Unorganisierte Lehrer |
Leonie

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Re: Unorganisierte Lehrer von Leonie (11.06.2010 11:52) |
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Aber die können doch keine Erstklässler ohne Wissen der Eltern alleine durch Berlin laufen lassen!
Wenn es sich um 4 Kinder handelte, warum wurden die nicht ins Sekretariat geschickt, zu Hause anrufen???
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11.06.2010 11:52 |
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Ilona

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Re: Unorganisierte Lehrer von Ilona (11.06.2010 12:04) |
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Sie hätten noch nicht mal ins Sekreteriat geschickt werden müssen in den Freizeitbereich hätte gereicht, da hätten die Erzieherinnen anrufen können.
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11.06.2010 12:04 |
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hitnak
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Re: Unorganisierte Lehrer von hitnak (11.06.2010 12:28) |
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Hallo,
ich habe mir gerade mal das aktuelle Schulgesetz gezogen. Auf den ersten Blick fällt dazu zum akutesten Problem, dem Heimschicken eines Schülers während der Unterrichtszeit der folgende Passus auf:
" § 51
Pflicht der Schule zur Beaufsichtigung
(1) Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts, während des Aufenthalts auf dem Schulgelände in der Unterrichtszeit, in den Pausenzeiten, während der Freistunden und in angemessener Zeit vor und nach dem Unterricht sowie bei sonstigen Schulveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule zu beaufsichtigen. "
Will heißen: Die Lehrerin darf ihn nicht so einfach nach Hause schicken, denn es ist Unterricht, und die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufsichtspflicht. Das allein ist mindestens ein Fall für ein sehr, sehr klares klärendes Gespräch, wenn nicht gar ein Fall für das Schulamt.
Selbst wenn Eltern ihre Kinder allein und zu Fuß zur Schule schicken, darf ein Lehrer nicht einfach entscheiden, es genauso zu tun, zum Beispiel, weil das Kind etwas vergessen hat (dazu gibt es auch Gerichtsurteile in zwei Fällen, in denen während einer solchen Aktion etwas passiert war). Die Aufsichtspflicht erlischt auch dann nicht, wenn eine Lehrkraft ein Kind zum Verlassen des Schulgeländes auffordert - sie darf das nur aus wichtigen Gründen tun, und auch nur, wenn die Erziehungsberechtigten darüber informiert worden sind (§ 47).
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11.06.2010 12:28 |
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Ilona

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Re: Unorganisierte Lehrer von Ilona (11.06.2010 12:35) |
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Danke Hitnak ich nahm an, dass das ausser Kraft getreten ist als ich Schriftlich mein O.K. gegeben habe, dass er alleine nach hause gehen darf. Wobei sich das bisher nur in so weit zeigte, dass ich vor der Schule wartete. Mehr traut er sich noch nicht zu und wir führen ihn jetzt gans langsam ran indem wir ihn Woche für Woche ein Stück früher verabschieden.
Hätte ich das Schreiben nicht aufgesetzt hätte ich ihn übrigens immer im Klassenraum abholen müssen.
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11.06.2010 12:35 |
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hitnak
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Re: Unorganisierte Lehrer von hitnak (11.06.2010 13:29) |
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Hallo,
aus der hohlen Hand heraus würde ich sagen, dass sich das Unterschriebene nur auf den Weg von der Schule zum Elternhaus vor und nach dem Unterricht / der Betreuung bezieht, denn die Ausführungsvorschriften zur Aufsichtspflicht im Lande Berlin legen klar fest, dass Grundschülern das Verlassen den Schulgeländes in Pausen oder Freistunden nicht gestattet werden darf, und das Schüler der "verlässlichen Halbtagsgrundschule" nur dann vorzeitig nach Hause entlassen werden dürfen, wenn die Eltern eine Teilnahme an einer weiterführenden Betreuung nicht wünschen - beides trifft nicht auf Euren Fall zu.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Lehrer einen Grundschüler nicht zum Verlassen des Geländes auffordern darf, weil der zum Beispiel was vergessen hat.
Die Verantwortung geht dann eben nicht automatisch an die Eltern über, auch wenn die Verwaltungsvorschrift festlegt, dass die Eltern für den Schulweg verantwortlich sind, denn "Verantwortung" bedeutet, dass der Betreffende mit Umsicht mögliche Gefahren für den Schutzbefohlenen abwendet, was dieser aber nur kann, wenn er weiß, dass er in einem bestimmten Moment diese Verantwortung trägt.
Der Schulweg vor und nach dem Unterricht, der Betreuung ist da ein kalkuliertes Risiko: Wenn Du weißt, dass dein Kind zu einer bestimmten Zeit die Schule verlässt, darfst Du damit rechnen, dass es zu einer bestimmten Uhrzeit bei Dir aufschlägt. Genauso können die Erziehungsberechtigten dann das tun, was sie müssen, und dafür Sorge tragen, dass während des Schulweges eine gewisse soziale Kontrolle, zum Beispiel in Form der Begleitung durch Mitschüler da ist. Wenn ein Lehrer ein Kind einfach nach Hause schicken darf, können die Eltern dieser Pflicht nicht nach kommen - sie haben keine Möglichkeit zu wissen, was ihr Kind in dieser Zeit anstellt, oder wie lange es unterwegs ist. Es würde eine Aufsichtslücke entstehen, die über das normale Lebensrisiko kindlichen Lernens hinaus geht.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Ihr unterschrieben habt, dass Eurer Kind während der Schulzeit alleine nach Hause gehen darf, denn weder Schulgesetz noch Ausführungsvorschriften sehen das vor: Ein frühzeitiges Verlassen ist darin für den Unterricht erst ab Jahrgangsstufe 7 und für Pausen und Freistunden ab Jahrgangsstufe 5 mit Zustimmung der Eltern vorgesehen. Außerdem regelt die Vorschrift, dass die Erziehungsberechtigten darüber "nach Möglichkeit" zu informieren sind.
Viele Grüße,
Ariel
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11.06.2010 13:29 |
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hitnak
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Re: Unorganisierte Lehrer von hitnak (11.06.2010 13:36) |
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Und ich nochmal: Mittlerweile habe ich auch den Abschnitt des Schulgesetzes gefunden, in dem es um Elternvertretungen geht.
Hier der Wortlaut:
"§89 Abschnitt 4
Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher laden im Benehmen mit der Klas-
senlehrerin oder dem Klassenlehrer mindestens dreimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein. Auf Verlangen der Erziehungsberechtigten von mindestens einem Fünftel der Minderjährigen einer Klasse oder Jahrgangsstufe ist eine Elternversammlung einzuberufen. "
Auch dieser Abschnitt ist klar wie Kloßbrühe: Eine Lehrerin darf nicht einfach eine Elternversammlung ablehnen, weil ihr das nicht in den Kram passt. Zum Einen müssen ohnehin drei Versammlungen abgehalten werden (wie viele hattet Ihr eigentlich in diesem Jahr?) und wenn eine bestimmte Zahl von Eltern (bei 30 Schülern sechs Elternpaare) eine Versammlung verlangen, kann die Lehrerin dagegen nichts machen.
Im Schulgesetz ist übrigens auch geregelt, dass alle Lehrer, die einen Klasse unterrichten, bei einem Elternabend Rede und Antwort stehen müssen.
Viele Grüße,
Ariel
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11.06.2010 13:36 |
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Ilona

