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Ratgeber Scheidung - Recht + Kosten -

Wichtige Informationen zum Thema ' Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit '



Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit im Ratgeber Scheidung - Recht + Kosten:

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Der erste Beitrag des Themas Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von Gerhard S. lautete:

Hallo,
meine Frau mat die Scheidung beantragt und erreicht, daß das Trennungsjahr zu laufen begann, obwohl wir noch gemeinsam in der Ehewohung gemeldet sind.
Es ist keine konfliktfreie Kommunikation mehr möglich mit ihr. Diese Schwierigkeit bei uns Eltern führt bereits dazu, daß sich auch bei Gesprächen über's Kind Emotionen hochschaukeln.
Meine Frau(45) hat das Ziel: Alleinerziehende (1 Kind, 6 Jahre alt) zu werden mit einem Bezahlvater und jedes 2. Wochenende Besuchsrecht, -> Zoo-, Mc D.-Besuche, etc.

Ich stimme der Scheidung/Trennung nicht zu und habe das Familiengericht und das Jugendamt angeschrieben. Das Familiengericht hat mir geantwortet und mir zumindest bestätigt: Ich habe genauso wie meine Frau das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn ich meine, von einer dritten, bestimmten Person könnte eine schädliche auswirkung auf unser Kind ausgehen,, so kann ich Umgangsbeschränkungen selbst bestimmen und durchsetzen.
---Ab hier weiss meine Frau nichts davon---
Das JA hat sich noch nicht gemeldet.
Beim Einwohnermeldeamt habe ich einer alleinigen Ummeldung durch meine Frau für sich und unser Kind ausdrücklich (per Einschreiben und Rückschein) nicht zugestimmt.
Auch beim Jugendamt habe ich meine Unschuld beteuert und um dringenden Rat gebeten.
Möglicherweise habe ich früher als Vormund für ein Enkel meiner Schwiegermutter Gelder "eingesammelt", die in den Augen der Schwiegermutter ihr oder allgemein Familiensippen-Vermögen gewesen sein mag. Dadurch habe ich mich möglicherweise unbeliebt gemacht, denn die bucklige Verwandtschaft incl. Schwiegermutter wollte von alleine nicht alle Gelder und Konten unserem ehemaligen Mündel zugutekommen lassen.
Kann sein, daß die Schwiegermutter seit damals einen Hebel gesucht hat, um sich in die Ehe ihrer Tochter mit mir einmischen zu können. Und irgendwann war es soweit: Die Schwiegermutter hat mir einen vermeintlichen Seitensprung angedichtet und fortan ihre Tochter vor mir beschützen wollen. Vergibt den Tip, daß Ehen von Anwälten und Gerichten beendet werden nach dem Zerrüttungsprinzip. Hat (m)eine Frau 1 Jahr lang die Ehewohnung verlassen, so gilt die Ehe als zerrüttet. Keiner kann die Frauen zwingen, Gründe nennen zu müssen.

Das neueste seit heute am Samstag, den 1. Augunst 2009:

Meine Frau hat einen Mietvertrag für eine Wohnung am entgegengesetzten Ende der Stadt zum 1.8.09 angemietet und Kaution bezahlt.
Unser Kind war bereits in ihrer neuen Whg. und hat den KiZi-Teppich mit ausgesucht.
Kommenden Di. und Do. kommt ein Umzugsunternehmen während meiner Abwesenheit in der Arbeit in unsere Wohnung und nimmt laut meiner Frau 2 Bauernschränke und das komplette Kinderzimmer mit.
Unsere Ehewohnung wollte sie schon kündigen, schaffte es aber nicht (weil ich den Vermieter angeschrieben hatte und meine Zustimmung verweigerte); jetzt hätte sie eine sogenannte Entlassung aus dem Mietvertrag beantragt.
Ganz egal, ob die Entlassung aus dem Mietvertrag klappt oder nicht - sie hat die Daueraufträge für Miete, Strom, Nebenkosten, DSL halbiert und zahlt auch nicht mehr.
Ich muss ab August eine 1/2 Miete nachbezahlen und ab September die Ehewohnung (82m², 570,- warm) selbst bezahlen. Da ich derzeit mit Lohnsteuerklasse 5 EUR 971,- Netto nachhause bringe, wäre ich ab September nicht mehr in der Lage, die Ehewohnung zu bezahlen und Schulden würden sich sehr schnell anhäufen.

Ich weiss nicht, ob ich darauf vertrauen kann, daß das Einwohnermeldeamt den §1629 ff. BGB einhält und meine Nicht-Zustimmung berücksichtigt.

