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Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit im Ratgeber Scheidung - Recht + Kosten:

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Der erste Beitrag des Themas Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von Gerhard S. lautete:

Hallo,
meine Frau mat die Scheidung beantragt und erreicht, daß das Trennungsjahr zu laufen begann, obwohl wir noch gemeinsam in der Ehewohung gemeldet sind.
Es ist keine konfliktfreie Kommunikation mehr möglich mit ihr. Diese Schwierigkeit bei uns Eltern führt bereits dazu, daß sich auch bei Gesprächen über's Kind Emotionen hochschaukeln.
Meine Frau(45) hat das Ziel: Alleinerziehende (1 Kind, 6 Jahre alt) zu werden mit einem Bezahlvater und jedes 2. Wochenende Besuchsrecht, -> Zoo-, Mc D.-Besuche, etc.

Ich stimme der Scheidung/Trennung nicht zu und habe das Familiengericht und das Jugendamt angeschrieben. Das Familiengericht hat mir geantwortet und mir zumindest bestätigt: Ich habe genauso wie meine Frau das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn ich meine, von einer dritten, bestimmten Person könnte eine schädliche auswirkung auf unser Kind ausgehen,, so kann ich Umgangsbeschränkungen selbst bestimmen und durchsetzen.
---Ab hier weiss meine Frau nichts davon---
Das JA hat sich noch nicht gemeldet.
Beim Einwohnermeldeamt habe ich einer alleinigen Ummeldung durch meine Frau für sich und unser Kind ausdrücklich (per Einschreiben und Rückschein) nicht zugestimmt.
Auch beim Jugendamt habe ich meine Unschuld beteuert und um dringenden Rat gebeten.
Möglicherweise habe ich früher als Vormund für ein Enkel meiner Schwiegermutter Gelder "eingesammelt", die in den Augen der Schwiegermutter ihr oder allgemein Familiensippen-Vermögen gewesen sein mag. Dadurch habe ich mich möglicherweise unbeliebt gemacht, denn die bucklige Verwandtschaft incl. Schwiegermutter wollte von alleine nicht alle Gelder und Konten unserem ehemaligen Mündel zugutekommen lassen.
Kann sein, daß die Schwiegermutter seit damals einen Hebel gesucht hat, um sich in die Ehe ihrer Tochter mit mir einmischen zu können. Und irgendwann war es soweit: Die Schwiegermutter hat mir einen vermeintlichen Seitensprung angedichtet und fortan ihre Tochter vor mir beschützen wollen. Vergibt den Tip, daß Ehen von Anwälten und Gerichten beendet werden nach dem Zerrüttungsprinzip. Hat (m)eine Frau 1 Jahr lang die Ehewohnung verlassen, so gilt die Ehe als zerrüttet. Keiner kann die Frauen zwingen, Gründe nennen zu müssen.

Das neueste seit heute am Samstag, den 1. Augunst 2009:

Meine Frau hat einen Mietvertrag für eine Wohnung am entgegengesetzten Ende der Stadt zum 1.8.09 angemietet und Kaution bezahlt.
Unser Kind war bereits in ihrer neuen Whg. und hat den KiZi-Teppich mit ausgesucht.
Kommenden Di. und Do. kommt ein Umzugsunternehmen während meiner Abwesenheit in der Arbeit in unsere Wohnung und nimmt laut meiner Frau 2 Bauernschränke und das komplette Kinderzimmer mit.
Unsere Ehewohnung wollte sie schon kündigen, schaffte es aber nicht (weil ich den Vermieter angeschrieben hatte und meine Zustimmung verweigerte); jetzt hätte sie eine sogenannte Entlassung aus dem Mietvertrag beantragt.
Ganz egal, ob die Entlassung aus dem Mietvertrag klappt oder nicht - sie hat die Daueraufträge für Miete, Strom, Nebenkosten, DSL halbiert und zahlt auch nicht mehr.
Ich muss ab August eine 1/2 Miete nachbezahlen und ab September die Ehewohnung (82m², 570,- warm) selbst bezahlen. Da ich derzeit mit Lohnsteuerklasse 5 EUR 971,- Netto nachhause bringe, wäre ich ab September nicht mehr in der Lage, die Ehewohnung zu bezahlen und Schulden würden sich sehr schnell anhäufen.

