Scheidung von Steuer absetzbar?? |
biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
 

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Scheidung von Steuer absetzbar?? von biene38 (19.02.2006 23:13) |
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Hallo,
bisher war ich immer im Glauben das die Scheidung nicht von der Steuer abzusetzen sei.
Nun hab ich beim Googeln entdeckt, das es wohl doch so ist.
Bin aber bereits 2004 geschieden worden und mein Ex hat mich auf den gesamten Kosten sitzen gelassen.
Mein Lohnsteuerhilfevereins-Heini hat auch nie etwas verlauten lassen.
Weiss das jemand von Euch`? Könnt ich das vielleicht noch mit der Lohnsteuererklärung für 2005 berücksichtigen?
danke schon mal im voraus.
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19.02.2006 23:13 |
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Mafa unregistriert
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RE: Scheidung von Steuer absetzbar?? von Mafa (19.02.2006 23:36) |
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wenn du in 2005 bezahlt hast, dann kein Problem....hattest du Steuererklärung 2004 abgegeben? Notfalls prüfen, ob eine Berichtigung noch möglich ist.
Ansonsten:
Scheidungskosten absetzbar
Nicht nur psychisch, auch aus steuerlicher Sicht gilt eine Scheidung als "außergewöhnliche Belastung". Der Herzschmerz kann also durch die Großzügigkeit des Finanzamts gelindert werden. Darauf weist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht hin.
Demnach sind insbesondere folgende Kosten abzugsfähig:
* Regelung der elterlichen Sorge für ein gemeinsames Kind
* Entscheidung über die Unterhaltspflicht
* Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse
* Gutachter für die Vermögensbewertung.
Manfred
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19.02.2006 23:36 |
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redneb unregistriert
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Re: Scheidung von Steuer absetzbar?? von redneb (19.02.2006 23:58) |
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Kosten für die sündhafte teure, aber immerhin erfolgreiche Paartherapie waren NICHT absetzbar.
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19.02.2006 23:58 |
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Micha
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Re: Scheidung von Steuer absetzbar?? von Micha (20.02.2006 00:06) |
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Ich lasse immer die rechnungen so ausstellen, daß es abzusetzen ist
Ist es nicht auch möglich, nachehelichen Unterhalt abzusetzen. Allerdings MUSS der Teil, der bekommt, dann versteuern. Das kann aber bei unterscheidlichen Gehältern durchaus Sinn machen, wenn man einen Ausgleich untereinander vereinbart, sollte das Vertrauen und die Bereitschaft noch da sein.
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20.02.2006 00:06 |
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Micha
EF-Team
   

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Re: Scheidung von Steuer absetzbar?? von Micha (20.02.2006 00:07) |
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Wie sieht es denn mit den Anwaltskosten aus und den Gerichtskosten? Kann man die absetzen?
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20.02.2006 00:07 |
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Liliki

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20.02.2006 00:11 |
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Mafa unregistriert
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Re: Scheidung von Steuer absetzbar?? von Mafa (20.02.2006 00:36) |
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Anwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsfall...um diese geht es hier doch, sind absetzbar. Was den Zeitpunkt 2004 betrifft ( wenn es sich lohnt) den Finanzbeamten ansprechen wg. Änderung Steuerbescheid.
Ansonsten siehe hier:
http://www.scheidung-online.de/steuern.html
Manfred
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20.02.2006 00:36 |
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Mafa unregistriert
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Re: Scheidung von Steuer absetzbar?? von Mafa (20.02.2006 00:46) |
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prima Informationen...( auch gut für eine Bewertung )
Biene, um dich nicht im Regen stehen zu lassen, folgender Tipp:
Steuererklärung:
Nachträglich Kosten beim Finanzamt geltend machen
Wenn Steuerzahler vergessen, Kosten in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen, besteht häufig nicht mehr die Möglichkeit, Angaben nachzuschieben, wenn der Steuerbescheid erst einmal bestandskräftig ist. Vergessenes wird dann einfach nicht mehr berücksichtigt.
Etwas anderes aber gilt, wenn Kosten nicht geltend gemacht werden, weil sie im amtlichen Formular nicht aufgeführt sind und der Steuerzahler deshalb gar nicht auf die Idee kommt, die Kosten in der Steuererklärung anzugeben. In dem Fall, so das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 14 K 265/03), können Betroffene Kosten jederzeit „nachschieben“, die nachträglich anerkannt werden müssen.
Im zu entscheidenden Fall ging es um Scheidungskosten, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. Der Mantelbogen des entsprechenden Formulars findet sich auf der Seite 4, aber kein Hinweis darauf, dass Scheidungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Und auch in der amtlichen Anleitung zum Mantelbogen tauchen die Scheidungskosten nur unter dem Stichwort „Ehescheidungskosten“ auf. Solche Unklarheiten dürften nicht zulasten der Steuerzahler gehen, entschieden die Finanzrichter und ließen den nachträglichen Abzug zu, weil den Steuerzahler für sein Vergessen schlicht keine Schuld trifft.
...
Versuch macht Klug - daher wünsche ich viel Erfolg !
Manfred
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Mafa: 20.02.2006 00:51.
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20.02.2006 00:46 |
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