Weiterhin überlege ich folgenden Antrag beim Familiengericht:
================Beginn===================
[Adresse Telefon Antragsteller]


[Ort, Datum]


Amtsgericht - Familiengericht -
[Adresse Amtsgericht]


Betreffend die Kinder
[Vorname Nachname, geboren Datum]
[Vorname Nachname, geboren Datum]
beide mit dem Wohnsitz gemeldet bei ihrer Mutter,

[Vorname Nachname, geboren Datum]
[Adresse Telefon Antragsteller Mutter]

beantrage ich:

1. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für [Kindernamen] wird dem Vater übertragen.
2. Das Umgangsrecht der Kinder mit dem Vater wird in der bisher praktizierten Form gerichtlich bestätigt und verbindlich geregelt.
3. Das Gericht soll einen schnellstmöglichen mündlichen Verhandlungstermin anberaumen, in dem die Eltern und beide Kinder angehört werden.
4. Als einstweilige Anordnung sofort und ohne vorherige Anhörung der Parteien: Bis zu diesem gerichtli-chen Verhandlungstermin wird der Mutter unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgegeben, die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen und es wird ihr untersagt, [Kindvorname] und [Kindvorname] aus [Stadt] wegzuführen.
Das Gericht wird dringend gebeten, die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland zu ersuchen, im Rahmen der Grenzfahndung jede Ausreise der Kinder zu verhindern, sofern die Begleitperson nicht durch einen Gerichtsbeschluss späteren Datums nachweisen kann, dass sie alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge oder der Personensorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Kinder ist und der gerichtliche Beschluss aufgehoben wurde.
5. Den Kindern ist ein Verfahrenspfleger an die Seite zu stellen.
6. In Abhängigkeit von der mündlichen Verhandlung behalte ich mir weitergehende Anträge vor. Ggf. wird die Erstellung eines Sachverständigengutachtens betreffend die Erziehungsfähigkeit der Eltern und den Bedürfnissen der Kinder einzuholen sein.
7. Ich bitte um Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die notwendigen Unterlagen reiche ich kurzfristig nach.




Begründung der Antragspunkte:

Der Antragsteller ist der leibliche Vater der beiden Kinder [Kindvorname] und [Kindvorname], wie den hier beigefügten Urkunden über die Vaterschaftsanerkennung zu entnehmen ist:
Anlage 1 für [Kindname], Beurk.–Reg. Nummer: [XXXX, vom Datum, Bezirksamt]
Anlage 2 für [Kindname], Beurk.–Reg. Nummer: [XXXX, vom Datum, Bezirksamt]

Mit der Mutter der beiden Söhne lebte ich seit [Datum] zusammen. Im [Datum] haben wir uns getrennt, bedingt durch eine neue Partnerwahl seitens der Mutter. Aus dieser Partnerschaft ist im Mai 2000 ein gemeinsames Kind hervorgegangen. In den sechseinhalb Jahren haben wir die Aufgaben der Kinderbetreuung im Wesentlichen gemeinsam übernommen. Die Mutter führte nebenbei ihr Studium zu Ende, ich war berufstätig.

Die Mutter zog im [Datum] aus der gemeinsamen Wohnung aus, seitdem haben wir [Umgangsregelung, möglichst mit Nachweisen]
Seit [Datum] bestehen seitens der Mutter ernsthafte Absichten, dauerhaft nach [Ort] umzuziehen.

[Schilderung Nachteile für die Kinder, Schulwechsel, Freundeskreis, Nachteile für die Wahrnehmung des Umgangsrechts, zitierter Wille der Kinder beide Eltern in der Nähe zu behalten]

Dieses Vorhaben seitens der Mutter ist mit dem Vater nicht abgesprochen. Meinerseits ist es nicht einzusehen, dass die Kinder durch den drohenden Umzug den intensiven Kontakt und die Fürsorge ihres Vater verlieren und aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen werden.

Nach diesen Ausführungen droht durch die Umsiedlungspläne eine ernsthafte Kindeswohlgefährdung bzw. ist durch die seit [Datum] erfolgte Ankündigung gegenüber den Kindern bereits eingetreten. Hierauf beruht mein Antrag auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das ggf. auch auf das Jugendamt übertragen werden könnte. Die Kinder benötigen zur Formulierung ihrer Wünsche und Vorstellungen eines gesonderten Beistandes, daher der Antrag auf Bestellung einer Verfahrenspflegschaft.

Ich weise auch darauf hin, dass für den Fall einer Übersiedlung nach [Ort] der Kontakt zu den beiden Söhnen nur sehr eingeschränkt möglich sein wird, wenn überhaupt. Die damit verbundenen Kosten kann ich aufgrund meiner Einkommenssituation kaum tragen.

