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Autor
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LCLHorus81
unregistriert

Sorgerecht/Aufenthatltbestimmungsrecht von LCLHorus81 (19.12.2007 10:06)

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hilfe hilfe hilfe hilfe hilfe hilfe hilfe hilfe hilfe hilfe hilfe

Ich habe mich von meiner Freundin getrennt da sie in der Beziehung fremdgegangen ist und mir meine Familie verbieten wollte. Das ist aber nicht der Grund weswegen ich einen neuen Thread eröffnet habe sondern weil in der Beziehung ein Kind entstand was evtl nicht von mir ist. Nächstes Jahr soll ein Vaterschaftstest gemacht werden, wenn sich herrausstellt das ich der Vater bin kann ich das Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht für mich beantragen? Da mir zu Ohren gekommen ist das sie sich nicht richtig um das Kind kümmern soll!

Thx LE

-=]LCL[=-|Horus| ( www.lcl-online.de )
Nix wie weg!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von testuser: 06.01.2009 19:02.

19.12.2007 10:06
schnupe schnupe ist weiblich
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Re: Sorgerecht/Aufenthatltbestimmungsrecht von schnupe (19.12.2007 16:13)

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Hallo LCL,

da Ihr vermutlich nicht verheiratet seid, und sie das alleinige Sorgerecht hat, wirst Du dieses auch nur mit ihrer Zustimmung hälftig erhalten.

Ansonsten keine Chance.

Und nur "sie kümmert sich nicht richtig" ist auch kein Grund für Sorgerechtsentzug. Da Bedarf es schon richtig harte Umstände (Verwahrlosung etc.)
19.12.2007 16:13 schnupe ist offline Homepage von schnupe Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
LCLHorus81
unregistriert

Re: Sorgerecht/Aufenthatltbestimmungsrecht von LCLHorus81 (19.12.2007 18:15)

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wir hatten in einer wg gewohnt und ihr zimmer sah richtig verwarlost aus und meine mutti besitzt davon auch fotos. weis je nicht ob das als grund reicht
19.12.2007 18:15
schnupe schnupe ist weiblich
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Re: Sorgerecht/Aufenthatltbestimmungsrecht von schnupe (19.12.2007 18:38)

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Wohl eher nicht. Ein verwahrlostes Zimmer vor einigen Zeiten sagt überhaupt nichts über die jetzigen Lebensumstände des Kindes aus.
19.12.2007 18:38 schnupe ist offline Homepage von schnupe Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
LCLHorus81
unregistriert

Re: Sorgerecht/Aufenthatltbestimmungsrecht von LCLHorus81 (20.12.2007 09:19)

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Wie ist das wenn man lieber feiern geht anstatt sich um das Kind zu kümmern bzw zu ihm ins KKH zu gehen?
20.12.2007 09:19
schnupe schnupe ist weiblich
Giga-User


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Re: Sorgerecht/Aufenthatltbestimmungsrecht von schnupe (20.12.2007 09:41)

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Nun ja.....ehrlich?

Nur weil man Mutter ist, heißt das nicht, das man 24 Stunden für das Kind da sein muß.

Was spricht dagegen, das sie feiern geht, sofern das Kind betreut ist?

Also mir scheint, Du sitzt so voller Wut, und suchst nur einen Grund, um der Mutter eines auszuwischen.
20.12.2007 09:41 schnupe ist offline Homepage von schnupe Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
LCLHorus81
unregistriert

Re: Sorgerecht/Aufenthatltbestimmungsrecht von LCLHorus81 (20.12.2007 13:11)

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das ist es ja es hat keiner auf ihn auf gepasst, hat sie selber zugegeben!
20.12.2007 13:11
mafa mafa ist männlich
Mega-User


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Re: Sorgerecht/Aufenthatltbestimmungsrecht von mafa (20.12.2007 13:35)

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Hallo, rechne hier nicht mit einem einfachen Weg........das JA entscheidet mit. Was das Sorgerecht/ ABR betrifft...klappt es kaum bei fehlender Zustimmung der Mutter.

Nur bei schweren Vorfällen hast du gute Chancen...leider ist es dann oft zu spät.

Manfred
20.12.2007 13:35 mafa ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
LCLHorus81
unregistriert

Re: Sorgerecht/Aufenthatltbestimmungsrecht von LCLHorus81 (20.12.2007 18:06)

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das ist mir klar das es ein schwieriger und steiniger weg sein wird aber damit muss ich dann leben wenn es so sein sollte. und den weg werde ich dann auch beschreiten
20.12.2007 18:06
 
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