Alleiniges Sorgerecht!? |
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Alleiniges Sorgerecht!? von steps (20.06.2003 09:24) |
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Hallo,
ich freue mich so ein interessantes Forum kennzulernen, aber deshalb bin ich nicht hier.
Mein Problem: Ich habe mich vor 2 1/4 Jahren von meinem Mann getrennt. Wir haben zusammen eine 3 jährige Tochter. Am Anfang hatte er sie regelmäßig (naja, fast regelmäßig) geholt. Seit gut einem Jahr hat er sie nicht mehr bei sich gehabt. Über seinem Anwalt droht er mir das Umgangsrecht per Gericht festzusetzen. Ich habe persönlich nichts dagegen, daß er sie holt. Er muß nur den weg zu uns hin auf sich nehmen, und das sind lediglich 6 km. Da ich aber den Anschein habe, daß er überhaupt keinen Kontakt haben will, hatte ich mir überlegt, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Leider ist das nicht so einfach. Es müssen plausible Gründe vorliegen. Sprich er muss ihr gesundheitlichen schaden zufügen oder sich im schlimmsten Fall sexuell an ihr vergehen.
Hat einer von euch schon ein ähnliches Problem gehabt und konnte das positiv lösen? Es geht mir auch darum, daß ich jedesmal, wenn meinem Kind etwas großes bevorsteht (Einschulung, OP, ...) ich sein Einverständnis brauche.
Vielen Dank
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20.06.2003 09:24 |
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zuckersternchen

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Re: Alleiniges Sorgerecht!? von zuckersternchen (20.06.2003 09:51) |
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hallo steps!
das "problem" mit dem Sorgerecht haben wohl alle alleinstehenden mütter und auch väter. bei meinem ex war es genauso. er hat seinen sohn seit februar nicht mehr bei sich gehabt. er hat ihm nicht mal sein geburtstagsgeschenk gegeben. aber im mai vor gericht hat er einen beschluss über das Umgangsrecht verlangt und auch durchgesetzt. er kann seinen sohn alle 2 wochen und 3 wochen in den ferien haben. rate mal, wie oft er seitdem nach seinen sohn gefragt hat. nicht einmal. soviel zum thema beschluss vom gericht. obwohl er daruf hingewiesen worden ist, das das dann nicht nur ein recht sondern auch seine pflicht ist. Einerseits ist es gut das es das geteilte sorgerecht gibt, aber anderseits sehe ich auch die probleme. derjenige bei dem das kind lebt (ist ja meistens bei der mutter) derjenige hat die ganzen probleme, sorge u.s.w. der andere part darf sich die schönen wochenenden machen, das kind verwöhnen u.s.w. ich muss meinen ex auch wegen jeden "pups" fragen. aber es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. ich hab am anfang mal angefragt wegen wichtigen terminen beim arzt. die antwort keine zeit. ja er hat nicht mal gefragt was dabai raus gekommen ist. ich hab mir auch abgewöhnt ihn anzurufen und bescheid zu geben. ich hab mir dann wenigstens das Aufenthaltsbestimmungsrecht sichern lassen. aber ich hab nie daran gedacht, meinem ex das sorgerecht entziehen zu lassen. wie du schon sagtest, man muss gute gründe dafür vorweisen. und ich will mir nicht irgendwas ausdenken, nur um meinen willen durchzusetzen und um meinen ex irgendwie zu verletzen.
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20.06.2003 09:51 |
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steps unregistriert
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Re: Alleiniges Sorgerecht!? von steps (20.06.2003 12:05) |
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Hallo zuckersternchen,
wie ich schon sagte, ich habe nichts dagegen, wenn er das Kind holt, aber mich darum bemühen und hinterherlaufen, damit er sie holt will ich auch nicht. Meiner Tochter und mir geht es ohne ihn ganz gut. Es würde mich nicht stören nie wieder etwas von ihm zu hören. Das einzige, was ich nicht weiß ist, ob ich bei diesen schwierigen Entscheidungen unbedingt sein Einverständnis brauche, oder ob ich das auch alleine entscheiden kann. Ich kenne solche Fälle meistens nur aus dem Fernsehen in irgendwelchen Serien. Jetzt bin ich aber selbst betroffen und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.
