Vaterschaftstest u. Fachanwalt? |
Martin26
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01.01.2006 16:30 |
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Nobbi
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Re: Vaterschaftstest u. Fachanwalt? von Nobbi (01.01.2006 16:35) |
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Hallo Martin,
den Test mußt du bezahlen - aber er nützt dir nichts auch wenn rauskommt, dass du nicht der Vater bist.
Vor Gericht wird er nur als Beweis zugelassen wenn auch die Kindsmutter dem Test zustimmt. Ob sie das tut ist warscheinlich fraglich oder?
Gruß Nobbi
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01.01.2006 16:35 |
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prinzessin05

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Re: Vaterschaftstest u. Fachanwalt? von prinzessin05 (01.01.2006 17:07) |
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tja so ist es warum sollte einer Frau daran gelegen sein, festzustellen, dass du nicht der Vater bist, wenn du doch so nett bist und zahlst?
Zudem du bisher die Vaterschaft nicht abgestritten hast, ist doch klar, dass du dann die beweislast hast, wenn du was anderes behaupten möchtest.
Ist übringens bei allen zu beweisenden Dingen so, nicht nur bei der Vaterschaft, die Behauptungen die man aufstellt, muss man eben auch beweisen und dann eben auch den Sachverständigen dafür bezahlen.
so ist das deutsche Recht leider
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01.01.2006 17:07 |
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Martin26
User

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re von Martin26 (01.01.2006 17:15) |
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Die Sache ist nur das kind kommt erst ende Januar auf die Welt und sie will nur Unterhalt und soll mich nicht sehen lassen. Noch habe ich nichts unterschrieben und sie auch noch nichts gefordert aber bevor ich Fehler mache wollte ich gern wissen wie verhalten und so.
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01.01.2006 17:15 |
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User2 unregistriert
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Re: Vaterschaftstest u. Fachanwalt? von User2 (01.01.2006 17:16) |
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Wie ist denn überhaupt die gesamte Lage bei euch?
Du lebst von der Mutter des Kindes getrennt, seid ihr verheiratet?
Wenn ihr nicht verheiratet seid, hast du die Vaterschaft anerkannt?
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01.01.2006 17:16 |
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User2 unregistriert
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RE: re von User2 (01.01.2006 17:33) |
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| Zitat: |
Original von Martin26
Die Sache ist nur das kind kommt erst ende Januar auf die Welt und sie will nur Unterhalt und soll mich nicht sehen lassen. Noch habe ich nichts unterschrieben und sie auch noch nichts gefordert aber bevor ich Fehler mache wollte ich gern wissen wie verhalten und so. |
So wie sich das für mich anhört, seid ihr nicht verheiratet.
In jedem Fall solltest du nichts unterschreiben.
Du wirst davon ausgehen können, wohl vom Jugendamt (Oder deine EX nimmt sich einen Anwalt, wahrscheinlicher ist aber das Jugendamt, denn das kostet für sie nichts) Post zu bekommen, wo man dich auffordern wird die Vaterschaft anzuerkennen. Das wirst du natürlich nicht tun wenn du dir nicht sicher bist der Vater zu sein. Das ist auch deine Begründung dem JA gegenüber warum du die Vaterschaft nicht anerkennen willst.
Es gibt dann 2 Möglichkeiten, entweder du stellst dich freiwillig einem Vaterschaftstest, verweigerst du diesen wird das JA Klage erheben und bekommst einen gerichtlichen Beschluss, dass du zum Vaterschaftstest mußt.
Wenn sich bei dem Test herausstellt, dass du der Vater bist hast du die Kosten zu tragen. Wurde der Vaterschaftstest über den Klageweg angeordnet hast du in dem Fall auch die ganzen Gerichtskosten zu tragen, die Summe wäre erheblich größer als beim freiwilligen Vaterschaftstest.
Bist du nicht der Vater hast du auch nichts zu bezahlen, außer eventuellen Anwaltsgebühren deiner Seite. Wäre ja noch schöner...
Die Mutter wird beim JA angeben müssen mit wievielen Männern sie in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte und sie muß schriftlich versichern, diese Angaben wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Würde sie nur dich angeben und es würde sich herausstellen, du bist nicht der Vater, hat sie ein ganz großes Problem mit dem Jugendamt.
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01.01.2006 17:33 |
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