? Mit so einer Lüge das Leben aufzubauen...das kann ganz gewaltig nach hinten los gehen.
Hast Du Dir schon mal überlegt, was Du Deinem Freund anlastest? Wenn Eure Beziehung nicht funktioniert, soll er ein Leben lang zahlen für ein Kind, welches nicht seines ist?
Sorry, denk mal etwas weiter als bis zum Tellerrand.
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So krass kann ich das nicht sehen. Wenn der neue Partner das Kind als seines anerkennt und den biologischen Vater und Noch-Ehemann nichts mit dem Kind zu tun haben will, dann entspricht das in etwa der Situtation, wenn der neue Partner das Kind adoptiert. Auch dann verliert das Kind alle erbrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Beziehungen zu seinem biologischen Vater und hat nur noch einen gesetzlichen Vater - den Adoptivvater.
Ganz von der Hand zu weisen sind deine Bedenken trotzdem nicht: denn erstens gibt es ja eine unterhaltsrechtliche Komponente. Ich weiss nichts über die finanzielle Situation der Mutter, des neuen Partners und des Noch-Ehemanns - aber es könnte dazu kommen, dass das Kind auf Zahlungen des leiblichen Vaters angewiesen wäre. Der Unterhaltsanspruch wird aber überhaupt nur noch wieder aufleben können, wenn dann noch eine Anfechtung der Vaterschaft des neuen Partners mögliche wäre und eine Vaterschaftsfeststellung des jetzigen Ehemanns. Das steht natürlich in völligem Widerspruch zu dem, was jetzt alle Beteiligten wollen (das Ungeborene ausgenommen).
Und zweitens gibt es über rechtliche Beziehungen hinaus immer auch eine genetisch-biologische Komponente: ein Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft - selbst wenn es daraus keine Ansprüche auf Zahlung oder dergleichen herleiten kann. Ich kann aber den Beiträgen von Tomate nicht entnehmen, dass dem Kind dieses Wissen vorenthalten werden soll.
Aber die Bedenken sind berechtigt und sollten bei der für das Kind so wichtigen Entscheidung nicht übersehen werden.
(Ich frage mich, warum das Wort Er-zeu-ger im Beitrag durch **** ersetzt wird!? Das ist doch kein Schimpfwort, sondern eine Bezeichnung, die die Beziehung eines Menschen zu demjenigen bezeichnet, der ihn gezeugt hat - oder sehe ich da was falsch?)
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30.03.2009 09:31 |
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Schiffchen

Ultra-User Level III
 

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Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Schiffchen (30.03.2009 23:12) |
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Nur kurz zur Info: Das Wort ist hier auch schon sehr mißbräuchlich genutzt worden, abwertend und ungerechtfertigt... Und wir sehen hier immer nur die eine Seite der Medaille und nicht beide. Deshalb ist ein richtiges Urteil nicht möglich.
Daher ist es durch Sternchen ersetzt worden.
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30.03.2009 23:12 |
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