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Wichtige Informationen zum Thema ' Alleiniges Sorgerecht beantragen? '



Alleiniges Sorgerecht beantragen? im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

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Der erste Beitrag des Themas Alleiniges Sorgerecht beantragen? von erdbeerpflanze lautete:

Hallo

Leider muß ich etwas ausholen, damit Ihr mir helfen könnt.
Also ich bin seit 3 Jahren geschieden habe 2 erwachsene Söhne und eine jetzt 11 jahre alte Tochter. Meine Söhne sind schon verheiratet und leben ihr Leben.
Es geht hauptsächlich um meine Tochter. Ich bin wieder verheiratet und meine Tochter liebt ihren Stiefvater und nennt ihn Papa, zu ihren leiblichen Vater will sie dies nicht sagen. Sagt es nur in seiner Gegenwart, ansonsten nennt sie ihn beim Vornamen.

Also mein Exmann hat 3 Wochen nach der rechtskräftigen Scheidung wieder geheiratet. Seine neue Frau hat eine 6 jährige Tochter mit in die Ehe gebracht.
Wir hatten einen guten Kontakt (fand ich) unsere Tochter ging auch am Anfang gerne hin, aber das änderte sich nach 1 Jahr auf einmal und ich wußte nicht an was es lag. Sie jammerte immer, dass sie Bauschmerzen oder Kopfschmerzen habe, was ich ignorierte und sie trotzdem zu ihren Vater fuhr. Ich dachte, dass es nur gezicke sei (obwohl sie nie zickt).

Als ich sie wieder zu ihm fahren wollte, da erzählte sie mir ein Schauermärchen, dass sie zum Stehlen von ihrer Stiefschwester gezwungen werde. Ich habe das in meiner Naivität geglaubt. Es gab natürchlich einen riesen Streit und man redete dann 3 Monate nichts miteinander und meine Tochter wollte er auch nicht mehr sehen. Ich habe mich tausendmal entschuldigt und auch meine Tochter, aber das Verhältnis war total kaputt.
Wir waren sogar beim Jugendamt, weil kein miteinander mehr möglich war. Er arbeitete nicht mit und hielt sich an keine Absprache, die das Jugendamt ihm auferlegt hatte.
Er behauptete damals das ich meine Tochter gegen ihn und seine Frau aufhetze und sie deshalb nicht zu ihn will. Was natürlich völliger Schwachsinn ist, das fand auch das Jugendamt.

Dann hatte sie wieder Kontakt zu ihm, aber sie fühlte sich nicht wohl, dass habe ich gemerkt, wollte sie aber nicht ausfragen und habe zu ihr immer wieder gesagt, wenn etwas ist, dann solle sie es mir sagen, denn nur so kann ich ihr helfen. Sie sagte nichts.
Bis vor 9 monaten, da wollte sie wieder nicht zu ihm, hat sich bei der Abholung (treffen uns auf halben Weg) an mich geklammert und geweint. Mein Ex hat sie mit einer Lüge zu sich ins Auto gelockt (ihre Katze warte zuhause bei ihm schon auf sie).
Als wir uns dann am Sonntag am Treffpunkt trafen ist meine Tochter ohne ein Wort zu uns ins Auto gelaufen und hat sofort zum Weinen angefangen. Ich wollte meinen Ex noch fragen was passiert sei, aber er fuhr mit quitschenden Reifen davon.
So standen wir auf den parkplatz mit einen Häufchen Elend, das nur schrecklich weinte.
Nach mehr als einer Stunde haben wir soviel erfahren, dass mein Ex und seine Frau meine Tochter das ganze Wochenende verhört hatten (im wahrsten Sinne des Wortes), sie wurde gefragt, was wir zuhause alles machen, wann ich arbeiten gehe und ob sie allein zuhause ist, wieviele Autos wir haben und, und und... dann wollten sie dass meine Tochter zugeben sollte, dass ich sie gegen ihn und seine Frau aufhetze.
Meine Tochter wollte dann sich zurückziehen, aber da lief mein Ex ihr nach und es ging weiter so. Er hat ihr Angst gemacht und gesagt, wenn sie nicht freiwillig zu ihm kommen würde, dann würde er sie holen.

Meine Tochter hatte solche Angst, dass er kommen könnte und sie holen, dass sie Alpträume hatte und 1 Woche die Schule nicht besuchen konnte, sie bekam Beruhigungstabletten.
Mein Ex hat sich nicht gerührt auf unsere Anrufe. So bin ich zur Jugendhilfe gegangen, die sich als erstes meine Tochter anhörten und dann meinen Ex zu sich bestellten. Dieser stritt alles ab und behauptete weiterhin, dass ich ihr das alles nur einreden würde. Er teilte dort mit, dass er seine Tochter momentan nicht sehen will.
Bei Gesprächen mit einer Therapeutin kamen noch mehr Einzelheiten ans Tageslicht.
Z.B. ist er mit ihr absichtlich Schlangenlinien auf der Bundesstrasse gefahren und hat geschriehen er sei Superman, meine Tochter habe geweint und gesagt er solle aufhören. Er hat ihr ständig Angst gemacht und sich an ihren Ängsten ergötzt.
Sie mußte die alten Kleider (4 Nummern zu klein) ihrer Stiefschwester anziehen und er hat sie damit fotografiert. Jetzt weiß ich auch warum, er wollte mir unterstellen, dass ich meine Tochter verwahrlosen lassen würde.
Das hat aber keiner geglaubt, weil die Lehrerin beim Jugendamt ausgesagt hatte, dass meine Tochter sogar überdurchschnittlich gut angezogen ist und auch sehr gepflegt. Ebenso seinen ihre Schulischen Leistungen seitdem sie ihren Vater nicht mehr sieht um 1- 2 Noten besser geworden. Damit war dies vom Tisch!
Es gab noch viele Gemeinheiten die er über mich erzählte, die nicht stimmen und hat mich sogar im Internet beleidigt.