Ich weiss nicht, ob ich darauf vertrauen kann, daß das Einwohnermeldeamt den §1629 ff. BGB einhält und meine Nicht-Zustimmung berücksichtigt.

Weiterhin überlege ich folgenden Antrag beim Familiengericht:
================Beginn===================
[Adresse Telefon Antragsteller]


[Ort, Datum]


Amtsgericht - Familiengericht -
[Adresse Amtsgericht]


Betreffend die Kinder
[Vorname Nachname, geboren Datum]
[Vorname Nachname, geboren Datum]
beide mit dem Wohnsitz gemeldet bei ihrer Mutter,

[Vorname Nachname, geboren Datum]
[Adresse Telefon Antragsteller Mutter]

beantrage ich:

1. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für [Kindernamen] wird dem Vater übertragen.
2. Das Umgangsrecht der Kinder mit dem Vater wird in der bisher praktizierten Form gerichtlich bestätigt und verbindlich geregelt.
3. Das Gericht soll einen schnellstmöglichen mündlichen Verhandlungstermin anberaumen, in dem die Eltern und beide Kinder angehört werden.
4. Als einstweilige Anordnung sofort und ohne vorherige Anhörung der Parteien: Bis zu diesem gerichtli-chen Verhandlungstermin wird der Mutter unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgegeben, die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen und es wird ihr untersagt, [Kindvorname] und [Kindvorname] aus [Stadt] wegzuführen.
Das Gericht wird dringend gebeten, die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland zu ersuchen, im Rahmen der Grenzfahndung jede Ausreise der Kinder zu verhindern, sofern die Begleitperson nicht durch einen Gerichtsbeschluss späteren Datums nachweisen kann, dass sie alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge oder der Personensorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Kinder ist und der gerichtliche Beschluss aufgehoben wurde.
5. Den Kindern ist ein Verfahrenspfleger an die Seite zu stellen.
6. In Abhängigkeit von der mündlichen Verhandlung behalte ich mir weitergehende Anträge vor. Ggf. wird die Erstellung eines Sachverständigengutachtens betreffend die Erziehungsfähigkeit der Eltern und den Bedürfnissen der Kinder einzuholen sein.
7. Ich bitte um Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die notwendigen Unterlagen reiche ich kurzfristig nach.




Begründung der Antragspunkte:

Der Antragsteller ist der leibliche Vater der beiden Kinder [Kindvorname] und [Kindvorname], wie den hier beigefügten Urkunden über die Vaterschaftsanerkennung zu entnehmen ist:
Anlage 1 für [Kindname], Beurk.–Reg. Nummer: [XXXX, vom Datum, Bezirksamt]
Anlage 2 für [Kindname], Beurk.–Reg. Nummer: [XXXX, vom Datum, Bezirksamt]

Mit der Mutter der beiden Söhne lebte ich seit [Datum] zusammen. Im [Datum] haben wir uns getrennt, bedingt durch eine neue Partnerwahl seitens der Mutter. Aus dieser Partnerschaft ist im Mai 2000 ein gemeinsames Kind hervorgegangen. In den sechseinhalb Jahren haben wir die Aufgaben der Kinderbetreuung im Wesentlichen gemeinsam übernommen. Die Mutter führte nebenbei ihr Studium zu Ende, ich war berufstätig.

Die Mutter zog im [Datum] aus der gemeinsamen Wohnung aus, seitdem haben wir [Umgangsregelung, möglichst mit Nachweisen]
Seit [Datum] bestehen seitens der Mutter ernsthafte Absichten, dauerhaft nach [Ort] umzuziehen.

[Schilderung Nachteile für die Kinder, Schulwechsel, Freundeskreis, Nachteile für die Wahrnehmung des Umgangsrechts, zitierter Wille der Kinder beide Eltern in der Nähe zu behalten]

Dieses Vorhaben seitens der Mutter ist mit dem Vater nicht abgesprochen. Meinerseits ist es nicht einzusehen, dass die Kinder durch den drohenden Umzug den intensiven Kontakt und die Fürsorge ihres Vater verlieren und aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen werden.