Als Reaktion auf meine Antragstellung befürchte ich des weiteren, dass Frau [Muttername] vielleicht versuchen wird, den Kontakt des Vaters zu unterbinden. Entsprechend beantrage ich, das Umgangsrecht mit beiden Kindern gerichtlich zu regeln. Bisher praktizieren wir folgende Regelung: [Umgangsregelung].
Auch das Recht von [Kindname] und [Kindname] auf eine (weiter) gelebte Vater-Kind-Beziehung wird dadurch negativ berührt. Vorliegend hat der Vater durch seinen jahrelangen Erziehungs- und Betreuungseinsatz hinreichend dokumentiert, dass er an den Belangen der Kinder sehr interessiert ist.

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben in diesem Antrag an Eides statt.


Mit freundlichen Grüßen

[Name Antragsteller, Unterschrift]


Anlagen

1. Vaterschaftsanerkennung für [Kindname]
2. Vaterschaftsanerkennung für [Kindname]
3. [...]

Zweifache Abschrift anbei.
====================Ende==================


Was meint ihr?
Meine Frau werde ich wahrscheinlich nicht zurückbekommen. Aber vielleicht das Kind wieder in meine Nähe. Ihre neue Wohnung ist 12km entfernt. Für mich ein deutliches Hemmnis (ohne PKW) und erhebliche Kosten, die ich so nicht tragen kann.
Wäre mein Kind (+ zwangsläufig auf meine Frau) in nur 3km Entfernung, dann kann mein Kind auch in Begleitung eines Erwachsenen (ich z.B.) mit dem Fahrrad rüberfahren.
Weiterhin sind mir jedes 2. Wochenende viel zu wenig für's Kind. Für unser Mädchen hatte ich die Kindererziehungszeit und sie sieht mich bis heute täglich.
Ich sehe hier im Tun meiner Frau Kindeswohl gefährdet. Sie liebt ihren Papa und weiss noch nicht, was Mama mit ihr vorhat.

Meine Frau sagt, daß sie selbst ein Scheidungskind sei und auch irgendwie großgeworden sei. Und deshalb der Wegzug/Scheidung dem Kind schon nicht schaden


Ich weiss nur: Wenn ich DAS hinnehme ohne Kampf, dann stimme ich sozusagen still zu - und das kann mir später als Interesselosigkeit (Lieblosigkeit?) negativ ausgelegt werden.
Und fortan kann dann meine Frau hinziehen tun tun wohin/was sie will.

Gruß


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hopskeks
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Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von hopskeks (12.08.2009 19:04)

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Naja, das sind nicht die einzigen Väter, die ich seit 20 Jahren kenne, die mit ihren Kindern alleine lebten und die Mutter aus der "Familie" draußen war. Vielleicht ist es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber egal, das bedarf keinen neuen Diskussionsgrund Augenzwinkern
12.08.2009 19:04 hopskeks ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Gerhard S.

Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von Gerhard S. (12.08.2009 23:28)

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Hallo, es gibt neue Neuigkeiten.

Brief vom FamG:
In der Familiensache S./S. teilen Sie mit, die Antragsgegnerin werde zum 01.08.2009 umziehen. Ist Ihnen die neue Anschrift bekannt? Ohne Kenntnis der Anschrift kann ihr Antrag nicht zugestellt werden.
mfg Gericht


-> Habe die noch Ehefrau einfach angerufen, und sie nannte mir ohne Komplikationen ihre neue Adresse. Werde ich dann ans FamG übermitteln.

Brief vom "Vermieter" der Ehewohnung:
Kündigung der Whg., Strasse, Nummer....
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.07.2009 teilen wir Ihnen mit, daß die o.g. Wohnung von Frau Angelika S. zum 01.08.2009 spätestens jedoch zum 31.10.2009 aufgekündigt wurde. Da der uns vorgelegte Dauernutzungsvertrag zwischen den ehemaligen Vermieter(gemeinnütziger Wohnungsbau) und Frau Angelika S. als Mitglied abgeschlossen wurde, ist die durch Frau Angelika S. ausgesprochene Kündigung u.E. rechtskräftig. Gerne sind wir bereit, den Nutzungsvertrag(=Mietvertrag bei Gellschaften) für die Ehewohnung auf Sie umzuschreiben, die erforderlichen Genossenschaftsanteile könnten von Ihrer Frau auf Sie übertragen werden. Bitte teilen Sie uns bis zum 17.08.2009 mit, ob Nutzungsvertrag und Genossenschaftsanteile auf Sie umgeschrieben werden sollen. mfg

Habe wieder meine noch Frau angerufen und sie gebeten, zu Besuch zu erscheinen zu dürfen. Sie stimmte zu und ich war bei ihr.