Mal angenommen ich würde mit meiner Tochter auswandern, wie verhält sich das dann zum Sorgerecht und Umgangsrecht? Wenn er sie haben will, dann muß er sie holen. Ich stell mir gerade vor, wie er an der Autobahn steht und nach Spanien trampt , nur um sein Kind zu sehen.
Mal ehrlich, wieviele Väter gibt es, die lieber sterben würden, als nie wieder ihr Kind zu sehen? Mein Mann ist davon momentan weit von entfernt. Ihm scheint es einfach egal zu sein. Er geht ja selbst im Supermarkt an uns vorbei, ohne seine Tochter zu begrüßen, geschweige denn in den Arm zu nehmen. Aber das gehört ja nicht mehr zum Thema. Die Tatsache ist also, daß ich ihm wirklich das Sorgerecht nicht entziehen kann, ohne das ich ihm dabei erheblichen Schaden zufüge.
Steps
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20.06.2003 12:05 |
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zuckersternchen

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Re: Alleiniges Sorgerecht!? von zuckersternchen (20.06.2003 14:10) |
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tja, mit auswandern das ist so eine sache. das geht nicht so einfach. ich habe auch wegen meinem bevorstehenden umzug in eine andere stadt mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen lassen. damit er mir da keine steine in den weg legen kann. aber mit auswandern ..... das ist bestimmt nicht so einfach. ich renne meinem ex jedenfalls auch nicht mehr hinterher. am anfang hab ich immermal nachgefragt "wann willste mal wieder deinen sohn holen?" ich hab mir vorgenommen, das ich jetzt jede entscheidung alleine treffe. wie bitte ich soll er denn entscheiden welche schule gut oder schlecht ist, wenn 350 km weit weg wohnen? das wär wirklich der hit wenn er sich da einmischen würde. ich glaube auch nicht, das deiner sich in 3 jahren dazu äußert, wenn deine tochter zur schule kommt. schlafende hunde soll man auch nicht wecken, also würde ich ganz still sein. schlafende hunde soll man schliesslich nicht wecken. aber das ist nur meine meinung
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20.06.2003 14:10 |
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Damiana

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Re: Alleiniges Sorgerecht!? von Damiana (20.06.2003 14:11) |
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Hallo steps!
[quote][i]Original von steps[/i]
Das einzige, was ich nicht weiß ist, ob ich bei diesen schwierigen Entscheidungen unbedingt sein Einverständnis brauche, oder ob ich das auch alleine entscheiden kann. Ich kenne solche Fälle meistens nur aus dem Fernsehen in irgendwelchen Serien. Jetzt bin ich aber selbst betroffen und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.[/quote]
Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten. Als ich ca. 20 km in eine andere Stadt ziehen wollte, hat mein Ex ein riesiges Theater gemacht, weil er plötzlich wollte, dass unser Sohn bei ihm wohnen und in der alten Stadt in die Schule gehen sollte. Nach mehreren gemeinsamen Gesprächen mit dem Jugendamt, haben wir uns dann doch einigen können, dass unser Sohn bei mir bleibt. Gleichzeitig hatte er eine Klage für das Aufenthaltsrecht laufen. Und jetzt kommts: Seine Bedingung für das Einverständnis bei der Schule wollte er an eine Besuchsregelung knüpfen. Da er aber damit nicht rüberkam, habe ich etwas formuliert, das ich bis heute (fast zwei Jahre später) noch nicht wieder bekommen habe
Bei der Schulanmeldung habe ich wahrheitsgemäß unsere verschiedenen Adressen angegeben und trotzdem hat niemand nach seiner Unterschrift gefragt!!!
Vor zwei Wochen wurde mein Sohn operiert und in dem Formular stand, dass ich mit meiner Unterschrift das Einverständnis des Vaters bestätige. Da er die Operation schlichtweg vergessen(!) hat, hätte ich auch gar keine Unterschrift von ihm beibringen können. Ich hab's nämlich auch satt, ständig hinter ihm herzurennen oder ihn zu erinnern!!!
Nach dieser Aktion würde ich auch liebend gern mal wieder das alleinige Sorgerecht beantragen. Ich weiß jedoch, dass das mal wieder Krieg pur bedeutet und das will ich auch wieder nicht, da es wie oben beschrieben in der Realität doch nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Er hat ja ansonsten ein gutes Verhältnis zu unserem Sohn und sieht ihn regelmäßig jedes 2. Wochenende.