Nach diesen Ausführungen droht durch die Umsiedlungspläne eine ernsthafte Kindeswohlgefährdung bzw. ist durch die seit [Datum] erfolgte Ankündigung gegenüber den Kindern bereits eingetreten. Hierauf beruht mein Antrag auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das ggf. auch auf das Jugendamt übertragen werden könnte. Die Kinder benötigen zur Formulierung ihrer Wünsche und Vorstellungen eines gesonderten Beistandes, daher der Antrag auf Bestellung einer Verfahrenspflegschaft.

Ich weise auch darauf hin, dass für den Fall einer Übersiedlung nach [Ort] der Kontakt zu den beiden Söhnen nur sehr eingeschränkt möglich sein wird, wenn überhaupt. Die damit verbundenen Kosten kann ich aufgrund meiner Einkommenssituation kaum tragen.

Als Reaktion auf meine Antragstellung befürchte ich des weiteren, dass Frau [Muttername] vielleicht versuchen wird, den Kontakt des Vaters zu unterbinden. Entsprechend beantrage ich, das Umgangsrecht mit beiden Kindern gerichtlich zu regeln. Bisher praktizieren wir folgende Regelung: [Umgangsregelung].
Auch das Recht von [Kindname] und [Kindname] auf eine (weiter) gelebte Vater-Kind-Beziehung wird dadurch negativ berührt. Vorliegend hat der Vater durch seinen jahrelangen Erziehungs- und Betreuungseinsatz hinreichend dokumentiert, dass er an den Belangen der Kinder sehr interessiert ist.

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben in diesem Antrag an Eides statt.


Mit freundlichen Grüßen

[Name Antragsteller, Unterschrift]


Anlagen

1. Vaterschaftsanerkennung für [Kindname]
2. Vaterschaftsanerkennung für [Kindname]
3. [...]

Zweifache Abschrift anbei.
====================Ende==================


Was meint ihr?
Meine Frau werde ich wahrscheinlich nicht zurückbekommen. Aber vielleicht das Kind wieder in meine Nähe. Ihre neue Wohnung ist 12km entfernt. Für mich ein deutliches Hemmnis (ohne PKW) und erhebliche Kosten, die ich so nicht tragen kann.
Wäre mein Kind (+ zwangsläufig auf meine Frau) in nur 3km Entfernung, dann kann mein Kind auch in Begleitung eines Erwachsenen (ich z.B.) mit dem Fahrrad rüberfahren.
Weiterhin sind mir jedes 2. Wochenende viel zu wenig für's Kind. Für unser Mädchen hatte ich die Kindererziehungszeit und sie sieht mich bis heute täglich.
Ich sehe hier im Tun meiner Frau Kindeswohl gefährdet. Sie liebt ihren Papa und weiss noch nicht, was Mama mit ihr vorhat.

Meine Frau sagt, daß sie selbst ein Scheidungskind sei und auch irgendwie großgeworden sei. Und deshalb der Wegzug/Scheidung dem Kind schon nicht schaden


Ich weiss nur: Wenn ich DAS hinnehme ohne Kampf, dann stimme ich sozusagen still zu - und das kann mir später als Interesselosigkeit (Lieblosigkeit?) negativ ausgelegt werden.
Und fortan kann dann meine Frau hinziehen tun tun wohin/was sie will.

Gruß


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Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
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Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von Gerhard S. (19.08.2009 22:56)

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Richtigstellung:
An einer individuellen und konkreten Rechts- und Steuerberatung hier im Forum habe gar kein Interesse - und auch keinen Bedarf.

