Erziehung in den 70er / 80er |
EA 80

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Re: Erziehung in den 70er / 80er von EA 80 (27.11.2005 18:10) |
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| Zitat: |
Original von Tanja80
würde gern dieses thema noch einmal aufleben lassen. |
Gibts dafür einen bestimmten Grund? Gab es noch nicht genug Threads dieser Art, die Du ins Leben gerufen hast?
Ich sag nur "Cordhosen"
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27.11.2005 18:10 |
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papalagi unregistriert
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Re: Erziehung in den 70er / 80er von papalagi (04.12.2005 11:05) |
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NEIN EA... das war wieder ein Zeichen!!
Tracht Prügel
---------------------------------------
aber man Spass beiseite: --------------------------------------------------> Spass
Ich finde es schon sehr geschmacklos von ihr, dieses Thema hier noch mal hochzuzerren. Hier steht viel Leid und ich denke Tanja hat ein ernstes Problem.
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04.12.2005 11:05 |
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Lisl
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Familienstand: keine Angabe
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Re: Erziehung in den 70er / 80er von Lisl (01.06.2011 13:16) |
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Also ich wurde sehr streng erzogen. Ich weis noch einmal da war ich 15 und kam glaub ich 15 minuten später nach hause als ich durfte. Da hieß es gleich Hose runter, Holzlöel her und schon hat mein Vater zugeschlagen.
Ihr müsst wissen ich hatt ekeine Mutter, die ist abgehauen da war ich noch ein Baby. Deswegen hab ic s meinem Vater nie übel genommen, ich war ihm dankbar das er sich um mich kümmerte. Ich meine ich hatte ja alles, Klamotten, Essen...Nur seine Strafen waren sehr übertrieben find ich. Er hatte nämlich kein Problm damit - wenn ich mich nicht benommen hab, oder ihm as nicht gepasst hat- mir in der Öffentlichkeit (also zum Beispiel im Park, im Garten, in der Stadt, ...) den Hintern zu versohlen!!
Er war schrecklich! Ich durfte hinterher auch nie weinen, denn er drohte mir mit noch mehr prügel!! Er hat mich so lange geprügelt bis er stab( da war ich 22) dannach bin ich auch aus der Wohnung ausgezogen und heute lebe ich glücklich mit meinem Mann und meinen drei Kindern ohne Gewalt
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01.06.2011 13:16 |
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Bärbel1967

User

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Erziehung 70er und 80er von Bärbel1967 (13.01.2012 12:20) |
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bei mir war das damals so, das meine Mutter keine körperliche Gewalt in der Erziehung benötigt hat, mein Vater lernte ich nie kennen.. In der 3. Klasse nach dem 1. Halbjahr waren meine Noten sehr schlecht. Meine Mutter suchte per Anzeige nach einer Nachhilfe für mich, und fand eine pensionierte Lehrerin die sich meiner annehmen wollte, Frau Reichle.
Meine Mutter telefonierte mit ihr und vereinbarte ein Treffen bei uns, um über meine Schulproblematik zu diskutieren. Frau Reichle wollte dies mit meiner Mutteralleine besprechen, aber Mutter bestand darauf,das auch ich bei dem Gespräch anwesend sein durfte. Frau Reichle war mir damals sehr unsympatisch, da sie immer wenn ich etwas zu der Diskussion beitragen wollte meine Worte geschickt unterbrach. Sie machte ein paar Tests mit mirund nachdem sie diese betrachtete meinte sie zu meiner Mutter: Also nach durchsicht der Tests sind für mich 2Dinge ganz klar. Zum 1. fehlt es ihrer Tochter nichtan Intelligenz. Zum 2. Ihr fehltes wie so vielen Kindern heute an der Disziplin. Da kann ich sehr gerne helfen. Ich wurde von Frau Reichle auf mein Zimmer geschickt. Ich wollte zwar nicht, aber meine Mutter meinte noch ich solle gehorchen. Nun gut. Wielange ich auf meinem Zimmer war weiss ich nicht mehr. Irgendwann kam meine Mutter und holte mich wieder in das Esszimmer. Die Worte von Frau Reichle werde ich niemals vergessen: "Bärbel deine Mutterund ich haben eben vereinbart, dass ich künftig wenn deine Mutter in der Arbeit ist deine Aufgabenbetreuung übernehmen werde und dir gegebenenfalls Nachhilfe erteilen werde."
Das darf nicht war sein dachte ich nicht diese Frau. Frau Reichle verabschiedete sich und meinte noch: "Bis nächste Woche Montag Bärbel, dann werden wir uns richtig an die Arbeit machen!"
Die Tage vergingen bis Montag, Mutter ermahnte mich noch 3-4 mal, dass sie Frau Reichle voll vertraue und hinter ihr stehe und ich mich anständig benehmen solle. Montag ging die Schule um, und ich ging nach Hause. Ich traute meinen Augen nicht, Frau Reichle war schon da, Mutter hatte ihr einen Schlüssel gegeben. Ab diesem Tag wurde ich, für jede schlechte Note, spätes nach Hause kommen, freches Wort oder sonstiges, mit Frau Reichles Rohrstöcken verprügelt. Meine Mutter stand voll hinter Frau Reichle. Wenn ich etwas angestellt hatte und von meiner Mutter erwischt wurde, wurde es Frau Reichle gesagt und es gab Prügel.
Frau Reichle war mein Kindermädchen bis ich 18 Jahre alt war.
Heute bin ich Ärztin und der Überzeugung, dass ich es ohne Frau Reichle niemals geschafft hätte! arum bin ich dieser Dame heute immer noch dankbar dafür das sie mich unterrichtet hat, auch wenn es für mich als Kind damals nicht immer schön war. Von nichts kommt eben nichts und ich hätte ohne diese Erziehung nichts gegen meine schlechten Noten unternommen.
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13.01.2012 12:20 |
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Ilona

