Suche dringend Urteil |
peter68
Peter68
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Suche dringend Urteil von peter68 (02.06.2003 16:14) |
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Hallo.
Ich suche dringend ein Urteil,oder den Paragrafen, wo drinnen steht, wann ich aus der Ehelichen wohnung ausziehen muß
Ich bin "nicht" im Mietvertrag mit drinnen.
Dh: Nur meine Frau und die Kinder stehen dort drinnen. Und jetzt will meine Frau mich "natürlich" schnell vor die Tür setzen.
Wer kann mir dabei helfen. Habe schon versucht was im Netz zu finden,aber bis jetzt ohne erfolg.
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02.06.2003 16:14 |
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Fay unregistriert
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RE: Suche dringend Urteil von Fay (02.06.2003 16:23) |
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stell Deine Frage doch mal dort...
[URL]http://www.recht.de/index.php3[/URL]
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02.06.2003 16:23 |
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peter68
Peter68
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Themenstarter
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RE: Suche dringend Urteil von peter68 (02.06.2003 19:58) |
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Konnte auf der Seite leider nichts finden.
Das Problem ist ja:
1. Es sind nicht meine Kinder und ich habe sie auch nicht adoptiert.
2. Ich stehe "nicht" mit im Mietvetrag
Wie sieht es dann aus??
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02.06.2003 19:58 |
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Damiana

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Re: Suche dringend Urteil von Damiana (03.06.2003 16:21) |
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Die Kinder scheinen auf jeden Fall einen Vorteil zu haben. Habe mal das hier gefunden:
Auszug aus der Wohnung
Wenn Sie in der gemeinsamen Wohnung nicht mehr zusammen leben können und wollen, muß einer ausziehen. In jedem Fall sollten Sie alles daran setzen, hierüber eine Einigung zu erzielen. Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, sollte vor allen ihnen die vertraute Umgebung, die bisherige Schule erhalten bleiben.
Wohnungszuweisungsverfahren
Wenn eine Einigung nicht möglich ist, können Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen. Das Gericht kann schon während der Zeit der Trennung die Wohnung einem Partner zur alleinigen Nutzung zuweisen. Wer den Mietvertrag abgeschlossen hat, ist für diese vorläufige Zuweisung unerheblich. Das Gericht wird Ihnen die Wohnung aber nur dann zur Alleinnutzung zusprechen, wenn der Verbleib des Ehepartners in der Wohnung eine "schwere Härte" bedeuten würde. Beispiele hierfür sind körperliche Mißhandlungen, Bedrohungen oder Aufnahme einer neuen Lebensgefährtin in die Wohnung. Können Sie keine derart gravierenden Verhaltensweisen Ihres Mannes nachweisen, wird man Ihnen zumuten, bis zur rechtskräftigen Scheidung innerhalb der Wohnung getrennt zu leben.
(aus [URL]http://www.hs-niederrhein.de/fb06/dozenten/frings/I_1.htm[/URL])
Wichtig finde ich den Punkt, dass es nicht wichtig ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Andererseits sollte man wirklich immer den Kindern die Möglichkeit geben, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Die Trennung ist doch schon schlimm genug!
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03.06.2003 16:21 |
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flussrose

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Herkunft: Sachsen Interessen: Gitarre spielen Beruf: selbständig Kinder: Jannik fast 10 Jahre, Tomke geb. 29.08.04
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Re: Suche dringend Urteil von flussrose (12.04.2009 05:54) |
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Dies ist das Thema Suche dingend Urteil
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12.04.2009 05:54 |
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