Gesetzlicher Vater trotz scheidung? |
kamial
**verwirrt**
 

Dabei seit: 07.03.2006
Letzte Aktivität: 19.08.2009 23:19
Beiträge: 6.517
 |
|
Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von kamial (30.03.2009 23:36) |
 |
Wenn man nach deinem Banner geht, hattest du vor knapp 25 Wochen viel Spaß mit deinem Ehemann. Daraus ist ein Kind entstanden. Hattet ihr denn da auch schon den Gedanken der Scheidung?
Für mich hört sich das ganze komisch an. Du willst deinem neuen Partner die Verantwortung komplett für ein genetisch fremdes Kind geben. Was ist mit Krankheiten oder ähnliches? Susann hat recht. So richtig Gedanken kannst du dir nciht gemacht haben, auch nicht was die Namensänderung betrifft...
Das klingt alles einfach unvernünftig und wischiwaschi... Wart doch erstmal die Entbindung ab, vielleicht liegt viele an den Hormonen...
|
|
30.03.2009 23:36 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
schnupe

Giga-User
Dabei seit: 20.12.2003
Letzte Aktivität: 21.06.2010 18:11
Beiträge: 864
Beruf: Beruf Raumausstatterin, aber derzeitig tätig in Küche und Service im Altenpflegezentrum Kinder: 3 (w,m,wm) 15, 12 und 6 und einen im Herzen adoptierten 16 jährigen Familienstand: geschieden Sonstiges: Die Welt ist ein Irrenhaus, und hier bei mir ist die Zentrale
 |
|
Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von schnupe (31.03.2009 01:31) |
 |
@ Schnuppe
Also ich denke schon nein anders gesagt ich weiss schon das das was ich tue richtig ist .... warum soll ich den ******** zwingen wenn er nicht will nur wegen dem schnöden geld? Ich will und wollte keinen krieg und werde auch nichts dergleichen tun um etwas zu provozieren.
mein neuer partner aktzepiert das kind und wir beide wissen was das bedeutet beziehungsweise mit sich bringt.
Ist er sich der verantwortung komplett bewußt?
Evtl geht Eure Beziehung un 2 oder Monaten zu Ende...und dann?
Beginnt der Krieg erst recht.
Warum nicht für alle mit offenen Karten spielen? Früher oder später kommt es eh raus.
Frage: Hast Du Deinem neuen viell. gesagt, das nur er der Vater sein könnte? Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Mansch so blauäugig da rein läuft, ohne wissen auch der rechtlichen Konsequenzen
|
|
31.03.2009 01:31 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
GrüneTomate

Nervöses Bündel
  
Dabei seit: 13.01.2009
Letzte Aktivität: 27.07.2009 06:31
Beiträge: 65
Beruf: Hausfrau Kinder: 2 Buben (10 u. 6) Familienstand: geschieden Sonstiges: Am 11.7 ist es soweit :)
Themenstarter
 |
|
Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von GrüneTomate (01.04.2009 12:39) |
 |
Hallo
sodele
seit 10.15 uhr bin ich nun geschieden.
Komisch aber okey.
Den Versorgungsausgleich machen wir laut richter später da die Scheidung ja nur vorgezogen wurde wegen meiner schwangerschaft.
Ich habe auch nochmals mit meinem anwalt geredet wegen der gesetzlichen vater sache, er sagte das er das damals nicht richtig ausgedrückt hatte das würde nur gilden wenn das baby in der ehe geboren würde.Und ich keinen partner hätte der das ungeborene annimmt.Da dieses bei mir nicht der fall ist hat sich das somit erledigt.
Den kritischen stimmen hier möchte ich sagen das es sich sicherlich merkwürdig bis naiv las was ich von mir gab.Ich möchte aber nochmals sagen das ich mir der konsequenzen durchaus bewust bin.die mich meinen neuen partner und das baby angehen.
An den rest möchte ich meine worte des dankes ausrichten für die hilfe und verbale unterstützung die ihr mir geleistet habt.
Liebe grüsse GrüneTomate
|
|
01.04.2009 12:39 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Coleman unregistriert
 |
|
Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Coleman (01.04.2009 13:09) |
 |
Na, dann herzlichen Glückwunsch zur Scheidung - und eine schöne Restschwangerschaft.
|
|
01.04.2009 13:09 |
|
|
Glückskind08
User

