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freundlich172
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Alarm!

Namensschenkung von freundlich172 (11.08.2010 17:49)

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Hallo Zusammen,
ich bin leider zum Thema Namensschenkung etwas Ratlos. In meinem besonderen Fall habe ich auch noch keine Lösung für dieses Problem.

Ich bin mit dem Kindsvater meiner ersten Tochter geschieden. Der Ehename war meine Mädenname, das heißt mein geschiedener Mann hat mit der Eheschließung meinen Namen angenommen und bei der Scheidung den wieder abgelegt und seinen Geburtsmanen angenommen.

Jetzt würden mein neuer Partner und ich gerne heiraten und ich seinen Namen annehmen. Den Namen wünscht sich auch meine nunmehr 9 Jahre alte Tochter anzunehmen. Zudem ist die Frage des Namens nach so vielen Jahren der Partnerschaft und der nunmehr noch zwei weiteren Kinder auch in mir als Wunsch gewachsen.

Da mein geschiedener Mann unseren Ehenamen nicht mehr trägt und ich den meines Partners annehmen möchte ist die Frage,(ich würde die Zustimmung meines geschiedenen Mannes nicht für die Namensschenkung bekommen) ob man dieses in diesem Fall auch anderwertig durchsetzen kann, da sonnst meine große Tochter die einzige wäre die meinen Geburtsnamen hat und auch keine Namentliche Zugehörigkeit werder zu Mutter noch zu ihrem leiblichen Vater hätte.

Sie sagt zu meinem neuen Partner ebenfalls wie die anderen bneiden Mädchen Papi und hat auch so keinen Kontakt zu ihrem leiblichen Vater, da dieser sich nicht kümmert und sich lieber im Ausland aufhält.

Kann mir jemand hierz eine Aussage geben, die mir weiterhilft.
11.08.2010 17:49 freundlich172 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Lilli4484 Lilli4484 ist weiblich
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Re: Namensschenkung von Lilli4484 (11.08.2010 20:18)

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Soweit ich weiß, kann deine Tochter nur dann den Namen deines Partners bekommen, wenn er sie adoptiert. Dadurch verliert deine Tochter aber den Anspruch auf Unterhalt von ihrem leiblichen Vater, wenn ich mich nicht irre.

Mein leiblicher Vater ist gestorben, als ich klein war. Meine Mutter hat dann neu geheiratet, und mein Stiefpapa hat uns nie offiziell adoptiert (in Russland war das nicht so wichtig damals und auch nicht so einfach). Bis zu meiner Heirat hatte ich immer noch den Namen meines leiblichen Vaters, was mich aber nie gestört hat. Ist halt immer nur komisch gewesen in der Schule, wenn 2 verschiedene Familiennamen bei Geschwistern aufgetaucht sind...
11.08.2010 20:18 Lilli4484 ist offline Besuchen Sie Lilli4484 auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
freundlich172
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Themenstarter Thema begonnen von freundlich172

Re: Namensschenkung von freundlich172 (11.08.2010 20:49)

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Hallo Lili,

rechtlich habe ich das schon prüfen lassen. Der Unerhalt wäre nicht wichtig, weil der Vater sowieso nur den Mindestsatz zahlt.

Eine Adotion wäe ebenfalls zustimmungbedürftig und kommt sicherlich nicht in Frage daher die Namensschenkung. Mein Problem ist nur, das meine Tochter aus der letzten Ehe bei der Namensannahme meines zukünftigen Mannes weder meinen noch den Namen des bilogisxhen Vaters hat.
11.08.2010 20:49 freundlich172 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
mafa mafa ist männlich
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Re: Namensschenkung von mafa (23.09.2010 16:23)

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Da ihr sicherlich ein gemeinsames Sorgerecht habt, ist die Zustimmung des leiblichen Vaters erforderlich - sicherlich eine Frage für einen Anwalt und die Gerichte.

Gruß

Manfred
23.09.2010 16:23 mafa ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hitnak hitnak ist männlich
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Re: Namensschenkung von hitnak (23.09.2010 17:04)

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Hallo,

in der Tat ist es so, dass laut § 1618 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Zustimmung des anderen Elternteils, sowie ab dem Alter von fünf Jahren, die Zustimmung des Kindes erforderlich ist, wenn das Kind den Namen eines neuen Ehepartners annehmen soll. Dazu zählt übrigens auch die Anfügung des neuen Namens an den bisherigen Namen, die in vielen Ecken des Netzes immer wieder, leider fälschlicherweise, als zustimmungsfrei behauptet wird. Allerdings: Das gilt nur, wenn das Sorgerecht geteilt ist. Besteht das alleinige Sorgerecht und das Kind führt den Namen des Elternteils, bei dem es lebt, dann ist die Zustimmung nicht erforderlich.

Das Gericht kann allerdings die Zustimmung des anderen Elternteils ersetzen - woebi davon extremst selten Gebrauch gemacht wird.

Allerdings würde ich gefühlsmäßig sagen, dass, sollte das Sorgerecht geteilt sein, und der Vater sich tatsächlich nicht kümmern sollte, jetzt die Zeit gekommen wäre, um mal das alleinige Sorgerecht in Angriff zu nehmen.

Am Einfachsten ist es allerdings, zunächst einmal vorsichtig beim Vater anzufragen, ob er auf dem kurzen Dienstweg seine Zustimmung gibt. Falls nicht, bleibt leider nur der Anwalt.

Viele Grüße,

Ariel
23.09.2010 17:04 hitnak ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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