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Hochstufung bei Kindesunterhalt... warum ??? im Ratgeber Scheidung - Recht + Kosten:

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Der erste Beitrag des Themas Hochstufung bei Kindesunterhalt... warum ??? von Zebra777 lautete:

Liebe Mitglieder,

meine Exfrau hat beim Jugendamt eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes (Beistandschaft) beantragt. Gesagt, getan.

Wir sind geschieden, unser Sohn lebt bei ihr. Sie und ich sind beideseit Jahren neu verheiratet. Sie hat mit ihrem neuen Mann ein zweites Kind bekommen. Meine neue Frau und ich haben kein Kind mehr bekommen.

Ich bekam Post vom Jugendamt, dass ich in der Düsseldorfer Tabelle 2 (!) Gehaltsstufen hochgestuft werde, da ich nur für ein Kind bezahlen muss. Ist das gesetzlich? Oder eine "Kannvorschrift"?

Angeblich geht die Düsseldorfer Tabelle davon aus, dass der Einzahler für 3 Personen Unterhalt leisten muss. Sind es nur 2, kann man eine Stufe hochgesetzt werden, zahlt man nur für 1 Person (hier meinen Sohn, 14 Jahre alt), wird man ganze zwei Stufen hochgesetzt... und muss dann mal eben locker etwa 68 Euro monatlich mehr bezahlen !!!

Ist das normal??? Oder kann ich dagegen was unternehmen???

Ich liebe meinen Sohn über alles und gebe monatlich nebenbei eine ganze Menge noch aus für den Jungen. Auch der KIndesunterhalt ist selbstverständlich und ich zahle ihn gerne. Aber ich fühle mich verarscht, da man beim Kindesunterhalt für ein Kind mal eben zwei Stufen höher gesetzt wird, da man ja "nur" für ein Kind zu zahlen hat. Ich finde dass schon eine ganze Menge Geld... dazu dann noch die 68 Euro mehr für 2 Stufen höher. Man ist echt der Dukatenesel für alle :-(

Ist das rechtens mit der Höherstufung um 2 Stufen bei mir??

Herzlichen Dank für eure nette Hilfe. Ist mein erster Beitrag.
Stefan


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Autor
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Leonie Leonie ist weiblich
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Re: Hochstufung bei Kindesunterhalt... warum ??? von Leonie (15.11.2007 20:24)

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Das Kindergeld wird immer geteilt. Zwar bekomme ich es auch komplett überwiesen, aber bei der Kindesunterhaltsberechnung wird die Hälfte wieder abgezogen. Da es bei mir auch über das JA läuft, muss das wohl so korrekt sein. Ich habe übrigens das alleinige Sorgerecht, und trotzdem ist es so.
15.11.2007 20:24 Leonie ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
^Day^
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Re: Hochstufung bei Kindesunterhalt... warum ??? von ^Day^ (15.11.2007 20:39)

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Ein Unterhaltspflichtiger Vater kann die Hälfte des Kindergeldes von seinem zu zahlenden Unterhaltsbetrag abziehen...die Mutter erhält jedoch das "komplette" Kindergeld.

Alles andere würde mich doch sehr wundern....aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Evtl. findet sich ja noch jemand der die Rechtslage genauer kennt.
15.11.2007 20:39
Leonie Leonie ist weiblich
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Re: Hochstufung bei Kindesunterhalt... warum ??? von Leonie (15.11.2007 20:42)

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Zitat:
Original von ^Day^
Ein Unterhaltspflichtiger Vater kann die Hälfte des Kindergeldes von seinem zu zahlenden Unterhaltsbetrag abziehen...die Mutter erhält jedoch das "komplette" Kindergeld.



... so, nur mit anderen Worten, hab ich es doch geschrieben... verwirrt
15.11.2007 20:42 Leonie ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Katharina20 Katharina20 ist weiblich
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Re: Hochstufung bei Kindesunterhalt... warum ??? von Katharina20 (15.11.2007 20:47)

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day,

nein, meine mutter hat ihn schon verlassen bevor ich geboren wurde.
ja, damit meine ich auch so..vielleicht habe ich nicht richtig formuliert..
leonie hat genauso richtig gesagt..
15.11.2007 20:47 Katharina20 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Jassy
unregistriert

Re: Hochstufung bei Kindesunterhalt... warum ??? von Jassy (15.11.2007 21:06)

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Zitat:
Original von Katharina20
day,

komisch..meine Mutter hat jahrelang nur die Hälfte des Kindergeldes für mich bekommen und die andere Hälfte hat mein leiblicher Vater. und er zahlt nur die Unterhalt..


aber so wie du es HIER geschrieben hast ist es nicht richtig ... deine Mutter bekommt das KOMPLETTE Kindergeld überwiesen von diesem Kindergeld bekommt dein Vater keinen Cent - er kann sich die Hälfte des Kindergeldes abziehen bei der Zahlung des Unterhaltes... und so und nicht anders ist das...

Ich glaube das war von dir einfach nur unglücklich ausgedrückt, denn dein Vater kriegt keineswegs Kindergeld - er kann dieses (was deine Mutter bekommt) zur Hälfte vom Unterhalt welchen er an sie zahlt abziehen...

LG Jasmin
15.11.2007 21:06
Katharina20 Katharina20 ist weiblich
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Re: Hochstufung bei Kindesunterhalt... warum ??? von Katharina20 (15.11.2007 21:21)

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jassy,

ja das stimmt, dass er nicht wirklich direkt das Kindergeld bekommt, aber
er kann bei der Zahlung des Unterhaltes die hälfte des kindergeldes abziehen lassen, daher meinte ich, dass er die "Hälfte des Kindergeldes" bekommt.
d.h. zebra zahlt eigentlich 384 euro, doch stattdessen kann er nur 307 euro zahlen..
15.11.2007 21:21 Katharina20 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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