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Re: Unorganisierte Lehrer von Ilona (11.06.2010 14:27) |
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Danke noch mal Hitnack.
ich habe einen Zettel geschrieben auf dem Stand sinngemäß: Von Heute an darf Alexander Dux nach der Schule alleine nach hause gehen. Es gab da keinen Vordruck oder so.
unterschrieben haben dann ich und mein Mann.
Aber wie gesagt weil Alex sich noch sehr unsicher fühlt hole ich ihn meistens vor dem Haupteingang ab oder am Hintereingang, je nachdem wie ich es Morgens mit ihm ausgemacht habe.
In diesem Schuljahr hatten wi bisher 2 Elternabende. Den ersten der von der Lehrerin einberufen wurde auf dem auch die Elternvertreter ausgewählt wurden und einen am Anfang des Jahres. Als wir mitbekamen, dass anscheinend einige Kinder gefärdet sind was die Versetzung betrifft weil sie nicht hinterher kommen. Wobei die Schule da kein Problem drin sieht, da ja mitlerweile auch aufgrund der Einschulung mit 6 bzw. hier teilweise auch 5 Jahren für die ersten 2 Schuljahre 3 jahre genutzt werden können. Den teil des neuen Prinzipes haben sie ja schon angewendet nun müssen sie wohl auch den rest also das gemeinsame Unterrichten von 1 und 2. Klässler umsetzen. Zum leidwesen der nun noch 1. Klassen.
In Alex Klasse sin mitlerweile 24 Kinder 21 waren es aber es gab noch ein paar nachzügler. Würde also bedeuten 12 Kinder würden eine neue Klasse ergeben und jede Klasse würde mit 12 1. Klässlern nach den Sommerferien aufgefüllt werden. Würede für 12 auch einen Lehrerwechsel bedeuten. Was ich persönlich im moment als nicht so schlimm ansehe aufgrund der letzten Dinge die passiert sind.
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11.06.2010 14:27 |
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Ilona

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Re: Unorganisierte Lehrer von Ilona (11.06.2010 23:07) |
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Mein Mann hatte heute nachmittag bei der lehrerin angerufen und sie mehr oder weniger vor volendeten tatsachen estellt, dass es einfach noch einen Elternabend geben wird.
Denn die Elternvertreter bestimmen wann ein Elternabend statt findet und auch wie oft.
Die lhrerin klang wie er meinte zwar nicht begeistert aber das ist ihm egal.
Wir vermuten dass die Art und Weise wie es gesagt wurde dahinter steckt, dass zuerst keiner gemacht werden sollte. Mein mann ist dann eher der Typ mensch der wenn er will andere vor vollendeten tatsachen stellen kann und die Elternsprecherin ist eher zurückhaltend und er vermutet, dass sie mehr gefragt als angekündigt hat.
Der 30 Juni wurde jetzt beschlossen.
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11.06.2010 23:07 |
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