umgangsrecht bei unregelmässigen schichtwechseldienst |
michaelH.
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Beiträge: 2
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umgangsrecht bei unregelmässigen schichtwechseldienst von michaelH. (27.06.2009 06:24) |
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hallo allerseits,
habe folgendes problem,
meine ex möchte unbedingt einen geregelten umgang für mich und meinen sohn. bitte nicht falsch verstehen. ich liebe meinen sohn, er ist mein ein und alles und er gibt mir die kraft den sch**** duchzustehen.
sie pocht darauf das ich ihn jedes zweite wochenende habe, das funktioniert aber nicht immer. weil mein dienstplan nicht vorsieht das ich alle zwei wochen von freitag 14.00 uhr bis sonntag abend frei habe. und andererseits kann ich mir das auch garnicht leisten. da mein grundlohn für miete, unterhalt, versicherung und kredit aus der beziehung drauf geht. ich lebe praktisch von meinen zulagen, und je mehr zulagen ich habe, desto mehr kann ich auch meinem sohn bieten. von daher bin ich bestrebt sonntags und nachts zu arbeiten.
ich habe ihn lieber unter der woche, weil ich so auch mehr kontakt zum kindergarten habe und sie kann unter der woche zu ämtern gehen ohne sich einen kopf um unseren wurm machen zu müssen. sie klagt ja ständig das sie ihn überall mit hin schleppen muss und ich bin nicht da... jedoch ist sie da dagegen, gründe kann sie keine nennen, einfach nur, nein oder unser sohn habe verpflichtungen. da frag ich mich wieviele verpflichtungen ein fast vierjähriger haben kann.
sie macht gerade eine umschulung oder sowas. sie drückt sich da recht schwammig aus. ich meine es wäre da eine entlastung für sie wenn ich den kleinen dann wenigstens 1 2 nächte die woche habe. aber sie macht sich das leben unnötig schwer. anstatt mit mir vernünftig zu reden ist sie nur auf streit aus, aber sie beteuert das sie mich noch liebt... diese art von liebe hat mich erst zum auszug (nicht trennung, darauf hat sie später hindiskutiert und gestritten, natürlich bin ich schuld) genötigt.
gibt es hier jemanden der ebenfalls im unregelmässigen schichtwechseldienst tätig ist und dessen ex genauso stur in sachen umgang ist? oder hat einer erfahrungen mit regelungen welche mit einem solchen schichtdienst vereinbar sind und welche beide seiten glücklich machen? egal wo man schaut. umgangsrecht heisst jedes zweite wochenende, halbe ferienzeit und feiertage im jahreswechsel. zumindest habe ich nichts anderes gefunden.
und nun gute nacht
MfG Micha
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27.06.2009 06:24 |
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usagimoon

sadness

Dabei seit: 05.10.2008
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Herkunft: NRW Interessen: Anime, manga, Japan, schreiben, zeichnen, Musikhören, singen, Keyboard Beruf: Hausfrau, Mangazeichnerin und Werbegrafikerin/Desi
gnerin in Ausbildung Kinder: 4 Familienstand: verheiratet
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Re: umgangsrecht bei unregelmässigen schichtwechseldienst von usagimoon (27.06.2009 08:55) |
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Geh zum Anwalt, der kann dann alles gerichtlich festlegen lassen.
LG
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27.06.2009 08:55 |
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michaelH.
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Themenstarter
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Re: umgangsrecht bei unregelmässigen schichtwechseldienst von michaelH. (27.06.2009 15:08) |
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hallo,
der rat ist ja gut gemeint, nur war sie schon beim anwalt. ihm habe ich meinen schichtrhytmus offen gelegt und daraufhin meinte er, wir bekommen das schon alleine geregelt. bevor ein gericht bemüht wird, müssen andere stellen scheitern. daraufhin ist sie zum jugendamt. dieses hat mir lediglich eine liste mit anlaufstellen zukommen lassen. sie hat sich an eine dieser stellen gewendet und ich habe nun endlich einen termin in einem monat vereinbaren können. daher hätte ich im vorfeld von ein paar anderen schichtlern oder deren (ex-)frauen gerne ihre lösungen gehört, um diese vorschläge auch auf meinen fall vorbringen zu können. mir geht es schlichtweg um erfahrungsberichte anderer. und dabei kann mir der anwalt recht wenig helfen.
MfG Micha
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27.06.2009 15:08 |
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Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter

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Kinder: Robin *2009 Familienstand: Partnerschaft
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Re: umgangsrecht bei unregelmässigen schichtwechseldienst von Celeste (27.06.2009 17:27) |
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Hallo, ich hab zwar keine Erfahrung mit Schichtdiensten aber ich vermute sie würde dir den Kleinen deswegen gerne mal am WE geben damit sie ausschlafen oder mal weggehen kann.
Vielleicht kannst du ihr zumindest ein WE im Monat anbieten, oder halt mal von Freitag auf Samstag oder Samstag auf Sonntag je nachdem wie sich das mit deinem Plan vereinbaren lässt.
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27.06.2009 17:27 |
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