Jetzt kam vor 6 Wochen ein Schreiben von seinen Anwalt, der meinen neuen Mann die Adoption anbot. Diesen Gedanken hatten wir nie, denn sie ist ja seine Tochter und sollte es auch bleiben. Wir gingen mit den Schreiben zu meinen Anwalt, der meinte, dass er sich so um den Unterhalt drücken will. Wir lehnten ab und dann kam von der Gegenseite plötzlich ein Brief, wo man so tut, als hätten wir die Adoption bei ihnen vorgetragen und nicht umgekehrt. Man wies uns daraufhin, dass mein Ex in naher Zukunft (aber momentan nicht) sein Besuchsrecht wieder wahrnehmen werde. Zudem will er jetzt auch Zeugnisse und Krankenberichte* sehen.
Mein Anwalt meinte daraufhin, dass ich das alleinige Sorgerecht beantragen soll, denn diese Spielchen was mein Ex hier treibe, würden meiner Tochter nur noch mehr schaden.

* Meine Tochter war im Krankenhaus, weil sie plötzlich für 10 minuten erblindet war. Dies lies ich sofort durch die Jugendhilfe ausrichten. Die hatte aber nur seine Frau erreicht und dieser mitgeteilt, dass sie im Krankenhaus sei und mein Ex sollte sich doch mit ihr in Verbindung setzen, damit er alles über den Zustand erfährt. Nur hat er sich NIE gerührt und weiß auch bis heute (5 monate später) nicht das sie sich über seine Meinung ( es gäbe für ihn keinen Grund sich zu entschuldigen) so aufgeregt hat, dass sie unter eine Hysterische Blindheit litt, die nach Aussage der Ärzte wieder kommen kann, wenn sie sich zu stark aufregt.
Soviel zu Thema Krankenberichte.

So und jetzt zu meiner Frage.
Ist das den in unseren Fall so einfach, oder wird das meine Tochter nur noch mehr belasten?
Wie läuft so etwas ab und wie stehen in unseren Fall die Chancen?
Wenn ich meinen Anwalt glauben soll, dann würde das kein Problem sein, aber stimmt das wirklich?

Danke schon mal im vorraus.


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Pfefferminz Pfefferminz ist weiblich
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Re: Alleiniges Sorgerecht beantragen? von Pfefferminz (30.07.2011 00:51)

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Hallo,
wie hitnak sagt, sind Sorgerecht und Umgangsrecht zwei Paar Schuhe. Aber du kannst beim Jugendamt auch, wenn dein Ex dann irgendwann wieder Umgang wünscht, den Antrag auf begleiteten Umgang stellen.
Da das JA in euren Fall involviert ist, werden sie dem wohl stattgeben und alles in die Wege leiten.
In wiefern belastet das Kind denn das gemeinsame Sorgerecht? Dass er die Zeugnisse und Krankenberichte sehen will, ist ja nicht so schlimm, da leidet das Kind ja nicht darunter. sein Verhalten beim Umgang hingegen ist nicht akzeptabel und da könnte wirklich der begleitete Umgang helfen.
Ich denke, dass das alleinige Sorgerecht euch bei eurem Problem wirklich nicht weiterhilft.
Es gibt auch die Möglichkeit, Umgang ganz auszusetzten, aber da lasse dich wirklich vom JA und deinem Anwalt beraten.

Das alleinige Sorgerecht kann man auch bei großem Desinteresse eines Elternteils (ICh finde da das Anbieten der Adoption schon ziemlich heftig) erteilt werden. Deshalb schlägt dein Anwalt es dir wohl vor. Das könnte Probleme in der Zukunft (z.B. Unterschrift beim Reisepass, Kontoeröffnung, Lehrvertrag) verhindern, nicht aber eurer aktuelles Problem, dass er die Kleine beim Umgang so behandelt.

Sprich doch wirklich mal das Thema beim Jugendamt an, und wenn sie zusagen, kann eure Tochter sich auch wieder auf den Umgang freuen.

Also nochmal zusammengefasst:
- betreuten Umgang beantragen
- überlegen, was sich beim alleinigen Sorgerecht ändern würde. (Wegholen darf er sie sowieso nicht, da du das aufendhaltsbestimmungsrecht hast, und wenn er das anzweifelt, kannst du auch nur das offiziell beantragen, wenn das Kind aber schon so lange mit Zustimmung des Vaters bei dir lebt, geht jeder davon aus, dass du das AhbR hast.)

Gruß
Pfefferminz

T`schuldigung, dass es etwas durcheinander geschrieben ist, aber es ist schon sooooo spät schlafend
P.S. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine laienhafte Meinung.
30.07.2011 00:51 Pfefferminz ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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