schwanger, aber wirklich der falsche Zeitpunkt |
Filou06

Jungsmama
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schwanger, aber wirklich der falsche Zeitpunkt von Filou06 (19.01.2009 22:07) |
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Hallo,
mein Freund und ich haben ja ein Kind geplant. Da es aber in meiner Firma Probleme gab, wollten wir das Ganze etwas verschieben, so dass ich mir einen neuen Job suchen kann, weil ich mich hier einfach nicht wohl fühle und auch mit meinem Chef Probleme habe.
Wir haben also wieder mit Kondom verhütet, aber einmal ist das Kondom geplatzt. Jetzt habe ich zwei Tests gemacht, und die waren beide positiv. Am Donerstag hab ich dann den Termin beim FA um alles zu bestätigen.
Jetzt hat mir mein Chef die Kündigung gegeben, weil wir das bereits vor Weihnachten so besprochen haben und ich auch gehen will.
Was soll ich denn jetzt machen? Die Schwangerschaft verheimlichen und wie geplant Ende Februar gehen und versuchen, noch einen Aushilfsjob zu bekommen oder meinem Chef mitteilen, dass ich schwanger bin und bis August mir diese Arbeit und das Umfeld antun? Was würdet ihr denn machen? Ich würde so gerne gehen, wel ich es in dieser Firma einfach nicht mehr aushalte...
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19.01.2009 22:07 |
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User3 unregistriert
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Re: schwanger, aber wirklich der falsche Zeitpunkt von User3 (19.01.2009 22:45) |
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Diu warst ja schon schwanger als du die Künigung bekommen hast. Daher ist sie erst einmal ungültig soviel ich weiß. Wie es sich bei einer abgesprochenen Kündigung verhält, weiß ich aber nicht.
Wenn die Kündigung ungültig ist, würde ich es auf jeden Fall auch publik machen, denn davon hängt ja auch der Arbeitsschutz für dich ab. Und dann würde ich mit deinem FA ein Besxchäftigungsverbot besprechen. Das heisst, dass du weiter deinen Lohn bekommst bis zum Beginn des Mutterschutzes, aber du darfst eben nicht mehr arbeiten/ beschäftigt werden. Ab dann läuft alles wie bei anderen Schwangeren auch. Und auch für deinen Arbeitgeber ist das gut: der bekommt das volle Gehalt, dass er dir zahlt, von der Krankenkasse zurück. Der Arbeitsvertrag wird davon nicht berührt, der ruht eben.
Mir ging es ähnlich wie dir, allerdings erst später. Aber als ich meinem FA die Situation erklärte und sagte, es würde mich nervlich echt mitnehmen (ich war damals so fertig, dass ich ihm echt was vorgeheult habe
), hat er nicht eine Sekunde gezögert und mir ein Beschäftigungsverbot erteilt.
Dazu wüprde ich dir raten, so ist euch beiden gedient. Und wer weiß, wie es in zwei, drei Jahren in deiner Firma aussieht. Ansonsten hast du zumindest das Beste aus der Situation gemacht, auch finanziell. Den das geld kannst du doch bestimmt brauchen für deinen Krümel. Es wird bestimmt schwer, in deinem "Zustand" dann noch einen anderen Job zu finden.
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19.01.2009 22:45 |
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Katy70

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Re: schwanger, aber wirklich der falsche Zeitpunkt von Katy70 (19.01.2009 22:53) |
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Bücher zu diesem Thema
Also wenn es irgendwie geht, würde ich mitteilen, daß ich schwanger bin, um die KÜndigung zurückzunehmen! Und wenn Du einen guten Arzt oder Frauenarzt hast, wird er Dich zu dem Schutz Deines Ungeborenen krank schreiben!!
Ich war in einer Firma, da war so viel Gebrüll, als ich irgendwann mit Bluthochdruck im Krankenhaus lag, wurde ich danach bis zur Geburt krank geschrieben (ab 24. Woche).
Ich würde freiwillig nicht aufs Gehalt verzichten, ist da nicht auch was mit Elterngeld, was aber abhängig ist von dem Gehalt?? Und Aushilfsjob, wie stellst Du Dir das vor? Als Schwangere? Wer nimmt Dich denn dann?
Wer weiß, vielleicht geht es ja noch einige Monate und wenn es dann nicht mehr geht, läßt Du Dich krank schreiben!!
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19.01.2009 22:53 |
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Lys

