§ Dschungel...wer kennt sich aus??? HILFE!! |
Aaliyah unregistriert
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§ Dschungel...wer kennt sich aus??? HILFE!! von Aaliyah (18.07.2005 22:10) |
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Wer kann mir helfen diese Paragraphen zu verstehen,bzw. "übersetzen"???
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.php
§ 45 SGB X
§ 11 SGB II
§ 24 SGB II
§ 50 Abs. 1 SGB X
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18.07.2005 22:10 |
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Ilona

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Re: § Dschungel...wer kennt sich aus??? HILFE!! von Ilona (18.07.2005 22:12) |
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Welchen davon den genau, da werden sehr viele angezeigt
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18.07.2005 22:12 |
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Aaliyah unregistriert
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18.07.2005 22:14 |
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Ilona

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18.07.2005 22:24 |
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Ilona

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Re: § Dschungel...wer kennt sich aus??? HILFE!! von Ilona (18.07.2005 22:30) |
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7. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) - § 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen
Erziehungsgeld wird nach dem Gesetzentwurf vollständig mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Bisher ist das Erziehungsgeld weder mit der Arbeitslosenhilfe noch mit der Sozialhilfe verrechnet worden. Der Nachrangigkeitsgrundsatz wurde insofern von der letzten rotgrünen Regierung aus familienpolitischen Gründen bewußt durchbrochen. An dieser familienpolitischen Weichenstellung ist weiterhin festzuhalten.
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18.07.2005 22:30 |
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Aaliyah unregistriert
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Re: § Dschungel...wer kennt sich aus??? HILFE!! von Aaliyah (18.07.2005 22:34) |
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Der Nachrangigkeitsgrundsatz wurde insofern von der letzten rotgrünen Regierung aus familienpolitischen Gründen bewußt durchbrochen. An dieser familienpolitischen Weichenstellung ist weiterhin festzuhalten
Das heisst auf deutsch? Sorry das ich so doof frage....
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18.07.2005 22:34 |
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Ilona

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Re: § Dschungel...wer kennt sich aus??? HILFE!! von Ilona (18.07.2005 22:35) |
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Zuschläge - §§ 24, 29 SGB II
Für die ersten beiden Jahre nach Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I wird ein degressiver Zuschlag gezahlt ( § 24 SGB II ). Er beträgt im ersten Jahr höchstens 160 Euro monatlich für erwerbsfähige Hilfebedürftige, bei Partnern insgesamt höchstens 320 Euro und höchstens weitere 60 Euro für jedes Kind. Im zweiten Jahr beträgt der Zuschlag noch 50% der genannten Beträge.
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18.07.2005 22:35 |
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Aaliyah unregistriert
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Re: § Dschungel...wer kennt sich aus??? HILFE!! von Aaliyah (18.07.2005 22:37) |
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Aber in meinem Brief stand folgendes: ZITAT:
GRUND: Ihr Ehegatte erhält ab 1.1.05 ein höheres Einkommen welches gem. §11 SGB II auf ihre Leistungen anzurechnen ist.
Das hathat doch nix mit Erziehungsgeld zu tun oder?
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18.07.2005 22:37 |
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Ilona

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Re: § Dschungel...wer kennt sich aus??? HILFE!! von Ilona (18.07.2005 22:43) |
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nö eigentlich nicht aber kann es sein das ihr weil er mehr geld bekommt weniger Erziehungsgeld bekommt??
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18.07.2005 22:43 |
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Aaliyah unregistriert
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Re: § Dschungel...wer kennt sich aus??? HILFE!! von Aaliyah (18.07.2005 22:45) |
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da ich nur eine verdienstbescheinigung bei der Arge abgab,können die doch nicht wissen das sich das einkommen geändert hat...WOHER weiß die ARGE das ?????WEIß DAS JEMAND?
ich hab das nicht gewußt und nun hab ich den salat....
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18.07.2005 22:45 |
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