Die Kosten der Ehewohnung hat sie mir erklärt.
Auch welche Zahlungen, Abbuchungen wann und wie lange noch laufen.
Bis Oktober ist sie jedenfalls bereit, die halbe Warmmiete (285,-) zu bezahlen.
570,- warm + 100,- Strom. Den Strom, DSL, GEZ und meine Autosteuer soll ich selbst zahlen. Sie möchte, daß ich diese Abbuchungen von ihrem Konto stoppe.
Unser Kind habe ich schlafend gesehen - Nele lag im Bett. Jedoch durfte ich sie von meiner Frau aus nicht wecken. Meine Frau bringt sie jeden Tag 7:30 zum Kindergarten und holt sie gegen 16.00 wieder ab. Viele Nachbarskinder gäbe es jetzt für Nele zum spielen...

Ich habe meine Frau direkt ohne Umschweife gefragt, ob sie über die Gründe sprechen möchte, warum sie plötzlich nicht mehr mit mir zusammenleben kann. Mit Tränen in den Augen verneinte sie das.

Für den Fall, daß das FamG bestimmen sollte, unser gemeinsame Kind muss in der altgewohnten Whg. (bei mir) zurückgeführt werden/weiterleben, so sagte sie, dann wäre das auch für sie ok, wenn sie ohne Kind weiterlebt.
Dann allerdings würde sie sich nicht mehr ums Kind kümmern wollen - und ich wäre auf eine Tagesmutter angewiesen. Ich solle mir überlegen, ob ich mir das leisten kann.
Im übrigen aber gibt sie dieser Denkweise keine Chance, weil sie das Kind besser betreuen/versorgen könne. Ich mit meiner Vollzeitarbeit hätte ihrer Ansicht nach gar keine Chance.
Sie vertraut ihrer Anwältin, die alle meine Anträge abschmettern wird.
Jedenfalls möchte meine Frau nicht als Ersatz für eine Tagesmutter bereit stehen, wenn das FamG tatsächlich unser Kind zu mir zurückführen würde.
Dann gibt sie eben das Kind ab. Mit allem Drum und dran; wenn sie dann nur jedes 2. WE das Kind hat - wäre für sie auch ok. Sie glaubt, ich müsse dann meinen Job aufgeben und Harz4 läst grüssen...
Ich würde schon noch sehen, was ich von meiner Antragsschreiberei haben werde...

Gruß

Den Dauernutzungsvertrag (= Mietvertrag bei Genossenschaften) habe ich eben von meiner Frau erhalten. Dort heisst es auf Seite 6:
Der Ehegatte des Mitglieds(in dem Fall meine Frau) übernimmt durch Mitunterschrift des Vertrages für die Verbindlichkeiten des Mitglieds aus dem Vertrag die selbstschuldnerische Bürgscjaft, die der Höhe nach auf das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Nutzungsgebühr(=Miete) begrenzt ist; Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben unberücksichtigt.

-> ich hatte mitunterschrieben, daß wir verheiratet sind, war also der Genossenschaft bekannt.

Frage: Weiss jemand ob diese Kündigung, von meiner Frau ausgesprochen, tatsächlich rechtskräfig sein kann?

Hinweis: Die Bezahlung der Miete ist mindestens bis 31.10.09 gesichert, da ich meine noch Frau jederzeit deswegen besuchen kann. Entweder gibt sie mir ihre Hälfte - oder ich ihr. Wer dann von uns beiden die Miete zusammenhat, zahlt ein.

Gruß
12.08.2009 23:28 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hopskeks
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Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von hopskeks (13.08.2009 00:45)

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Eine Wohnungskündigung rechtens, wenn sie schriftlich und fristgerecht eingereicht wurde.
13.08.2009 00:45 hopskeks ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Gerhard S.

Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von Gerhard S. (14.08.2009 01:56)

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Hallo Leute,

ich habe nun mit einer Person sprechen dürfen, die erfahren in Familiensachen ist. Im Ergebnis:
a) Die Wahrscheinlichkeit, daß das Kind in die alte Wohnung zurückgeführt wird, ist gegen Null; denn:
- ich habe keine Tagesmutter;
- bin Vollzeit-berufstätig;
- zuwenig Einkommen;
- kann unser Kind nicht zur Schule bringen und abholen;
- meine Frau würde sich in dem Falle weigern, in meiner Whg. unser Kind zu versorgen;
- 5km Wegstrecke einfach zur Schule

-> Ergo, meine Frau hat zwar Dinge gemacht, die sie nicht tun darf - jedoch ist das Kind besser da aufgehoben, wo es besser versorgt werden kann. Es mache also keinen Sinn, an dem Gedanken einer Rückkehr noch festzuhalten. Genauso mache eine Bestrafung oder Zurechtweisung auch keinen Sinn, würde die KiMu nur unnötig aufregen.

Ich hätte bereits erlebt, zu was meine noch Frau alles fähig ist und wie sehr sie mich verletzt hat - und deshalb muss ich davon ausgehen, daß sie alles gegen mich vor Gericht verwenden wird.
-> Ergo, soviel wie möglich mit dem Kind jetzt unternehmen; mit Frau nur noch sprechen "wann kann ich das Kind haben - und wann muss ich es wiederbringen?".
Die Ehewohnung hat meine Frau gekündigt und sich ausserdem umgemeldet - damit ist sie raus. Es befinden sich keine wertvollen Gegenstände mehr darin - und deshalb kann alles alte Plunder auf den Müll.