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Re: Erziehung in den 70er / 80er von Ilona (13.01.2012 12:39) |
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Du willst doch nicht sagen das Schlagen O.K. ist?
Gerade als Ärztin müsstest du wissen das es unter Strafe verboten ist Kindern Gewalt anzutun.
Ich kann dir genauso gut ein Dutzend beispiele zeigen, dass man auch ohne Gewalt Kinder erziehen kann und aus ihnen etwas vernünftiges wird.
Deine Mutter hat sich einfach die Verantwortung von dieser Frau aus der hand nehmen lassen.
Ich hoffe, dass du entweder keine Kinder hast oder bevor du welche bekommst deine Meinung zu dem Thema um 180 Grad änderst.
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13.01.2012 12:39 |
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Bärbel1967

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Erziehung heute von Bärbel1967 (13.01.2012 12:55) |
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nei, ich habe keine Kinder. Ich hätte gerne welche, aber der Staat verbietet es mir das ich diese richtig erziehe. Frau Reichle hat mich sehr streng erzogen, aber sie war niemals ungerecht. Ich kann mich nicht entsinnen, das ich jemals zu unrecht bestraft wurde. Und wenn man so erzogen wird, dann hat das auch sein gutes.
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13.01.2012 12:55 |
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Ilona

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Re: Erziehung in den 70er / 80er von Ilona (13.01.2012 13:28) |
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Aus gutem Recht verbietet der Staat Gewalt an Kindern.
Es kann nicht entschuldigt werden, auch wenn diese Art der Strafe nicht unberechtigt ausgeübt wurde.
Hast du dir schon mal angesehen wie viele Kinder zu tode geschlagen werden? Wie viele Kinder gebrochen werden?
Wie viele verletzungen körperlich wie seelich ein mensch auch im Erwachsenenalter noch davon haben kann?
Sorry ich bin echt schockiert. und hoffe das es sich hier nur um ein kind oder um einen jugendlichen handelt dem langweilig ist oder um jemanden mit sonst einem defizit an Aufmerksamkeit der das hier kompensieren möchte.
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13.01.2012 13:28 |
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Bärbel1967

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Re: Erziehung in den 70er / 80er von Bärbel1967 (13.01.2012 13:49) |
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Kein Kind trägt einen Schaden davon, wenn es zur rechten Zeit eine Tracht Prügel bekommt.
Es ist ein Unterschied, ob ich einem Kind den Hintern versohle oder ein Lehrer ihm etwas auf die Finger gibt, weil es ungezogen ist und es damit wieder auf den richtigen Weg bringe, oder ob ich es in Form von Faustschlägen, Tritten oder anderem malträtiere.
Somit kann man deutlich den Unterschied zwischen Misshandlung und Erziehung erkennen.
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13.01.2012 13:49 |
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Ilona

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Re: Erziehung in den 70er / 80er von Ilona (13.01.2012 14:27) |
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Aber die Personensorgeberechtigten Landen zu recht im Gefängnis.
§ 1631 BGB
Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen
§ 225 StGB
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Da du hier definitv mit deinen Aussagen die Nutzerbedingungen verletzt werde ich deinen nick nun sperren.
14. Appendix
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- Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalt gegen Menschen, Tiere oder Sachen
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13.01.2012 14:27 |
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