[quote] Mal angenommen ich würde mit meiner Tochter auswandern, wie verhält sich das dann zum Sorgerecht und Umgangsrecht?[/quote]
Das müsste dann tatsächlich gerichtlich entschieden werden, da das Kind(!) eigentlich Anspruch auf den Umgang mit seinem Vater hat. So, wie er sich jedoch verhält, würde ich in deinem Fall gute Aussichten auf Erfolg sehen. Er scheint ja wirklich kein Interesse zu haben.
[quote] Er geht ja selbst im Supermarkt an uns vorbei, ohne seine Tochter zu begrüßen, geschweige denn in den Arm zu nehmen.[/quote]
Das ist ja echt der Hammer
Frage mich dann doch, wieso er überhaupt noch ein Umgangsrecht will??
[quote] Die Tatsache ist also, daß ich ihm wirklich das Sorgerecht nicht entziehen kann, ohne das ich ihm dabei erheblichen Schaden zufüge. [/quote]
Wie gesagt, das alleinige Sorgerecht bekommst du dann, wenn dem Vater entweder schwere Versäumnisse etc. nachgewiesen werden können oder aber auch, wenn das Jugendamt erkennt, dass der Austausch zwischen den Eltern absolut nicht möglich ist. Dafür müsstet ihr aber auch diverse Gespräche beim Jugendamt führen und letztendlich zum Gericht. Ein Spaziergang wird das sicher auch nicht!
Viel Glück!!!
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20.06.2003 14:11 |
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steps unregistriert
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Re: Alleiniges Sorgerecht!? von steps (20.06.2003 18:38) |
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Hallo Damiana,
dein Beitrag hat mir echt gefallen. Also ist es im Grunde genommen egal, daß ich bei ihrer Einschulung letztendlich seine Unterschrift habe, ebenso bei irgendwelchen OP´s. Ich meine, beim Kindergarten hat es ja auch ohne seine Unterschrift geklappt, aber der ist im Grunde genommen nicht sooo wichtig. Dort konnte ich auch angeben, daß er unter keinen Umständen das Kind ausgehändigt bekommt.
Warum er alle halbe Jahre mir einen Drohbrief zuschickt (Original aus dem letzten Brief: Wenn Du mir das Kind nicht gibst, werde ich eine gerichtliche Verfügung erwirken!), kann ich Dir erklären.Es gibt nuneinmal Männer, den es richtig Spass macht, die Frauen zu provozieren. Er will mich damit verletzen, weil er genau weiß, daß er mich damit auf die Palme bringt. Ausserdem erhält er so den Kontakt zu uns. Vielleicht meint er ja, daß es anders keine Möglichkeit gibt. Das Kind ist nur Nebensache. Er hat zwar immer behauptet, daß ihm viel an unserer Tochter liegt, aber in Wirklichkeit ist ihm das zuviel Arbeit. Erst muß er sie holen, dann muß er sich den ganzen Tag mit ihr beschäftigen und zu guter Letzt auch noch wieder wegbringen. Weißt Du was ihm am Anfang unter Umgangsregelung vorschwebte? Er holt sie jedes Wochenende und dann nur für 3 Stunden. Das habe ich ein gutes halbes Jahr mitgemacht, dann sagte ich ihm, entweder du holst sie alle 14 Tage Samstags oder Sonntags den ganzen Tag oder wir lassen es ganz sein. Den für unsere Tochter war das mit den 3 Stunden wöchentlich auch nicht gerade toll. Sie war dann gerade mit ihm warm geworden, da musste sie schon wieder nach Hause. Er ist darauf eingegangen, mit den Worten, wenn es mir nicht mehr so passt, dann hol ich sie wieder wie es [B]mir[/B] passt. Das ging gerade mal ein viertel Jahr gut, dann hatte er mal wieder ein paar technische Aussetzer in seinem Kopf und ich habe daraufhin das Umgangsrecht entzogen. Ich hatte keine Lust mehr auf das Theater. Ein halbes Jahr später kam dann ein netter Brief von seinem Anwalt. Ich ließ ihm dann mitteilen, daß er sie wieder holen könne (ich bin ja nicht so) und dabei ist es dann auch geblieben. Jessica war jetzt seit 1 1/4 Jahr nicht mehr bei ihm und hat ihn das letzte mal vor knapp 3 Monaten für etwa 5 Minuten gesehen. Toller Vater, was.