Meine Anträge waren:
1. Das ABR wird dem Vater übertragen.
2. Das Umgangsrecht des Kindes mit dem Vater wird in der bisher praktizierten Form gerichtlich bestätigt.
3. Das Gericht soll einen schnellstmöglichen mündlichen Verhandlungstermin anberaumen, in dem die Eltern und das Kind angehört wird.
4. Als einstweilige Anordnung sofort und ohne vorherige Anhörung der Parteien: Bis zu diesem gerichtlichen Verhandlungstermin wird der Mutter unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgegeben, das Kind in seinem gewohnten Umfeld zu belassen und es wird ihr untersagt, Nele aus Mülheim wegzuführen.
Das Gericht wird dringend gebeten, die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland zu ersuchen, im ...
5. Dem Kind ist ein Verfahrenspfleger an die Seite zu stellen.
6. In Abhängigkeit von der mündlichen Verhandlung behalte ich mir weitergehende Anträge vor. Ggf. wird die Erstellung eines Sachverständigengutachtens betreffend die Erziehungsfähigkeit der Eltern und den Bedürfnissen des Kindes einzuholen sein.
7. Ich bitte um Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Meine aktuelle Lohnbescheinigung in den Anlagen. Sonst notwendige Unterlagen reiche ich kurzfristig nach.
8. Die Feststellung, daß die Ehefrau keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit ihrem (mutmaßlichen) Wohnsitzwechsel oder Zweit-Wohnraum-Erwerb,
wie Miete, Kaution, Nebenkosten, Inventar-/Möbelbeschaffung, Reparaturen, Umzugskosten, etc.
stehen, durch ihren Ehemann hat.
9. Die Feststellung, daß die Ehefrau nach wie vor ihren Teil an den Kosten der Ehewohnung trägt, wie sie es bisher tat.
10. Zahlungsaufforderung: Die Ehefrau ihrem Ehemann den Arbeitslohn ihres Ehemanns, oder auch zukünftig die Arbeitslöhne ihres Ehemanns, auf das Konto ihres Ehemanns - unverzüglich - überweist, wenn diese(s) Geld(er) des Ehemanns noch auf einer der Konten der Ehefrau eingehen sollte(n).

Bei Staatsanwaltschaft:
Strafanzeige und Strafantrag wegen
Beleidigung (§ 185) und
(vermutlich) üble Nachrede (§ 186)
wegen Kindesentzug (§ 235 StGB)

Ich habe mit dem Vorhaben , ganz in die Nähe vom Wohnort des Kindes zu ziehen, das Beste vor, was man aus der Sache machen kann für's Kind. Entschuldigt, es hat nur ein bischen länger gedauert, bis ich mit jemand das Szenario durchsprechen konnte. Da meine Frau sagte, sie habe nicht vor, dem Vater das Kind vorzuenthalten, brauche ich im Prinzip den Aufruf ans Gericht nicht mehr. Oder vorläufig jedenfalls nicht. Nach 1 oder 3 Jahren wird unsere Ehe so oder so geschieden. Deshalb erwäge ich die vollständige Rücknahme aller Anträge und Anzeigen. Was meint ihr?
mfg
14.08.2009 01:56 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Familienstand: verlobt



Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von Vivina (14.08.2009 12:36)

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Zitat:
Original von Gerhard S.
Hallo Leute,

ich habe nun mit einer Person sprechen dürfen, die erfahren in Familiensachen ist. Im Ergebnis:
a) Die Wahrscheinlichkeit, daß das Kind in die alte Wohnung zurückgeführt wird, ist gegen Null; denn:
- ich habe keine Tagesmutter;
- bin Vollzeit-berufstätig;
- zuwenig Einkommen;
- kann unser Kind nicht zur Schule bringen und abholen;
- meine Frau würde sich in dem Falle weigern, in meiner Whg. unser Kind zu versorgen;
- 5km Wegstrecke einfach zur Schule

-> Ergo, meine Frau hat zwar Dinge gemacht, die sie nicht tun darf - jedoch ist das Kind besser da aufgehoben, wo es besser versorgt werden kann. Es mache also keinen Sinn, an dem Gedanken einer Rückkehr noch festzuhalten. Genauso mache eine Bestrafung oder Zurechtweisung auch keinen Sinn, würde die KiMu nur unnötig aufregen.