Allgemein:
Es hat sich eine neue Lage ergeben. Ich habe nun in 200m Entfernung zur neuen Wohnung meiner Frau ebenfalls eine neue angemietet. Ab 1.9.2009 habe ich offiziell eine neue Adresse - schlafe aber schon ab nächstes WE drüben.
Unser Kind war auch schon in meiner neuen Whg. zur Besichtigung und freut sich total. Ist ganz glücklich das Kind und weiss nun mit Sicherheit, daß ihr Papa der Beste immer für sie sein wird. Wenn ich umziehe an den kommenden Wochenenden, dann darf unserer Kind auch "mithelfen".
Leider macht die Wohnungsgesellschaft die Schlüssel-/Wohnungs-Übergabe nur persönlich - nicht per Brief-Post. Und da habe ich meine Frau gefragt, ob sie in meiner jobbedingten Abwesenheit die Schlüssel für mich annimmt - sie stimmte sofort zu und es geht ihr überhaupt nicht gegen den Strich.

Und wegen gestern Dienstag noch was: 1. Schultag vom Kind, gemeinsames Essengehen und abends nochmal 1h bei meiner Frau und Kind gewesen und Kind in der Whg. meiner Frau ins Bett gebracht:
Meine Frau versprüht kein Gift mehr. Ob sie mir so gefällt - dafür ist es noch viel zu früh, um was dazu sagen zu können.
Aber mit Sicherheit das: Ich habe sie zum ersten mal seit langem als angenehm empfunden.

Gruss
19.08.2009 22:56 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Gerhard S.

Re: Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit von Gerhard S. (22.08.2009 21:48)

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Hallo,
der Umzug ist beschlossene Sache. Das Kautionskonto wird bis in 2 Tagen angelegt sein und die Wohnungsgesellschaft schickt mir wie vereinbart den Vertrag. 200m Wegstrecke zwischen Mutter und Vater - ganz leicht zu fuss machbar. Die Grundschule ist nur 500m weit weg und wird in ca. 2 Monaten vom Kind ebenfalls alleine zufuss besucht.
Ob eine Beziehung zur Kindsmutter je wieder möglich sein könnte, steht in den Sternen; ist aber für mich nicht Bedingung. Wegen dem Kind ziehe in die Nähe nach.
Denn meine Frau hat nun erlebt, was sie alles machen kann, was sie durchsetzen kann bei mir und was sie dafür anstellen muss. Es ist nicht nur das Vertrauen, das fehlt - sondern auch der Respekt.
Ich könnte mir fortan nicht sicher sein, daß sie ihre Methode nicht doch wieder irgendwann einsetzen würde. Ihre Lebensplanung hat sich (und hat sie) nun mal geändert.
Somit ist (noch) nicht wirklich Frieden - sondern nur eine oberflächliche Nähe dem Kind zuliebe. Den Kampf um sie und um das Kind empfindet meine noch Frau als Angriff auf sie. Da sie das Kind mitgenommen hat und es ständig bei sich hat - kennt sie das Gefühl nicht, wenn das Kind plötzlich weg ist. Somit hat sie auch kein Verständnis für mich.
Nebenbei:
Wenn ich "meine Frau" schreibe, dann meine ich nicht damit einen Besitz wie z.B ein Auto. Jedoch fällt mir kein besserer Ersatz für diesen Begriff ein. Meine Frau möchte auch ausdrücklich nicht "meine Frau" sein.
Schade, denn für "meine Frau" bin ich und würde ich auch zukünftig da sein, wenn es ihr mal schlecht gehen sollte.

Leider ist nun diese Ruhe am seidenen Faden erstmal wieder zerstört. Vor 2 Tagen kamen Briefe vom Staatsanwalt, daß meine Anzeigen (Kindesentzug, Beleidigung) nun bearbeitet würden und ein Aktenzeichen haben. Ob es zu einer Anklage kommen wird, wisse man noch nicht.
Ich habe mit der Kindsmutter (KM) telefoniert und sie über meine Anzeigen informiert. Ihre Reaktion darauf könnt ihr euch sicherlich vorstellen. Sie hat kein Unrechtsbewusstsein und geht lieber 3 Tage ins Gefängnis - als sich bei mir zu entschuldigen.

Unser Kind ist, wenn ich jetzt noch anrufe, etwas seltsam kurz angebunden. Muss nach ein paar Worten mit Papa wieder auflegen. Und darf nix erzählen.

Mit dem Kopf gegen die Wand… nocheck

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Gerhard S.: 22.08.2009 21:51.

22.08.2009 21:48 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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