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Re: schwanger, aber wirklich der falsche Zeitpunkt von Lys (20.01.2009 09:16) |
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Eine vom Arzt bestätigte SS verheimlichen und nen neuen Job suchen?? Ich glaube, da begibst Du Dich ganz schön auf rechtliches Glatteis....und riskierst damit eventuell Leistungen, die Dir eigentlich zustehen. Das würde ich glaub ich lieber nicht tun an Deiner Stelle.
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20.01.2009 09:16 |
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hotdevil

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Re: schwanger, aber wirklich der falsche Zeitpunkt von hotdevil (20.01.2009 09:26) |
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Zumal wie Katy schon sagt niemand würde ne Schwangere einstellen. Hast du eine Rechtschutz, dann frag mal nen Anwalt wie du vorgehen könntest! Die Kündigung würde ich so erstmal nicht hinnehmen, denn es wird ja dein Elterngeld an dem errechnet.
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20.01.2009 09:26 |
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Katy70

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Re: schwanger, aber wirklich der falsche Zeitpunkt von Katy70 (20.01.2009 11:19) |
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Zu Schwangerschaft verheimlichen....sie will doch dann Aushilfsjobs machen....aber sie darf dann bestimmte Dinge nicht mehr, nicht zu schwer tragen und und und.....was diese Jobs dann auch noch einschränkt....und wenn sie dann was tun muß, was sie aber nicht darf und sie macht es nicht - wie lange macht sie diesen Job dann noch? Also ich weiß nicht....alles nicht so einfach!
Und irgendwann sieht man was....und dann?
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20.01.2009 11:19 |
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User3 unregistriert
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Re: schwanger, aber wirklich der falsche Zeitpunkt von User3 (20.01.2009 13:47) |
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Ganz wichtig:
Der FA soll dir ein Beschäftigungsverbot erteilen, NICHT KRANK SCHREIBEN wenn es eben geht. Im Fall eines Beschäftigungsverbots bekommst du nämlich dein komplettes Gehalt weiter. Wenn er dich krank schreibt, bekommst du nach 6 Wochen nur noch 70 - 90% deines letzten Gehalts, je nach Anspruch. In jedem Fall ist es weniger.
Das Elterngeld errechnet sich allerdings an deine Einkommen der letzten 12 Monate VOR Beginn der SS. Das liegt daran, dass es in der SS ja Komplikationen geben kann und du nicht mehr im selben Umfang arbeiten kannst. Und wenn du dann kein festgehalt hast, sondern einen Stundenlohn (so wie ich z. B.), hättest du ja vielleicht gar kein Einkommen mehr. Für die Berechnung der Zahlungen während des Beschäftigungsverbots gelten die letzten 6 Monate vor Erteilung des Verbots. Meine Chefs waren allerdings sehr kulant und haben sogar etwas aufgerundet - weil sie das Geld ja erstattet bekommen.
Ich habe diesen Weg hinter mir, weiß es also aus eigener Erfahrung.
Die SS dem neuen AG zu verheimlichen ist zwar möglich, aber Meinung nach weder besonders fair noch klug.
Aber das ist deine Entscheidung.
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20.01.2009 13:47 |
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Akira

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Re: schwanger, aber wirklich der falsche Zeitpunkt von Akira (20.01.2009 15:58) |
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Mir war auch so, dass der Arbeitgeber dich nicht kündigen darf, wenn er von der SS nichts wusste (ist ja wie bei den Schutzmaßnahmen- solange er nichts weiß, hat man keine Rechte auf besonderen Schutz). Aber es wurde ja geschrieben, dass man noch zwei Wochen danach die Bestätigung einer SS einreichen kann.
Aber die SS verheimlichen darfst du auch, wenn du dir einen neuen Job suchst. Du bist nicht gezwungen, die Kugelzeit bekannt zu geben, sollen und müssen sind zwei verschiedene Welten. Nur hast du halt keine Rechte auf deinen besonderen Schutz, solange der Arbeitgeber nichts weiß. Und wenn deswegen was passiert, ist es deine Verantwortung.
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20.01.2009 15:58 |
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