Ich hätte bereits erlebt, zu was meine noch Frau alles fähig ist und wie sehr sie mich verletzt hat - und deshalb muss ich davon ausgehen, daß sie alles gegen mich vor Gericht verwenden wird.
-> Ergo, soviel wie möglich mit dem Kind jetzt unternehmen; mit Frau nur noch sprechen "wann kann ich das Kind haben - und wann muss ich es wiederbringen?".
Die Ehewohnung hat meine Frau gekündigt und sich ausserdem umgemeldet - damit ist sie raus. Es befinden sich keine wertvollen Gegenstände mehr darin - und deshalb kann alles alte Plunder auf den Müll.

Meine Anträge waren:
1. Das ABR wird dem Vater übertragen.
<--wirst du schwer bekommen , wenn das geteilte Sorgerecht..

2. Das Umgangsrecht des Kindes mit dem Vater wird in der bisher praktizierten Form gerichtlich bestätigt.
<--- wird meistens pratktiziert..

3. Das Gericht soll einen schnellstmöglichen mündlichen Verhandlungstermin anberaumen, in dem die Eltern und das Kind angehört wird.

<--was soll das deiner Tochter bringen, sie sitzt schon zwischen 2 Stühlen ??

4. Als einstweilige Anordnung sofort und ohne vorherige Anhörung der Parteien: Bis zu diesem gerichtlichen Verhandlungstermin wird der Mutter unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgegeben, das Kind in seinem gewohnten Umfeld zu belassen und es wird ihr untersagt, Nele aus Mülheim wegzuführen.
Das Gericht wird dringend gebeten, die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland zu ersuchen, im ...

sorry das ist lächerlich, deine Frau darf mit nele bis zu 400km weit wegziehen ,keine Grenzpolizei wird deswegen ne fahndung ausgeben etc, bleib mal bisler auf dem Boden..

5. Dem Kind ist ein Verfahrenspfleger an die Seite zu stellen.
das nennt sich beistand wird vom Jugendamt auf Antrag der Mutter eh passieren..

6. In Abhängigkeit von der mündlichen Verhandlung behalte ich mir weitergehende Anträge vor. Ggf. wird die Erstellung eines Sachverständigengutachtens betreffend die Erziehungsfähigkeit der Eltern und den Bedürfnissen des Kindes einzuholen sein.
langsam frag ich mich herlich wer dem Kind mehr schadet, versuch dich mal in die Lage deiner Tochter reinzuversetzen,versuch es, vllt siehst du was du machst an ihr rumziehen, geht es dir um ihre Liebe oder doch nur um deinen verletzen Stolz..

7. Ich bitte um Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Meine aktuelle Lohnbescheinigung in den Anlagen. Sonst notwendige Unterlagen reiche ich kurzfristig nach.

<--Antrag prozesskostenbeihilfe beim Amtsgericht einholen, bearbeitung kann bis zu einem Jahr dauern, deswegn such dir endlich einen Anwalt da das dort schneller geht..Ja Anwälte haben länger als bis 1 Uhr auf, da du in Mühlheim wohnst könnte ich dir glatt einen in Düsseldorf empfehlen;)

8. Die Feststellung, daß die Ehefrau keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit ihrem (mutmaßlichen) Wohnsitzwechsel oder Zweit-Wohnraum-Erwerb,
wie Miete, Kaution, Nebenkosten, Inventar-/Möbelbeschaffung, Reparaturen, Umzugskosten, etc.
stehen, durch ihren Ehemann hat.
<-Anwalt der klärt sowas..

9. Die Feststellung, daß die Ehefrau nach wie vor ihren Teil an den Kosten der Ehewohnung trägt, wie sie es bisher tat.

<-dazu brauchst du auch einen Anwalt..

10. Zahlungsaufforderung: Die Ehefrau ihrem Ehemann den Arbeitslohn ihres Ehemanns, oder auch zukünftig die Arbeitslöhne ihres Ehemanns, auf das Konto ihres Ehemanns - unverzüglich - überweist, wenn diese(s) Geld(er) des Ehemanns noch auf einer der Konten der Ehefrau eingehen sollte(n).

<-geh zur Bank hol dir ein eigenes Konto.. das dauert in der regel 10min, dann zum Arbeitgeber das dein lohn absofort darauf gebucht wird.

Bei Staatsanwaltschaft:
Strafanzeige und Strafantrag wegen
Beleidigung (§ 185) und
(vermutlich) üble Nachrede (§ 186)
wegen Kindesentzug (§ 235 StGB)
-boaaaaah ehrlich werd wach , was du deiner Frau und deinem Kind antust ist schon grausam..