Dabei seit: 26.09.2009
Letzte Aktivität: 25.07.2010 20:45
Beiträge: 3
 |
|
Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Glückskind08 (26.09.2009 02:13) |
 |
Hallo. Fast richtig! Mache das gerade durch! Mein Sohn wurde im Juni 2009 geboren. Vater ist mein neuer Partner. Die Vaterschaftsanerkennung haben wir schon lange vor der Geburt des Kindes gemacht, d.h. der biologische Vater hat sein Kind anerkannt und der gesetzliche Vater (mein Ex) hat der Vaterschaftanerkennung zugestimmt, also bekannt, nicht der leibliche Vater zu sein.
Nun ist der Kleine da und mein Ex steht als Vater auf der Geburtsurkunde! Es führte kein Weg hin, dass er nicht auf die Geburtsurkunde kommt. Schlimmer noch ist, dass ich für alles die Zustimmung meines Ex-Mannes brauche! Selbst den Namen meines Kindes durften mein Partner und ich nur mit Zustimmung meines Ex´s geben. Eine Demürigung ohne Gleichen!
Die Vaterschaftsanerkennung wird erst mit rechtskräftiger Scheidung wirksam! Dann darf ich neue, kostenpflichtige Geburtsurkunden beantragen und mein Sohn den Familiennamen meines Ex-Mannes ablegen!
Blöde Gesetze! Es gab viele Tränen auf meiner Seite!
So kommt es, dass der Gesetzgeber einen dazu zwingt falsche Angaben machen zu müssen und diese als richtig zu unterschreiben!
Ich mußte meinen Ex zwangsläufig zum Vater machen und dieser wäre gesetzlich unterhaltspflichtig! Ich werde von den Behörden aufgefordert, Gehaltsnachweise des "Nicht-Vaters" zu bringen! Würde ich das tun, bekäme ich mehr vom Staat, aber es wäre meiner Meinung Betrug! Daher bekommen die Ämter statt der Gehaltsnachweise meines Ex-Mannes, die meines jetzigen Partners, einschließlich noch nicht wirksamer Vaterschaftsanerkennung!
Damit überfordere ich die armen Beamten sehr, aber ich werde nicht, weil der Gesetzgeber ein "getrennt lebend" kennt und weiß, dass eine Scheidung sehr lange dauert und in dieser Zeit auch neue Partnerschaften entstehen können (mit Nachwuchs), wissentlich falsche Angaben machen!
Wenn Grüne Tomate ihren neuen Partner als Vater angeben möchte, egal ob er es ist oder nicht, muss dieser eine Vaterschaftsanerkennung machen. Ihr Mann bzw. nun geschiedener Mann muss dieser zustimmen. Das erledigt das Jugendamt ohne Gericht, es sei denn, der leibliche Vater (also hier Ex-Mann) will nun doch Vater sein. Dann wird ein Vaterschaftstest gemacht, notfalls gerichtlich angeordnet, der dann für Klarheit sorgt. Doch wenn sich alle einig sind, geht das auch problemlos beim Jugendamt (natürlich NACH rechtskräftiger Scheidung).
Hoffe, konnte helfen! Ist wirklich sehr kompliziert alles!
|
|
26.09.2009 02:13 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Glückskind08
User

Dabei seit: 26.09.2009
Letzte Aktivität: 25.07.2010 20:45
Beiträge: 3
 |
|
Re: Gesetzlicher Vater trotz scheidung? von Glückskind08 (26.09.2009 02:29) |
 |
Hallo, erst mal herzlichen Glückwunsch!
Wie hast Du das mit der schnellen Scheidung geschafft? Ich habe gekämpft ohne Ende, um einen Scheidungstermin vor der Geburt meines Kindes zu bekommen. Mein Ex sollte auf KEINEN Fall auf die Geburtsurkunde! Ich habe sogar die Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters, doch einen Termin habe ich erst für den 19.11. bekommen! Das Gericht bestand auf den Versorgungsausgleich und lehnte eine Abtrennung ab, da die geburt eines Kindes kein Grund darstellte!
Dabei gab es sehr viele Gründe, warum mein Ex auf keinen Fall als Vater auf die Geburtsurkunde sollte!
Nun ist mein Kind geboren und bei mir gab es viele Tränen! Ich musste im Beisein meines neuen Partners als Vater meinen Ex angeben! Ich musste mir für diverse Anträge seine Zustimmung holen! das Schimmste war jedoch, dass mein Kind erst seinen Namen bekam, nachdem mein Ex sein okay gab!
das war so demütigend, ihn ständig um irgendwelche Unterschriften zu bitten!
Gerade wo ER sich immer einen Sohn gewünscht hat und "nur" mit Töchtern gesegnet wurde (meine 3 Töchter sind wunderbar und ich bin sehr glücklich, dass sie so sind, wie sie sind!)! Nun bekommt er einen Sohn "geschenkt" und braucht keinen Unterhalt zahlen und sich nur mit ihm rühmen! Fotos vom Kleinen bekommt ER nicht! Auch die gewünschte Kopie der Geburtsurkunde mit seinem Namen als Vater lehnte ich strickt ab!
Nun habe ich endlich meinen Gerichtstermin und bange darum, dass bis dahin alles glatt läuft und mein Ex NICHT auf dumme Gedanken kommt und beschließt VATER eines SOHNES zu bleiben!
Hoffe, klappt alles!
Ich wünsche Dir und Deiner Familie alles Gute!
|
|
26.09.2009 02:29 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
|