Ahh, jetzt geht´s mir gut.:bounce2
Steps
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20.06.2003 18:38 |
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Damiana

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Re: Alleiniges Sorgerecht!? von Damiana (20.06.2003 20:25) |
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Hallo steps,
ich kann dich so gut verstehen!! Mein Exmann ist zwar nicht ganz so arg, aber das mit der Mutter eins auswischen (auch wenn's überhaupt keinen Sinn macht) kenn ich.
Bei dieser Unregelmäßigkeit und absolut nicht kindgerechtem Verhalten würde ich auf die Briefe des Anwalts nur mit einem Termin beim Jugendamt reagieren. SO geht es jedenfalls nicht, weil es dem Kind schadet! Das würden die ihm auch ganz schnell deutlich machen.
Nach dem 1 1/4 Jahr Trennung kann man das sowieso nur ganz behutsam wieder angehen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass zunächst jemand anderes vom Jugendamt mit dabei ist, wenn du dir den Stress nicht antuen möchtest. Unter diesen Umständen könnte ich gut verstehen, wenn du ihm eure Tochter nicht einfach so überlassen willst! Wenn du jedoch dabei bist, will eure Tochter vielleicht auch gar nicht bei ihm bleiben und dich nervt es noch obendrein, ihm zu begegnen, oder?
Ich würde an deiner Stelle nicht unbedingt warten, bis sein Anwalt geklagt hat. Das würde dann so aussehen, als ob du ihm grundlos sein Kind vorenthältst. Auch wenn er sie in den letzten Monaten nicht abgeholt hat, behauptet er vielleicht weiter, du würdest es ihm völlig verbieten!?
Wenn du deiner Tochter wirklich helfen willst und auf Dauer Ruhe in euer Leben bekommen willst, dann würde ich mal einen Gesprächstermin beim Jugendamt machen. Das Umgangsrecht muss ordentlich geregelt werden und man sollte darüber nachdenken, inwiefern das gemeinsame Sorgerecht Sinn macht, wenn er sich so unregelmäßig bei dir meldet.
Mein Exmann wurde erst dann einsichtig als ihm noch zwei Leute (Psychologin und Jugendamtsmitarbeiter) klar gemacht haben, dass es besser ist, zumindest das Umgangsrecht so zu regeln wie wir es nun handhaben.
Starke Nerven wünsch ich dir und versuch, trotz aller Wut immer an das Beste für deine Tochter zu denken!
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20.06.2003 20:25 |
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User A

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Abr ? von User A (07.06.2004 12:38) |
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Hallo Zuckersternchen,
habe gelesen du hast dir das ABR sichern lassen ? Wie hast du das gemacht ?
Ich kämpfe um das ABR und bin dauernd beim JA. Beantrag war alleiniges Sorgerecht aber JA ist natürlich für gemeinsames. ich will aber zumindest das ABR da mein EX Italiener ist.
Kannst du mir ein paar Tips geben ?
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07.06.2004 12:38 |
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schnupe

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Beiträge: 864
Beruf: Beruf Raumausstatterin, aber derzeitig tätig in Küche und Service im Altenpflegezentrum Kinder: 3 (w,m,wm) 15, 12 und 6 und einen im Herzen adoptierten 16 jährigen Familienstand: geschieden Sonstiges: Die Welt ist ein Irrenhaus, und hier bei mir ist die Zentrale
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Re: Alleiniges Sorgerecht!? von schnupe (08.06.2004 07:59) |
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Hallo schnucki.....
Um Dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleinig übertragen zu lassen, mußt Du eine Klage einreichen.
Also erst mal einen Anwalt suchen.....und dann das ABR einklagen.
Du mußt Gründe dafür vorlegen.....
Nur, das Dein Ex Italiener ist, ist schon ein vager Grund.....oder hast Du Angst vor einem Kindesentzug?
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08.06.2004 07:59 |
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