Ich habe mit dem Vorhaben , ganz in die Nähe vom Wohnort des Kindes zu ziehen, das Beste vor, was man aus der Sache machen kann für's Kind. Entschuldigt, es hat nur ein bischen länger gedauert, bis ich mit jemand das Szenario durchsprechen konnte. Da meine Frau sagte, sie habe nicht vor, dem Vater das Kind vorzuenthalten, brauche ich im Prinzip den Aufruf ans Gericht nicht mehr. Oder vorläufig jedenfalls nicht. Nach 1 oder 3 Jahren wird unsere Ehe so oder so geschieden. Deshalb erwäge ich die vollständige Rücknahme aller Anträge und Anzeigen. Was meint ihr?
<--das erste sinnvolle such dir ne Wohnung in der Nähe, aber lass die sache mit der Strafanzeige, manchmal kann man sich auch sein eigenes grab graben..
mfg
14.08.2009 12:36 Vivina ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von Hextina (14.08.2009 12:50)

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Zitat:
Original von Gerhard S.
Deshalb erwäge ich die vollständige Rücknahme aller Anträge und Anzeigen.


mach das sofort! Dieses völlig übertriebene Draufhauen kann sonst noch sehr negative Folgen für dich haben.

Tina
14.08.2009 12:50 Hextina ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hopskeks
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Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von hopskeks (14.08.2009 18:09)

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Hört sich einigermaßen vernünftig an ...

mal gucken was tatsächlich daraus wird, denn das wurde bisher immer schon in den ganzen Posts gesagt
14.08.2009 18:09 hopskeks ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von Gerhard S. (15.08.2009 07:09)

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@Vivina
da du in Mühlheim wohnst könnte ich dir glatt einen in Düsseldorf empfehlen;)
-> Bitte, Danke. Meine Email: gesonn@gmx.de

Vielen Dank für deine Kommentare. Aber eines musst DU noch lernen: Wer sich einen Anwalt nimmt und plötzlich gegen den eigenen Partner vorgeht - DIE eröffnet den Rosenkrieg.
Ausserdem zeigte sich, daß die KiMu schon länger ihren Ausstieg geplant hatte und mir bewusst das schnelle Tempo vorgibt, um mich zu überfordern. Ausserdem habe ich eine nicht kommunikative Gattin und somit war es nicht leicht, ihre Lebensplanung herauszufinden; noch nicht mal, wenn man direkt mit ihr spricht. Denn in jedem Satz von ihr sind unterschwellige Angriffe auf mich enthalten. Für das, daß ich "Kapriolen" schlug, siehe oben - muss ich mich nicht auch noch entschuldigen.


@alle
Ich habe mit dem Vorzimmer vom Richter telefoniert. Zwar das FAX Freitag früh abgeschickt - jedoch nochmal kurz dasselbe mündlich am Telefon besprochen, damit das Gericht die Verhandlung nicht aufnehmen muss. Und das erste wäre die Zustellung der Anträge an die Ehefrau, bzw. deren RA, gewesen.
Die RA im Vorzimmer des Richters war auch der Ansicht, daß das Verlassen der Ehewohnung und der Umzug zum Wohnort des Kindes das Beste ist, was man in so einer Sache machen kann. Sie wird das dem Richter so vorlegen - denkt, daß der das auch so sehen wird. (mal ganz unabhängig vom Verdienstausfall... Augenzwinkern )

Da braucht jemand die härtere Gangart, deswegen:
- mit Frau nur noch sprechen "wann kann ich das Kind haben - und wann muss ich es wiederbringen?";
- alles andere ist mein Privatleben und geht sie nix an;
- muss ich sie auch nicht um Erlaubnis für irgendwas fragen. Irgendwann bekommt sie meine neue Adresse mitgeteilt, fertig.


Samstag, den 15. August 2009, 5:50 Uhr:
Kind habe ich abgeholt, ist bei mir das ganze WE und weitere 2 Tage. Also von Gestern Freitag abend nach der Arbeit bis Montag nacht. Das ist möglich, weil meine Eltern zu mir kommen. Am Montag geh ich dann morgens zur Arbeit und meine Eltern sind für das Kind da.
Da hatte meine Gattin aber geschluckt, als ich erklärte, "du hast auch am Montag einen kindfreien Tag..." - aber, es ist ihr natürlich recht.
Es ist einfach unglaublich, wie sehr diese Frau glaubt, dominant sein zu müssen und zu können. Trennt sich von mir, zieht weg mit Kind - und versucht immernoch, auszuteilen. Beispiele:
Ich hatte mein Telefon bei mir zuhause unabsichtlich liegengelassen. Infolge telefonierte ich 1x mit ihr vom Handy eines Arbeitskollegen, und 2x SMS mit Handy von mein Chef, und 3x mit meiner Eplus Aldi Talk Karte.
A: "Warum rufst du denn seit heute von 3 verschiedenen Handys aus an?"
G: "Ist nicht wichtig, mach dir keinen Kopf"
A: "Warum telefonierst du nicht mit meiner/unserer Partner-SIM-Karte; brauchst du die nicht mehr, kann ich die abmelden?"
G: "Ich hab dir schon 3x gesagt, daß ich heute mein Handy bei mir vergessen habe - hörst du schlecht?"
A: "Hm"
G: "Ich hab nicht so viel Zeit mit dir zu quatschen, lass das Gequake."
A: "Was willst du???"
G: "Nur das Kind abholen, nichts anderes."
A: "Dann lass mich dir wenigstens noch Anziehsachen für's Kind mitgeben."
G: "Ich habe genügend Sachen für's Kind zuhause."
A: "Was - wieso, von wem hast du denn die Sachen?"
G: "Das sind die Sachen, die du selbst in der Whg. gelassen hast."
A: "Was ist denn los, warum willst du das Kind erst am Montag bringen?"
G: "Gar nichts ist los, meine Eltern kommen"
A: "Ich hab dir heute morgen 2x SMS geschickt - aber du reagierst nicht, willst wohl nicht mit mir sprechen?"
G: "Wenn ich nicht mit dir sprechen wollte wegen dem Kind, warum habe ich dich dann mehrmals angerufen?"
A: "Ja, aber von so vielen verschiedenen Handy's aus!"
G: "Das ist jetzt völlig egal, ich habe mit dir telefoniert, wie auch immer - und der Zweck ist erfüllt, ich bin da und nehm das Kind" (habe Kind im Arm, und die Kleine schmust mit Papa)
A: "Kommen deine Eltern auch am Dienstag zur Einschulung?"
G: "Ja"
A: "Ich will essen gehen"
G: "Nein danke, ich bin satt."
A: "Nein ich meine, ich will Essengehen mit deiner gesamten Verwandtschaft nach der Einschulung - ich hab da nen guten Chinesen umme Ecke"
G: "Da ist nichts geplant, keine Ahnung ob meine Leute mit dir und deiner Mum Essengehen wollen. Aber gut, ich werde meine Eltern darüber informieren - an mir soll's nicht liegen"
A: "Kommst du denn auch, wenn wir dann Essengehen?"
G: "Ich bin der Vater des Kindes"

[gehen dann zu meinem Auto, ich sperre auf und packe Kind+Kegel ein, Gattin hilft sogar. Hm, da liegt eine nagelneue Rollmatratze 140x2,00m im Kofferraum]

A: "Was ist denn das für'ne Matratze?"
G: "das ist eine neue Matratze für das neue Bett"
A: "Wo schläft mein Kind?"
G: "Dein Kind ist übrigens unser Kind und es schläft im Bett, wo sonst."
A: "Und du liegst dann auf dem Boden?"
G: "Nein ich schlafe auch in einem Bett, genauso wie meine Gäste"
A: "Wer sind denn deine Gäste?"
G: "Sagte ich doch schon, meine Eltern und 1 Schweste und unser Kind"
A: "Das sind dann mit dir 5 Leute - und die schlafen alle in Betten?"
G: "Ja - Hotel Papa! Frag mich aber jetzt nicht, wer wo mit wem zusammen im Bett liegen wird!!!"
A: "Wenn ich dann das Kind am Montag Abend zurückbekomme, dann möchte ich, daß das deine Eltern machen - weil ich ihnen meine neue Wohnung zeigen will"
G: "ich glaube nicht, daß sich meine Eltern für deine neue Bude interessieren."
A: "Warum glaubst du das nicht?"
G: "Du hast mich verlassen. Für meine Eltern warst du wie eine eigene Tochter, sie haben dir vertraut. Aber gut, ich werde es meinen Eltern sagen, daß du möchtest, daß sie bei dir reinschauen. Jedoch wissen sie auch, daß du eine RA beauftragt hast - und man nicht wissen kann, was du deiner RA noch alles erzählen wirst - und wozu du das dann verwenden wirst."
A: "Du hältst dich an keine Abmachungen, hast mich mit dem Kind letztes WE sitzen lassen! Das Kind hatte Geburtstag und du warst verschwunden; das kann nicht Kindeswohl sein!"
G: "Ich war krank - verstehst du??? K-r-a-n-k - da liegt man im Bett und kann nicht aufstehen. Geburtstag hole ich diese WE mit dem Kind nach. Dem Kind geht es bei mir übrigens sehr wohl."

Da meldet sich unser Kind:"Ja Mama, Geburtstage Nachholen - das machen auch andere Leute; z.B. meine Freundin G., deren Eltern konnten zu deren Geburtstag auch nicht zusammensein."
A: [schweigt jetzt]


mfg
15.08.2009 07:09 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
BiggiH BiggiH ist weiblich
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Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von BiggiH (19.08.2009 11:24)

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19.08.2009 11:24 BiggiH ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hopskeks
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Beiträge: 19



Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von hopskeks (19.08.2009 19:36)

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Auweia, warum kannst du eigentlich nicht ehrlich sein ... krank gewesen, ne is' klar
19.08.2009 19:36 hopskeks ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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